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36 Treffer
Suchbegriff: Brunnen

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Datum

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Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung19.05.1863
  • Datum
    Dienstag, 19. Mai 1863
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 10
[...] klagten Anton D., Beſitzer von N. C. 6 daſelbſt, das Eigenthumsrecht an dem im Hofraume dieſes Gütels bei dem Hauſe N. C. 3 befindlichen Brunnen, und es habe ſich Anton D. des Schöpfens und Holens des Waſſers aus dieſem Brunnen zu enthalten. Der Geklagte beſtritt das Eigenthumsrecht des Klägers zu dem [...]
[...] dürftig waren und ſo oft es ihnen beliebte. Bezüglich dieſer Umſtände wurde der Zeugenbeweis angeboten. Demnach habe Geklagter die Mit benützung dieſes Brunnens, welche mit Wiſſen des Klägers erfolgte, mithin die Servitut, aus dieſem Brunnen Waſſer zu holen und zu ſchöpfen, erſeſſen; übrigens würde es auch genügen, daß der Be [...]
[...] rechtes zu dem fraglichen Brunnen gerichtet iſt, – Statt gab; dagegen wurde Kläger mit dem weiteren Begehren, daß ſich Geklagter des Schö pfens und Holens von Waſſer aus dieſem Brunnen zu enthalten habe, ab [...]
[...] Servitutsberechtigten nach §. 483 b. G. B. obliegen; vielmehr hat der Kläger . . . erwieſen, daß der Brunnen ausſchließlich von den Beſitzern der Wirthſchaften N. C. 3 und 4 in S. in Stand gehalten, die Brunnen mauerung und das Dach hergeſtellt und der Brunnen gereinigt worden [...]
[...] ſtattung durch den Eigenthümer des herrſchenden Gutes beruft, anderen theils aber deſſen Eigenthumsrecht beſtreitet und ſein Recht, das Waſſer zu ſchöpfen, daher ableitet, daß er den fraglichen Brunnen für ein Ge meindegut ausgibt, ungeachtet allen vernommenen Zeugen und Nachbarn, ohin auch ihm es genau bekannt war, daß der fragliche Brunnen dem [...]
[...] den Ausſagen der Zeugen hervorgeht, und von dem Geklagten ſelbſt zugeſtanden wurde, daß das Waſſer nur zu einem ſpeciellen Gebrauche aus dem Brunnen des Klägers geholt worden iſt, zur regelmäßigen Benützung der Beſitzer des angeblich herrſchenden Gutes aber von dieſen ſelbſt Brunnen angebracht wurden, ſohin bei gehöriger Reinigung und [...]
[...] kein Beweis darüber angeboten worden, daß der Beſitz innerhalb der Erſitzungszeit ein precärer geweſen ſei. Wozu das vom Geklagten aus dem fraglichen Brunnen geſchöpfte Waſſer benützt wurde, bleibt hier ganz gleichgiltig und ebenſo unentſcheidend iſt der Umſtand, ob der Brunnen ausſchließlich von den Beſitzern der Wirthſchaften von N. C.3 [...]
[...] zogen, ſondern muß vielmehr bei der Entſcheidung über das weitere Klagsbegehren, daß Geklagter ſich des Schöpfens und Holens des Waſ ſers aus dem fraglichen Brunnen zu enthalten habe, als ſchon erwieſen angenommen werden. Sobald jedoch Kläger ſein Eigenthumsrecht auf den Brunnen nachgewieſen, und weiter durch den Grundbuchsertract [...]
[...] den Brunnen nachgewieſen, und weiter durch den Grundbuchsertract dargethan hat, daß ſeine Realität mit keiner Dienſtbarkeit bezüglich dieſes Brunnens grundbücherlich belaſtet ſei, der Geklagte dagegen behauptet, daß ihm das Recht zuſtehe, aus dieſem Brunnen das Waſſer zu ſchöpfen und zu holen, derſelbe auch zugeſteht, daß er ſeither das Waſſer aus [...]
[...] Brunnen nach § 1470 a. b. G. B. als durch Erſitzung erworben angeſehen weisführung obgelegen wäre. Die Anordnung des § 483 a. b. G. B., [...]
Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung18.04.1863
  • Datum
    Samstag, 18. April 1863
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 10
[...] Maria H. und Maria C. belangten den Thomas S. wegen Be ſitzſtörung und führten in der Klage an: In dem, dem Geklagten ge hörigen Weingarten befinde ſich ein Brunnen, aus welchem die Kläge rinnen als Beſitzer der nachbarlichen Weingärten ſeit jeher und ſo auch bis Mitte Juli l. J. das nöthige Trinkwaſſer geſchöpft haben. Sie haben [...]
[...] rinnen als Beſitzer der nachbarlichen Weingärten ſeit jeher und ſo auch bis Mitte Juli l. J. das nöthige Trinkwaſſer geſchöpft haben. Sie haben auch, ſo oft es nöthig war, zum Reinigen des Brunnens Beiträge ge leiſtet. In der zweiten Hälfte des Monats Juli habe aber der Geklagte an jenem Brunnen eine Pumpe angebracht, dieſe verſperrt und verweigere [...]
[...] Der Geklagte erhob die Einwendung, daß es von ſeiner Seite eine bloße Gefälligkeit war, wenn er bisher den Klägerinnen das Waſſer ſchöpfen aus ſeinem Brunnen geſtattete, daß hiedurch die Klägerinnen ein Beſitzrecht nicht erwarben und daß er daher zur Abſperrung ſeines Brunnens berechtigt war. [...]
[...] vorhanden. Denn trotz allem Widerſpruche hat der Geklagte im Laufe der Verhandlung die durch das Zeugenverhör erwieſene Behauptung der Klägerinnen, daß ſie das Trinkwaſſer aus ſeinem Brunnen bis zum Tage der erfolgten Störung ungehindert geſchöpft haben, nicht zu wider legen vermocht; er hat nicht zu erweiſen vermocht, daß das Schöpfen [...]
[...] auf ſein Geheiß hergeſtellt wurden. Es iſt aber durch die Zeugen er wieſen, daß die Klägerinnen das Trinkwaſſer aus dem, dem Geklagten gehörigen Brunnen ſo lange bezogen haben, bis die Vorrichtungen zum Sperren an demſelben angebracht wurden, und daß das Trinkwaſſer von den Klägerinnen ſtets ungehindert und ruhig bezogen wurde, indem ihnen [...]
[...] in einem Rechte gegründet ſei. In der vorliegenden Beſitzſtörungsklage haben nun die Klägerinnen nichts weiter bewieſen, als daß ſie und ihre Leute aus dem, dem Geklagten gehörigen Brunnen bis zu der im Monate Juli l. J. durch den Geklagten erfolgten Sperrung desſelben das Waſſer geſchöpft haben. Das bloße Waſſerſchöpfen aus einem fremden offenen [...]
[...] Juli l. J. durch den Geklagten erfolgten Sperrung desſelben das Waſſer geſchöpft haben. Das bloße Waſſerſchöpfen aus einem fremden offenen Brunnen begründet jedoch keinen, ſelbſt nicht factiſchen Beſitz des Rechtes hiezu, und ein factiſcher Beſitz wäre nur dann vorhanden, wenn das Waſſerſchöpfen von den Klägerinnen als ein Recht angeſprochen und [...]
[...] wieſen haben, ſo müſſen dieſelben mit ihrer Beſitzſtörungsklage umſo mehr abgewieſen werden, als in der Regel anzunehmen iſt, daß wenn der Eigenthümer eines Brunnens, zumal wenn derſelbe verſperrbar her gerichtet iſt, ſeinem Nachbarn das Waſſerſchöpfen geſtattet, dieß nur aus Gefälligkeit geſchieht, und daß, ſobald die Nachbarn ſodann das [...]
[...] Gründe: „Wenngleich durch die Ausſage der Zeugen erwieſen iſt, daß die beiden Klägerinnen in der letzten Zeit bis zur Abſperrung des Brunnens das Trinkwaſſer aus demſelben ſchöpften, ohne daß ſie von dem Geklagten früher daran gehindert wurden, als durch die im Juli 1858 erfolgte Sperrung des Brunnens: ſo ergibt ſich doch hieraus [...]
