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Datum

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Amtsblatt für den Regierungsbezirk ArnsbergBeilage [003] 1871
  • Datum
    Sonntag, 01. Januar 1871
  • Erschienen
    Arnsberg
  • Verbreitungsort(e)
    Arnsberg
Anzahl der Treffer: 10
[...] Ä Einſicht vorlegen. 4) Durch den Ä und von dem inländiſchen Wohn orte deſſelben aus ſind alle Verträge der Geſellſchaft mit Preußiſchen Unterthanen abzuſchließen. – Die Geſellſchaft hat wegen aller aus ihren Geſchäften mit Inländern entſtehenden Verbindlichkeiten, je [...]
[...] ſtehende Policen für jedes Jahr Ä ſoll ein Achtel des Gewinns an die Eigenthümer des Bürgſchafts-Capitals bezahlt werden. Die verbleibenden Sieben Achtel ſollen ein Mal alle drei Jahre mittelſt Dividenden-Scheine an alle Eigenthümer von Policen vertheilt werden, deren Porcen wenigſtens ein Jahr vor der Vertheilung gültig und zur Zeit der Verteilung nicht erloſchen [...]
[...] § 19. Jede in dieſer Geſellſchaft verſicherte Ä welche unterläßt, die Prämien Ä zahlen, oder irgendwelche der Geſellſchaft zukommenden pe riodiſchen Zahlungen zu machen, verwirkt dadurch alle Anſprüche, zu welchen ihn ſeine Police berechtigt und alle vorher von ihr gemachten Zahlungen, ausgenommen Anſprüche in Folge früher ausgegebener Dividenden-Scheine, [...]
[...] ausgenommen Anſprüche in Folge früher ausgegebener Dividenden-Scheine, welche durch ſolche Verwirkung nicht berührt werden. § 20. Das Directorium mag, zum Beſten der Geſellſchaft, alle Ver ſicherungs-Policen und andere von der Geſellſchaft eingegangenen Verpflich tungen aufkaufen und mag ebenſowohl dur ufkauf alle in Folge von er [...]
[...] Ä erſcheinen, erforderlich und müſſen ſolche an die Geſellſchaft zahl r gemacht oder übertragen werden. ., § 7. Das Comité für Anſprüche ſoll alle Beweiſe und Documente prüfen, welche ſich auf Anſprüche durch Ableben beziehen, und bei jeder regel [...]
[...] Geſellſchaft anzuſtellen, abzuſetzen und zu beaufſichtigen, und die Art und den Betrag ihrer Remuneration z beſtimmen. § 9. Das Prüfungs-Comité hat die Pflicht, alle Rechnungen, ſowie ſº Ausgaben der Geſellſchaft wenigſtens zwei Mal jährlich zu prufen. [...]
[...] zuführen. Pflichten des Secretärs. § 15. Der Secretair hat alle nöthigen und geeigneten Rechnungsbücher zu beſchaffen und dieſelben zu beaufſichtigen; er hat darauf zu ſehen, daß richtige genaue und correcte Caſſa-Bank-Anweiſungs-, Bank-Depoſiten- und [...]
[...] Pflichten des Hilfs-Seeretärs. § 16. Alle Pflichten des Secretairs gehen in deſſen Abweſenheit oder im Falle der Verhinderung deſſelben auf den Hilfs-Secretair über; und hat derſelbe außerdem alle ſonſtigen vom Verwaltungsrathe ihm auferlegten [...]
[...] bindlichkeiten der Geſellſchaft durch Ä Renten-Obligatio nen, Ä u. ſ. w... baſirt ſein; ebenſo über die Activa, ob ausſtehend oder im Beſitze der Geſellſchaft. Er hat alle zum Gebrauche der Geſellſchaft erforderlichen Raten Tabellen anzufertigen (wenn aufgefordert, allen Comité's bei ihren Arbeiten Hilfe Ä Ä und überhaupt alle im [...]
[...] Üb # Geſchäftsſtunden für die Dauer von dreißig Tagen nach Ausfertigung des Berichtes offen ſtehen. § 22. Alle Policen und Renten-Obligationen müſſen vom Präſidenten unterzeichnet und vom Secretair beglaubigt ſein. 23. # Beamter oder Gehülfe der Ä. darf, direct oder [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg24.12.1853
  • Datum
    Samstag, 24. Dezember 1853
  • Erschienen
    Arnsberg
  • Verbreitungsort(e)
    Arnsberg
Anzahl der Treffer: 10
[...] Alle in den vorhergehenden Paragraphen nicht ſpeciell angeführten Ope rationen ſind der Geſellſchaft ſämmtlich unterſagt. [...]
[...] tigen Actie Nummer (wörtlich) bei der "Maſſener Geſellſchaft für Kohlenberg baum für den Betrag von "Zweihundert Thalern“ betheiligt und hat als ſol cher alle ſtatutenmäßigen Rechte und Pflichten. [...]
[...] Der Verwaltungsrath wird alle zwei Jahre zum Drittel erneuert und treten alsdann die drei älteſten Mitglieder aus. [...]
[...] Der Verwaltungsrath iſt befugt, alle Adminiſtrations- und Eigenthums handlungen für die Geſellſchaft vorzunehmen, namentlich auch Grundſtücke und Gerechtſame zu erwerben und zu veräußern, Activ-Capitalien und Immobilar [...]
