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Suchbegriff: Berg

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Datum

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Amts-Blatt der Preußischen Regierung zu Liegnitz30.06.1860
  • Datum
    Samstag, 30. Juni 1860
  • Erschienen
    Liegnitz
  • Verbreitungsort(e)
    Liegnitz
Anzahl der Treffer: 6
[...] Verordnungen und Bekanntmachungen höherer Staatsbehörden. - - I n ſt r u c t i o n. - Zur Ausführung des Geſetzes, die Aufſicht der Bergbehörden über den Berg bau und das Verhältniß der Berg- und Hütten-Arbeiter betreffend, vom 21. Mai 1860 (Geſetz-S. S. 201), wird auf Grund des § 22 dieſes Geſetzes verordnet [...]
[...] was folgt: I. zu §. 1. Der Bergwerkseigenthümer oder deſſen Vertreter iſt verpflichtet, alljährlich zu der von dem Berg-Amte zu beſtimmenden Zeit dem Berggeſchwornen den Betriebsplan für das folgende Jahr einzureichen. - - Der Betriebsplan wird durch das Berg-Amt auf Grund einer an Ort und [...]
[...] Bergbaues, zur Sicherung der Baue und der Oberfläche, ſowie zum Schutze der Arbeiter nothwendig ſind. Gegen den Beſchluß des Berg-Amts ſteht dem Bergwerks-Eigenthümer die Berufung an die vorgeſetzte Inſtanz zu, doch wird durch dieſe Berufung die Ausführung des feſtgeſtellten Betriebsplanes nicht aufgehalten. [...]
[...] II. zu § 3. Jedem Arbeiter muß bei der Abſchließung des Arbeitsvertrages der Inhalt der für das Bergwerk erlaſſenen Arbeitsordnung bekannt gemacht werden. Ein mit dem Beſtätigungsvermerk des Berg-Amts verſehenes Eremplar der Ar beitsordnung muß auf dem Werke aufbewahrt werden. Ueber die auf Grund der Arbeitsordnung verhängten Strafen ſteht dem Berggeſchwornen die Cognition nur [...]
[...] geſchriebenen Arbeiterliſten fortzuführen. IV. zu § 9. Vor der Anſtellung eines Betriebsführers, Steigers oder tech niſchen Aufſehers muß der Bergwerksbeſitzer oder deſſen Stellvertreter dem Berg geſchwornen die Perſon des Anzuſtellenden und die demſelben zu übertragenden Functionen ſchriftlich anzeigen und den Nachweis ſeiner Befähigung führen. Die [...]
[...] Functionen ſchriftlich anzeigen und den Nachweis ſeiner Befähigung führen. Die Einreichung der Dienſtverträge iſt ferner nicht erforderlich. Das Qualifications Atteſt zur Anſtellung wird auf den Bericht des Berggeſchwornen von dem Berg Amte ertheilt. V. Die Beſtimmungen der Inſtruction vom 6. März 1852 zur Ausführung [...]
Amts-Blatt der Preußischen Regierung zu Liegnitz30.06.1827
  • Datum
    Samstag, 30. Juni 1827
  • Erschienen
    Liegnitz
  • Verbreitungsort(e)
    Liegnitz
Anzahl der Treffer: 5
[...] dert und die Gewerkſchaften in Schaden gebracht, daher wir uns bewogen finden, hierdurch zu dffentlicher Kenntniß zu bringen, daß in dem Walden burger Revier des Schweidnitzſten Berg Amts-Diſtikts folgende Beſtim, nungen zu Abwendung der dort vorkºmmend n Unte ſchleife und Betrüge reien bei der Steinkohlen- und Coaks Vecturanz in Anwendung treten: [...]
[...] Wenn eine Defraudation von Steinkohlen oder Coaks, deren ſich ein Vecturantſchuldig gemacht, entdeckt wird, muß der Schichtmeiſter davon binnen drei Tagen dem Berg-Amte eine genaue ſchriftliche An zeige machen. - Das Berg-Amt verfügt dann alsbald das Nöthige zu Verfolgung [...]
