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Suchbegriff: Forsting

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Datum

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Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege07.10.1853
  • Datum
    Freitag, 07. Oktober 1853
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 10
[...] der Auskultator Nereſchfo bei dem Appellationsgericht zu Königsberg, der Auskultator Forſt bei dem Juſtiz- Senat zu Ehren breitſtein, die Auskultatoren Jllies und Levin bei dem Kammer [...]
[...] Auf die bei dem Königlichen Kreisgericht zu A. wider den Forſt-Hilfsaufſeher R. zu J. wegen Ver wundung" des Ackerbürgers H. ſtattgehabten Verhandlungen zur Ermittelung, ob ein Mißbrauch des Waffenrechts ſtattgefunden, [...]
[...] Der Königliche Forſt-Hilfsaufſeher R. zu J. bemerkte am 8. Februar 1850 Abends gegen 5 Uhr in der Grimnitzer Forſt mehrere mit Fällen von Kiefern beſchäftigte Holzdiebe. Da er ſich ihnen gegenüber nicht ſtark genug fühlte, ſo eilte er nach dem nahe liegenden Städtchen J, holte zu ſeiner Unterſtützung den Hilfs [...]
[...] werden; 2) wenn diejenigen, welche bei einem Holzdiebſtahl auf der That betroffen, oder als der Verübung eines ſolchen Vergehens verdächtig in dem Forſte gefunden werden, ſich der Anhaltung, Pfän dung oder Abführung zu der Forſt- oder Polizeibehörde thätlich oder durch gefährliche Dro hungen widerſetzen. [...]
[...] des Angriffs oder zur Ueberwindung des Widerſtandes nothwendig iſt. Im vorliegenden Falle hatte nun der Hilfsaufſeher R. den Ackerbürger H. beim Fällen von Kiefern in der Königlichen Forſt betroffen. Er hat ihn hierauf in Begleitung des Forſt-Hilfsaufſehers K. und des Gardejägers W., deren Ausſagen mit denjenigen des R. durchaus übereinſtimmen, an einer Stelle in der Königlichen Forſt angehalten, als er im Begriff war, das entwendete Holz abzufahren. Der H. ſollte dann [...]
[...] liche Veranlaſſung vor. Das Kreisgericht zu A. erblickt in dem ermittelten Thatbeſtande deshalb einen Mißbrauch der Waffen, weil der Ä außerhalb der Forſt von ſeinen Waffen Gebrauch gemacht habe. Daſſelbe geht mithin von der Vorausſetzung aus, daß ein Forſtbeamter überall nicht befugt ſei, das ihm im § 1 des Ge ſetzes vom 31. März 1837 beigelegte Waffenrecht außerhalb der Forſt auszuüben. Dieſe Vorausſetzung [...]
[...] durch die Beſtimmung widerlegt, daß der Waffengebrauch geſtattet iſt, wenn ſich der Holzdieb der Abführung zur Forſtbehörde Ä widerſetzt. Denn dieſe Abführung kann, da die Forſtbehörde nur ausnahmsweiſe innerhalb der Forſt ihren Sitz hat, der Regel nach nur auf einem Wege erfolgen, welcher aus der Forſt herausführt. Wenn alſo das Geſetz dem Ä ohne weitere Beſchränkung das Recht des Waffen gebrauchs für die Fälle beilegt, in denen der auf der That Betroffene oder in dem Forſte als der Verübung [...]
[...] leitung einer gerichtlichen Unterſuchung wider den Königlichen Forſt-Hilfsaufſeher R. wegen der dem Acker bürger W zu J am 8. Februar 1850 Ä Verletzung nicht vorliege. er Widerſpruch der Königlichen Regierung zu Potsdam gegen die Einleitung einer ſolchen Unterſu [...]
[...] *) Das Königliche Ober-Tribunal hat ſeit dem Mai 1850 in ſeinen Entſcheidungen die Anſicht angenommen: daß Wic erſetzlichkeiten gegen Forſt- und Jagdbeamte nach dem Geſetze vom 31. März 1837, – betreffend die Widerſetzlichkeiten bei Forſt- und Jagdverbrechen – nur dann zu ſtrafen ſind, wenn die Widerſetzlichkeit inner halb des Forſt- oder Jagdreviers ſtattgehabt hat. [...]
