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Suchbegriff: Bayern

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Gesetz-Sammlung für das Herzogtum Coburg (Coburger Regierungs-Blatt)Gesetz-Sammlung für das Herzogtum Coburg 698 29.12.1869
  • Datum
    Mittwoch, 29. Dezember 1869
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 9
[...] betreffenddieVereinfachungdesAbrechnungsgeſchäftszwiſchen demKönigreicheBayernunddemHerzogthumeS.Coburg bezüglichdesAmtesKönigsberg,ſowiedieanderweite Gotha­FormulirungdesArtikels6desVertragszwiſchenBayern undSachſenCoburg-Gothavom5.September1865. [...]
[...] betreffenddieVereinfachungdesAbrechnungsgeſchäftszwiſchen demKönigreicheBayernunddemHerzogthumeS.Coburg bezüglichdesAmtesKönigsberg,ſowiedieanderweite Gotha­FormulirungdesArtikels6desVertragszwiſchenBayern undSachſenCoburg-Gothavom5.September1865. [...]
[...] NachdemzwiſchenderKönigl.BayeriſchenundderHerzog Coburg-GothaiſchenRegierungdienachſtehendenMiniſterial über erklärungen­I.DieVereinfachungdesAbrechnungsgeſchäftszwiſchendem KönigreicheBayernunddemHerzogthumS.Coburg-Gotha bezüglichderEnclaveKönigsberg,welchelautet,wiefolgt: DieKönigl.BayeriſcheunddieHerzoglichSachſen RegierungſindzurBeſeitigungderWeit welcheinFolgederdurchdieVerfaſſungdes [...]
[...] „Unbeſchadetderverabredetermaßenſtattfindenden GemeinſchaftderEinkünfteanEingangs-undAusgangs Rübenzucker-,Salz-undTaback-Steuernzwiſchen zöllen,­demKönigreicheBayernunddemHerzoglichenAmte KönigsbergſolldieHerzoglicheRegierungermächtigtſein, diejenigenAntheileandengemeinſchaftlichenRevenüen, [...]
[...] diejenigenAntheileandengemeinſchaftlichenRevenüen, welchenachdenunterdenZollvereinsſtaatenbeſtehenden VerabredungenüberdieVertheilungderindieGemein fallendenAbgabenderKroneBayernfürdas [...]
[...] HerzoglicheAmtKönigsbergalsReinertragzuzukommen haben,ſichanStelleBayernsbeidenjeweiligengemein Revenüen-VertheilungenindergleichenWeiſe ſchaftlichen­zurechnenzulaſſenundhiernachdenCaſſepunktzube wiedießrückſichtlichderHerzoglichenHaupt zuerfolgenhat. lande­DieſeUeberlaſſungderAntheilnahmeanderge Revenüen-VertheilungfürdasHerzogl. [...]
[...] II.undübereinedendermaligenVerhältniſſenentſprechende anderweiteFormulirungdesArtikes6desVertragszwiſchen BayernunddemHerzogthumSachſen-Coburg-Gotha,wegen derZoll-undHandelsverhältniſſe,desgleichenderBeſteuerung derinnernErzeugniſſeindemHerzoglichenAmteKönigsberg [...]
[...] 1865dieunterdenZollvereinsſtaatenvereinbarteGemein desErtragesderAbgabenvonSalzund ſchaftlichkeit­TabackauchfürdasAmtKönigsbergalsmaßgebendan iſt, zunehmen­ſoſinddieRegierungenvonBayernundSachſen übereingekommen,denArtikel6desgedach VertragesdurchdiehiernachſolgendeFaſſungzuerſetzen: [...]
[...] VondemErtrage,welcherausdengemeinſchaftlichen AbgabenvonSalzundTabacknachdenunterdenZoll vereinbartenVerträgenaufdenAntheil vereinsſtaaten­derKroneBayerneinſchließlichdesHerzoglichSachſen AmtesKönigsbergundderſonſt Coburg-Gothaiſchen­demZoll-undSteuerverbandeBayernsangeſchloſſenen fremdherrlichenLandestheiletrifft,wirdderHerzoglich [...]
Regierungs-Blatt für das Herzogtum Coburg (Coburger Regierungs-Blatt)6. Juni 1866
  • Datum
    Mittwoch, 06. Juni 1866
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 10
[...] das Zoll- und Steuersystem Bayerns abgeschlossenen Vertrag betreffend. Vom 19. Mai 1866. [...]
[...] Mmifterial-Bekanntmachung, den wegen ferneren Anschlusses des Herzoglichen Amte- Königsberg an das Zoll- und Steuersystem Bayerns abgeschlossenen Vertrag betreffend. Vom 19. Mai 1866. [...]
[...] MWeml -- Bekanntmachung, den wegen ferneren Anschlusses des Herzoglichen Amtes Königsberg an das Zoll- und Steuersystem Bayerns abgeschlossenen Vertrag betreffend. [...]
[...] lachdem wegen ferneren Anschlusses des Herzoglichen Amtes Königsberg an das Zoll- und Steuersystem Bayerns durch Beein Vertrag zu München unter dem 5. September vollmächtigte v. I. abgeschlossen und dieser ratificirt worden ist, zu demselben auch der gemeinschaftliche Landtag der Herzogtümer Coburg und [...]