[...] Vier Wochen denſelben ohne weiteres zu verklagen, wenn nicht die Gewerkſchaft ausdrücklich etwas anderes verfügt, und wird das Berg Amt dergleichen Klagen nach Befinden unterſtüßen und den Schicht meiſtern bei dem Verfolg der Sache mit Rath an die Hand gehen. [...]
[...] klagt werdn muß, iſt auf diesföllig durch den Schichtmeiſter oder den Lehnsträger den Berg Amt zukommende Notiz, von demſelben allen Schichtmeiſtern des Reviers namhaft zu machen, und ſind ſolche ver pflichtet, ihm fortan allen weit ten Kredit zu verſagen. [...]
[...] Königl. Preuß. Ober - Berg-Amt für die Schleſiſchen [...]
Amts-Blatt der Preußischen Regierung zu Liegnitz08.03.1856
  • Datum
    Samstag, 08. März 1856
  • Erschienen
    Liegnitz
  • Verbreitungsort(e)
    Liegnitz
Anzahl der Treffer: 10
[...] ſamen Beſten der Gewerkſchaft gereiche, in der Ausführung auf Hinderniſſe geſtoßen iſt, welche den beabſichtigten Zweck des Geſetzes, das Einzeln In tereſſe der Miteigenthümer bei der Verwaltung des gemeinſchaftlichen Berg eigenthums auf dem kürzeſten Wege zu wahren, bisher nicht haben er reichen laſſen. - [...]
[...] ſprechende Theil der Gewerkſchaft (die Minorität) den einen, der andere Theil (die Majorität) den andern Schiedsrichter zu wählen hat, und daß das Berg-Amt, wenn die Schiedsrichter ſich nicht vereinigen können, den Obmann zuordnen ſoll. Ueber die Art und Weiſe der Wahl der Schiedsrichter enthält das Geſetz keine [...]
[...] Anrufung der ſchiedsrichterlichen Entſcheidung iſt in einer, von ſämmtlichen, dem gewerkſchaftlichen Beſchluſſe Widerſprechenden unterzeichnete Provocation, unter allgemeiner Angabe der Gründe des Widerſpruches, an das Berg Amt zu richten. [...]
[...] 2) Das Berg-Amt beruft nach Eingang der Provocation die ſämmtlichen Gewerken zu einer nicht über 14 Tage hinaus zu ſchiebenden Verſammlung zur Wahl der beiderſeitigen Schiedsrichter. [...]
[...] lichen Commiſſarius aufzunehmenden Protocolle zu conſtatiren. Sind es alsdann die Provocanten, welche die Wahl nicht vollzogen haben, ſo fertigt das Berg-Amt dem Repräſentanten eine Ausfertigung des Protocolles mit der Eröffnung zu, daß der Widerſpruch gegen den gewerkſchaftlichen Beſchluß beſeitigt ſei. Sollte dagegen wider Erwarten auf Seiten der Provocaten [...]
[...] beſeitigt ſei. Sollte dagegen wider Erwarten auf Seiten der Provocaten die Wahl wegen Ausbleibens aller Betheiligten nicht erfolgen können, ſo hat das Berg-Amt unter Einreichung des Protocolls, dem Ober-Berg- Amte Bericht zu erſtatten und meine weitere Anweiſung für den ſpeciellen Fall zu erwarten. [...]
[...] 7) Wird die Wahl auf beiden Seiten vollzogen, ſo ſetzt das Berg-Amt die gewählten Schiedsrichter ſofort nach dem Wahltermine von der auf ſie ge fallenen Wahl in Kenntniß, und beſtimmt ihnen zur Abgabe ihrer Ent [...]
[...] zuzeigen, welches dann ohne Verzug den Obmann ernennt, der binnen 14 Tagen mit den Schiedsrichtern zuſammen zu treten, die Entſcheidung herbei zu führen und dieſe dem Berg-Amte zuzuſtellen hat. 9) Eine Ausfertigung der ſchiedsrichterlichen Entſcheidung wird durch das Berg-Amt dem Repräſentanten zur Mittheilung an di Gewerkſchaft zuge [...]
[...] gez. von der Heydt. An das Königliche Ober-Berg-Amt ZU V. 1206. Bresla U. [...]
[...] wird hierdurch publicirt. - - - Breslau, den 21. Februar 1856. - «Königl. Preuß. Ober-Berg-Amt. [...]