[...] von ihren Waffen Gebrauch zu machen, wenn ſie in Ausübung ihres Dienſtes perſönlich angegriffen oder mit einem An griffe bedroht werden, ſowie, wenn ſie bei Anhaltung, Pfändung oder Abführung der Kontravenienten Widerſtand erfahren. Auch das Königliche Ober-Tribunal erachtet einen ſolchen Widerſtand, gegen Forſt- oder Jagdbeamte in Ausübung ihres Berufs verübt, für ſtrafbar, es mag derſelbe innerhalb oder außerhalb des Forſt- oder Jagdreviers erfolgen; es wendet nur im er ſteren Falle die Vorſchriften des Geſetzes vom 31. März 1837 über die Widerſetzlichkeiten bei Forſt- und Jagdverbrechen, im letz [...]
Königlich bayerisches Amts- und Intelligenzblatt für die Pfalz24.08.1853
  • Datum
    Mittwoch, 24. August 1853
  • Erschienen
    Speyer
  • Verbreitungsort(e)
    Speyer
Anzahl der Treffer: 10
[...] Die Genehmigung der Zeitpachte innerhalb der Bud getperioden und der Staatsjagd-Verpachtungen; Die obere Aufſicht über das Forſt-, Jagd- und Trift perſonal; die Qualification desſelben unter Mit wirkung der Forſt- und Triftämter hinſichtlich des [...]
[...] fähigkeit der Käufer oder Abnehmer von Forſt Producten. Buchführung über ſämmtliche Betriebskoſten und Aus [...]
[...] des Revierförſters nach den geſetzlichen Vorſchriften zu vollziehen und ſoweit es ihnen obliegt, die Protokolle und Rügeverzeichniſſe über Forſt- und Jagdpolizei-Uebertretungen und über Forſt- und Jagdfrevelfälle ordnungsmäßig zu führen. [...]
[...] Wir haben die Beſoldungs-Bezüge Unſerer Forſt bedienſteten entſprechend ihrer ausgeſchiedenen Wirkungs kreiſe reguliren laſſen und theilen dieſelben in den Haupt [...]
[...] Der Gehalt dieſer Klaſſe der Forſt-Bedienſteten hat zu beſtehen: 1. der Hauptgeldbezug: [...]
[...] Die Penſionen und Unterhaltsbeiträge der Wittwen und Kinder der ſtabilen Forſt-Bedienſteten richten ſich nach den beſtehenden Normen. [...]
[...] A. Für die Dienſtespoſten des Forſt- und Jagd ſchutzes, 1. Zur Anſtellung als Waldaufſeher wird an ſpe [...]
[...] B. Für die Dienſtes ſtellen der Forſt- und Jagd Verwaltung [...]
[...] a) Die Beibringung des Abſolutoriums Unſerer Forſt lehr- Anſtalt und nach zurückgelegter hinreichender Praxis im Forſt- und Jagdweſen, das Beſtehen [...]
[...] Buch am Forſt, Himmelkron, Kulmbach, [...]
Königlich Bayerisches Intelligenzblatt für Mittelfranken (Ansbacher Intelligenz-Zeitung)Extra-Beilage 24.08.1853
  • Datum
    Mittwoch, 24. August 1853
  • Erschienen
    Ansbach
  • Verbreitungsort(e)
    Ansbach
Anzahl der Treffer: 10
[...] Art. 5. - Die verantwortlichen Organe des Forſt- und Jagdſchutzes in den Staatswaldungen, mit Unter ordnung unter die Revierförſter, welchen die Leitung des Schutzes zuſteht, ſind: - die Forſtwärter, [...]
[...] Der Wirkungskreis Unſerer Regierungen, Kammern der Finanzen, und der General-Berg werks und Salinen-Adminiſtration im Forſt- und Jagdweſen umfaßt folgende Gegenſtände: 1) die Erhaltung des Realbeſtandes der Staatsforſte, Jagden und Triftanſtalten, der Forſt dienſtwohnungen und Forſtdienſtgründe, die Beurtheilung und Antragſtellung zu allen Ver [...]