[...] Bergwerke und zur Fabrikation der Producte erforderlich ſind, über die Anle gung von Schächten, Stollen und anderen wichtigen Arbeiten in den Bergwer ken, über Neubauten, große Reparaturen an den Immobilien, über alle Verträge, welche ſich auf die Regulirung der Preiſe und des Abſatzes der Producte der Geſellſchaft beziehen und über alle Uebereinkünfte zur Theilnahme an Geſchäften [...]
[...] Der Verwaltungsrath ernennt und entſetzt alle Agenten und Beamten, beſtimmt ihre Gehälter und etwaigen Cautionen; er iſt befugt, über Alles, was das Intereſſe der Geſellſchaft anbetrifft, Verträge abzuſchließen, ſich zu verglei [...]
[...] Der Special-Director unterzeichnet die Correspondenz ſowie alle Zah lungsanweiſungen auf den Caſſirer und alle Quittungen. Er acceptirt und un terſchreibt, indoſſirt alle Wechſel und Anweiſungen und zeichnet für alle laufen [...]
[...] Alle Wahlen geſchehen nach abſoluter Stimmenmehrheit; alle Beſchlüſſe der Generalverſammlung finden, vorbehaltlich der für einzelne Fälle abweichen den Beſtimmungen der gegenwärtigen Statuten, nach abſoluter Stimmenmehr [...]
[...] Alle Streitigkeiten, welche zwiſchen den Actionairen in Bezug auf die Geſellſchaft oder deren Auflöſung erhoben werden können, werden durch Schieds richter entſchieden. [...]
[...] befugt, ihnen alle Mittheilungen und Inſinuationen in einer einzigen Abſchrift auf dem Secretariate des Kreisgerichts zu Dortmund zuſtellen zu laſſen. [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk ArnsbergBeilage [003] 1864
  • Datum
    Freitag, 01. Januar 1864
  • Erschienen
    Arnsberg
  • Verbreitungsort(e)
    Arnsberg
Anzahl der Treffer: 10
[...] -The Royal Insurance Company - creditirt zu werden, oder wenn die derzeitigen Banquiers der Geſellſchaft verweigern, ein Conto unter einem ſo allgemeinen Namen zu eröffnen, dann auf Rechnung von drei oder mehr derzeitigen Directoren der Geſellſchaft; ferner ſoll das Directorium alle Erchequer oder andere Staatspapiere, India Bonds und alle andern verkäuflichen, geldwerthen Sicherheiten, die derzeitiges Eigenthum der Geſellſchaft ſind, bei den Banquiers der Geſellſchaft für gleiche Rechnung aufbewahren laſſen, oder an einem andern ſichern Orte; und es ſoll alle Antheile der Geſellſchaft an irgend welchen Staatspapieren, an Stock der Bank von England, [...]
[...] andern ſichern Orte; und es ſoll alle Antheile der Geſellſchaft an irgend welchen Staatspapieren, an Stock der Bank von England, ſowie Actien der Oſtindiſchen oder der Südſee-Compagnie, oder in irgend einer andern öffentlichen Geſellſchaft auf den Namen der Geſellſchaft eintragen laſſen, oder auf den Namen des Curators oder der Curatoren der Geſellſchaft; und alles andere Eigenthum und Sicherheiten der Geſellſchaft, beſonders alles Realgut, Hypotheken und andere Privatſicherheiten ſollen auf den Namen der Geſell ſchaft lauten, oder derjenigen Perſon oder Perſonen, die das Directorium von Zeit zu Zeit und für jeden einzelnen Fall für paſſend [...]
[...] § 61. Alle aus dem Gewinne des genannten Lebensverſicherungsfonds auf irgend eine Police oder Policen als Gratificationen vertheilte Summen, die in Form anwartſchaftlicher Vergütigungen durch andere Summen erſetzt werden, wie oben angeführt, ſollen in den Lebensverſicherungsfonds zurückfließen, wenn das Directorium ſolches für gut findet. [...]
[...] die ſo angelegten Gelder und die Sicherheiten, auf welche ſelbige angelegt wurden, und die Anhäufungen des jährlichen Einkommens von demſelben, ſollen von Zeit zu Zeit vom Directorium ausbezahlt und auf die Perſon übertragen werden, welche dieſelben reclamirt und ſich dazu berechtigt erweiſt, und alle Streitigkeiten in Betreff Anſpruchs darauf, ſollen durch ein Schiedsgericht in weiter unten angegebener Weiſe entſchieden werden. Wenn aber ein Anrecht auf alle oder irgend einen Theil dieſer Gelder oder Geldanlagen innerhalb ſechs Jahren von der Auflöſung der Geſellſchaft nicht begründet iſt, ſo ſollen die Gelder und Geldanlagen, auf die kein [...]
[...] ordnungen zu erlaſſen, vorausgeſetzt, daß dieſelben mit den Beſtimmungen in genannter Parlaments-Acte einig gehen und mit den derzeitig beſtehenden Geſetzen der Geſellſchaft nicht unverträglich ſind und denſelben nicht widerſtreiten; endlich iſt es befugt, zu jeder Zeit alle ſo gemachten Statuten und Regulative oder einen Theil derſelben abzuändern oder zu widerrufen. [...]
[...] dem Scheine der in gegenwärtiger Urkunde enthaltenen Beſtimmungen vollbracht, ausgeführt oder zugelaſſen werden, von den Per ſonen, welche derzeitig als Directoren, Reviſoren, Curatoren oder andere Beamte der Geſellſchaft handeln, ſollen in jeder Hinſicht gül tig bindend und entſcheidend für die Geſellſchaft, für alle deren Actionaire und für alle Perſonen ſein, die unter ihnen ein Recht be anſpruchen und für ſämmtliche andere Perſonen, als wenn die Perſon oder Perſonen, welche wie oben geſagt, handeln, de jure die Directoren, Curatoren, oder andere Beamte der Geſellſchaft geweſen wären; und die Geſellſchaft ſoll eine unter den Beſtimmungen [...]