Amts-Blatt der Preußischen Regierung zu Liegnitz08.04.1843
  • Datum
    Samstag, 08. April 1843
  • Erschienen
    Liegnitz
  • Verbreitungsort(e)
    Liegnitz
Anzahl der Treffer: 5
[...] Bekanntmachungen anderer Behörden - In unſerer Bekanntmachung vom 5ten Auguſt 1842 betreffend die Geſchäfts Verwaltung der uns untergeordneten Königlichen Berg-Aemter und Berg - Amts Commiſſionen iſt bemerkt, daß ſämmtliche den Braunkohlen Bergbau betreffen den Angelegenheiten in den der Königlichen Berg-Amts-Commiſſion zu Kupferberg [...]
[...] Commiſſionen iſt bemerkt, daß ſämmtliche den Braunkohlen Bergbau betreffen den Angelegenheiten in den der Königlichen Berg-Amts-Commiſſion zu Kupferberg überwieſenen Kreiſen von dem Niederſchleſiſchen Berg-Amte zu Waldenburg un mittelbar bearbeitet werden ſollen. Bei dem Anhäufen ſolcher Angelegenheiten finden wir jedoch für nöthig dieſe [...]
[...] m 1ten April d. Je. ab, von dem Königlichen Niederſchleſiſchen Berg-Amt zu aldenburg fernerhin unmittelbar, in den Kreiſen . . - - - - - - Bolkenhayn, Bunzlau, Goldberg-Haynau, Hirſchberg, Jauer Landeshuth, [...]
[...] dagegen, von jener Zeit an, von der Königlichen Berg-Amts-Commiſſion zu Ku [...]
[...] jenen letztgenannten 1. Kreiſen beziehen, an beſagte Ä zu wenden hat. Brieg, den 4. März 1843. Königliches Preußiſches Ober - Berg - Amt für die Schleſiſchen Provinzen. [...]
Amts-Blatt der Preußischen Regierung zu Liegnitz22.02.1823
  • Datum
    Samstag, 22. Februar 1823
  • Erschienen
    Liegnitz
  • Verbreitungsort(e)
    Liegnitz
Anzahl der Treffer: 4
[...] laßt, Seitens der Hohen Ober-Berg-Hauptmannſchaft, zu verordnen: [...]
[...] jeden Schürfer – wie hiermit geſchieht – anzuweiſen: ſobald er noch, wendig ſinde, ſeine Schärfe in weitere als eines Lachters Teufe abzuſinken, dem Königl. Berg Amt des Reviers, in welchem das Schürf-Feld ſich befin det, davon ſogleich Anzeige zu machen, damit ihm gedachtes Berg-Amt für das weitere Schürf. Abteufen einen Bergmann aus dem Revier als Arbeiter [...]
[...] führung der von demſelcen etwa anzugebenden beſondern Beſtimmungen zu ſehen hat. – Einen ſolchen Berg Arbeiter für die Schürf-Arbeiten, welche die Teufe von einem Lachter überſchreiten, anzunehmen, darf kein Schürfer ſich weigern, oder er wird ſich eine umſtändliche Controllirung ſeiner Schärf, [...]
[...] verunglückt, allemal zu gerichtlicher Unterſuchung gezegen; wenn aber auch kein Unglücksfall erfolgt, wegen dergleichen unterlaſſenen Anzeige in eine angemeſſene Geld- oder GÄ VG 1 Berg-Polizeiwegen genum „men werden. Brieg, den 31. Januar 182 S. Königl. Preuß. Ob er Berg-Amt für die Schleſiſchen [...]
Amts-Blatt der Preußischen Regierung zu Liegnitz22.09.1860
  • Datum
    Samstag, 22. September 1860
  • Erschienen
    Liegnitz
  • Verbreitungsort(e)
    Liegnitz
Anzahl der Treffer: 10
[...] v. Wegnern. No. SS, Allerhöchſte Ordre de dato Berlin, den 1. September 1860, betreffend die Genehmigung der Vorſchriften für die Berg-Akademie zu Berlin. [...]