[...] 5) techniſche Prüfung der von den Forſtämtern zu liefernden jährlichen Material-Nachweiſungen und Betriebsüberſichten. 6) die Aufſicht und Sorge für die richtige Perception der Forſt-, Jagd- und Triftgefälle; die finanzielle Reviſion der einſchlägigen Ueberſichten und Einweiſung der Erlöſe, dann der forſt amtlichen und rentamtlichen Regieausgaben auf den Grund der Vorlagen der betreffenden [...]
[...] 8) die obere Aufſicht über das Forſt-, Jagd- und Triftperſonal; die Qualification desſelben unter Mitwirkung der Forſt- und Triftämter hinſichtlich des denſelben untergeordneten Per ſonals; die Disciplinar-Unterſuchungen; [...]
[...] Als verantwortliche Organe des Forſt- und Jagdſchutzes haben ſie dieſen unter der unmit telbaren Leitung des Revierförſters nach den geſetzlichen Vorſchriften zu vollziehen und ſoweit es ihnen obliegt, die Protokolle und Rügeverzeichniſſe über Forſt- und Jagdpolizei-Uebertretungen und über [...]
[...] D. Für die Forſtwärter: Der Gehalt dieſer Claſſe der Forſt-Bedienſteten hat zu beſtehen: 1, der Hauptgeldbezug: a) in der erſten Dienſtes - Epoche vom 1. bis nach vollendetem 8. Dienſtjahre in [...]
[...] E. Für die Forſt gehülfen: Die Bezüge der Forſtgehülfen ſetzen W ir feſt: a) für die J. Claſſe oder das erſte Drittheil auf 150 fl. (einhundert fünfzig Guden [...]
[...] ſchaften und die Befähigung beſitzt, dieſe gehörig nachgewieſen und die dazu beſtimmten Vorbe dingungen vollſtändig erfüllt hat. Nach Maßgabe der Art und Wichtigkeit des Forſt- und Jagddienſtgrades beſtimmen ſich die beſondern Eigenſchaften und Vorbedingungen, wie folgt: - - A. für die Dienſtes poſten des Forſt- und Jagdſchutzes. [...]
[...] Jahre mit Zufriedenheit gedient und ſich im Dienſte die Haupt-Qualificationsnote l. erworben haben. B. für die Dienſtes ſtellen der Forſt- und Jagdverwaltung ſetzen. Wir unter dem Vorbehalte bereits erworbener Anſprüche derjenigen Individuen, welche gegenwärtig ſchon in Unſerem Forſt- und Jagdweſen dienen, folgende ſpecielle Bedingungen [...]
[...] Buch am Forſt, Himmelkron, Kulmbach, [...]
Militär-Zeitung07.08.1858
  • Datum
    Samstag, 07. August 1858
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 10
[...] kroatiſch-ſlavoniſchen Kommandº mit dem Amtsſitze in Agram, die zweite für das banater ſerbiſche Generalat mit dem Amtsſitze in Temeswar - Für jede dieſer Forſt-Direktionen wird. Ein Forſt-Direktor mit dem Ge halte jährlicher 00 oder 1600 Gulden und der Einreihung in die VII. Diäten-Klaſſe ſyſtemiſirt. Dem Forſt-Direktor unmittelbar untergeordnet, ſind [...]
[...] halte jährlicher 00 oder 1600 Gulden und der Einreihung in die VII. Diäten-Klaſſe ſyſtemiſirt. Dem Forſt-Direktor unmittelbar untergeordnet, ſind der Forſt-Direktion in Ä in Temeswar. Ein Fºrſtmeiſter beizugeben, welche in der Diäten-Klaſſe ſtehen und den Gehalt jähr ::licher 1200 Gulden beziehen. Außerdem werden der Forſt-Direktion in Agram [...]
[...] beizugeben, welche in der Diäten-Klaſſe ſtehen und den Gehalt jähr ::licher 1200 Gulden beziehen. Außerdem werden der Forſt-Direktion in Agram - noch zwei, der Forſt-Direktion in Temeswar aber Ein Förſter dritter Klaſſe mit dem Jahres-Gebalte von 400 Gulden und der XII. Diäten-Klaſſe zu getheilt. Unter der Leitung des Forſt direktor hat jede dieſer Forſt-Direk [...]