[...] eingetragen zu ſehen; und wenn ein Actionair oder andere vorgenannte Perſon oder Perſonen dieſes verſäumt oder verſäumen, ſo ſoll es den Directoren oder andern Beamten der Geſellſchaft nicht zur Laſt fallen, wenn eine Anzeige an einen Actionair oder an andere vorgenannte Perſon oder Perſonen, an die falſche Adreſſe geht, ebenſo wenig alle andern daraus entſtehenden Folgen. [...]
[...] § 118. Die Actionaire oder deren geſetzliche Stellvertreter ſind berechtigt, durch gebührend geſtempelte Documente alle ihre Actien oder irgend welche derſelben zu verkaufen und zu übertragen, jedoch mit Unterwerfung unter die Genehmigung eines Directo riums oder Ausſchuſſes des Directoriums, welche Genehmigung durch Indoſſirung des Uebertragungsdocumentes vom Secretair oder [...]
[...] incluſive betrug die Zunahme des Feuer Verſicherung-Reſervefonds . . . . . . . e 107,345. 8 5 = Thlr. 715,636. 5 - Am 1. Januar 1852 beliefen ſich alle angeſammelten Fonds zu ſammen auf . . . . . . . . . . . . . . . L 372,679. 7 s. 7 d. Ab: eingezahltes Capital und Lebens- Ver [...]
[...] Am 31. December 1861 betrugen alle angeſammelten Fonds zu [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk ArnsbergBeilage [007] 1863
  • Datum
    Donnerstag, 01. Januar 1863
  • Erschienen
    Arnsberg
  • Verbreitungsort(e)
    Arnsberg
Anzahl der Treffer: 10
[...] eine beſſere Leitung der Geſchäfte anſtreben, zu verändern, zu verbeſſern oder ganz außer Acht zu laſſen. Jngleichem iſt die General-Verſammlung befugt, irgend welche der beſtehenden Geſetze und Verordnungen zu widerrufen und für null und nichtig zu - erklären. Andererſeits kann ſie jedoch auch dergleichen Reglements und Beſtimmungen annehmen und beſtätigen. Alle neuen Ge ſetze und Verordnungen, ſo wie alle Beſtimmungen, welche ſich auf die Befugniß zum Widerrufe derſelben beziehen, ſind in einem von Zeit zu Zeit zur Richtſchnur der Theilnehmer herauszugebenden Supplemente dieſer Statuten aufzunehmen. Aber auch wenn [...]
[...] nicht durch den Wortlaut der Beſtimmungen für Ä Ä wird, geleitet. § 37. Die Directoren haben (ohne die General-Verſammlungen zu beeinträchtigen und dieſen unterworfen) die vollſtän dige Leitung der Geſchäfte und Angelegenheiten der Geſellſchaft. Sie haben gleichzeitig alle baaren Capitalien, Fonds, Beſitzungen und alles Eigenthum der Geſellſchaft gewiſſermaßen in Verwahrung und darüber, ſowie über die Einkünfte der Geſellſchaft, die ausſchließliche Controlle, ſo wie es ihnen freiſteht, die baaren Gelder nach ihrem Ermeſſen zu verwalten und zu verwenden und [...]
[...] laut dem in den Büchern und Acten deſſelben vermerkten Beſchluſſe, den Secretair autoriſirt hat) haben die Befugniß, Policen zu zeichnen und zu vollziehen, Schäden zu ordnen und zu bezahlen, Wechſel zu ziehen und zu endoſſiren, Quittungen und andere kauf männiſchen Papiere, ſo wie endlich alle Bankanweiſungen und Aſſignationen zur Bezahlung von Geldern im Namen und für Rechnung der Geſellſchaft auszuſtellen. Alle Policen, Contracte, Rechnungen, Noten oder ſonſtige Werthpapiere, welche nicht in dieſer Art ge zeichnet und ausgeſtellt oder endoſſirt und acceptirt ſind, haben für die Geſellſchaft keine Verbindlichkeit. Es ſteht den Directoren [...]
[...] welche ſie mit Stellen und Aufträgen betraut haben, für die gehörige und pflichtgetreue Erfüllung ihrer Obliegenheiten eine Caution oder Sicherſtellung verlangen. Die Bank of Liverpool wird hiermit als die erſte und gegenwärtige Bank der Geſellſchaft erwählt. § 55. Alle Verſicherungen, welche die Geſellſchaft übernimmt, ſo wie alle anderen Geſchäfte derſelben, ſollen in ſolchen Terminen, zu ſolchen Bedingungen, an ſolchem Platze, zu ſolcher Zeit und in ſolcher Art und Weiſe ausgeführt werden, wie es das Collegium der Directoren zur Zeit für gut befindet. Auch iſt es gänzlich dem Ermeſſen dieſes Collegiums überlaſſen, Aſſu [...]
[...] erſatz feſtgeſtellt iſt, oder gemäß irgend eines andern zu dieſem Zwecke zur Zeit von ihnen beliebten Verfahrens, – zu ordnen, §. 58. Die Directoren haben zu veranlaſſen, daß in Liverpool und andern Orten, wo ſich Comtoire der Geſellſchaft befinden, alle nothwendigen und erforderlichen Handlungsbücher eingerichtet und geführt werden. In dieſe Bücher müſſen alle Riſikos, -verliehenen Gelder, Einnahmen, Ausgaben, Transactionen und Vorfälle der Geſellſchaft gewiſſenhaft und rein und deutlich eingetragen werden; ingleichem alle Schadenerſätze, Verluſte und ſich ergebende Gewinne. – Ebefſo muß ein Verzeichniß [...]
