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Suchbegriff: analphabeten

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Datum

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Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege04.02.1853
  • Datum
    Freitag, 04. Februar 1853
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 8
[...] Plenarbeſchluß des Königlichen Obertribunals vom 20. Dezember 1852, – betreffend die Beglaubigung der Handzeichen von Analphabeten bei Aufnahme von Notariats Inſtrumenten mit denſelben. Geſetz vom 11. Juli 1845. §§ 13. 41. (Geſ. Samml. S. 487). [...]
[...] Ein Inſtrument verliert die Kraft eines notariellen dadurch allein nicht, daß daraus nicht erhellet, von wem der nach § 13 der Notariats-Ordnung vom 11. Juli 1845 bei dem Handzeichen eines Analphabeten erforderliche Vermerk beigefügt iſt, Angenommen im Plenum am 20. Dezember 1852. [...]
[...] b) Sitzungsprotokoll. Die Notariats-Ordnung vom 11. Juli 1845 verordnet im § 13 über die Vollziehung notarieller Ver träge der Analphabeten: º Perſonen, welche nicht Ä können, haben ihr Handzeichen beizufügen, bei welchem der Notar oder einer der Zeugen bemerkt, wer daſſelbe gemacht hat. [...]
[...] Äg weſentlicher Förmlichkeiten die Folge, daß das Inſtrument nicht die Kraft einer Notariats Urkunde hat. Bei dem dritten Senat des Obertribunals iſt zweifelhaft geworden: ob ein von einem Analphabeten Ä notarieller Vertrag als ſolcher gültig ſei, wenn ſich unter der Notariats-Verhandlung zwar das Handzeichen und daneben ein Vermerk, daß es von dem Analphabeten herrühre, befindet, wenn aber die [...]
[...] frühere Anſicht verlaſſen zu müſſen geglaubt; die gedachte Sache iſt zur Entſcheidung an das Plenum ver wieſen, und es iſt nachſtehende Frage zur Plenarberathung geſtellt worden: Gehört es bei Notariats-Akten von Analphabeten zu den Ä Förmlichkeiten, daß aus der Urkunde die im § 13 der Notariats-Ordnung vom 11. Juli 1845 vorgeſchriebene Beglaubigung # Fºsº durch eine der darin Ä. berufenen Perſonen ausdrücklich hervor [...]
[...] bei Handzeichen, wo aber dieſer Vermerk einen etwas anderen Karakter habe, die Unterſchrift des Dritten ausdrücklich fordere; a) bei den Teſtamentszeugen eines Analphabeten, welche nach §§. 115 und 116 Thl. I. Titel 12 des Allgemeinen Landrechts die Handzeichen mit ihrer Unterſchrift bezeugen ſollten. Dieſe ſeien aber keine Inſtrumentszeugen, welche, wie die nach der Notariats-Ordnung zuzuziehenden, [...]
[...] der Unterkreuzung, welche nur bei dieſem Afte gegenwärtig zu ſein brauchten, und die nun freilich bei der Bezeugung deſſelben ſich kund geben müßten. So ferner b) bei den Zeugen der Quittung eines Analphabeten, welche nach § 95 Thl. I. Titel 16 des All Ä Landrechts bei ihrer Unterſchrift atteſtirten, daß der Zahlungsnehmer das Zeichen n ihrer Gegenwart beigefügt habe. ... [...]
[...] *) Wenngleich das Königliche Obertribunal hiernach angenommeh hat, daß Notariats-Akte der Analphabeten die Kraft notarieller Inſtrumente dadurch allein nicht verlieren, daß nicht angegeben iſt, von wem die Handzeichen des Analphabeten beglau bigt worden ſind, ſo bedarf es doch kaum der Bemerkung, daß eine um ſo größere Sicherheit herbeigeführt werde, wenn der Ver [...]
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger (Allgemeine preußische Staats-Zeitung)06.02.1853
  • Datum
    Sonntag, 06. Februar 1853
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 9
[...] Plenar-Beſchluß des Königlichen Ober-Tribunals vom 20. Dezember 1852 – betreffend die Beglau bigung der Handzeichen von Analphabeten bei Aufnahme von Notariats-Inſtrumenten mit denſelben. [...]
[...] allein nicht, daß daraus nicht erhellet, von wem der nach § 1 der Notariats-Ordnung vom 11. Juli 1845 bei dem Handzeichen eines Analphabeten erforderliche Vermerk beigefügt iſt. [...]