[...] in allen Belangen des Forſtdienſtes, ſowie der Perſonal-Angelegenheiten der Forſtbedienſteten, dieſelbe Stellung einzunehmen, * die renz-Bau-Direk tion in Bauſachen. Vom Amtsſitze Ä Ä und Forſt meiſter die Bereiſungen der Aerarial- und ſonſtigen Grenz-Forſte vorzunehmen, Der Stand des zur Leitung Ä bei den einzelnen Grenz [...]
[...] Regimentern erforderlichen höheren Forſt-Perſonales ird feſt # für das Oto caner Grenz-Regiment Nr. 2 mit. Einem Ä inem Oberförſter, für das Romanen-Banater Grenz-Regiment Nr. 13 mit [...]
[...] dem Gehalte jährlicher 400 Gulden eingetheilt. Das Forſt Aufſichts-Perſo - nale hat zu beſtehen: a) aus Forſt warten, mit dem Gehalte jährlicher 240 Gulden, b) aus Forſthütern erſter Klaſſe mit dem Gehalte jährli [...]
[...] cher 200 Gulden, und Forſthütern zweiter Klaſſe mit dem Gehalte jähr licher 150 Gulden. Die Feſtſtellung des Standes an Förſtern, Forſtwarten und Forſthütern hat ſich nach den zu bildenden Forſtwirthſchafts- und Forſt Aufſichts-Bezirken zu richten, und wird dann definitiv erfolgen, wenn die Eintheilung der Forſte in Reviere vorgenommen ſein wird. Sämmtliche Forſt [...]
[...] und wir in dem für Offi ## ſyſtemiſten Ausmaß. renz-Forſt-Branche die für Mi anſtatt des Degens den Hirſch [...]
[...] Im Dienſte haben die Beamten der litär-Beamte vorgeſchriebene Uniform, fänger zu tragen; wobei ihnen aber für den gewöhnlichen Forſt Walde zugleich die Benützung einer Campagne Uniform geſtattet [...]
[...] Beamte der Militär-Grenz-Forſt-Branche haben Anſpruch auf das Natural [...]
Regierungsblatt für Mecklenburg-Schwerin (Großherzoglich-Mecklenburg-Schwerinsches officielles Wochenblatt)18.07.1857
  • Datum
    Samstag, 18. Juli 1857
  • Erschienen
    Schwerin
  • Verbreitungsort(e)
    Schwerin
Anzahl der Treffer: 3
[...] den Forſtmeiſter, Baron von Nettelbladt, bisher zu Teſtorf, zum Forſt Inſpections-Beamten in Jasnitz, den Forſt-Auditor von Glöden, bisherigen Förſter zu Volkshagen, zum [...]
[...] Inſpections-Beamten in Jasnitz, den Forſt-Auditor von Glöden, bisherigen Förſter zu Volkshagen, zum Forſt-Inſpections-Beamten und Forſtmeiſter in Dargun, den Forſt-Auditor Fahrenheim, bisherigen Förſter zu Toddin, nach Ver legung des Forſt-Inſpections-Sitzes von Teſtorf nach Schildfeld, zum [...]
[...] den Forſt-Auditor Fahrenheim, bisherigen Förſter zu Toddin, nach Ver legung des Forſt-Inſpections-Sitzes von Teſtorf nach Schildfeld, zum Forſt-Inſpections-Beamten und Forſtmeiſter in Schildfeld, und den Stationsjäger Ferdinand Friedrich Georg Herbſt zu Niendorf zum Förſter in Volkshagen, Forſt-Inſpection Gelbenſande, [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege28.10.1853
  • Datum
    Freitag, 28. Oktober 1853
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 10
[...] vom 2. Juni 1852, die Einnahmen an den gerichtlich erkannten Strafgeldern wegen der, in Staatsforſten be gangenen Diebſtähle an Holz und anderen Waldprodukten, ſowie auch zufolge ergangener beſonderer Anord nung, die in Forſtpolizei-Kontraventionsſachen gerichtlich erkannten Straf- und Pfandgelder, von den Forſt kaſſen an die gerichtlichen Salarienkaſſen zur Einziehung und Vereinnahmung übergegangen ſind, ſo werden aU6 Äs dieſer eingetretenen Veränderungen der Königlichen Regierung nächſtehende nähere Beſtim [...]
