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Suchbegriff: Buch

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Regierungs-Blatt für das Herzogtum Coburg (Coburger Regierungs-Blatt)20. August 1913
  • Datum
    Mittwoch, 20. August 1913
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 5
[...] eingefügt: „Werden Mündelgelder oder diesen gleichGelder eingelegt, so ist im Sparkassendiese Eigenschaft der Einlage zu bezeichnen, buche und bei Mündelgeldern das zuständige Vvrmund- schaftsgericht von der geschehenen Einzahlung zu benachrichtigen." [...]
[...] teilten des Vormundschaftsgerichts, und können, dafern nicht der Verlust des zur Rückzahlung vorgelegten oder übersendeten Buches bereits bei der Kasse angezeigt ist (tz 1l Nachtrag), an den Ueber- bringer oder Uebersender des Buches geleistet [...]
[...] auf dem betreffenden Konto zu vermerken und im Regierungsblatte mit der Aufforderung bezu machen, daß der etwaige Besitz des kannt Buches bis Ablauf der AuSschlußsrist von sechs Wochen, vom Veröffentlichungstage an gerechnet, bei ihr zu melden ist. Ist das Buch bis dahin [...]
[...] nicht wieder zum Vorschein gekommen, so erhält der Verlustträger gegen Quittung, sowie Erder Kosten für die vorerwähnte und die stattung hernach in demselben Blatte zu erlassende Belaut welcher das abhanden geBuch als ungültig zu erklären ist, ein kommene als solches ausdrücklich zu bezeichnendes ErsatzHat: sich jedoch ein Inhaber des Buches buch. rechtzeitig gemeldet, so bewendet es ohne weiteres [...]
[...] der Verlustträger zu leisten hat, und ist von den Beteiligten im Streitfälle dessen gerichtliche Ausvor welcher keinerlei Zahlung auf das tragung, Buch stattfindet, zu verlangen." Neustadt (Hzgt. Cobg.), den 17. November 1899. Der Magistrat.^ [...]
Regierungs-Blatt für das Herzogtum Coburg (Coburger Regierungs-Blatt)23. August 1913
  • Datum
    Samstag, 23. August 1913
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 6
[...] eingefügt: „Werden Mündelgelder oder diesen gleichGelder eingelegt, so ist im Sparkaffendiese Eigenschaft der Einlage zu bezeichnen, buche und bei Mündelgeldern das zuständige Vormundvon der geschehenen Einzahlung zu schaftsgericht benachrichtigen." II. [...]
[...] teilten des Vormundschaftsgerichts, und können, dafern nicht der Verlust des zur Rückzahlung vorgelegten oder übersendeten Buches bereits bei der Kaffe angezeigt ist (8 11 Nachtrag), an den Ueber- bringer oder Üebersender des Buches geleistet [...]
[...] auf dem betreffenden Konto zu vermerken und im Regierungsblatte mit der Aufforderung bezu machen, daß der etwaige Besitz des kannt Buches bis Ablauf der AuSschlußsrist von sechs Wochen, vom Veröffentlichungstage an gerechnet, bei ihr zu melden ist. Ist das Buch bis dahin [...]
[...] nicht wieder zum Vorschein gekommen, so erhält der Verlustträger gegen Quittung, sowie Erder Kosten für die vorerwähnte und die stattung hernach in demselben Blatte zu erlassende Belaut welcher das abhanden geBuch als ungültig zu erklären ist, ein kommene als solches ausdrücklich zu bezeichnendes Ersatzsich jedoch em Inhaber des Buches buch. rechtzeitig gemeldet, so bewendet es ohne weiteres [...]
[...] der Verlustträger zu leisten hat, und ist von den Beteiligten im Streitfälle dessen gerichtliche Ausvor welcher keinerlei Zahlung auf das tragung, Buch stattfindet, zu verlangen." NNeeuustaaddtt (Hzgt. Cobg.), den 117. November 1899. Der Magistrat. [...]
