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Suchbegriff: Brand

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Datum

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Amtsblatt für den Regierungsbezirk ArnsbergBeilage [001] 1864
  • Datum
    Freitag, 01. Januar 1864
  • Erschienen
    Arnsberg
  • Verbreitungsort(e)
    Arnsberg
Anzahl der Treffer: 8
[...] durch Brand nebſt Einſturz, Diebſtahl und alle ferneren Fol gen von Brand an allen Gütern, beweglichen und unbeweg lichen, ſowohl im Inlande als Auslande. [...]
[...] Für Rechnung der Geſellſchaft ſind alle Verluſte und Schä den, welche an den verſicherten Gegenſtänden ſich ereignen, durch Brand verurſacht, durch Unwetter oder einen anderen Zufall, eigenes Feuer, Unachtſamkeit, Schuld oder Schurkerei von eigenem Geſinde, Nachbarn, Feinden, Räubern und allen [...]
[...] von eigenem Geſinde, Nachbarn, Feinden, Räubern und allen Anderen, wie ſie auch heißen mögen, gleichviel auf welche Weiſe der Brand entſtanden iſt, bedacht und unbedacht, auf gewöhnliche oder ungewöhnliche Weiſe, keine ausgeſondert. Dem durch Brand verurſachten Schaden wird gleichgeſtellt [...]
[...] gewöhnliche oder ungewöhnliche Weiſe, keine ausgeſondert. Dem durch Brand verurſachten Schaden wird gleichgeſtellt der Schade, welcher als eine Folge von entſtandenem Brande anzuſehen iſt, auch derjenige, welcher durch Brand in nachbar lichen Gebäuden entſteht, als da ſind: Zerſtörung oder Ver [...]
[...] lichen Gebäuden entſteht, als da ſind: Zerſtörung oder Ver minderung des verſicherten Gegenſtandes durch Waſſer und andere zur Hemmung und Löſchung des Brandes angewandte Mittel, oder Verluſt eines Theiles deſſelben durch Dieberei oder auf irgend eine andere Weiſe während des Löſchens und [...]
[...] Rettens, ſowie auch der Schade, welcher durch die gänzliche oder theilweiſe Vernichtung des verſicherten Gutes auf Ä Befehl, um die Weiterverbreitung des entſtandenen Brandes zu hindern, verurſacht wird. Mit den durch Brand verurſachten Schaden wird gleich [...]
[...] Ä eines Dampfkeſſels, durch Blitzſchlag oder dergleichen ent teht, ſelbſt dann, wenn die Exploſion oder der Blitz keinen Brand zur Folge gehabt haben. Von den zu verſichernden Gegenſtänden ſind ausgenommen Pulverfabriken und Pulvermagazine ſowie alle mehr oder [...]
[...] erlegt ſind. Sie ſind der Geſellſchaft gegenüber nicht verantwortlich für irgend einen Schaden, welcher durch Brand, Einbruch, Diebſtahl, Gewalt oder andere Vorfälle außer ihrem Zuthun, ihrer Verſäumniß oder Nachläſſigkeit der Geſellſchaft oder [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg06.04.1872
  • Datum
    Samstag, 06. April 1872
  • Erschienen
    Arnsberg
  • Verbreitungsort(e)
    Arnsberg
Anzahl der Treffer: 10
[...] rung genommen werden. § 55. Der Verſicherte iſt verpflichtet dafür zu ſorgen, daß an dem vom Brande betroffenen Gebäude vor beendeter Schadensaufnahme ohne Erlaubniß des [...]
[...] Bürgermeiſters (Amtmanns) keine Veränderungen vor genommen und die vom Brande übrig gebliebenen Theile gegen weiteren Schaden und Entwendung ge ſchützt werden. Eine ſchuldbare Vernachläſſigung dieſer [...]
[...] durch Andere ungerechtfertigte Zerſtörungen an den verſicherten Gebäuden oder deren Pertinenzien während oder nach dem Brande abſichtlich vorgenommen oder Ueberbleibſel derſelben bei Seite geſchafft und bei der Abſchätzung verheimlicht werden, ſo geht er jedes An [...]