[...] 1) In Diebſtahlsſachen wegen Ä 1c. gehören zwar die Werthsbeträge des Entwendeten, zu deren Zahlung die Schuldigbefundenen nach dem Geſetze vom 2. Juni 1852 neben der Strafe zu verurtheilen ſind, nach der rechtlichen Natur dieſer Einnahmen, zu den Forſt - Revenüen; indeſſen iſt es zur Vereinfachung des Kaſſen- und Rechnungsweſens für zweckmäßig erachtet worden, auch die Erſatzgelder von denſelben Kaſſen einziehen und verrechnen zu laſſen, welchen [...]
[...] 5. Ueber die rechtliche Natur des nach den Provinzial - Forſt - Ordnungen zu zahlenden Pfandgeldes für das verbotswidrige Hüten in den Schonungen und über das bei der gleichen Kontraventionen einzuleitende Verfahren. [...]
[...] Mehrere Provinzial-Forſt-Ordnungen bedrohen das verbotswidrige Hüten in den Schonungen mit einem Pfandgelde, welches nach der Stückzahl des gehüteten Viehes zu entrichten iſt, ohne daß es einer vor angegangenen Pfändung bedarf. Ueber die rechtliche Natur dieſes Pfandgeldes haben ſich abweichende An [...]
[...] Tribunal in ſeiner Sitzung vom 16. September 1853, - in Erwägung: - daß die Forſt- und Jagd-Ordnung für Weſtpreußen und den Netzdiſtrikt vom 8. Oktober 1805 nach ihrem Eingange zur Beförderung der Forſtpolizei, alſo im öffentlichen Intereſſe, erlaſſen iſt und wegen dieſes öffentlichen Ä. auch im §. 12. Tit. II. das Verbot des Behütens der [...]
[...] Ordnung ſowohl, als auch nach dem Allg. Landrecht Th. I. Tit. 14. Abſchn. 4., das Pfandgeld nichts weiter als die im Geſetze im Voraus beſtimmte Entſchädigung für den verurſachten Scha den ſei, dieſe Geſetze unrichtig auffaßt, weil ſowohl nach der Forſt-Ordnung als nach dem Allg. Landrecht das Pfandgeld neben dem Schaden, nach der Forſt- Ordnung, aber – wie geſagt – das höhere Pfandgeld ſelbſt ohne Beſchädigung verlangt werden kann, zwiſchen der Forſt-Ordnung [...]
[...] wirklich gepfändeten Stück Vieh das Pfandgeld zu entrichten, und aus den gepfändeten Stücken nur der Schade zu vergüten iſt, weshalb auch nur ſo viel Stücke Vieh gepfändet werden dürfen, als zur Deckung des Schadens erforderlich iſt – §§ 37. ff. Tit. IV. der Forſt-Ordnung und §§. 413. 425. ff. Tit. 14. Th. I. des Allg. Landrechts. – daß demnach wegen dieſer verſchiedenen Natur des Pfandgeldes nach dem Allg. Landrecht [...]
[...] §§. 413. 425. ff. Tit. 14. Th. I. des Allg. Landrechts. – daß demnach wegen dieſer verſchiedenen Natur des Pfandgeldes nach dem Allg. Landrecht und der Forſt-Ordnung aus dem Erſteren, wie von dem Appellationsrichter geſchehen iſt, kein Rechtfertigungsgrund dafür entnommen werden kann, daß das nach der Forſt-Ordnung dem Eigenthümer eines Waldes zuſtehende Recht auf Pfandgeld nur ein Civilanſpruch ſei und nicht [...]
[...] im Unterſuchungsverfahren, ſondern im Eivilprozeſſe geltend gemacht werden müſſe; daß der Richter ſich durch dieſe Annahme überdies mit den ausdrücklichen Beſtimmungen der Forſt-Ordnung Tit. V. §§ 2, 5 und 7 in Widerſpruch geſetzt hat, weil nach dieſen Geſetzen die Rüge der Hütungs-Kontraventionen im Wege der Unterſuchung erfolgen ſoll, ſowie denn auch in der Allg. Gerichtsordnung Th. I. Tit. 35 § 34 Nr. 1 §§ 103 und 104 vorausgeſetzt wird, [...]