[...] Auf Ihren Bericht vom 25. Auguſt d. J. ertheile ich hierdurch den hierbei zurückfolgenden Vorſchriften für die Berg-Akademie zu Berlin Meine Genehmigung. Berlin, den 1. September 1860. - - Im Namen Seiner Majeſtät des Königs. [...]
[...] Vorſchriften für die Königliche Berg-Akademie zu Berlin. §. 1. Die Königliche Berg-Akademie in Berlin hat den Zweck, denjenigen, welche ſich im Berg-, Hütten- und Salinenweſen ausbilden wollen, Gelegenheit zur [...]
[...] nannter Direktor. Die Kaſſen- und Büreaugeſchäfte werden von Beamten der Miniſterial-Ab theilung für das Berg-, Hütten- und Salinenweſen wahrgenommen. §. 3. Das Curatorium der Akademie beſteht aus fünf von dem Miniſter für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ernannten Mitgliedern und wirkt mit [...]
[...] ſchlag des Direktors und gutachtlichen Bericht des Curatoriums angeſtellt. § 6. Außerdem kann der Direktor mit Zuſtimmung des Curatoriums jedem ordentlichen Docenten der Berg-Akademie, jedem Profeſſor oder Lehrer einer anderen höheren Lehranſtalt und ſonſtigen qualificirten Perſonen geſtatten, Vorträge über hierher gehörige Gegenſtände zu halten. * [...]
[...] höheren Lehranſtalt und ſonſtigen qualificirten Perſonen geſtatten, Vorträge über hierher gehörige Gegenſtände zu halten. * § 7. Der Curſus der Berg-Akademie iſt einjährig und dauert vom 15. Oktober bis zum 15. Auguſt des folgenden Jahres. Zu Weihnachten und Oſtern finden 14tägige, zu Pfingſten 6tägige Ferien ſtatt. [...]
[...] Oktober bis zum 15. Auguſt des folgenden Jahres. Zu Weihnachten und Oſtern finden 14tägige, zu Pfingſten 6tägige Ferien ſtatt. §. 8. Der ordentliche Unterricht umfaßt folgende Lehrgegenſtände: 1. Berg baukunde, 2. Salinenkunde, 3. Allgemeine Hüttenkunde, 4. Eiſenhüttenkunde, 5. [...]
[...] Zulaſſung von § 12. Auch Ausländer werden inſeribirt, wenn ſie bei der Meldung zur "usländern. Aufnahme hinreichende theoretiſche und praktiſche Vorbildung nachweiſen, um die Berg-Akademie mit Erfolg beſuchen zu können. [...]
[...] § 22. Die Teſtate werden am Schluſſe jedes Semeſters durch Eintragung in die dafür beſtimmte Columne des Anmeldebogens ertheilt. Auf Verlangen werden den Studirenden Zeugniſſe über den Beſuch der Berg Akademie durch den Direktor gegen Rückgabe des Anmeldebogens ausgeſtellt. [...]
[...] § 24. Abänderungen dieſer Vorſchriften bleiben vorbehalten. Vorſtehende durch die Allerhöchſte Ordre vom 1. September d. J. genehmigten Vorſchriften für die Königliche Berg-Akademie zu Berlin bringen wir hierdurch wit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß der nächſte Curſus dieſes Inſtituts am 15. Oktober d. J. eröffnet werden wird. [...]
Amts-Blatt der Preußischen Regierung zu Liegnitz10.08.1844
  • Datum
    Samstag, 10. August 1844
  • Erschienen
    Liegnitz
  • Verbreitungsort(e)
    Liegnitz
Anzahl der Treffer: 5
[...] Perſonalveränderungen in dem Reſſort des Königl. Ober-Berg-Amts für die Schleſiſchen Provinzen im erſten halben Jahre 1844, ſo weit ſolche Dienſtbezie hungen innerhalb des Departements Einer Königlichen Hochlöblichen Regierung [...]
[...] Der Ober-Berg-Amts-Aſſeſſor Erbrech iſt zum Ober-Berg-Rath und Ober Bergmeiſter ernannt; [...]
[...] Der Berg-Rath und Berg-Amts-Direktor Erdwann zu Waldenburg iſt mit - [...]
[...] Penſion in den Rnheſtand verſetzt, und an deſſen Stelle der Ober-Berg-Rath Graf von Schweinitz zu Bonn ernannt [...]