[...] Juli 1858 erfolgte Sperrung des Brunnens: ſo ergibt ſich doch hieraus keineswegs, daß ſie ſich im Beſitze des Waſſerbezugsrechtes befanden und daß demnach die Sperrung des Brunnens eine Beſitzſtörung ſei. Nach § 2 der kaiſ Verordnung vom 27. October 1849 kann man im Beſitze einer Sache oder eines Rechtes beeinträchtigt werden. Im vorliegenden [...]
Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung21.07.1874
  • Datum
    Dienstag, 21. Juli 1874
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 10
[...] befindlichen Ziehbrunnens, und verlor das Gleichgewicht, Hospudka, der hinter ihm ging, ſuchte ihn zwar feſtzuhalten, Maſin zog ihn jedoch mit und Beide ſtürzten in den etwa fünf Klafter tiefen Brunnen. Den Ä Leuten ge lang es nur den Maſin zu retten; Hospudka wurde erſt am folgenden Tage als Leiche aus dem Brunnen gezogen. Die k. k. Staatsanwaltſchaft erhob aus dieſem [...]
[...] Z. 31740 (nunmehr § 38 der Bauordnung für B ßender Verwahrung des Brunnens das Leben eingebüßt habe, und daß der objec tive Thatbeſtand des im § 335 St. G. B“ behandelten Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens hier vorhanden ſei. Es habe alſo anerkannt, daß eine Un [...]
[...] Kenntniſ erlangt hat. Auch werde demſelben gut gerechnet, daß das Schätzungs protokoll, auf Grund deſſen er die Realtät gerichtlich erſtand, des ſchadhaften Zuſtandes des Brunnens nicht erwähnt, und daß weder ſein Vorbeſitzer noch der dermalige, zur Ausübung der Localpolizei verpflichtete Gemeindevorſteher – ob gleich. Beide dem Baufache angehören, dieſen Zuſtand je beanſtändeten. Dem [...]
[...] litäten eine gefahrloſe Ausübung dieſes Gewerbes zulaſſe, und daß ihm gegebenen Falles oblag, vorerſt die nöthigen Herſtellungen – hier alſo die vorſchriftsmä ßige Verwahrung des Brunnens – zu veranlaſſen. Nicht minder – ſo müſſe behauptet werden – ſei es aber auch Sache des Pächters geweſen, vor Beſei tigung der gefahrdrohenden Beſchaffenheit des Brunnens, welche er vorbehaltlich [...]
[...] ſachen vorkomme, daß aber im vorliegenden Falle die Unterlaſſung der Verwah rung des Brunnens nicht an ſich, ſondern in ihrer Beziehung auf die Perſon der geklagten – den Gegenſtand der Rechtsſprechung abgegeben habe, daß dieſer Unterlaſſung die Merkmale des [...]
[...] Pächter Franz Wolmann betrifft. Dieſer mußte durch die pachtweiſe Benützuug des Wirthshauſes Kuchinka nothwendig in die Kenntniß über die ungenügende Verwahrung des Brunnens gelangt ſein. Er war gleichſam Verwalter des Ob jectes, war verpflichtet, das Gebrechen entweder ſelbſt zu beheben oder dem Eigenthümer oder dem Gemeindevorſteher anzuzeigen, was er jedoch unterlaſſen [...]
[...] ſprechende Verwahrung des in dem Hofe des Wirtshauſes „Kuchinka“welches Franz Wolmann von Moſes Stein gepachtet hat, befindlichen Brunnens zu ver Ä [...]
[...] anlaſſen, in in den Brunnen fiel und ertrank, ſchuldig, und wird wegen dieſes Vergehens nach § 335 St. # zur Strafe des ſtrengen Arreſtes in der Dauer von ſechs Wochen, verſchärft und ergänzt alle 14 Tage mit einem Faſttage ſowie nach [...]
[...] war, und daß aus Anlaß deſſen die beiden Knechte Johann Maſin und Wenz Hospudka in den Brunnen ſtürzten, wobei Letzterer um das Leben kam, wo den Thätbeſtand des im § 335 St. G. bezeichneten Ä die Sicher heit des Lebens objectivals vorhanden angenommen und dadurch das Verſchulde [...]