[...] §. 66. Der Beibringung der Conſenſe der Hypo thekgläubiger bedarf es nicht, wenn der Eigenthümer das vom Brande betroffene Gebäude auf demſelben Grundſtücke mindeſtens zum früheren Werthe wieder herzuſtellen ſich verpflichtet und auf Verlangen der [...]
[...] Die Zahlung der Entſchädigung erfolgt alsdann: a) bei Totalſchäden in drei Raten, und zwar das erſte Drittel binnen zwei Monaten nach dem Brande, das zweite Drittel, wenn das Gebäude unter Dach gebracht und nach Beſcheinigung eines Sozietätstaxa [...]
[...] b) bei Partialſchäden in zwei Raten, und zwar die erſte Hälfte binnen zwei Monaten nach dem Brande, die zweite nach Wiederherſtellung des Ge bäudes und nach deſſen erfolgter Wiederverſicherung zu der früheren Verſicherungsſumme. [...]
[...] Bedingungen auch gegen den durch Gas- oder Dampf keſſel-Exploſion entſtehenden Schaden, ſelbſt wenn ſolcher nicht als Folge eines wirklichen Brandes anzuſehen iſt. §. 89. Die mit Führung der Sozietätsgeſchäfte beauftragten Bürgermeiſter (Amtmänner), ſowie die für [...]
[...] deren Umfaſſungs-Wände, einſchließlich der Giebel, aus gemauerten Fachwerke oder aus ſonſtigem Fachwerke mit feſtem Kalk-Verputz oder brand ſicherer Bekleidung beſtehen, und deren Schorn ſteine von Grund auf ganz maſſiv gebaut ſind; [...]
[...] 2) Der Kreisrichter Brand in Lüdenſcheid iſt an das Kreisgericht in Hamm mit der Funktion an der Deputation in Unna verſetzt. [...]
[...] 22Limburg. den Gemeinden Nahmer, Fabrikinhaber Ludwig Wätz Oege und Neuoege. holz zu Nahmer. 23 ºf der Gemeinde Limburg, aus-Kaufmann Carl Brand zu ſchließlich der vorgenann- Limburg. ten 3 Ortſchaften. [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg19.07.1856
  • Datum
    Samstag, 19. Juli 1856
  • Erschienen
    Arnsberg
  • Verbreitungsort(e)
    Arnsberg
Anzahl der Treffer: 5
[...] 6) Wer den Brand eines Waldes oder Torfmoores bemerkt, hat ſofort bei 1 bis 10 Thlr. Strafe den Eigenthümer des Waldes oder Torfmoores, deſſen Beamten oder der nächſten Polizeibehörde Anzeige zu machen. [...]
[...] räthe von landwirthſchaftlichen Erzeugniſſen, Bau- und Brennmateria lien, Früchte auf dem Felde, Wildungen oder Torfmoore, welche fremdes Eigenthum ſind, in Brand ſteckt, wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren beſtraft. [...]
[...] § 287. Wer vorſätzlich eigene oder fremde Sachen, welche vermöge ihrer Be ſchaffenheit und Lage geeignet find, den in dem § 286 genannten Gegenſtänden das Feuer mitzutheilen, in Brand ſetzt, ſoll ebenſo beſtraft werden, wie Derjenige, welcher jene Gegenſtäade unmittelbar in Brand ſetzt. [...]
[...] § 288. Wer durch Fahrläſſigkeit einen Brand der in den §§ 286 und 287 erwähnt n Art verurſacht, wird mit Gefängniß bis zu 6 Monaten, und wenn durch den Brand ein Menſch das Leben verloren hat, mit [...]