[...] Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Weißenbrunn v/W. liegenden, im Grundvon Weißenbrunn V/W., Band l, Blatt 234, buche Haupt-Nr. 41, zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Schreinergesellen Gottlieb Ebert in Weißen- [...]
Regierungs-Blatt für das Herzogtum Coburg (Coburger Regierungs-Blatt)23. Dezember 1899
  • Datum
    Samstag, 23. Dezember 1899
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 7
[...] Capitalien besondere Bücher ausgegeben mit dem Vordruck auf der Titelseite (S. 1) „Sparbuch für Mündel". Zur Erhebung des auf dieses Buch anMündelgeldes ist die Genehmigung des gelegten Gegenvormunds oder des Vormundschaftsgerichts, bei Gemeinde-Capitalien diejenige der vorgesetzten [...]
[...] bei Gemeinde-Capitalien diejenige der vorgesetzten Dienstbehörde erforderlich. 88 12 des Statuts findet auf dieses Buch keine Anwendung". Abrechnungsbücher aus derZeitvor dem 1./1.1900, welche außer Cours gesetzt sind, werden, soweit [...]
[...] bezeichnet sind (H 77 Nachtrag), nur gegen den Nachder zu ihrer Erhebung ertheilten Genehmigung weis des Gegenvormundes oder des Vormundschaftsund können, dafern nicht der Verlust des zur gerichts, Rückzahlung vorgelegten oder übersendeten Buches bereits bei der Kaffe angezeigt ist (ß 11 Nachtrag), an den Ueberbringer oder Üebersender des Buches [...]
[...] Absatz 11 Nachtrag), so hat sie dies sofort auf dem betreffenden Conto zu vermerken und im Regierungsmit der Aufforderung bekannt zu machen, blatte daß der etwaige Besitz des Buches bis Ablauf der Ausschlußfrist von sechs Wochen, vom Veröffent- lichungstage an gerechnet, bei ihr zu melden ist. [...]
[...] Ausschlußfrist von sechs Wochen, vom Veröffent- lichungstage an gerechnet, bei ihr zu melden ist. Ist das Buch bis dahin nicht wieder zum Vorschein gekommen, so erhält der Verlustträger gegen Quittung sowie Erstattung der Kosten für die vorerwähnte [...]
[...] sowie Erstattung der Kosten für die vorerwähnte und die hernach in demselben Blatte zu erlassende Bekanntmachung, laut welcher das abhanden geBuch als ungültig zu erklären ist, ein als kommene solches ausdrücklich zu bezeichnendes Ersatzbuch. Hat sich jedoch ein Inhaber des Buches rechtzeitig gemeldet, [...]
[...] Bekanntmachung, deren Kosten der Verlustträger zu leisten hat und ist von den Betheiligten im Streitdessen gerichtliche Austragung, vor welcher fälle keinerlei Zahlung auf das Buch stattfindet, zu ver langen."­ Neustadt, Hzgth. Coburg, 17. November 1899. Der Magistrat. [...]
Allgemeine deutsche Arbeiter-Zeitung22.11.1863
  • Datum
    Sonntag, 22. November 1863
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 10
[...] vorauszahlbar, monatlich: -- -- am Ort 12 kr., bei Lieferung ins Hans 14 kr.; auswärts: im Buch handel oder bei directem Bezug durch die Expedition hier, 14 kr. [...]
[...] großen transatlantiſchen Republik. Nach der viel beſprochenen Aeußerung in dem Häuſſerſchen Buche war eine öffentliche Auseinander Ä Einen ſo die perſönliche Ehre be fleckenden Angriff konnte ein Mann wie Struve nicht [...]
[...] richtete, als er in dieſem Äj von Amerika zurück kam und hier ſeinen Aufenthalt Ä war die nach dem Buche Häuſſers über die badiſche Revolution, in welchem ein verleumderiſcher Angriff gegen ihn und ſeine Frau ſtehen ſolle. Da auch wir das Buch nicht [...]
[...] ſeine Frau ſtehen ſolle. Da auch wir das Buch nicht beſaßen, ſo ließen wir durch F. Streit's Buchhandlung # das Buch direct bei dem Verleger beſtellen. ch einiger Zeit kam von dort die, wohl nur irrthümliche, Antwort, daß das Buch vergriffen ſei [...]