[...] des Wirthshauſes „Kuchinka“ befindliche Brunnen nicht vorſchriftmäßig F [...]
Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung05.09.1876
  • Datum
    Dienstag, 05. September 1876
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 10
[...] A. als Beſitzerin des Heilbades Pyrawarth klagte gegen B. wegen Beſitz ſtörung, weil dieſer ſeinen ſchon lange Zeit vor ſeinem Hauſe beſtehenden Brunnen bedeutend vertiefte, wodurch der etwa 100 Quadr. Klft. von demſel ben entfernten, zum Curhauſe in Pyrawarth gehörigen Mineralquelle am Cho rinskyplatze ein erhebliches Quantum Waſſer entzogen wurde und ſtellte das [...]
[...] rinskyplatze ein erhebliches Quantum Waſſer entzogen wurde und ſtellte das Begehren dahin: der Gegner habe ſich dadurch, daß er beim Tiefbohren ſeines Brunnens die zum Curhauſe Pyrawarth gehörige Mineralquelle am Chorinsky platze beſchädigte, einer Beſitzſtörung ſchuldig gemacht. Im Laufe der Verhand lung wurden die Klagsangaben im Weſentlichen beſtätigt, insbeſondere ſagten [...]
[...] platze beſchädigte, einer Beſitzſtörung ſchuldig gemacht. Im Laufe der Verhand lung wurden die Klagsangaben im Weſentlichen beſtätigt, insbeſondere ſagten die Zeugen aus, daß ſeit der Vertiefung des B.'ſchen Brunnens der Waſſer ſtand der Mineralquelle um 6 Schuh gefallen ſei und die Sachverſtändigen äußerten ihre Anſicht dahin: „daß die Quelle, welche B. durch Untermauerung, [...]
[...] ſtand der Mineralquelle um 6 Schuh gefallen ſei und die Sachverſtändigen äußerten ihre Anſicht dahin: „daß die Quelle, welche B. durch Untermauerung, Vertiefung und Anbohrung ſeines bisher waſſerleeren Brunnens erreicht habe, unterirdiſch mit der Chorinskyquelle in Communication ſtehe und daher ein Theil dieſes Waſſers zur Speiſung des neu entſtandenen Brunnens diene“. [...]
[...] präſidialerlaß vom 20. Juli 1863, Z. 3099 an, demzufolge zum Schutze der Heilquelle in Pyrawarth angeordnet wurde, es dürfe daſelbſt kein neuer Brunnen angelegt und an keinem beſtehenden eine weſentliche Veränderung vorgenommen werden, bis nicht die Bewilligung der politiſchen Behörde ein geholt und erlangt iſt. – Der Beſtaud dieſer Verordnung wurde jedoch vom [...]
[...] Auf Recurs der Klägerin beſtätigte das k. k. Oberlandesgericht die erſtrichterliche Entſcheidung, in der Erwägung, daß Klägerin ſelbſt in ihrer Klage anführt, daß der gegneriſche Brunnen ſchon lange beſtehe, mithin in dem Weiterbohren nach § 1305 a. b. G. B. keine Beſitzſtörung liegen kann, dann in weiterer Erwägung, daß die Klägerin den factiſchen Beſitz jener Quelle, die den B.'ſchen [...]
[...] nach § 1305 a. b. G. B. keine Beſitzſtörung liegen kann, dann in weiterer Erwägung, daß die Klägerin den factiſchen Beſitz jener Quelle, die den B.'ſchen Brunnen ſpeiſet, durch den Befund der Sachkundigen nicht bewieſen, ſowie auch nicht dargethan iſt, daß das Brunnbohren die einzige Urſache des Steigens und Fallens des Mineralwaſſers in der Chorinskyquelle iſt und in endlicher [...]
[...] gerin an die competente politiſche Behörde „in Erwägung, daß nach den in der Klage enthaltenen Angaben der Geklagte durch Anbohrung des vor ſeinem Hauſe Nr. 209 in Pyrawarth befindlichen Brunnens der zum Curhauſe in Pyrawarth gehörigen Mineralquelle am ſogenannten Chorinskyplatze ein erheb liches Waſſerquantum entzogen hat; daß dieſe Angaben durch die gepflogenen [...]