[...] Wehberg, als Poſt-Expediteur in Plettenberg der Privat Secretair Haape, als Packbote beim Poſt-Amte in Dortmund der invalide Sergeant Brand; [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk ArnsbergBeilage [002] 1866
  • Datum
    Montag, 01. Januar 1866
  • Erschienen
    Arnsberg
  • Verbreitungsort(e)
    Arnsberg
Anzahl der Treffer: 10
[...] vereinbart haben, zurückgegeben, wodurch denn auch die Anſprüche auf den Gewinn jener Jahre aufhören. §12. Obliegenheit des Verſicherten bei eingetretenen Feuerſchäden. Bei jedem vo“ fallenden Brande iſt der Betheiligte verpflichtet, nach Möglichkeit den Umſichgreifen des Feuers vorzubeuge und von den verſicherten Gegenſtäuden zu retten, ſo viel er vermag. Innerhalb der erſten 24 Stunden nach dem Brande muß er im Bureau des Vereins oder dem Agenten des Vereins, von dem er ſeine Polº [...]
[...] empfangen hat, auf ficherem Wege Anzeige davon machen, und in den nächſten drei Tagen muß er ſich ſeinen Ortsbehörden über die muthmaßliche Veranlaſſung des Feuers, die angewandten Rettungsmittel und den oberflächlichen Betrag des Schadeus, ſowie auch über den Belauf der zur Zeit des Brandes vorhand geweſenen Vorräthe und Effecten, veruehmen laſſen und ein Verzeichniß der etwa abhande gekommene Gegenſtände einreichen. Der Direction oder den Agenten ſteht es frei, auch vor der Unterſuchung [...]
[...] gründeter Abhaltung, die bewieſen, werden müſſen, iſt eine Ausdehnung dieſer Friſt ſtatthaft. Wer den vor benanuten Verpflichtungen nicht nachkommt, darf keinen Schadenerſatz fordern. Der Verein hat das Recht, ſogleich bei erhaltener Anzeige von einen Brande, oder nach Einſicht des vorerwähnten Protokolls, den Ver ſicherten ſelbſt, ſeine Hausgenoſſen und andere zugegen geweſene Perſonen abhören zu laſſen, ſowie überhaupt jede nöthig ſcheinende Unterſuchung anzuſtellen, um ſich Aufklärung über den Unglücksſall zu verſchaffen, [...]
[...] ſtchengebliebene Theil gewiſſenhaft abgeſchätzt ſein muß. Bei Schäden an Waarenlagern und Kaufmanns gütern, ſowie bei allen Brandſchäden an beweglichen. Gegenſtänden überhaupt, iſt eine genaue und getreue Declaration der zur Zeit des Brandes vorhanden geweſenen Vorräthe, und was davon verloren gegangen oder beſchädigt worden iſt, beizubringen. Auch ſteht es dem Vereine frei, die Vorlegung der Handlungs bücher, die Correſpondenz, die Original-Rechnungen und die letzte Inventur des Verſicherten, ſowie endlich [...]
[...] bücher, die Correſpondenz, die Original-Rechnungen und die letzte Inventur des Verſicherten, ſowie endlich ſeinen Eid, und unter Umſtänden auch anderer Zeugen eidliche Ausſagen, bei der Beweisführung zu verlangen. Die Schäden an Waaren werden ſodann berechnet nach den zur Zeit des Brandes am Platze ſtattfindenden Marktpreiſen. Bei Schäden an Mobilien und Effecten aller Art verlangt der Verein eine möglichſt genaue, und, fovielthunlich, durch unparteiiſche rechtliche Zeugen atteſtirte Angabe und Berechuung, ſowohl der ver [...]
[...] und, fovielthunlich, durch unparteiiſche rechtliche Zeugen atteſtirte Angabe und Berechuung, ſowohl der ver loren gegangenen und beſchädigten, als der geretteten Gegenſtände, und es iſt dabei nicht der urſprüngliche Werth oder Einkaufspreis, ſondern derjenige Werth zu conſideriren, den die Sachen zur Zeit des Brandes wirklich hatten. Falls man ſich über die Werth-Beſtimmungen nicht einigen könnte, werden dieſelben durch Sachkundige beſtimmt. Von dieſen ernennt der Verſicherte dem Einen, die Direction oder der Agent den [...]