[...] iſt. Ganz unaufgefordert erhielten wir nun aber jüngſt von einer hieſigen Buchhandlung (Meuſel und Sohn), unter anderen Ä auch das Häuſſerſche Buch zur Anſicht, und es ſtellte ſich heraus, daß das Buch nicht nur nicht vergriffen, ſondern von der Verlagshandlung [...]
[...] nur nicht vergriffen, ſondern von der Verlagshandlung zu herabgeſetztem Preiſe von Neuem in Vertrieb geſetzt war. Auf unſere Mittheilung des Buches an Struve erhielten wir von demſelben eine Stunde nachher das „offene Sendſchreiben“ an Häuſſer. [...]
[...] Buche auf [...]
[...] „Davonfahren des Struve'ſchen Ehepaars“ nichts gentein. ... X In ſeinem Buche ſpricht Profeſſor Häuſſer von dem „Struve'ſchen Ehepaare; “ in ſeiner Er klärung vom 12. November von „Struve;“ in ſei [...]
[...] dem „Struve'ſchen Ehepaare; “ in ſeiner Er klärung vom 12. November von „Struve;“ in ſei nem Buche ſpricht er von der Zeit nach dem Treffen von Stauffen, in ſeiner Erklärung von der Zeit vor dieſem Treffen; in ſeinem Buche iſt der Ort des Da [...]
[...] vonfahrens Stauffen, der Ort in ſeiner Erklärung paßt aber weder auf Stauffen noch auf Müllheim. Der Unterſchied zwiſchen Buch und Erklärung be trifft alſo Perſonen, Zeit und Ort, Das Empörende der Häuſſer'ſchen Verleumdung [...]
Herzogl.-Sachsen-Coburg-Saalfeldisches Regierungs- und Intelligenzblatt (Coburger Regierungs-Blatt)20. Mai 1815
  • Datum
    Samstag, 20. Mai 1815
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 4
[...] L) Versteigerunq des ber Wittwe des Georg Friedrich zu Buch am Forst zugehörige!» Wohnhauses ncbst dazu gehörigen Forst- theilen. [...]
[...] theilen. DaS Haus und-die Forsttheile der Georg Fried- richlschen Wittwe zu Buch am Forst, werden zur Tilgung ihrer Paßivcn dem öffentlichen Verkaufe auSgesezt. Zum Verstrich wird Donnerstag der [...]
[...] Tilgung ihrer Paßivcn dem öffentlichen Verkaufe auSgesezt. Zum Verstrich wird Donnerstag der 1. Jun. Nachmittags zu Buch bestimmt, wo di« Bedingnifie und sonstigen nähern Verhältnisse heS KausSobjeetS bekannt gemacht werden, [...]
[...] zz )) Verlorne« Fleischbuch. Es ist ein Fleischbuch den Sonnabend von Coburg bis Buch am Forst, verloren gegangen. Der redliche Finder wird ersucht, gegen ein anGeschenk,solche» bey den, McisterGreil- gesehenes hulh vor dem Ketschenihore, öder in Buch bey [...]
Coburger Zeitung19.05.1884
  • Datum
    Montag, 19. Mai 1884
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 9
[...] Hentsch wegen seiner Mittheilungen au die russische Regierung betrifft technische Bestimmungen sür Fon,ficalions-Artillerie- und Garnisonsbauten. Diese Mitsind dem als Manuscript gedruckten und nur für Officiere bestimmten theilungen Buch des Hauptmanns Wagner entnommen. Hentsch hat diese Arbeit dem Adler für 600 M. (später 400 M.) angeboten und abgeschickt. Er wußte, daß sie für die russische Regierung bestimmt war, denn General v. Feldmann hatte [...]
[...] sie für die russische Regierung bestimmt war, denn General v. Feldmann hatte sic mittelst Briefes vom 5. (17.) Februar 1881 acceptirt. Nach dem Gutachten der militärischen Sachverständigen ist das Material des Wagner'schen Buches nur für den Dienst bestimmt und seine Mittheilungen an eine fremde Regierung schädigt das Wohl des deutschen Reichs, da es bis zu einem gewissen Grade [...]