[...] Die Notariats - Ordnung vom 11. Juli 1845 verordnet im § 13 über die Vollziehung notarieller Verträge der Analphabeten: Perſonen, welche nicht ſchreiben können, haben ihr Handzeichen beizufügen, bei welchem der Notar oder einer der Zeugen be [...]
[...] Notariats-Urkunde hat. Bei dem dritten Senat des Ober - Tribunals iſt zweifelhaft eworden: ob ein von einem Analphabeten abgeſchloſſener notarieller ertrag als ſolcher gültig ſei, wenn ſich unter der Notariats-Ver handlung zwar das Handzeichen und daneben ein Vermerk, daß es [...]
[...] ertrag als ſolcher gültig ſei, wenn ſich unter der Notariats-Ver handlung zwar das Handzeichen und daneben ein Vermerk, daß es von dem Analphabeten herrühre, befindet, wenn aber die Urkunde nicht erſichtlich macht, daß der Vermerk von einer der im §. 13 Än. Perſonen (dem Notar oder einem der Zeugen) [...]
[...] Entſcheidung an das Plenum verwieſen, und es iſt nachſtehende Frage zur Plenarberathung geſtellt worden: » Gehört es bei Notariats-Akten von Analphabeten zu den weſent lichen Förmlichkeiten, daß aus der Urkunde die im §. 13 der Notariats-Ordnung vom 11. Juli 1845 vorgeſchriebene Beglau [...]
[...] anderen Charakter habe, die Unterſchrift des Dritten ausdrücklich fordere; ſo a) bei den Teſtamentszeugen eines Analphabeten, welche nach §§. 115 und 116. Thl. I. Titel 12. des Allgemeinen Land rechts die Handzeichen mit ihrer Unterſchrift bezeugen [...]
[...] Ä zu ſein brauchten, und die nun freilich bei der ezeugung deſſelben ſich kund geben müßten. So ferner b) bei den Ä der Quittung eines Analphabeten, welche nach §. 95. Thl. I. Titel 16 des Allgemeinen Landrechts bei ihrer Unterſchrift atteſtirten, daß der Zahlungsnehmer [...]
[...] *) Wenngleich das Königliche Ober- Tribunal hiernach angenommen hat, daß Notariats-Akte der Analphabeten die Kraft notarieller Inſtrumente dadurch allein nicht verlieren, daß nicht angegeben iſt, von wem die Hand zeichen des Analphabeten beglaubigt worden ſind, ſo bedarf es doch kaum [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege03.12.1847
  • Datum
    Freitag, 03. Dezember 1847
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 5
[...] Nach § 13 des Geſetzes vom 11. Juli 1845 ſoll „der Notar oder einer der Zeugen“ bei den Hand zeichen der Analphabeten bemerken, wer daſſelbe gemacht hat. Wird dieſer Vermerk von einem der Zeugen oder dem zweiten Notar beigefügt, ſo iſt die Gültigkeit des Inſtruments, ſoweit ſie von der Beobachtung jener Vorſchrift abhängt, unbeſtreitbar. Sie iſt aber nach den Bemerkungen S. 303 ſehr zu bezweifeln, [...]
[...] Die Gründe nun, welche auch jetzt noch für eine gleiche Deutung des § 13 ſprechen, liegen in dem Zwecke des vorgeſchriebenen Vermerks. Die Unterzeichnung der Analphabeten kommt im Allg. Landrechte und in der Allg. Gerichtsordnung vor; wird aber in beiden verſchieden behandelt. Nach dem Allg. Landrecht Thl. l Tit. 5 § 176 und Titel 12 [...]
[...] ſollte. Im §. 67 Tit. 7 Th. III der Allg. Gerichtsordnung hatte überdies die Vorſchrift noch den zweiten Grund für ſich, daß ſie mit der Aſſiſtenz in Verbindung ſtand, welche der zweite Notar oder einer der Zeugen dem Analphabeten durch beſondre Vorleſung des Protokolles zu leiſten hatte. Nur in dieſer Aſſiſtenz und in jener Vertretung finden wir den Grund, warum die im § 67 a. a. O. angeordnete Namensſchrift nicht vom inſtrumentirenden Notar bewirkt werden ſollte, möchte man auch bei der Vorſchrift noch irgend [...]