[...] und daß hinterher keine Gegenſtäude, als nicht in der Verſicherungsſumme mitbegriffen geweſen, angegeben werden dürfen, wenn ſie nicht als ſolche ſchon in den Policen verzeichnet ſtehen. Alle Taxationen ſind unver züglich nach dem Brande zu beſchaffen und die Unkoſten davon fallen den Verſicherten zur Laſt. Bis zur Taxation und vor beendigter Regulirung des Schadens dürfen, ohne ſpecielle Genehmigung des Vereins, keine Veränderungen an den Brandſtellen, oder Veräußerungen von verſicherten Gegenſtänden, die beſchädigt worden, [...]
[...] aber bei dem Schaden gewinnen ſoll. Betrügeriſche Schaden-Erſatz-Anſprüche, ſelbſt auch nur theilweiſe, machen den Anſpruch auf Schaden-Erſatz gänzlich hinfällig. Bei Totalſchäden wird die ganze gezeichnete Summe erſetzt, nach vollführtem Beweiſe, daß der verſicherte Gegenſtand zur Zeit des Brandes mindeſtens denſelben Werth gehabt habe, wie zur Zeit des Abſchluſſes der Verſicherung. Iſt der Werth ſeitdem ge ringer geworden, ſo erſetzt der Verein verhältnißmäßig ſo viel weniger, wie die Verminderung beträgt, nie [...]
[...] dem Brande hatten, und nach dieſem Verhältniſſe wird für den verbrannten oder beſchädigten Theil der Erſatz bewilligt. Ueberſteigt der Geſammtwerth der Gegenſtände die Verſicherungsſumme, oder iſt theilweiſe anderswo darauf verſichert worden, ſo zahlt der Verein nur nach Verhältniß ſeiner eigenen Zeichnung zum Ganzen, [...]
[...] auf der Police abſchreiben zu laſſen. Vermeintliche, entweder überall oder theilweiſe nicht anerkannte An ſprüche gegen den Verein hat der Beſchädigte, bei Verluſt derſelben, in allen Fällen innerhalb 6 Monaten nach ſtattgehabtem Brande auf dem Wege Rechtens geltend zu machen, falls nicht eine längere Friſt verabredet wird. Summen, welche für abgemachte Schäden vorläufig ausgeſetzt worden, fallen, wenn ſie erſpart werden, dem Reſerve-Fonds zu. - - . . . . . . . . . . . . . . . [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg16.06.1860
  • Datum
    Samstag, 16. Juni 1860
  • Erschienen
    Arnsberg
  • Verbreitungsort(e)
    Arnsberg
Anzahl der Treffer: 10
[...] Verſicherten ſeyn, ſie ſoll demſelben nur Entſchädigung ſeines wirklich erlittenen Schadens, inſoweit die Bank laut Bertrag dafür haftet, gewähren. Dem zufolge kann für alle ſowohl völlig verbrannte, als bei dem Brande blos beſchädigte, verſicherte Gegenſtände nicht nach ihrer in der Police enthaltenen Schätzung oder Beſchreibung, ſondern nach dem Werthe, den dieſelben am Tage des Brandes [...]
[...] eine beſondere Vertrags-Bedingung ſtattfinden. Auch darf daſſelbe, mit Ausnahme des Biehes, nicht früher geſchehen, als bis das die verſicherten Gegenſtände ent haltende, oder das unmittelbar anſtoßende Gebäude in Brand gerathen iſt. Der Berſicherte iſt verpflichtet, dem zunächſt wohnenden Agenten innerhalb 24 Stunden nach dem Brande, auch wenn derſelbe nicht zum Ausbruch gekommen, von dieſem [...]
[...] ſicherten Gegenſtände zu retten; 5) die Umſtände, welche dies Ereigniß begleitet haben; 6) die Beſchaffenheit und den ungefähren Werth des erlittenen Schadens. Sodann iſt der Verſicherte gehalten, innerhalb 8 Tagen nach dem Brande ein ſpezielles Verzeichniß der zur Zeit des Brandes vorhanden geweſenen, verbrannten, beſchädigten und geretteten Gegenſtände mit Werthsangabe dem Agenten der Bank [...]