[...] die Rüge der Hütungs-Kontraventionen im Wege der Unterſuchung erfolgen ſoll, ſowie denn auch in der Allg. Gerichtsordnung Th. I. Tit. 35 § 34 Nr. 1 §§ 103 und 104 vorausgeſetzt wird, daß Forſt-Kontraventionen im Unterſuchungsverfahren gerügt werden; daß aus vorſtehenden Gründen das bei dem Behüten der Schonungen zu entrichtende Pfandgeld für eine öffentliche Strafe erachtet und dergleichen Kontraventionen im Wege der Unter [...]
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger (Allgemeine preußische Staats-Zeitung)22.11.1853
  • Datum
    Dienstag, 22. November 1853
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 10
[...] obene Widerſpruch als begründet anzuerkennen. Von Rechts wegen. G r ü nd e. Der Königliche Forſt- Hülfs-Aufſeher R. zu J. bemerkte am 8. Februar 1850 Abends gegen 5 Uhr in der Grimnitzer Forſt mehrere mit Fällen von Kiefern tigte Holzdiebe. Da er ſich [...]
[...] den Ä worden. erichtshofe für Kompetenz PÄ3. März 1837 über den Waffengebrauch der Forſt- und Jagd- Beamten (Geſetz - Sammlung S. # ſchreibt vor, daß, wenn Jemand von Ä Königlichen Forſt-Beamten int - affen verletzt worden iſt, das Ge [...]
[...] 2) wenn diejenigen, welche bei einem Holzdiebſtahl auf der That betroffen, oder als der Verübung eines ſolchen Vergehens verdächtig in dem Forſte gefunden werden, ſich der Anhaltung, Pfändung oder Abführung zu der Forſt- oder Polizei-Be hörde thätlich oder durch gefährliche Drohungen Ä [...]
[...] Im vorliegenden Falle hatte nun der Hülfs-Aufſeher R. den Ackerbürger H. beim Fällen von Kiefern in der König lichen Forſt betroffen. ... Er hat ihn hierauf in Begleitung des Forſt - Hülfs - Aufſehers K. und des Gardejägers W., deren Ausſagen mit denjenigen des R. durchaus überein [...]
[...] des Forſt - Hülfs - Aufſehers K. und des Gardejägers W., deren Ausſagen mit denjenigen des R. durchaus überein ſtimmen, an einer Stelle in der Königlichen Forſt ange halten, als er im Begriff war, das entwendete Holz abzufahren. Der H. ſollte dann zu der Forſt-Behörde, dem Oberförſter zu G., [...]
[...] Das Kreisgericht zu A. erblickt in dem ermittelten That beſtande deshalb einen Mißbrauch der Waffen, weil der R. außerhalb der Forſt von ſeinen Waffen Gebrauch gemacht habe. Daſſelbe geht mithin von der Vorausſetzung aus, daß ein Forſt Beamter überall nicht befugt ſei, das ihm im §. 1 des Geſetzes [...]
[...] der Abführung zur Forſt - Behörde thätlich widerſetzt. Denn dieſe Abführung kann, da die Forſt - Behörde nur aus nahmsweiſe innerhalb der Forſt ihren Sitz hat, der [...]
[...] Regel nach nur auf einem Wege erfolgen, welcher aus der Forſt herausführt. Wenn alſo das Geſetz dem Forſt-Beamten ohne weitere Beſchränkung das Recht des Waffengebrauchs für die Fälle beilegt, in denen der auf der That Betroffene oder in dem Forſte [...]
[...] daraus von ſelbſt, daß dies Recht auch dann ſtattfindet, wenn der thätliche Widerſtand gegen die Abführung erſt auf dem Wege zur Forſt - Behörde und Ä der Forſt verſucht wird. Wäre die entgegengeſetzte Auslegung, welche das Kreisgericht zu A. ſeinem Ä zum Grunde gelegt hat, die richtige, ſo würde die er [...]
[...] Holzdieb hätte dann nur nöthig, den Widerſtand gegen ſeine Ab führung ſo lange auszuſetzen, bis er mit dem ihn begleitenden Forſt-Beamten die Gränze der Forſt überſchritten hätte. Aus vorſtehenden Gründen iſt anzunehmen, daß eine geſetzlich Ä Veranlaſſung zur Einleitung einer gerichtlichen Unter [...]