[...] Der Ober-Berg-Rath und Bau-Direktor Lehmann iſt mit Penſion in den Ruheſtand verſetzt; - - Der Hütten-Bau Inſpektor Breslan zu Königshütte iſt zum Ober-Bau-In [...]
Amts-Blatt der Preußischen Regierung zu Liegnitz26.03.1853
  • Datum
    Samstag, 26. März 1853
  • Erschienen
    Liegnitz
  • Verbreitungsort(e)
    Liegnitz
Anzahl der Treffer: 6
[...] Es iſt mehrfach vorgekommen, daß auf Bergwerken des Schleſiſchen Haupt Berg-Diſtrikts die über die Beobachtung der Sonn- und Feſt-Tags-Feier beſtehenden geſetzlichen Vorſchriften von Gewerken und von Grubenbeamten aus den Augen ge laſſen, an ſolchen Tagen die Arbeiten in gewöhnlicher Weiſe fortgeſetzt und die [...]
[...] Grubenbeamten rechtzeitig bei dem betreffenden Königlichen Berg-Amte ſchriftlich [...]
[...] ſtände unmöglich wäre, alsbald nachträglich unter genauer Angabe der Gründe des ſtattgefundenen Gebots-Verletzens, dem Königlichen Berg-Amte davon Anzeige zu machen, damit dieſes erwäge: ob ſolches durch die Dringlichkeit gerechtfertigt oder gegen den Uebertreter der Geſetze zu verfahren ſei. Sobald das Königliche Berg [...]
[...] Amt Letzteres, wegen völlig unterbliebenen Nachſuchens der Erlaubniß, oder weil ſie verſagt und dennoch gefördert, oder endlich weil die Uebertretung nicht nachträglich genügend erkulpirt worden, befindet; hat das Königliche Berg-Amt den Staatsan walt aufzurufen, um auf den Grund § 340 No. 8 des Strafgeſetzbuches gegen den Schuldigen einzuſchreiten, als welcher nicht blos der Repräſentant der Gewerk [...]
[...] Breslau, den 15. März 1853. Königl. Preuß. Ober-Berg-Amt für die Schleſiſchen Provinzen. Vom 1. April c. ab wird die wöchentlich viermalige Botenpoſt zwiſchen Görlitz und Schönberg aufgehoben und die zwiſchen dieſen Orten beſtehende wöchentlich [...]
[...] Ä Der Förſter Karl Siegismund Mende in Gröditzberg, Kreis Goldberg-Hainau, * * “ hat in einer Reihe von 35 Jahren bei dem Rittergutsbeſitzer Benecke von Gröditz berg ſich durch moraliſche Führung, Treue und Fleiß in ſeinen Berufsgeſchäften ausgezeichnet, was wir hierdurch belobigend zur öffentlichen Kenntniß bringen. Liegnitz, 20. März 1853. > - [...]
Amts-Blatt der Preußischen Regierung zu Liegnitz07.05.1853
  • Datum
    Samstag, 07. Mai 1853
  • Erschienen
    Liegnitz
  • Verbreitungsort(e)
    Liegnitz
Anzahl der Treffer: 3
[...] In Folge Beſtimmung des Herrn Miniſters für Handel, Gewerbe und öffent liche Arbeiten ſind die Königl. Berg-Amts-Kommiſſionen in Reichenſtein und Kupfer berg aufgehoben und dem Königl. Niederſchleſiſchen Berg-Amte in Waldenburg ein verleibt worden; es verbleiben jedoch an den genannten Orten zwei Beamte, welche [...]
[...] berg aufgehoben und dem Königl. Niederſchleſiſchen Berg-Amte in Waldenburg ein verleibt worden; es verbleiben jedoch an den genannten Orten zwei Beamte, welche den Dienſt als Königl. Berg-Geſchworne verſehen werden. Dieſe Beſtimmung tritt hinſichtlich der Kommiſſion in Reichenſtein unverzüglich, hinſichtlich der Kommiſſion in Kupferberg mit Anfang Juni d. J. in Kraft und wird hierdurch zur Kenntniß [...]