[...] beſchädigten und geretteten Gegenſtände mit Werthsangabe dem Agenten der Bank zu übergeben. Will der Berſicherte einen Anſpruch für Gegenſtände, die beim Brande abhanden kamen, erheben, ſo muß er innerhalb 3 Tagen nach dem Brande der Ortsbehörde ein Verzeichniß dieſer Gegenſtände einreichen und auf gerichtliche Verfolgung des Diebſtahls antragen. Die in dieſem und dem vorhergehenden [...]
[...] §. gedachten Friſten laufen im Fall nachgewieſener phyſiſcher Unmöglichkeit ſie einzuhalten, vom Augenblick an, wo dieſe aufhört. §. 11. Kein Verſicherter iſt befugt, die beim Brande beſchädigten Gegenſtände in einer ihrem Zuſtande nachtheiligen Weiſe nach Lage oder Beſchaffenheit zu ändern oder Borkehrungen zu treffen, welche der Bemeſſung oder Ausmittlung [...]
[...] § 14. Bei Gebäuden wird der Werth vor Ausbruch des Brandes, der Schaden, wie auch das Uebriggebliebene abgeſchätzt, wobei Material- und Er richtungskoſten, dann Alter und Entwerthung, nicht aber Grund und Boden, [...]
[...] § 17. Die Bank tritt vermöge ihres ausgeſtellten Vertrages für die ge leiſtete Entſchädigungs-Summe in alle Rechte und Befugniſſe ein, die dem Ber ſicherten bei entſtandenem Brande gegen Dritte wegen Veranlaſſung des Brandes zuſtehen, ohne daß es dazu einer beſonderen Uebertragung oder ſonſtigen Titels bedürfte. [...]
[...] §. 19. Wer einen Gegenſtand für verbrannt angiebt, welcher zur Zeit des Brandes nicht vorhanden war, oder gerettet wurde, wer wiſſentlich den Schadens betrag überſetzt oder auf irgend eine Art die Bank zu hintergehen ſucht, wer außerdem die in einem der vorſtehenden §§ 6, 9, 10, 11 und 12 vorgeſchrie [...]
[...] benen Pflichten nicht erfüllt, verliert alle Anſprüche auf Schadenserſatz, und ver wirkt die bezahlten Aſſecuranzbeiträge. Entſchädigungs-Anſprüche, welche nicht innerhalb 6 Monaten nach dem Brande entweder durch Vergleich mit der Bank feſtgeſtellt oder durch vollſtändige Klage vor den competenten Richter gebracht wurden, ſind erloſchen. [...]
[...] § 68. Die Bilanz wird nach folgenden Grundſätzen gezogen. Der Geſammt Jahres-Einnahme ſtehen als Ausgabe entgegen: a) die Koſten der Berwaltung und des Geſchäftsbetriebes, b) die im Laufe des Jahres vorgekommenen Brand ſchäden, einſchließlich einer den etwa noch ſchwebenden Anſprüchen entſprechenden Reſerve, c) die nach dem Zeitverhältniſſe, jedoch unter Berechnung eines vollen [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg13.10.1832
  • Datum
    Samstag, 13. Oktober 1832
  • Erschienen
    Arnsberg
  • Verbreitungsort(e)
    Arnsberg
Anzahl der Treffer: 9
[...] N. 357. Bei dem am 17. Auguſt d. J. in dem Wohnhauſe des Johann Berg Belobung hoff genannt Stute zu Dörnholthauſen ausgebrochenen Brande hat der 16jäh rige Pferdeknecht Chriſtian Ziegenhagen die 4jährige Tochter ſeines Brodherrn mit augenſcheinlicher Lebensgefahr aus den Flammen gerettet. [...]
[...] R. 358. Durch die Erfahrung hat es als ein ſehr bewährtes Mittel ſich gezeigt, Ä des den in einem Schornſtein entſtandenen Brand durch Verſtopfung deſſelben unten Ä ſtatt oben zu dämpfen. Zur Anwendung dieſes Mittels iſt die Hülfe näher zur ſteinen. Hand und es wird auch dadurch die Gefahr des Sprengens, des Schornſteins [...]
[...] Nachſtehende Ueberſicht der Einnahmen und Ausgaben im Jahre 1831 N. 360. bei der Feuer-Societäts-Kaſſe des Herzogthums Weſtphalen wegen der Brand-Ä [...]