Amts-Blatt der Preußischen Regierung zu Liegnitz13.08.1853
  • Datum
    Samstag, 13. August 1853
  • Erschienen
    Liegnitz
  • Verbreitungsort(e)
    Liegnitz
Anzahl der Treffer: 7
[...] 2. der Forſtkontrolleur Röhren in Primkenau zum Forſt-Polizei-Anwalt - für ſämmtliche Forſten der Herrſchaſt Primkenau, 3. der Forſtrath Wullſtein in Töppendorf zum Forſt-Polizei-Anwalt für alle, [...]
[...] dorf, Obiſch und Dammer vorkommende Forſtpolizeiſachen, 4. der Stadt-Syndikus Berndt in Glogau zum Stellvertreter des Forſt-Polizei Anwalts für die Glogauer Stadtforſten, - der Bürgermeiſter Kunzer in Naumburg a.)B. zum Stellvertreter des Po [...]
[...] lizei-Anwalts daſelbſt, - der Kreis-Secretair Wehle in Liegnitz zum Polizei-Anwalt daſelbſt, - der ſtandesherrliche Forſtmeiſter Bertram in Muskau zum Forſt-Polizei-An walt aller zur Standesherrſchaft Muskau im Rothenburger und Saganer Kreiſe gehörigen Forſten, [...]
[...] der Polizei-Anwalt Sander in Carolath zum Stellvertreter des Forſt-Polizei [...]
[...] Stellvertreter des Forſt-Polizei-Anwalts Hering für das Forſtrevier Tſchiefer, [...]
[...] der Polizei-Anwalt Wehle zu Liegnitz zum Stellvertreter des Forſt Polizei Anwalts, Oberförſter Schmidt in Panten, bei dem Kreisgericht in Liegnitz, [...]
[...] treter des Forſt-Polizei-Anwalts für das Forſtrevier Rietſchen. Glogau, den 6. Auguſt 1853. - Der Ober-Staats-Anwalt. [...]
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger (Allgemeine preußische Staats-Zeitung)27.01.1853
  • Datum
    Donnerstag, 27. Januar 1853
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 10
[...] # fältige Erwägung, um die Nachtheile abzuwenden, reſp., zu be ſeitigen, welche einerſeits aus einer zu weit ausgedehnten Ablöſung von Forſt-Servituten da zu erwachſen drohen, wo dergleichen Ser vituten, wie in ſehr vielen Fällen anzunehmen iſt, ohne weſentlichen Nachtheil für die Zwecke der Forſt - Verwaltung und vielleicht mit [...]
[...] vom 2. März 1850 vollauf beſchäftigt, den Forſt-Gemeinheitsthei lungs-Sachen die erforderlichen Arbeitskräfte zuzuwenden jetzt nicht im Stande ſind. [...]
[...] lungs-Sachen die erforderlichen Arbeitskräfte zuzuwenden jetzt nicht im Stande ſind. Dieſer Zuſtand iſt für die Forſt-Verwaltung ſehr nachtheilig, da in vielen Fällen, wo der Umfang der auf den Forſten laſtenden Berechtigungen ſehr groß iſt, beſonders auch die Ungewißheit über [...]
[...] den Gemeinheitstheilungen wieder zuwenden, dann plötzlich die Forſtſervitut-Ablöſungen zu einem ſolchen Umfange gelangen wer den, daß die in der Forſt-Verwaltung vorhandenen Arbeitskräfte nicht ausreichen, um dieſe Sachen mit der nothwendigen Sorgfalt und Gründlichkeit behandeln zu können, und daß die Holzbeſtände [...]
[...] derſam vorſchreiten zu können, ohne jedoch eine nachtheilige Ueber ſtürzung der Arbeiten auf Koſten der gründlichen, dem Intereſſe der Forſt-Verwaltung ſowohl als der allgemeinen Landeskultur voll kommen entſprechenden Ausführung beſorgen zu Ä Indem ich der Königlichen Regierung empfehle, nach dieſen [...]