[...] ist noch der aus naheliegenden Gründen besonders interessante Schluß nachzuwelcher die Anklage wegen strafbarer Mittheilungen Seitens des Hentsch tragen, an die österreichische Regierung betrifft. Gegenstand dieser Mittheilungen sind Auszüge aus dem Buche des königl. bayrischen Hauptmanns A. Mieg: „Die Verwendung des Infanterie-Gewehres Nr. 71 nebst einer Anleitung zum DistanzenHentsch hat dieses Buch im Sommer 1881, als er im Bade zu schätzen." Colberg sich befand, von dem Hauptmann Thiede erhalten. Der Zeuge Thiede [...]
[...] durchaus ehrenhaften Eindruck gemacht und fortwährend mit Officieren verkehrt habe, persönliche Beziehungen mit ihm angeknüpft. In Folge dessen habe er auch das Mieg'sche Buch dem Hentsch für einige Zeit geliehen; er habe dies gethan im Hinblick auf die Eigenschaft deS Hentsch als früheren Osficiers und >m Vertrauen auf seine Loyalität; er würde cs gewiß unterlassen haben, wenn [...]
[...] >m Vertrauen auf seine Loyalität; er würde cs gewiß unterlassen haben, wenn er nur im Geringsten hätte ahnen können, daß Hentsch Abschriften von dem Buche sich machen und indiscret mit demselben Verfahren werde. Im Besitze des Mieg'sche» Buches, beziehungsweise der aus demselben gemachten Abschriften, wandte sich Hentsch an Adler und schrieb ihm im Herbst 1881 aus Colberger- [...]
[...] münde und Berlin: Wieg habe ich nun, er steht für 500 M. zur Disposition1____1____1_1_ ich werde die Arbeit nicht eher absenden, bis das Geld hier ist, und ich genüSicherheit für die Zahlung der 500 M. habe1.....1.....Der Angeklagte Hentsch gende gesteht zu, daß er die hiermit angebotenen Auszüge aus dem Mieg'schen Buch an Adler abgeschickt, und daß er dies gethan habe, wiewohl ihm die Beziehungen Adlers zur österreichischen Regierung bekannt gewesen, und er auch gewußt habe, [...]
[...] Auch scheint der Verkehr zwischen Hentsch und Adler zu Gunsten Rußlands ein viel ausgebreiteterer und auch gefährlicherer gewesen zu sein, als derjenige zu Gunsten Oesterreichs. Hentsch behauptet also, daß die von ihm an Adler geAuszüge aus dem Mieg'schen Buche für die österreichische Regierung sandten bestimmt und daß sie die letzte Extra-Arbeit gewesen seien, die er geliefert habe, während seine fortlaufenden Correspondenzen noch bis Ende 1882 gewährt [...]
[...] Mieg'schen Arbeit längst allgemein bekannt und in anderen militärischen Werken benützt und verarbeitet seien; deshalb sei ihm aus deren Verwendung kein Vorzu machen, er habe jedenfalls keine strafbare Absicht dabei gehabt. Dagibt der militärische Sachverständige Major v. Goßler die Erklärung ab: gegen das Mieg'sche Buch sei von Anfang an als ein secretes Dienstbuch erklärt worden. Dasselbe behandle das deutsche Feuexgefecht, dessen Grundsätze und Erfahrungen; jeder Militärverständige, der Einsicht von demselben bekomme, ereinen genauen Einblick in die Art und Weise und in die Erfolge unserer [...]
[...] worden. Dasselbe behandle das deutsche Feuexgefecht, dessen Grundsätze und Erfahrungen; jeder Militärverständige, der Einsicht von demselben bekomme, ereinen genauen Einblick in die Art und Weise und in die Erfolge unserer halte Schießübungen. Allerdings sei mancher Mißbrauch mit dem Mieg'schen Buche getrieben worden, und um weiteren Jndiscretionen und weiterem Verrath vorsei das Buch im Jahre 1882 aus der Secretur entlassen worden. zubeugen, Hentsch habe vor dieser Zeit Mißbrauch mit dem Buche getrieben, er habe sich [...]