[...] tirt, und es kann doch nicht ſchaden, daß daſſelbe auch von dem inſtrumentirenden Notar bezeugt iſt. Das Richtige aber wird ſein, daß im Schlußatteſte nicht blos der Grund, weshalb, ſondern auch die Thatſache, daß die Analphabeten eigenhändig die Handzeichen gezogen haben, atteſtirt werden muß. (Allg. Landrecht Thl. l Tit. 5 § 176, Allg. Gerichtsordnung Thl. III Tit. 7 § 49 a. E.) Wozu denn aber der ſpecielle Vermerk? Für den Fall, wenn nur Eine Parthei zu unterzeichnen hat, wiſſen wir in der That [...]
[...] nicht öffentlichen Glauben habe. Aber es würde ſich doch noch fragen, ob nicht mit Rückſicht auf die ſin guläre Vorſchrift des materiellen Rechts im §. 178 Tit. 5 Th. I des Allg. Landrechts ein beurkundeter Vertrag den Analphabeten gegenüber als Punktation verbindlich ſei. - Zu wünſchen wäre es, daß die Zweifel über die Gültigkeit der vielen Urkunden durch eine Dekla ration gehoben werden könnten. Nach der vorſtehenden Ausführung kann es unſers Erachtens kein Bedenken [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege21.09.1855
  • Datum
    Freitag, 21. September 1855
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 5
[...] Plenarbeſchluß des Königlichen Ober-Tribunals vom 2. Juli 1855, – betreffend die Erläuterung des Begriffes eines Analphabeten. Allg. Landrecht Th. I. Tit. 5 ÄÄÄ und Anhang §. [...]
[...] Juden, welche in jüdiſchen Schriftzügen zu ſchreiben und zu leſen verſtehen, deutſch aber außer ihrem Namen nicht ſchreiben, noch Geſchriebenes leſen können, ſind in Beziehung auf einen in deutſcher Sprache abgefaßten, von ihnen unterſchriebenen Vertrag als Analphabeten zu erachten. Angenommen vom Plenum am 2. Juli 1855. [...]
[...] Sind Juden, welche in jüdiſchen Schriftzügen zu ſchreiben verſtehen, deutſch aber nur ihren Na men ſchreiben, auch deutſch nicht leſen können, in Beziehung auf einen in deutſcher Sprache ab gefaßten, von ihnen unterſchriebenen Vertrag als Analphabeten zu erachten? ode [...]
[...] Für den Ausländer, der der Sprache des hieſigen Richters oder Notars nicht kundig, wohl aber ſeiner eige nen Schriftſprache mächtig ſei, mache der § 180 a. a. O. nur die Zuziehung eines Dollmetſchers nöthig; die nur für Analphabeten dienenden Vorſchriften finden auf ihn keine Anwendung. ſchluſſ Ä geſchloſſener Berathung wurde hierauf ohne Abſtimmung folgender Grundſatz zum Plenarbe UC ETHOVEN : [...]
[...] Juden, welche in jüdiſchen Schriftzügen zu Ä und zu leſen verſtehen, deutſch aber außer ihrem Namen nicht ſchreiben, noch Geſchriebenes leſen können, ſind in Beziehung auf einen in deutſcher Sprache abgefaßten, von ihnen unterſchriebenen Vertrag als Analphabeten zu erachten. – womit geſchloſſen wurde. - - I. Z676. V. 22. [...]
Kemptner Zeitung16.12.1874
  • Datum
    Mittwoch, 16. Dezember 1874
  • Erschienen
    Kempten
  • Verbreitungsort(e)
    Kempten (Allgäu)
Anzahl der Treffer: 5
[...] Jahr größer iſt, als die der männlichen in derſelben Altersſtufe, das weibliche Geſchlecht eine bei weitem größere Anzahl Analphabeten aufweiſt als das männ liche. Zahlenmäßig ſtellt ſich der Antheil der Ge ſchlechter an den Analphabeten folgendermaßen: Von [...]
[...] Vorſtehende Zahlen ſtellen das Miniuum der Analphabeten dar, d. h. ſie enthalten diejenigen Per ſonen nicht, bei denen die Leſe- und Schreibfähigkeit unaufgeklärt geblieben iſt. [...]