[...] Riſikos, -verliehenen Gelder, Einnahmen, Ausgaben, Transactionen und Vorfälle der Geſellſchaft gewiſſenhaft und rein und deutlich eingetragen werden; ingleichem alle Schadenerſätze, Verluſte und ſich ergebende Gewinne. – Ebefſo muß ein Verzeichniß der Hypotheken u. ſ. w. und ein Nachweis über alle Operationen, welche mit dem Capitale der Geſellſchaft unternommen werden, geführt werden. Ueber das Lebens-Verſicherungs-Geſchäft ſteht es den Directoren frei, ſeparat Buch zu führen. §. 59. Das Collegium der Directoren hat zu veranlaſſen, daß alle eingehenden Gelder, oder alle Capital-Einzahlungen, [...]
[...] Geſchäfte der Geſellſchaft fortzuführen. In dieſem Falle müſſen ſolche Theilnehmer ſich zur Stelle ſchriftlich bereit erklären, die Actien der in der Verſammlung gegenwärtigen, anders geſinnten Theilnehmer zum Tageswerthe anzukaufen und die früheren In haber derſelben für alle beſtehenden Verbindlichkeiten und alle künftigen Verluſte der Geſellſchaft ſchadlos zu halten. Der Werth der Actien und die Art und Weiſe der Schadloshaltung wird im Falle einer Meinungsverſchiedenbeit durch den Ausſpruch eines Schiedsgerichtes, wie oben bemerkt, feſtgeſtellt. Iſt ein ſolches Verfahren beſchloſſen, ſo wird die Auflöſung der Geſellſchaft für [...]
[...] Capitalien der Geſellſchaft vorgeſchrieben iſt. Die ſo untergebrachten Gelder und die dafür haftenden Sicherheiten, ſowie die Zu ſchüſſe an jährlichen Revenüen, ſollen von Zeit zu Zeit durch die Directoren an diejenigen Perſonen ausgezahlt und übertragen werden, welche ihre Anſprüche daran geltend machen und nachweiſen. Alle Streitigkeiten in Bezug auf dergleichen Anſprüche wer den durch Schiedsrichter in der für die derartige Regulirung von Differenzen feſtgeſetzten Weiſe geordnet. Wenn ſolche An ſprüche an alle oder einzelne Capitalien oder Hypotheken der Geſellſchaft nicht innerhalb ſechs Jahren nach Auflöſung derſelben [...]
[...] weislich vorhandenen Theilnehmer, unter welche der Reſt des Capitals, gemäß den vorſtehend feſtgeſtellten Bedingungen, entweder vertheilt werden ſoll, oder bereits vertheilt worden iſt. Der Ablauf des erwähnten Termines von 6 Jahren ſchützt gegen jede und alle Anſprüche, welche etwa von Perſonen, gleichviel, ob ſie geſetzlich von dieſen Anſprüchen ausgeſchloſſen ſind, oder nicht, nach träglich an die Geſellſchaft gemacht werden ſollten. § 100. Das Collegium der Directoren ſoll, wenn es Ä erachtet wird, gegenwärtige Urkunde, ſo wie alle [...]
[...] 8 § 12. „Es wird für nothwendig erachtet, fernere Beſtimmungen in Bezug auf die Vergrößerung oder Erhaltung des Reſerve-Ueberſchuß Fond zu treffen, damit derſelbe ſtets der zunehmenden Bedeutung und den erweiterten Operationen der Geſell ſchaſt entſpricht. Zu dieſem Zwecke wird hiermit angeordnet und beſtimmt, daß alle Prämien der Actien, die zu dem Stamm [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg06.03.1852
  • Datum
    Samstag, 06. März 1852
  • Erschienen
    Arnsberg
  • Verbreitungsort(e)
    Arnsberg
Anzahl der Treffer: 10
[...] Alle, in dem vorhergehenden Paragraphen nicht ſpeziell angeführten Ope rationen ſind der Geſellſchaft ſämmtlich unterſagt. - [...]
[...] am Reingewinne beſtehen. Der Spezial-Direktor unterzeichnet Namens des Verwaltungsrathes die Correſpondenz, ſowie alle Zahlungs-Anweiſungen auf den Caſſirer. [...]
[...] Er acceptirt, unterſchreibt, andoſſirt alle Wechſel und Anweiſungen und zeichnet für alle laufenden Geſchäfte, welche als Ausführung der bereits ge troffenen Einrichtungen oder gefaßten Beſchlüſſe oder abgeſchloſſenen Verträge [...]
[...] es verlangen, unterzeichnet. ST . . Paragraph ſechs und dreißig. Alle Wahlen geſchehen nach abſoluter Stimmenmehrheit. Alle Beſchlüſſe der General-Verſammlung finden, vorbehaltlich der für einzelne Fälle abwei chenden Beſtimmungen der gegenwärtigen Statuten, nach abſoluter Stimmen [...]
[...] Betrag von „Zweihundert Thalern“ betheiligt und hat als ſolcher alle ſtatuten mäßigen Rechte und Pflichten. [...]
[...] Artikel 5. Alle Geſchäfte, welche ſich an die vorerwähnten Gegenſtände nicht unmittelbar anſchließen, ſind der Geſellſchaft ausdrücklich unterſagt. [...]