[...] Kommiſſionen gerichteten Eingaben, Anträge und Berichte, mit Ausnahme derer, welche ſpeciell dem Geſchäftsbereiche der Berggeſchwornen angehören, künftig an das Königl. Berg-Amt in Waldenburg zu richten ſind. Breslau, den 22. April 1853. - Königl. Preuß. Ober-Berg-Amt für die Schleſiſchen Provinzen. [...]
Amts-Blatt der Preußischen Regierung zu Liegnitz29.05.1858
  • Datum
    Samstag, 29. Mai 1858
  • Erschienen
    Liegnitz
  • Verbreitungsort(e)
    Liegnitz
Anzahl der Treffer: 9
[...] Bek a n n t m a ch u n g, die Polizei-Verwaltung auf den unter der Aufſicht der Berg-Behörden ſtehenden Bergwerken betreffend. . l. [...]
[...] 5) zur Ausführung der ſonſt im Intereſſe der Werke, der Unternehmer, der Beamten und Arbeiter erlaſſenen allgemeinen polizeilichen Verordnungen der Berggeſchwornen in den ihnen angewieſenen Revieren und bei den Berg werken, welche für Rechnung des Staats betrieben werden, den für dieſe Bergwerke beſtellten Berg-Inſpectoren übertragen und beſtimmt worden, daß [...]
[...] ſoll, als die Anwendung nicht durch beſondere Stellung der Bergpolizei Verwalter ausgeſchloſſen ſein wird. Gegen die Straf-Verfügung der Berggeſchwornen beziehungsweiſe des Berg Inſpectors kann die Berufung nicht bei dem, demſelben vorgeſetzten Berg-Amte, ſondern nur bei dem zuſtändigen Polizei-Anwalte, oder Polizei-Richter erfolgen, [...]
[...] ſondern nur bei dem zuſtändigen Polizei-Anwalte, oder Polizei-Richter erfolgen, dieſe Berufung muß aber innerhalb einer zehntägigen Friſt vom Tage der Inſinu ation der Strafverfügung ab bei dem Berg-Polizei-Verwalter, dem Polizeirichter oder dem Polizeianwalte zu Protocoll erklärt oder ſchriftlich angebracht werden. Die im § 29 des Reglements vorgeſchriebene Aufſicht über die Handhabung der [...]
[...] Die im § 29 des Reglements vorgeſchriebene Aufſicht über die Handhabung der Befugniß zu vorläufiger Straffeſtſetzung, wird in Bezug auf Berggeſchworne und Berg-Inſpectoren von dem Bergamte ausgeübt, welches zur periodiſchen Prüfung der Strafliſten und Strafbogen angewieſen iſt. Indem dieſe Beſtimmungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden, [...]
[...] Strafbeſtimmungen, nur diejenigen polizeilichen Verordnungen zu verſtehen ſind, welche entweder auf Grund des Geſetzes über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 (G.-S. S. 265) von der Bezirks-Regierung und dem Ober-Berg Amte gemeinſchaftlich erlaſſen, oder vor Emanation jenes Geſetzes nach Vorſchrift des Staats-Miniſterial-Beſchluſſes vom 7. Januar 1845 (J.-M.-Bl. S. 34) von dem [...]
[...] des Staats-Miniſterial-Beſchluſſes vom 7. Januar 1845 (J.-M.-Bl. S. 34) von dem Reſſort-Miniſter erlaſſen oder genehmigt und gehörig publicirt ſind, wogegen die von den Bergämtern und Ober-Berg-Aemtern erlaſſenen Straf-Reglements nur die Kraft disciplinariſcher Vorſchriften haben, deren Verbindlichkeit nicht auf ihrer All gemeingültigkeit, ſondern nur auf dem Verhältniß der disciplinariſchen Unterordnung [...]
[...] fahren in Anwendung bleibt. Breslau, 30. April 1858. Liegnitz, 20. Mai 1858. Königliches Ober-Berg-Amt. Königliche Regierung [...]
[...] Der Oberlehrer Aumann an der Friedrich-Wilhelms- (Real-) Schule zu Grün berg iſt von des Herrn Miniſters der geiſtlichen-Unterrichts- und Medizinal-Ange legenheiten Ercellenz zum Prorector an der bezeichneten Schule ernannt worden, was wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen. [...]