[...] Erhebungen beſtätigt wurden, indem insbeſondere die vernommenen Sachverſtän digen erklärt haben, die Quelle, welche der Geklagte durch Untermauerung Vertiefung und Anbohrung ſeines waſſerleeren Brunnens erreicht hat, ſtehe un terirdiſch mit der Chorinskyquelle in Communication und es diene daher ein [...]
[...] Theil dieſes Waſſers zur Speiſung des neu entſtandenen Brunnens, daß nach § 71 des Geſetzes vom 28. Auguſt 1870, Nr. 56 L. G. Bl. für Oeſterreich unter der Enns alle Angelegenheiten, welche ſich auf die Benützung, Leitung [...]
Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung24.06.1873
  • Datum
    Dienstag, 24. Juni 1873
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 4
[...] Die Beſitzſtörungsklage des A. und C. wider B. hatte folgendes Petit: der Geklagte B. habe die Kläger als Beſitzer der Stifte Nr. 3 und 8 in X. dadurch, daß er (B.) auf ſeinem Hofe einen Brunnen gegraben, in Folge deſſen [...]
[...] Stand der Dinge vor der Beſitzſtörung wieder herzuſtellen, ſo daß den Klägern gleichviel und reines Waſſer wie früher zufließe, er habe ſofort bei einem Pönfalle von 100 fl. ſohin den neuen Brunnen in ſeinem Hofe zu caſſiren und Än in der Art, daß die Waſſerleitungen der Kläger ungefährdet leiben. [...]
[...] eine von dem Geklagten verſchuldete eigenmächtige Beeinträchtigung des frag lichen Waſſerbezuges der Kläger ſich darſtellen würde; denn von dem Geklagten (B.) wurde die Grabung eines Brunnens innerhalb des demſelben gehörigen Hofraumes bewirkt, welcher von dem Brunnen, aus welchem die Kläger das Waſſer zu ihren Gehöften leiten, durch eine beträchtliche Entfernung geſchieden [...]
[...] Waſſer zu ihren Gehöften leiten, durch eine beträchtliche Entfernung geſchieden iſt und ebenſo iſt die Quelle, aus welcher der Geklagte das Waſſer für ſeinen Hausbedarf mittelſt des von ihm neu aufgegrabenen Brunnens durch eine Hohlpumpe bezieht, mehrere hundert Schritte von jener Hauswieſe entfernt, auf welcher der Brunnen ſich befindet, von welchem aus das Waſſer den Ge [...]
Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung09.10.1866
  • Datum
    Dienstag, 09. Oktober 1866
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 5
[...] Bei dem k. k. Bezirksamte Spitz als Gericht wurde folgende Klage ein gebracht: „Durch den Ort Gſchwandt zieht ſich ſeit undenklichen Zeiten eine Waſſerleitung und das Waſſer tritt mittelſt lebendiger Brunnen zu Tage. Ein ſolcher Brunnen befand ſich auch in meinem Hauſe und das Waſſer ſammelte ſich in einem dabei angebrachten Reſervoir. Ich bin ſchon ſeit [...]
[...] ſammelte ſich in einem dabei angebrachten Reſervoir. Ich bin ſchon ſeit 36 Jahren auf dem Hauſe und meine Beſitzvorfahren haben ſeit undenklichen Zeiten das Waſſer aus dieſem Brunnen für ihren ganzen Hausbedarf bezo gen. Ende Juli 1865 haben jedoch die Geklagten das Reſervoir und die Standröhren entfernt und etwa 150 Schritte von meinem Hauſe weg wie [...]
[...] ten Recurſe wurde geltend gemacht, es handle ſich nicht um einen Privat bunnen, der Eigenthum des Klägers wäre, ſondern um einen Gemeinde brunnen, welcher auf dem Gemeindegrund ſtehe und von ſämmtlichen Haus beſitzen zu gleichen Antheilen erhalten werde. Da durch die anhaltende Dürre 1864–1865 das Waſſer in den Röhren nicht mehr bis zum Aus [...]