[...] welchen demnächſt alle Mittheilungen gültiger Weiſe, wie an den Aktionair ſelbſt erfolgen. - Diejenigen Aktionaire, welche keine beſondere Verleger dort wählen, noch [...]
[...] alle Uebereinkünfte wegen Theilnahme an Geſchäften mit Anderen, und ſo weiter. Der Verwaltungsrath ernennt und entläßt alle Agenten und Beamten, [...]
[...] Art. 44. Alle Streitigkeiten, welche ſich zwiſchen den Aktionairen in Beziehung auf die Geſellſchaft oder deren Auflöſung erheben könnten, werden durch Schiedsrichter geſchlichtet. [...]
[...] Die Aktionaire ſind, wie groß auch ihre Zahl bei einer Streitfrage ſeyn möge, verbunden, wenn ſie ein und daſſelbe Intereſſe haben, einen einzigen gemeinſchaftlichen Verleger in Arnsberg zu wählen, bei welchem ihnen alle und jede prozeſſualiſchen Akten in einer einzigen Abſchrift mitgetheilt werden. Thun ſie dies nicht, ſo iſt das Schiedsgericht befugt, ihnen alle Inſinua [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg02.05.1874
  • Datum
    Samstag, 02. Mai 1874
  • Erschienen
    Arnsberg
  • Verbreitungsort(e)
    Arnsberg
Anzahl der Treffer: 10
[...] b) die Wartung der Coaks-Oefen, wobei jedoch ein Ausziehen nicht stattfinden darf; c) alle nothwendigen Reparaturen in Schächten, Fahr-, Förder- und Wetterstrecken, an Maschinen, Dampfkesseln und sonstigen Triebwerken, an För [...]
[...] von Lebens-Versicherungs- und Jahresrenten-Gesellschaften gewöhnlich bekleiden und welche nicht im Wider spruche mit der Constitution oder den Gesetzen dieses Staates oder mit diesem Freibrief stehen, und darf zu irgend einer Zeit irgend welche und alle sonstigen zusätzlichen Gewalten und Vorrechte annehmen und aus üben, welche von dem Gesetz dieser oder irgend einer anderen Lebens-Versicherungs-Gesellschaft oder im All gemeinen den Lebens-Versicherungs- und Jahresrenten-Gesellschaften verliehen werden. [...]
[...] zusammen mit solch anderer Information und Vorschlägen, welche fie für nöthig halten. Sect. 14. Es soll die Pflicht des Ausschusses für Prüfung und Anerkennung der Rechnungen fein, alle Belege zu untersuchen und alle Berechnungen, Rechnungen und die Ausgaben der Gesellschaft wenigstens ''' jedem Jahre zu prüfen und das Resultat dem Verwaltungsrathe wenigstens einmal in jedem Jahre zu vertayten. [...]
[...] der genannten Ausschüffe unterzeichnet sein. Sect. 16. Die Sitzungen der ständigen ' follen vom Präsidenten berufen werden; in feiner Abwesenheit vom Vicepräsidenten; in Beider Abwesenheit vom Secretair oder vom Actuar, wenn alle obengenannten Beamten abwesend sein sollten Sect. 17. Es soll die Pflicht des Präsidenten fein, eine Oberaufsicht und Leitung über alle [...]
[...] im Falle einer Abwesenheit oder '' u erfüllen und in Uebereinstimmung mit dem Prä fidenten eine allgemeine Aufsicht über die Geschäfte und ngelegenheiten der Gesellschaft zu haben. - Sect. 19. Es soll die Pflicht des Secretairs sein, alle Sitzungen anzukündigen, Protokolle über die Verhandlungen des Verwaltungsrathes zu führen, alle Rechnungsbücher der Gesellschaft anzuschaffen und Aufsicht darüber zu führen; dafür zu sorgen, daß gerechte, richtige, wahre und paffende Bücher geführt werden [...]
[...] deponierten, gezogenen und ausgegebenen Gelder, für was und von wem empfangen, für was und von wem bezahlt; genaue Rechnung zu führen über alle von der Gesellschaft übernommenen Risico's und über die Registrierung und Aufhebung von Policen und den Actien der Gesellschaft, und über alle Anlagen, Sicher heiten, Activa, und sollen dieselben und jedes von ihnen so, gehalten werden, daß sie eine klare und deutliche Uebersicht über alle die Angelegenheiten und Geschäfte der Gesellschaft bieten; alle Sitzungen der ständigen [...]
[...] anderswo, wenn es von einem Beamten der Gesellschaft verlangt wird, und in jedem Falle einen Bericht darüber an die Beamten der Gesellschaft zu erstatten; wenn es verlangt wird, Rath und Anleitung zu geben über alle Bewerbungen von außen und auch über alle Beweise und Papiere zur Unterstützung von Ansprüchen, welche durch den Tod der Versicherten entstanden sind. – " - - Sect. 22. Es soll die Pflicht des Anwalts sein, durch den Präsidenten oder direct alle Anträge [...]
[...] au nehmen und darüber dem Präsidenten oder dem entsprechenden Ausschuß des Verwaltungsrathes zu be richten, mit solchen Vorschlägen, welche in Bezug darauf nöthig sein sollten; den Beamten der Gesellschaft, dem Verwaltungsrathe oder den “ Dienste zu leisten und juristischen Rath zu geben; alle Titel zu untersuchen und alle juristischen Dienste zu leisten, welche aus den Anlagen, Verbindlichkeiten, Ansprüchen, Rechten, Rechtsmitteln und Verpflichtungen der Gesellschaft hervorgehen und welche nach seinem Urtheil die [...]