[...] unaufgeklärt geblieben iſt. Nach bem Glaubensbekenntniß geſon dert, vertheilen ſich die Analphabeten auf die - [...]
[...] Hiernach ſind die wenigſten Analphabeten unter den Diſſidenten, die meiſten unter den Katholiken zu finden, während Evangeliſche und Juden einen unge [...]
[...] deutender Unterſchied. Wiesbaden, Berlin, Sigmarin gen, Merſeburg haben 1.10 bis 2.os% männliche und 2.11 bis 4.52 %o weibliche Analphabeten, während Poſen, Danzig, Bromberg, Marienwerder mit 30.31 bis 34.62 bezw. mit 37.ss bis 41.04 %o [...]
Das bayerische Vaterland17.01.1877
  • Datum
    Mittwoch, 17. Januar 1877
  • Erschienen
    München
  • Verbreitungsort(e)
    München
Anzahl der Treffer: 4
[...] völkerung, welche in der Schulbildung zurückſtehen, wie z. B. in der Provinz Poſen auf 1,146,688 über zehn Jahren alte Einwohner 420,000 Analphabeten kommen, in der Provinz Preußen, deren Bewohner gleichfalls mei ſtens nicht deutſch ſind, auf 2,323,000 Bewohner deſſelben [...]
[...] in der Provinz Preußen, deren Bewohner gleichfalls mei ſtens nicht deutſch ſind, auf 2,323,000 Bewohner deſſelben Alters 769,692 Analphabeten. Und wenn die vorzugsweiſe katholiſche Rheinprovinz unter 2,701,651 über 10 Jahre alten Einwohner 196,740 zählen ſoll, die nicht ſchreiben [...]
[...] und leſen können, ſo hat auch die vorzugsweiſe nicht ka tholiſche Provinz Brandenburg unter 2,255,965 Bewohner desſelben Alters 123,167 Analphabeten und ſelbſt Berlin, [...]
[...] die Metropole der Intelligenz 13,576 Analphabeten (4108 [...]
Regensburger Tagblatt19.02.1875
  • Datum
    Freitag, 19. Februar 1875
  • Erschienen
    Regensburg-Stadtamhof
  • Verbreitungsort(e)
    Regensburg
Anzahl der Treffer: 6
[...] * Der Chor der Analphabeten (†+).*) „Du kannſt im Großen nichts verrichten und fängt es nun im Kleinen an“, mit dieſem Spruche iſt die gegenwärtige Taktik der Ultramon [...]
[...] zu verwerthen ſtrebte in dem Kampf gegen den Culturkampf. Da wird man in den Landgemeinden die Cooperatoren wieder an der Spitze ihrer Analphabeten ſchreiten ſehen, die ſie mit gedruckten Wahlzetteln ur Wahlurne treiben mit dem Feldgeſchrei: Für Gott und Vaterland, # h. für Rom und die blauweißen Grenzpfähle. [...]
[...] # h. für Rom und die blauweißen Grenzpfähle. Denn wie der Kameeltreiber ſeine Kameele, ſo beherrſcht der Coo perator ſeine willenloſen Analphabeten und nach einem altgriechiſchen Sprichworte werthet ſelbſt ein Eſelskopf zu Zeiten ſeine 20 Drachmen. Wie man von einem Hauſe, in welches man Eſelsmilch tragen ſieht, [...]
[...] Wie man von einem Hauſe, in welches man Eſelsmilch tragen ſieht, erräth, daß es einen Kranken birgt, kann man von dem Cooperator auf den hinter ihm ſchreitenden Analphabeten und von dem Analpha beten auf den vor ihm ſchreitenden Cooperator ſchließen. „Der Fortſchritt gehört dem Teufel!“ ſo ſchloß Pfarrer Weſtermaier [...]
[...] denn wie ein entzündetes Auge am liebſten auf ſchattigen glanzloſen Farben verweilt und ſich von denjenigen wegwendet, denen zu viel Licht und Schimmer innewohnt, ſchmerzt den Analphabeten das Licht der Aufklärung, ja der ſchwächſte Schimmer der Freiheit; er hängt am liebſten an den dunklen Rockſchößen ſeines Cooperators. [...]