Regierungs-Blatt für das Herzogtum Coburg (Coburger Regierungs-Blatt)10. April 1878
  • Datum
    Mittwoch, 10. April 1878
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 6
[...] angesessene Personen, Bücher gegen Empfangsbescheinigung erhalten. Bei anderen und unselbstständigen Personen, sowie bei Schülern bedarf dic Empfangsbescheinigung eines Bürgen, welcher durch seine Bürgschaft für das entliehene Buch als eigentlicher Selbstschuldncr haftet. 88 7. Der Empfangsschein genügt zum Beweise des Rechtes der Bibliothek und der Verpflichtung deö [...]
[...] 88 7. Der Empfangsschein genügt zum Beweise des Rechtes der Bibliothek und der Verpflichtung deö Unterzeichners, und muß daher bei Ablieferung des Buches zurückgefordert werden. 8.8. .... Jedes geliehene Buch ist nach 66 Wochen zurückzuliefcrn, insofern nicht eine längere Frist ausdrückaus der Quittung bestimmt ist. [...]
[...] Wird nach Ablauf dieses Termins nicht entweder die Quittung erneuert, oder daö Buch zurück- geliefert, so kaniwdaSselbe durch den Bibliothckdiener abgeholt werden, welchem für jeden Gang 25 Pfennig zu zahlen sind. [...]
[...] Die entliehenen Bücher müssen sorgfältig aufbewahrt und so gebraucht werden, daß ihnen keim Beschädigung zugefügt werde. Niemand darf ein von der Bibliothek entliehenes Buch weiter verleihen. Schüler dürfen Bücher der Bibliothek nicht in der Schule brauchen. Verreisende müssen vor ihrer Abreise die Bücher znrücklicfern. 88 H- [...]
[...] Den durch Verlust oder Beschädigung eines entliehenen Bucheö entstehenden Schaden hat der Entunter allen Umständen, gleichviel ob der Verlust durch oder ohne seine Schuld herbeigeführt ist, leiher zu ersetzen. Ist das verlorene Buch noch zu haben, so wird der Kaufpreis nebst Einband berechnet. Ist cö nicht mehr zu haben, so bestimmt der Bibliothekar die Höhe der Entschädigung. Wird ein Buch in beschädigtem Zustande zurückgegeben, so steht cs dem Bibtiothckar zu, zu bestimmen, [...]
[...] 88 12. Der Entleiher, resp. der Bürge (8 6) unterwirft sich für den Fall, daß er weder daö entliehene Buch zurückliefcrk, noch auch die geforderte Entschädigung leistet, der Verhandlung der Sache im Wege des snmmarischcn.Processes, auch daun, wenn der Werth dcö entliehenen Werkes das summarische Quantum übersteigen sollte. [...]
Coburger Zeitung11.11.1890
  • Datum
    Dienstag, 11. November 1890
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 10
[...] allen Besitzern ein wahrer Hans- und Familienschatz sein, der die Gesundheit des Leibes und der Seele fördert und aus der gesunden Kraft der Familien die Volkskraft stärken hilft. Die geringe Ausgabe für ein solches Buch wird hundertfachen Nutzen bringen. [...]
[...] Die Mutter als Erzieherin ihrer Töchter und Söhne Mühen Gesundvom ersten Mudesalter bis zur Reife. Ein praktisches Buch fiir heit deutsche Frauen von Dr. mell. H. Klencke. 7. vermehrte und verbesserte Aufl. 8. geh. 66 Mk. Eleg. geb. 77 Mk. 20 Pf. [...]
[...] Eleg. geb. 77 Mk. 20 Pf, Der reichhaltige Inhalt dieses Buches wird schon in seinen Hauptkapiteln angedeutet: I. Die Schönheit im Allgemeinen. —— ll. Die schöne Erscheinung und die Gesundheit. Di, krankhafte Schönheit. —— Hl. Toilette und Kosmetik. Allgemeines und Geschichtliches. —— IV. [...]