[...] besten Intereffen der Gesellschaft verlangen. - - - - Sect. 23. Alle von der Gesellschaft in Empfang genommenen Gelder sollen unter den von dem Finanz-Ausschuß vorgeschriebenen Regeln und in der von # bestimmten Bank oder Banken deponiert werden. Sect. 24. Alle Checks (Zahlungs-Anweisungen) sollen gezogen werden an die Ordre der Person, [...]
[...] in seiner Abwesenheit vom Actuar, oder von solchem Mitglied des Finanz-Ausschusses, welches von demselben für diesen Zweck bestimmt ist, unterzeichnet werden. - - - - - , - - Sect. 25. Der Präsident und Secretair oder Actuar sollen alle Berichte über die Angelegenheiten der Gesellschaft, welche vom Gesetz verlangt werden, erstatten. - Sect. 26. Alle Policen und Jahresrenten-Verschreibungen sollen mit dem Corporationssiegel der [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg03.11.1860
  • Datum
    Samstag, 03. November 1860
  • Erschienen
    Arnsberg
  • Verbreitungsort(e)
    Arnsberg
Anzahl der Treffer: 10
[...] Titel Zwei. Gegenſtand der Geſellſchaft. Paragraph Bier. Die Geſellſchaft bezweckt: a) Eiſenerze, Steinkohlen, Braun kohlen und alle anderen nutzbaren Mineralien in allen Conzeſſionen, welche der Geſellſchaft gehören, und von ihr erworben werden, auszubeuten; b) die gewon uenen oder erworbenen Stein- und Braunkohlen und daraus bereiteten Coaks zu [...]
[...] oder erworbenen Rohproducte weiter zu verarbeiten und zu verwerthen; e) alle zu den genannten Zwecken erforderlichen Werke zu errichten und zu betreiben. Paragraph Fünf. Alle andern im Paragraph Vier nicht ſpeciell aufgeführten [...]
[...] Borſitzenden, den Scrutatoren und den Anweſenden, welche es verlangen, unter chnet. "Ärn Drei und zwanzig. Alle Wahlen und Beſchlüſſe der General Berſammlung erfolgen mit abſoluter Stimmenmehrheit, mit Ausnahme der Paragraph Bier und zwanzig, Sechs und dreißig und Vierzig gedachten Fälle. [...]
[...] einer General-Verſammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der anweſenden oder vertretenen Stimmen und nur dann beſchloſſen werden, wenn ihr Inhalt bei der Einberufung bekannt gemacht war. Alle Abänderungen des Statutes bedürfen der landesherrlichen Genehmigung. Paragraph Fünf und zwanzig. In der jährlichen ordentlichen General-Ber [...]
[...] ſellſchaft nach beſter Einſicht unter Beobachtung des Statuts und nach Maaßgabe der verfaſſungsmäßigen Beſchlüſſe der General- Berſammlung. Er iſt berechtigt, alle Eigenthums- und Admiuiſtrations- Handlungen der Geſellſchaft vorzunehmen, insbeſondere auch Grundſtücke und Gerechtſame, welche nicht über Bierzig Tau ſend Thaler betragen, und andere Sachen, welche zum Geſchäftsbetriebe erfor [...]
[...] ſeine Functionen unter Beobachtung dieſes Statuts und der Beſchlüſſe des Ver waltungs-Rathes. Der Special Director unterzeichnet für die laufenden Geſchäfte der Geſellſchaft. Er erbricht und unterſchreibt die Correspondenz, ſo wie alle Zahlungs-Anweiſungen auf den Kaſſirer und alle Quittungen. Er acceptirt, unterſchreibt und indoſſitt alle Wechſel und Anweiſungen, und zeichnet überhaupt [...]
[...] gefaßter Beſchlüſſe oder abgeſchloſſener Verträge zu betrachten ſind. Doch müſſen alle Unterſchriften des Special-Directors von einem der Mitglieder des Verwal tungs-Rathes oder von einem zweiten Beamten der Geſellſchaft, den der Ber waltungs-Rath delegirt, mitgezeichnet werden. Der Verwaltungs-Rath wird dem [...]
[...] theidigung aufgefordert iſt, ausgeſprochen, wenn wenigſtens drei Biertel der an weſenden oder durch Vollmacht vertretenen Actionaire dem desfallſigen Beſchluſſe beitreten. Eine ſolchergeſtalt ausgeſprochene Entlaſſung hat zur Folge, daß alle dem Special-Director vertragsmäßig gewährten Anſprüche an die Geſellſchaft auf Entſchädigungen, Gratificationen, Tantiemen, Beſoldung oder andere Vor [...]
[...] Paragraph Neun und dreißig. Alle Streitigkeiten zwiſchen den Actionairen und der Geſellſchaft werden mit Ausſchließung des Rechtsweges von drei von den Parteien zu erwählenden Schiedsrichtern, welche im Kreiſe Olpe wohnen, [...]
[...] Actie Nummer (wörtlich) bei dem Bergbau- und Hütten-Actien-Verein Lenne Ruhr zu dem Betrage von Zwei Hundert Thaler preußiſch Courant betheiligt und hat nach Höhe dieſes Betrages alle ſtatutenmäßigen Rechte und Pflichten. Meggen, den . ten . . . . . (Trockner Stempel) Der Verwaltungs-Rath. [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg04.08.1838
  • Datum
    Samstag, 04. August 1838
  • Erschienen
    Arnsberg
  • Verbreitungsort(e)
    Arnsberg
Anzahl der Treffer: 10
[...] beſtritten worden. Die beſchädigten Intereſſenten haben ſonach bis auf 634 Thlr. 20 Sgr. 6 Pf. alles wieder erhalten, was an Beiträgen zu Hagel-Entſchädigungen auf gebracht worden iſt. Dieſes günſtige Ergebniß ſtellt die Provinzial-Verſicherung als die wohl [...]