[...] unverhältnißmäßige Koſten entſtehen können. Hierzu kommt, daß in Ermangelung einer den gegenwärtigen Verhältniſſen und den Bedürfniſſen der Forſt-Kultur entſprechenden Forſtpolizei-Ordnung, deren Emanirung mit den zur Erreichung dieſes Zwecks nöthigen Beſtimmungen für die nächſte Zeit auch [...]
[...] Holznutzung und event. anderen Nutzungen von Rechts wegen zu kommt; kann es in vielen Fällen rathſam ſein, eine vollſtändige Forſt - Gemeinheitstheilung zwiſchen dem Fiskus und ſämmtlichen Servitut - Berechtigten ohne Ausnahme zu veranlaſſen, wenn auch zur Zeit nur von einzelnen Berechtigten provozirt iſt, oder wenn [...]
[...] das Acquivalent ſein für die Erreichung deſſen, was zur Conſerva ºn Äckmäßigen Bewirthſchaftung der Forſten, im Intereſſe ÄÄltº und der Handhabung einer geordjen Forſt Polizei nothwendig iſt, und weder durch eine neue Forſjzei Ördnung [...]
[...] der Streu- Nutzung weniger leidenden älteren Kiefernbeſtänden auf dem beſſern Boden mit der Maßgabe feſtſetzen laſſen, daß die Anweiſung von der Forſt - Verwaltung erfolgt und, wenn nach deren Ermeſſen eine Beſchränkung der Nutzung unvermeidlich wird, gleichfalls eine verhältnißmäßige Verminderung des Pacht-Lokariums [...]
[...] Regulirung wenigſtens mit dem geringſten Nachtheile erfolgt. Der Königlichen Regierung empfehle ich dringend in dem vor ſtehend angedeuteten Sinne die Förderung der Forſt-Servitut-Ab löſungsſachen ſich beſonders angelegen ſein zu laſſen, und jeden ge eigneten Zeitpunkt im Laufe eines Ablöſungs-Verfahrens ſorgfältig [...]
Militär-Wochenblatt05.12.1857
  • Datum
    Samstag, 05. Dezember 1857
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 4
[...] des allmähligen Ueberganges iſt von jetzt ab bis zu den genannten Terminen die zur Anerkennung bisher er Ä ienſtzeit von reſp. 20 und 12 Jahren alljährlich um 1 Jahr zu verringern: uch ſoll die usſicht auf Forſt-Verſorgung künftig nur Perſonen, welche das 40ſte Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, zuerkannt werden und erlöſchen, wenn die Expektanten nach vollendetem 45ſten Lebensjahre im orſt Dienſte noch nicht angeſtellt ſind. In dieſem Falle ſoll ihnen, ſofern ſie die Verzögerung ihrer Anſtellung [...]
[...] Die Anmeldung bei einer der Königlichen Regierungen oder bei der Königlichen Hofkammer zur künftigen Anſtellung im Königlichen Forſtdienſt, wird von Ä und Oberjägern, ſo wie von ſolchen Jägern, welche zum Forſt-Verſorgungs-Scheine vor Ablauf einer 15jährigen Dienſtzeit anerkannt worden ſind, ſpäteſtens innerhalb des nächſten Ä nach Empfang deſſelben bewirkt, widrigenfalls die Abſetzung von der Forſt-Verſorgungsliſte erfolgt. [...]
[...] Forſ-Ä empfangen, jene Anmeldung bereits vor Ablauf ihres 12ten Dienſtjahres zu be wirken. Nur gegen den Nachweis dieſer Anmeldung und den, daß eine in Folge derſelben ihnen etwa ange tragene Stelle nicht allgelehnt worden iſt, erfolgt die Anerkennung zum Forſt-Verſorgungs-Schein. Zu den hier in Betracht kommenden Stellen gehören: [...]
[...] Individuen, welche die vorſtehend geſtellten Bedingungen unerfüllt laſſen, oder wegen Vergehungen - die jedoch einen Mangel an ehrliebender Geſinnung nicht bekunden dürfen – aus dem Königlichen Forſt dienſt entlaſſen und gegen die Zeit der Anerkennung zur Forſt- Verſorgung in demſelben nicht wieder aufge nommen worden ſind, können nur den bedingten, auf einen beſtimmten Ä lautenden Forſt - Verſorgungs [...]
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