[...] Hierüber erging am 24. Juli 1866, Z. 6793, folgendes oberſtgericht liche Decret: „In Erwägung, daß es ſich um das Waſſer des Gemeinde brunnens, alſo um die Art der Benützung eines Gemeindegutes handelt und daß die Verſetzung der vor dem Hauſe des Klägers befindlichen Standröhre der bezüglichen Waſſerleitung an eine von dieſem Hauſe entfernte Stelle des [...]
[...] der zuſtimmenden Aeußerung desſelben vom 19. Juli 1866, Z. 12.925/589, zu erkennen befunden, daß das über die Klage vom 19. Auguſt 1865, Z. 3206, wegen Störung im Beſitze eines Brunnens eingeleitete gerichtliche Verfahren ſammt dem hierüber erfloſſenen Erkenntniſſe des k. k. Bezirksamtes Spitz als Gericht vom 19. September 1865, Z. 3465, aufzuheben, und [...]
Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung24.06.1870
  • Datum
    Freitag, 24. Juni 1870
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 5
[...] vom 14. April 1862 wurde unter anderem im Abſatze 5 vereinbart: der Verkäufer räumt der Käuferin das Recht ein, von dem beim Hauſe Nr. 330 befindlichen Brunnen das nöthige Waſſer zu beziehen, macht ſich verbindlich den Zugang ſtets frei zu erhalten und geſtattet die Einverleibung dieſes Rechtes, wogegen die Käuferin für ſich und ihre Nachfolger ſich verpflichtet, [...]
[...] den Zugang ſtets frei zu erhalten und geſtattet die Einverleibung dieſes Rechtes, wogegen die Käuferin für ſich und ihre Nachfolger ſich verpflichtet, ſowohl zum Eingange als auch zum Brunnen ſelbſt die nöthigen Schlüſſel auf ihre Koſten anzuſchaffen und die auf dieſelbe zu Zeiten der vorgenom menen Reparaturen und Herrichtungen dieſes Brunnens entfallenden Koſten [...]
[...] Kaufvertrage hervor, daß die Vorbeſitzer das Haus Nr. 336 der Letzteren verkauft und bei dieſem Anlaſſe ihr das unbedingte Recht einräumten, von dem Brunnen ihres zweiten Hauſes Nr. 330 das nöthige Waſſer zu bezie hen. Schon daraus ergibt ſich, daß nach der Abſicht der Contrahenten das Bezugsrecht der M. v. F. in ihrer Eigenſchaft als Käuferin des Hauſes [...]
[...] das fragliche Bezugsrecht bis 22. Juli 1868, alſo bis zur Klage anſtands los ausübte, wie dies Kläger, der damals ſchon Beſitzer war, ſelbſt geſteht, und daß er auch zu den Reparaturen des Brunnens im Jahre 1866 den entfallenden Koſtenbeitrag leiſtete, denn hieraus geht deutlich hervor, daß beide Theile die Fortdauer der Servitut und der entſprechenden Gegenleiſtung auch [...]
[...] wurde, denn in dieſem Falle wären einige Vertragsbeſtimmungen unwirkſam, namentlich hinſichtlich der Beſtimmung, daß auch der Nachfolger der Käuferin die nöthigen Schlüſſel zum Brunnen ſelbſt anzuſchaffen habe, daß ein zwei felhafter Vertrag ſo auszulegen ſei, daß er keinen Widerſpruch enthalte (§ 914 b. G. B.) und daß, da der Wille der Parteien eine Abweichung von der [...]
Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung13.06.1873
  • Datum
    Freitag, 13. Juni 1873
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 5
[...] Das k.k. Oberlandesgericht Wien dagegen hat mit Entſcheidung v. 4. März 1873, Z. 3932 dem Begehren ſtattgegeben, denn die Geklagten haben nicht in Abrede geſtellt, daß ſie den fraglichen Brunnen in ihrem Garten auf der Anhöhe und zwar, wie in der Klage behauptet wird, am 28. und 31. December 1872 herſtellen ließen. Dieſelben haben auch zugegeben, daß nunmehr das von [...]
[...] Anhöhe und zwar, wie in der Klage behauptet wird, am 28. und 31. December 1872 herſtellen ließen. Dieſelben haben auch zugegeben, daß nunmehr das von der Anhöhe herabrinnende Waſſer in den obigen Brunnen, reſpective Waſſer behälter hinein fließt. Nachdem nun durch den gerichtlichen Augenſchein und den Befund der Sachverſtändigen erwieſen vorliegt, daß das obige Waſſerwerk nur [...]