[...] - Tit. 1. An Vorſchuß. - Nichts. - - - - - - Tit. II. Am Brand entſchädigungs gel der n. 12215- Hermann Plecking zu Neheim . . . . – – – 12215– [...]
[...] nen Verwaltungs-Fonds. 11322 6 Laut vorliegender Rechnung pro 1831-. 11322 6 – – – Tit. III. An Brand entſchädigungs geldern. a. Im Kreiſe Arnsberg. [...]
[...] 7822 6 » Tilmann daſelbſt . . . . - -- 7822 6 2012 6 Dem Kolon Rufaut daſelbſt . . . 2012 - -- 9012 Ö » Kolon Brand daſelbſt . . . . - -" 90126 350 – - Der Wittwe von Kle n ke, geb. von 45 DÄÄ' Ä Dolfs . . ÄET - - - [...]
[...] 30-l- An den Stadt-Vorſtand daſ dito . 30–– – – – 3,42810– Summe h. . . . . . . . . . . T 57 TTTTFTRITT An Brand - Entſchädigungs, gel der n. 2-Ä12 a Im Kreiſe Arnsberg 4 1,24816 865267 [...]
[...] 1,549 1 5 g. * D Soeſt. * * * e - s e. 949– 600 1 1 –3,42 10- h. » » Wittgenſtein . . . . . . 2,57620 85120– 1967131 iSumme der Brand-Entſchädigungsgelder TTTTTTTTETTTTTTö [...]
[...] 1223 1 An Prämien für die zuerſt zu den Brand ſtellen gebrachten Feuer-Spritzen 1c. . 1223 1 – – – 241 9 9 An Verwaltungs-, Druck- c. Koſten und [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg09.03.1850
  • Datum
    Samstag, 09. März 1850
  • Erschienen
    Arnsberg
  • Verbreitungsort(e)
    Arnsberg
Anzahl der Treffer: 4
[...] Bekanntmachungen der Königlichen Regierung. Dem Kaufmann Auguſt Wiegmann zu Hamm iſt eine Agentur für B. 1. die Leipziger Brand-Verſicherungs-Bank für Deutſchland übertragen, und N. 118. demſelben hierzu die landespolizeiliche Genehmigung ertheilt worden. Agentur. Arnsberg, den 23. Februar 1850. a. 3947. [...]
[...] Dem Franz Heſſe zu Olpe iſt eine Agentur für die Leipziger Brand Verſicherungs-Bank für Deutſchland übertragen, und demſelben hierzu die landespolizeiliche Genehmigung ertheilt worden. [...]
[...] Dem Kaufmann Guſtav Andernacht zu Soeſt iſt eine Agentur für die Leipziger Brand - Verſicherungs-Bank für Deutſchland übertragen, und demſelben hierzu die landespolizeiliche Genehmigung ertheilt worden. [...]
[...] Dem Wilhelm Biebricher zu Schwelm iſt eine Agentur für die „B Leipziger Brand-Verſicherungs-Bank für Deutſchland übertragen, und demſelben N. 125. hierzu die landespolizeiliche Genehmigung ertheilt worden. Ä [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg22.04.1854
  • Datum
    Samstag, 22. April 1854
  • Erschienen
    Arnsberg
  • Verbreitungsort(e)
    Arnsberg
Anzahl der Treffer: 4
[...] . Wer den Brand eines Waldes oder Torfmoores bemerkt, hat ſofort bei 1 bis 10Thlr. Strafe den Eigenthümer des Waldes oder Torfmoores, deſſen Beatten oder der nächſten Polizeibehörde Anzeige zu machen. [...]
[...] räthe von landwirthſchaftlichen Erzeugniſſen, Bau- und Brennmateri alien, Früchte auf dem Felde, Waldungen oder Torfmoore, welche fremdes Eigenthum ſind, in Brand ſteckt, wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren beſtraft. § 287. Wer vorſätzlich eigene oder fremde Sachen, welche vermöge ihrer Be [...]