[...] ^^ vv «TU ir1_1_.. Innung kindlicher Krankheitsanlagen und Erkrankungen und in der zweckmäßigen häuslichen Behandlung derselben bis zur Hülfe des Arztes. Ein Buch für gebildete Eltern von Dr. moü. Hermann Klencke. 3. verund verbesserte Auflage. 8. geh. 44 Mk. Eleg. geb. 55 Mk. mehrte Es ist eine thatsächliche Erfahrung, daß die verhaltnißmäßig große Sterblichkeit der Kinder ihren unzweiseihaften Grund in der unrichtigen Behandlung des gesunden, namentlich aber erkrankten [...]
[...] ihren unzweiseihaften Grund in der unrichtigen Behandlung des gesunden, namentlich aber erkrankten Kindes vor Einschreiten der meist verzögerten oder versäumten ärztlichen Hülfe hat. In obigem Buche hat nun der rühmlichst bekannte Verfasser die Absicht zu erfüllen gedacht: die Eltern, namentlich die Mutter oder deren Stellvertreterin, in der frühzeitigen Erkennung derjenigen Zeichen zu unterrichten, welche anzeigen, daß ein Kind nicht mehr als gesund zu betrachten, und der [...]
[...] 8. geh. 33 Mk. 60 Pf. Eleg. geb. 44 Mk. 80 Pf. Der rühmlichst bekannte und beliebte Verfasser solgt in der Herausgabe dieses höchst wichtigen Buches dcii öffentlichen und privaten Wünschen und dringenden Anforderungen zahlreicher dankbarer Mütter und Verebreriniien seiner viclvcrbrcitctcn geist- und erfahrnngsvollen Schriften für Erziehung, [...]
[...] legen und den hochwichtigen, das jungfräuliche Lebensalter umfassenden Tbcil der weiblichen Erziehung in einem besonderen abgerundeten Buche, und zwar in einer Form ausführen möge, die es gestatte, Las erwünschte Buch den reifen Jungfrauen als Gelegenheitsgabe und Führer in die Hände zu legen, damit es als Lehr- und Denkstoff zur weiteren Selbsterziehung und Selbstpflege des Körpers und der Seele dienen könne. —— [...]
[...] damit es als Lehr- und Denkstoff zur weiteren Selbsterziehung und Selbstpflege des Körpers und der Seele dienen könne. —— Herr Dr. mack. Hermann Klencke ist diesem Wunsche in dem hier angekündigten Buche gern nachgekommen und bietet den Jungfrauen Deutschlands eine Gabe dar, welche dieselbe» ermuntern und befähigen soll, über die natürlichen und sittlichen Bedingungen ihres schönen Lebensberuses nachund durch nachhelfende und fortschreitende Selbsterzichung sich mit zu bethätigen, das Motto [...]
[...] Rathschläge, welche der berühmte Verfasser über Frauenkrankheiten gelegentlich in seinen früheren Schriften aussprach, haben eine nicht unerhebliche Zahl gebildeter Fronen veranlaßt, ihm ihr Verzuzuwenden und ihre Tonsultationen fast einstimmig mit dem Wunsche begleitet, daß er Zeit trauen und Neigung finden möchte, ein besonderes Buch für Frauen zu schreiben, aus welchem dieselben EinLeitung uud, bis zu einer gewissen Grenze, auch Rath und thatsächliche Selbfthülfe in den ihnen sicht, eigenthümlichen Erkrankungen finden können. Er hat diesen Wünschen entsprochen, indem er obiges, in seiner Art bis jetzt einzige Buch verfaßte, welches in allverstLndlicber, gründlicher und anregender [...]
[...] Lehrer, Eltern und Freunde froher Jugend. Herausgegeben von F. A. L. Jakob. Dritte verbesserte und vermehrte Auflage. 8. geh. 44 Mk. Es wurde dies Buch von den Konigt. Negierungen zu Licgnitz und Potsdam amtlich zur Einführung empfohlen nnd ist daher die Nachfrage eine ganz außerstarre. gewöhnlich Der Wortlaut der Empfehlung der König!. Regierung zu Liegnitz lautet: [...]