[...] man noch einige Tropfen Ammoniak zuſetzt, damit alle Schwefelſäure abgeſchieden werde. Nachdem der Niederſchlag ſich abgeſetzt hat, wird die überſtehende Flüſſig keit langſam abgegoſſen, und dieſe Arbeit mehrere Male wiederholt. Nach voll [...]
[...] nebſt dem darauf ſtehenden Wohnhauſe, abgeſchätzt auf 861 Thlr. 23 Sgr. 10 Pf, zu folge der nebſt Bedingungen in unſerer Regiſtratur einzuſehenden Tare, ſollen am 23. Auguſt c, Nachmittags 2 Uhr, an ordentlicher Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Alle [...]
[...] Wohnung des Gaſtwirths Sieler zu Oberveiſchede ſubhaſtirt werden. Alle unbekann te Realprätendenten werden aufgefordert, ſich, bei Vermeidung der Präcluſion, ſpäte ſtens in dieſem Termine zu melden. [...]
[...] c, Nachmittags 2 Uhr, an gewöhnlicher Gerichtsſtelle öffentlich meiſtbietend ſubhaſtirt werden. Tare und Kaufbedingungen können in der Juſtizamts-Regiſtratur eingeſehen werden. Alle unbekannte Realprätendenten haben ihre Anſprüche ſpäteſtens im Ver kaufs-Termine, bei Vermeidung der Ausſchließung, anzumelden. Brilon, den 7. Juli 1838. [...]
[...] Verkaufsbedingungen liegen in der Gerichts-Regiſtratur zr Einſicht offen und werden alle unbekannte Realprätendenten aufgefordert, ihre Anorüche, bei Vermeidung der Präcluſion, ſpäteſtens im Termine anzumelden. [...]
[...] 12s R. 45F, abgeſchätzt auf 86 Thr, zufolge der nebſt Hypothekenertract und Bedin-- gungen in der Regiſtratur einzuſehenden Tare, ſoll am 25. October 1838, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Alle unbekannte Realpräten [...]
[...] 55 Thlr. Cour, zufolge der nebſt Bedingungen in unſerer Regiſtratur einzuſehenden Tare, ſoll am 31: October, Nachmittags 3 Uhr, an ordentlicher Gerichtsſtelle ſubbaſtirt werden. Alle unbekannte Realprätendenten werden aufgefordert, ſich, bei Vermeidung der Präcluſlon, ſpäteſtens in dieſem Termine zu melden. [...]
[...] Thlr. Cour, zufolge der nebſt Bedingungen in unſerer Regiſtratur einzuſehenden Tare, ſollen am 31. October 1838, Nachmittags 3 Uhr, an ordentlicher Gerichtsſtelle ſubha ſtirt werden. Alle unbekannte Realprätendenten werden aufgefordert, ſich bei Ver meidung der Präcluſion, ſpäteſtens in dieſem Termine zu melden. - [...]
[...] Gerichtsſtelle ſubhaſtirt werden. Alle unbekannte Realprätendenten werden auſgefordert, ſich, bei Vermeidung der Präcluſion, ſpäteſtens in dieſem Termine zu melden. [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg28.02.1857
  • Datum
    Samstag, 28. Februar 1857
  • Erschienen
    Arnsberg
  • Verbreitungsort(e)
    Arnsberg
Anzahl der Treffer: 10
[...] Seitens der Britiſchen Poſt-Verwaltung werden von jetzt ab alle Briefe 2c. nach den Engliſch - Auſtraliſchen Colonien, nämlich nach Weſt Auſtralien (King-Georges Sound), Süd-Auſtralien (Port-Adelaide), [...]
[...] Alle Ausfertigungen des Verwaltungsraths werden von dem Präſidenten oder von dem Vicepräſidenten, und von zwei andern Mitgliedern des Verwaltungs raths unterſchrieben. [...]
[...] Der General-Director unterzeichnet die Correspondenz, ſo wie alle Zahlungs Anweiſungen auf den Caſſirer und alle Quittungen. Er acceptirt, unterſchreibt, indoſſirt alle Wechſel und Anweiſungen und zeichnet für alle laufenden Geſchäfte, [...]
[...] Der General-Director ernennt und entſetzt alle Beamten der Geſellſchaft, deren Ernennung und Entlaſſung nicht dem Verwaltungsrathe vorbehalten iſt. Er iſt befugt, diejenigen Beamten, deren Entlaſſung ihm nicht zuſteht, zu ſuspen [...]
[...] §. 33. Alle General-Verſammlungen werden abgehalten zu Dortmund. In der [...]
[...] Alle Streitigkeiten, welche zwiſchen den Actionairen und der Geſellſchaft in Bezug auf Geſellſchafts-Verhältniſſe entſtehen, werden von zwei, von den Par theien zu erwählenden Schiedsrichtern, welche in Dortmund wohnen, und im Falle [...]
[...] Alle Abänderungen des Statuts bedürfen der landesherrlichen Genehmigung. [...]