[...] § 287. Wer vorſätzlich eigene oder fremde Sachen, welche vermöge ihrer Be ſchaffenheit und Lage geeignet ſind, den in dem § 286. genannten Gegenſtänden das Feuer mitzutheilen, in Brand ſetzt, ſoll ebenſo be ſtraft werden, wie Derjenige, welcher jene Gegenſtände unmittelbar in Brand ſetzt. [...]
[...] ſtraft werden, wie Derjenige, welcher jene Gegenſtände unmittelbar in Brand ſetzt. § 288. Wer durch Fahrläſſigkeit einen Brand der in den §§ 286. und 287. erwähnten Art verurſacht, wird mit Gefängniß bis zu 6 Mo naten, und wenn durch den Brand ein Menſch das Leber verloren [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg19.08.1826
  • Datum
    Samstag, 19. August 1826
  • Erschienen
    Arnsberg
  • Verbreitungsort(e)
    Arnsberg
Anzahl der Treffer: 5
[...] "ÄÄ 2) für verbrannte reſp. beſchädigte und rungsbezirk beim Brande verloren gegangene Feuer pro 1325. geräthſchaften . . . . . . . . . . . . . 208 – 6 - 8 - 3) Prämien für Auszeichnung durch thätige [...]
[...] Spritzen . . . . . . . . . . . . . - - 71 – 2 – 4 – 4) Erſatz für verdorbene Pferde beim - Zueilen zum Brande . . . . . - - - 52 – 15 – “ - - 5) Adminiſtrationskoſten, Kataſter-Reno vationen, Retaxationen u. ſ. w. . . . 1,222 – 16 - 2 - [...]
[...] nach §. 15 der bergiſchen Feuerordnung mit einer Strafe von 4 Rthlr. 18% Sgr. belegt, und der Vergütung für die Beſchädigung an ſeinem Gebäude verluſtig erklärt worden, 7 Brände ſind muthmaßlich durch Brand ſtiftung veranlaßt, die Unterſuchung iſt noch nicht geſchloſſen, auf die Ent deckung des Urhebers der bedeutendſten unter dieſen Brandſtiftungen iſt [...]
[...] N. 654. Brand-Wer ſicherungs-Als ſchreibung für [...]
[...] ºfbau der Kirche in Kelzenberg, Regierungbezirks Düſſeldorf, da das alte Kirchen - Ge Äg; rhebäude dieſes Dorfes durch den vor mehreren Jahren daſelbſt Statt gehabten in Kelzenberg. großen Brand ſehr gelitten hat, eine evangeliſche Haus- und Kirchen Collecte in den Rhein : Provinzen und in ganz Weſtphalen ausnahmsweiſe zu bewilligen. --- Die evangeliſche Pfarr- Geiſtlichkeit wird daher zur Abhaltung der be [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg30.08.1862
  • Datum
    Samstag, 30. August 1862
  • Erschienen
    Arnsberg
  • Verbreitungsort(e)
    Arnsberg
Anzahl der Treffer: 10
[...] und im letztern Falle die durch die höhere Gefahr bedingten höheren Beiträge nachzuzahlen. Eine gleiche Anzeige iſt erforderlich: 1) wenn in dem Gebäude, worin die verſicherten Gegenſtände ſich befinden, ein Brand entſtanden iſt und 2) wenn der Verſicherte in denſelben Gebäuden oder Gehöften, worin die bei der Societät verſicherten [...]
[...] 2) wenn der Verſicherte in denſelben Gebäuden oder Gehöften, worin die bei der Societät verſicherten Gegenſtände ſich befinden, noch anderweit Sachen gegen Feuerſchaden verſichert. - §. 9. Im Falle eines Brandes iſt der Verſicherte verpflichtet, für die Rettung, Sicherung und Er haltung der verſicherten Gegenſtände zu ſorgen; er vertritt hierbei mäßiges Verſehen und verliert, wo ihn ſolches trifft, den Anſpruch auf Erſatz des durch dieſes Verſehen veranlaßten Schadens. A - [...]