[...] 18 Zoll von den tieferliegenden klägeriſchen Kellern angelegt wurde und daß durch dieſen Waſſerbehälter die letzteren gefährdet ſind, indem bei Regen und Thauwetter das Waſſer aus dem Brunnen durchſickert und in die obigen Keller dringt nach dem die Geklagten nicht einmal behaupten, daß ſich dieſelben bei Führung des obigen Waſſerwerkes nach Vorſchrift der allgemeinen Gerichtsordnung gegen die [...]
[...] Eigenthumsrechtes nach § 364 b. G. B. nur inſofern berechtiget waren, als hiedurch kein Eingriff in die Rechte der Kläger geſchah, durch die Errichtung des fraglichen Brunnens aber das Recht der Kläger zur ordentlichen Benützung und Inſtandhaltung ihrer beiden Keller geſtört wird. [...]
[...] ein Eingriff geſchieht, noch die in den Geſetzen zur Erhaltung und Beförderung des allgemeinen Wohles vorgeſchriebenen Einſchränkungen übertreten werden, in weiterer Erwägung, daß durch die Anlegung des fraglichen Brunnens ein Ein griff in die Rechte der Kläger auf den ungeſtörten Beſitz ihrer Keller jedoch dadurch erfolgte, daß die Geklagten das Eindringen des Waſſers in dieſelben [...]
Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung10.02.1871
  • Datum
    Freitag, 10. Februar 1871
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 2
[...] Back, Brenn- oder Schmelzöfen und Feuereſſen dürfen an einer gemeinſamen oder dem Nachbar zugehörigen Scheidewand nicht angelegt werden (§ 607). Anlagen, durch welche ein ſchon vorhandener Brunnen eines Andern verunrei nigt oder unbrauchbar gemacht wird, ſind unzuläſſig (§ 611) und ebenſo das Gra ben auf dem Boden des Eigenthümers, wodurch dem vorhandenen Brunnen des [...]
[...] ben auf dem Boden des Eigenthümers, wodurch dem vorhandenen Brunnen des Andern das nöthige Waſſer entzogen wird, wogegen die Schmälerung der Fülle des Waſſers des nachbarlichen Brunnens in anderen Fällen nicht unterſagt iſt (§ 612). Die §§ 613–616 geben für die bauliche Wiederherſtellung oder Reinigung eines Gebäudes, der Kloaken und Brunnen, jedoch gegen Erſatz des [...]
Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung13.07.1875
  • Datum
    Dienstag, 13. Juli 1875
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 3
[...] der Wohnſtube, damit er von den Pferden nicht beſchädigt würde. Die Magd nahm das Kind bei den Gängen im Hauſe immer mit ſich; als ſie aber beim Brunnen im Hofe Waſſer holen mußte, ſchob ſie dasſelbe, da es im Freien zu kalt war, mit den Worten: draußen iſt's huſch huſch! in die Wohnſtube neben der Küche. Die Bäuerin, von einem bangen Gefühle getrieben, kam einige Au [...]
[...] keit, ſondern Sorgfalt für das Kind war es, was die Rager veranlaßte, das Kind in die Wohnſtube zu geben, weil es im Freien für dasſelbe zu kalt war und ſie es zum Brunnen nicht mitnehmen konnte. Nicht Ein Umſtand be rechtigt zu der Annahme, daß ſie in jenem Augenblicke einzuſehen vermochte, der Aufenhalt des Kindes in der Wohnſtube könnte für dasſelbe irgendwie [...]
[...] mals neben dem Sparherde Holzſpäne lagen, daß die Angeklagte damals aus der durch das Vorhaus vom Wohnzimmer getrennten Waſchküche Waſſer in das Schiff des Sparherdes trug und dann durch den Hof hinaus zum Brunnen ging, daß die Angeklagte dabei das in das Wohnzimmer geſchobene Kind un beaufſichtigt ließ und es nicht durch Schließen der zwiſchen Wohnzimmer und [...]
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