[...] Boden vor, auf welchem man die Setzlinge der Mutter Erde anver trauen will. Dann wird der Chor der Analphabeten ſich von Jahr zu Jahr min dern und wie einſt Maria I., Königin von England, – the bloody Mary nennen ſie die Engländer – ſchmerzlich ausrief: „nach meinem [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege26.05.1848
  • Datum
    Freitag, 26. Mai 1848
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 3
[...] ob nach den Verordnungen vom 21. Juli 1843 und 21. Juli 1846 ein Juſtiz-Kommiſſarius auch für Analphabeten Prozeßſchriften anfertigen könne, wenn er bei dem Gerichte, bei wel chem die Sache anhängig iſt, nicht die Prozeßpraris hat. [...]
[...] Darum ſetzt auch die Anfertigung und Legaliſation der Schrift für den Analphabeten keinesweges eine Vollmacht deſſelben voraus. Nicht in Bezug auf die Legaliſation, ſondern nur in Bezug auf den Akt, wodurch die legaliſirte Schrift die Geltung als Erklärung der Partei erlangen ſoll, kann die Vollmacht in Frage kommen. [...]
[...] Es muß hiernach einleuchten, daß die Schreibensunerfahrenheit der Partei auf die Befugniß zur Anfertigung und Legaliſation der Prozeßſchriften überall gar keinen Einfluß hat. Den Anforderungen der §§. 3. 7. 21 der Verordnung vom 21. Juli 1846 wird auch bei Schriften für Analphabeten durch die [...]
Fränkische Zeitung. Sonntags-Beigabe der Fränkischen Zeitung (Ansbacher Morgenblatt) (Ansbacher Morgenblatt)Sonntags-Beigabe 09.05.1875
  • Datum
    Sonntag, 09. Mai 1875
  • Erschienen
    Ansbach
  • Verbreitungsort(e)
    Ansbach
Anzahl der Treffer: 4
[...] Außerordentlich intereffante und wichtige Daten enthält fchließ lich das Eapitel über die Ergebniffe der Volksfchule. Die Vertheilung der Analphabeten (die nicht lefen und fchreiben können) über das Staatsgebiet ift eine fehr verfchiedenartige. Jn Preußen beträgt diefelbe am wenigften im Regierungsbezirk Wiesbaden, [...]
[...] Regierungsbezirk, dem von Marienwerder, ivo fie fich auf 34,62. Proc. Männer und 41,04 Proc. Frauen erhebt. Jn Frankreicht) ift die Zahl-der Analphabeten am geringften im Departement des Doube, wo fie 6,9 Proc. der Gefammt-Bevölkerung beträgt. Ja den Deutfchland benachbarten Departements ift fie allgemein nied [...]
[...] *) Jn Preußen find die Analphabeten vom 10. Jahre ab gezählt, in Frankreich vom 6. Daher ift eine directe Vergleichung nicht möglich. [...]
[...] überhaupt Analphabeten und zwar die unglaubliche Zahl von 55 Proc. hatte. Ferner 38 Vroc. diefer militärifchen fine fleur Frankreichs befaßen einen Grad von Elementarkenntniffen, die zur [...]
Militär-Wochenblatt24.04.1875
  • Datum
    Samstag, 24. April 1875
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 5
[...] Antheil der unter dem Kommando Seiner Königl. Hoh. des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin vereinigt ge weſenen Truppen am Kriege 1870/71. – 55% Analphabeten. – Armee-Verordnungs-Blatt. – Marine- Verord [...]
[...] 55% Analphabeten. [...]
[...] Anmerkung als zweifellos richtig beſtätigte Angabe, daß in Frankreich 55% der Einjährig-Freiwilligen voll ſtändig Analphabeten ſeien. Dies iſt nicht zutreffend. Jeder ſich zum Einjährigen Dienſt meldende junge Mann muß entweder Abiturient [...]
[...] gefunden, wobei jedesmal eine Reihe von jungen Leuten zurückgewieſen wurden. Man ſieht hieraus, daß von vollſtändigen Analphabeten gar nicht die Rede ſein kann. Selbſtverſtändlich ſchließt dies nicht aus, daß viele der zum Einjährigen-Dienſt Zugelaſ [...]
[...] Die Redaktion bemerkt hierzu, daß der Verfaſſer des Werkes: „Die Volkskraft Deutſchlands und Frankreichs“, aus welchem die Angabe der 55 Prozent Analphabeten entnommen iſt, dieſe Zahl trotz der demſelben von Seiten der Redaktion zugegangenen Bedenken aufrecht erhält und [...]
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