[...] Die Ausräumung verſicherter Gegenſtände darf jedoch bei Anweſenheit der Polizeibehörde oder eines Societäts-Beamten reſp. Agenten nicht ohne deren Genehmigung und überhaupt mit Ausnahme tes Viehes nicht eher erfolgen, als bis das Gebäude, worin die Gegenſtände ſich befinden, ſelbſt in Brand gerathen oder vom Nachbargebäude mit Anſteckung nahe bedroht iſt. Ein Schaden, welcher durch Zuwiderhandeln gegen dieſe Beſtimmung entſteht, wird nicht vergütet, es ſei denn, daß der Verſicherte ſein Verfahren durch [...]
[...] gegen dieſe Beſtimmung entſteht, wird nicht vergütet, es ſei denn, daß der Verſicherte ſein Verfahren durch beſondere von ihm nachzuweiſende Umſtände rechtfertigt. - §. 10. Nach dem Brande und zwar binnen 24 Stunden nach Dämpfung des Feuers hat der Ver ſicherte denſelben der Societät anzuzeigen und dabei die ungefähre Höhe des Schadezs und etwa vorge kommene Entwendungen verſicherter Sachen anzugeben. [...]
[...] ſicherte denſelben der Societät anzuzeigen und dabei die ungefähre Höhe des Schadezs und etwa vorge kommene Entwendungen verſicherter Sachen anzugeben. Brandſchäden, welche nach Verlauf von 3 Tagen nach dem Brande nicht zur Anzeige gebracht ſind, werden nicht mehr vergütet. Ausnahmen von vorſtehenden beiden Beſtimmungen finden nur in Fällen eines unüberwindlichen äußern Hinderniſſes ſtatt. In dieſen Fällen laufen die gedachten Friſten erſt von [...]
[...] ſchädigung rückſichtlich der betreffenden Gegenſtände nach ſich. « / - §. 11. Bei Vergütung der Brandſchäden gilt als Grundſatz, daß nur der wirkliche, nach dem wahren Werthe der verſicherten Gegenſtände in ihrem Zuſtande vor dem Brande zu bemeſſende Schaden zur Be rechnung kommt, daß ferner die Entſchädigung nach Verhältniß der Verſicherungsſumme zum vorhandenen Werthe der verſicherten Gegenſtände und wenn ein Theil der Verſicherung von anderen Geſellſchaften oder [...]
[...] dem Verſicherten ſelbſt übernommen war, nach Verhältniß ihres Antheils an der ganzen Verſicherung von der Societät geleiſtet wird. . §. 12. Behufs Ermittelung des dem Verſicherten durch den Brand entſtandenen Schadens hat derſelbe zunächſt ein Verzeichniß aller zur Zeit des Brandes vorhanden geweſenen, der davon verbrannten oder beim Brande abhanden gekommenen, ſowie aller beſchädigt oder unbeſchädigt geretteten Gegenſtände mit [...]
[...] zunächſt ein Verzeichniß aller zur Zeit des Brandes vorhanden geweſenen, der davon verbrannten oder beim Brande abhanden gekommenen, ſowie aller beſchädigt oder unbeſchädigt geretteten Gegenſtände mit Beſetzung ihres Werthes (§ 11)- gewiſſenhaft anzufertigen und daſſelbe binnen 14 Tagen nach dem Brande der Societät einzureichen. A § 13. Der Werth der verſicherten Gegenſtände wird beim Mangel gütlicher Einigung durch zwei [...]
[...] ſich dabei nicht beruhigen, ſo hat er binnen 3 Monaten nach Empfang des betreffenden Beſcheides ſeine vermeintlichen Anſprüche durch gerichtliche Klage geltend zu machen, widrigenfalls dieſelben erlöſchen. Alle Rechte auf Schadenerſatz, welche dem Verſicherten wegen des Brandes gegen dritte Perſonen [...]
[...] ihr auf Verlangen ſchriftlich cedirt werden. – - - Nach einem Brande vermindert ſich die Verſicherungsſumme um den Betrag der Entſchädigung. Ueber ſteigt dieſe */s der erſteren, ſo iſt die Verſicherung erloſchen. § 16. Wer die in den §§ 8 und 12 und im erſten Satze des § 10 vorgeſchriebenen Friſten nicht [...]