[...] Alle im Archiv der Geſellſchaft deponirten Actien werden bei deren De poſition durch einen von dem General-Director und zwei Mitgliedern des Ver waltungsraths zu vollziehenden Vermerk: "außer Cours geſetzt.“, dem Verkehre [...]
[...] Alle öffentliche Bekanntmachungen der Geſellſchaft erfolgen in dem Preu ßiſchen Staats-Anzeiger zu Berlin, in der Coelniſchen Zeitung, in der Elberfelder Zeitung und in der zu Dortmund erſcheinenden Weſtphäliſchen Zeitung. Geht [...]
[...] Actien-Nummer (wörtlich) bei der Geſellſchaft Paulinen-Hütte zu dem Betrage von Zweihundert Thaler Preußiſch Courant betheiligt, und hat nach Höhe dieſes Betrages alle ſtatutenmäßigen Rechte und Pflichten. [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk ArnsbergBeilage [004] 1863
  • Datum
    Donnerstag, 01. Januar 1863
  • Erschienen
    Arnsberg
  • Verbreitungsort(e)
    Arnsberg
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[...] Sie kommen, ſo oft ſie dies für nöthig erachten, doch wenigſtens alle drei Monate zu einer Sitzung zuſammen, in welcher ſie von dem Zuſtande der Geſellſchaft Kenntniß nehmen; außerdem hat jedes Mitglied des Verwaltungs rathes die Befugniß, eine außergewöhnliche Sitzung des Verwaltungsrathes zu beantragen. [...]
[...] Erwerbung von Nutznießungen nach dem zeitweiligen Werthe berechnet, oder endlich 8) in Erwerbung von nacktem Eigenthume nach dem zeitweiligen Werthe berechnet. Alle hier oben nicht angegebene Geldanlagen, mit Ausnahme des Ankaufs der für die Verwaltung erfor derlichen Baulichkeiten, ſind unſtatthaft. Artikel 20. Die zu S mſterdam wohnhaften Commiſſarien fungiren abwechſelnd als Vorſitzer. [...]
[...] # Äts Vergleiche abzuſchließen und Stellvertreter zu ernennen; ihre Beſchlüſſe werden nach Stimmenmehr gefaßt. Artikel 39. Alle ſechs Monate ſoll von den Commiſſarien ein Inventar aufgenommen und den Actionairen vorgelegt werden. * Artikel 40. Die Liquidations - Commiſſion ſoll es ſich angelegen ſein laſſen, ein genügendes Kapital im [...]
[...] Artikel 8. Alle contrahirungsunfähige Perſonen ſind von der Einſchreibung ausgeſchloſſen. „ Artikel 9. Die Verpflichtung des Einſchreibers der Ueberlebungskaſſe gegenüber, deren Mitglied er iſt, erhellt aus einem Contracte, der dieſe allgemeinen Ä in ihrem ganzen Umfange angiebt. [...]
[...] Die Rechte eines jeden Theilhabers werden nach dem durch ihn eingelegten Kapitale und den muth maßlichen Vortheilen gemäß feſtgeſtellt und nach dem Datum einer jeden Einlage und dem Alter desjenigen be rechnet, auf Leben die Einſchreibung, zur Zeit als ſie geſchehen iſt, beruht, alles nach Grundlage von Artikel 5. Die Geſellſchaftsmaſſe wird ſodann unter alle Einſchreiber im Verhältniß der ſo beſtimmten Summe oder der verhältnißmäßigen Antheile vertheilt. - - [...]
[...] keinem Falle die der Geſellſchaft oder den Ueberlebungskaſſen angehörigen Bücher, Papiere und Werthſachen unter Siegel legen laſſen, oder irgend eine andere Maßregel zur Beſchlagnahme anwenden. - Ä 27. Alle für die Beweisführung der Theilhaber geſtellten Friſten verbleiben unabänderlich und treten in Kraft, ohne daß eine vorhergehende Anzeige erforderlich iſt und etwa eingewendet werden könnte, die durch [...]
[...] Quittungen nicht berichtigen, ſind gehalten, den Betrag nebſt einem halben Procent Retourkoſten der Ä der Geſellſchaft franco zukommen zu laſſen. Artikel 29. Die Geſellſchaft iſt für alle von den Einſchreibern nach vorſtehenden Vorſchriften geleiſteten Einzahlungen verantwortlich. Alle von der Geſellſchaft empfangenen Einlagen werden unter Ä in ein Caſſabuch eingetragen. - -- - - - - - - [...]
[...] verfrühten Abrechnung kann gefaßt werden, ohne daß die Einſchreiber oder Theilhaber wenigſtens die Hälfte der eingelegten Summen vertreten. Die Vertheilung findet. Statt nach den Vorſchriften der Artikel 14, 15 und 16. Artikel 35, Alle Streitigkeiten über die Vollziehung dieſer allgemeinen Bedingungen werden durch das com petente Gericht zu Amſterdam entſchieden, möge nun die Ä Klägerin oder Beklagte ſein. - [...]
[...] Die Einwilligung eines Ehemannes zu der Verſicherung des Lebens ſeiner Ehefrau, kann Letztere von ihrer perſönlichen Zuſtimmung nicht befreien. Artikel 12. Alle Ä Ä der Geſellſchaft und dem Contrahenten oder ſeinen Berechtigten über die Erledigung dieſes Contractes ſollen von dem competenten Gerichtshofe zu Amſterdam entſchieden werden, die Geſellſchaft möge Klägerin oder Beklagte ſein. - [...]
[...] Artikel 4 Alle Conflicte zwiſchen der Geſellſchaft und dem Contrahenten oder denjenigen, die in ſeine [...]