Regierungs-Blatt für das Herzogtum Coburg (Coburger Regierungs-Blatt)5. Dezember 1885
  • Datum
    Samstag, 05. Dezember 1885
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 4
[...] altem Metallgeräth, mit Metallbruch oder dergleichen) betreibt, ist verpflichtet, ein nach dem beigefügten Schema LL eingerichtetes Buch über seine Ein- und Verkäufe zu führen. Das Buch muß dauerhaft gebunden und durchweg mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen sein. Dasselbe ist, bevor es in Gebrauch genommen [...]
[...] versehen sein. Dasselbe ist, bevor es in Gebrauch genommen wird, von der Bezirks-Verwaltungsbehörde unter Beglaubigung der Seitenzahl abzustempeln. In dem Buche dürfen ?? weder Rasuren vorgenommen, noch Eintragungen unleserlich gemacht werden. [...]
[...] Wer das Gewerbe eines Gesindevermiethers oder eines Stellenverinittlers betreibt, ist verpflichtet, ein nach dem beigefügten Schema 66 eingerichtetes Buch über die einen // Dienst oder eine Stellung Suchenden und ein nach dem beigefügSchema 00 eingerichtetes Buch über die Gesinde, Arbeiter oder ten sonstige Bedienstete suchenden Personen zu führen. Für männund weibliche Dienst- und Slellungsnchcr können getrennte [...]
[...] Heimchen, ferner diejenigen, welche sich mit dem Geschäfte eines Auctionators befassen, sind verpflichtet, ein nach dem beigefügten Schema VV eingerichtetes Buch über die ihnen aufgetragenen Gezu führen und der Bezirks-Verwaltungsbehörde und deren schäfte Organen auf Erfordern ihre Geschäftsbücher und die gesummten auf ihren Geschäftsbetrieb bezüglichen Schriftstücke zur Einsicht [...]
Regierungs-Blatt für das Herzogtum Coburg (Coburger Regierungs-Blatt)6. Mai 1914
  • Datum
    Mittwoch, 06. Mai 1914
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 5
[...] Vorzeigung oder Uebersendung des Sparkassenbuches und können, sofern nicht der Verlust des zur Rückzahlung vorgelegten oder übersendeten Buches bereits bei der Kaste angezeigt ist, an jeden Ueberbringer oder Uebersender des Buches gewerden. [...]
[...] zwar berechtigt aber nicht verpflichtet. Dieselbe ist daher auch für den Nachteil, welcher durch den Mißbrauch eines solchen Buches dem rechtEigentümer etwa entsteht, keinesfalls mäßigen verantwortlich. Der Kassenvermerk von 22 Beamten im Sparüber eine geleistete Rückzahlung vertritt die [...]
[...] mäßigen verantwortlich. Der Kassenvermerk von 22 Beamten im Sparüber eine geleistete Rückzahlung vertritt die buche Stelle der Quittung des Empfängers und bebei Rückgabe des Sparbuches die Kaffe von freit jedem weiteren Anspruch. Bei gänzlicher Rückzahlung eines Spargut- [...]
[...] haben Sparkasse sofort auf dem betreffenden Konto das Abhandenkommen vorzumerken und das Gutzu sperren. Alsdann ist im Regierungsund in der Ortszeitung durch Bekanntaufzufordern, daß der etwaige Besitz machung des Buches bis Ablauf einer Ausschlußfrist von 66 Wochen, vom Veröffentlichungstag an gerechnet, bei der Sparkasse zu melden ist. Ist das Buch [...]
[...] gekommene Buch als ungültig zu erklären ist, ein als solches ausdrücklich zu bezeichnendes ErHat sich jedoch ein Inhaber des Buches satzbuch. rechtzeitig gemeldet, so bewendet es bei der erstBekanntmachung, deren Kosten der Verzu ersetzen hat. Im Streitfälle ist [...]