[...] dem Königreiche Bayern und dem Herzogthuine Sachsen- Coburg-Gotha wegen [...]
[...] >Veine Majestät der König von Bayern und Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Go- tha, von der Absicht geleitet, den unter dem 14. Junius 1831 [...]
[...] ben unter keinerlei Benennung erhoben werden, und eben so wewird eine Rückvergütung von Steuern beim Uebergange beGegenstände aus dem einen in das andere Gebiet statt finden.­ Zum Zwecke der Aufrechthaltung eines möglichst freien geVerkehrs werden für den Fall, daß im Königreiche genseitigen Bayern in der Folge noch weitere innere Erzeugnisse als bisher mit Steuer belegt werden sollten, auf deßfallsjge Einladung diegesetzlichen Bestimmungen, welche im Königreiche Bayern jenigen bei der ersten Einführung einer solchen Steuer oder bei spätern [...]
[...] Von dem Ertrage, welcher aus den Eingangs- und Ausgangsso wie aus der Rübenzuckersteuer nach den, zwischen den zöllen, Zollvereinsstaaten bestehenden Verträgen auf den Antheil der Krone. Bayern einschließlich des Amtes Königsberg und der sonst noch dem Zoll- und Steuerverbande Bayerns beigetretenen fremdLandestheile trifft, wird der Herzoglich Sachsen-Co -Gothaifchen Staatscasse für das gedachte Amt die dem Verder Bevölkerung entsprechende Quote gewährt werden. hältnisse Artikel 5. [...]
[...] Nicht minder wird daselbst beim Üebergange von Malz, Bier und Branntwein aus anderen Vereinslanden,, mit Ausnahme von Bayern,, die Uebergangssteuer nach den in Bayern gültigen Nor- [...]
[...] men zur Erhebung kommen, so mie bei der Ausfuhr von Bier aus Königsberg nach anderen als den bayerischen Landen gemäß der in Bayern wegen Rückvergütung des Malzaufschlags bestehenVorschriften verfahren werden wird. den Die beiden hohen Contrahenten räumen sich wechselseitig die Befugniß ein, von der richtigen Erhebung und Controle des [...]
Gesetz-Sammlung für das Herzogtum Coburg (Coburger Regierungs-Blatt)Gesetz-Sammlung für das Herzogtum Coburg 539 06.06.1866
  • Datum
    Mittwoch, 06. Juni 1866
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 10
[...] denwegenfernerenAnſchluſſesdesHerzoglichenAmtes KönigsbergandasZoll-undSteuerſyſtemBayerns abgeſchloſſenenVertragbetreffend. [...]
[...] denwegenfernerenAnſchluſſesdesHerzoglichenAmtes KönigsbergandasZoll-undSteuerſyſtemBayerns abgeſchloſſenenVertragbetreffend.:... [...]
[...] NachdemwegenfernerenAnſchluſſesdesHerzoglichenAmtes KönigsbergandasZoll-undSteuerſyſtemBayernsdurchBe“ vollmächtigteeinVertragzuMünchenunterdem5.September v.J.abgeſchloſſenunddieſerratificirtwordeniſt,zudemſelben [...]
[...] demKönigreicheBayernunddemHerzogthume Sachſen-Coburg-Gotha wegen [...]
[...] SeineMajeſtätderKönigvonBayernund SeineHoheitderHerzogvonSachſen-Coburg-Go vonderAbſichtgeleitet,denunterdem14.Junius1831 tha,­abgeſchloſſenenStaatsvertragüberdieZoll-undSteuerverhält desAmtesKönigsbergzuerneuern,habenzudieſem [...]
[...] Zoll-undHandelsſyſtemdesKönigreichsBayern,wiedasſelbe durchdieZollvereinsverträgebegründetiſt,ſowieandasSy derBeſteuerungderinnernErzeugniſſeimKönigreiche ſtem­Bayernauchfernerhinfortbeſtehenzulaſſen. InFolgedeſſenbleibenimAmteKönigsbergdieGeſetzeund VerordnungenüberdieaufdenEingangundAusgang,ſowie [...]
[...] NamentlichwerdenhiebeiBinnenzölleundUebergangsabga unterkeinerleiBenennungerhobenwerden,undebenſowe wirdeineRückvergütungvonSteuernbeimUebergangebe GegenſtändeausdemeinenindasandereGebietſtatt finden.­ ZumZweckederAufrechthaltungeinesmöglichſtfreienge VerkehrswerdenfürdenFall,daßimKönigreiche genſeitigen­BayerninderFolgenochweitereinnereErzeugniſſealsbisher mitSteuerbelegtwerdenſollten,aufdeßfallſigeEinladungdie geſetzlichenBeſtimmungen,welcheimKönigreicheBayern jenigen­beidererſtenEinführungeinerſolchenSteueroderbeiſpätern [...]
[...] VondemErtrage,welcherausdenEingangs-undAusgangs ſowieausderRübenzuckerſteuernachden,zwiſchenden zöllen,­ZollvereinsſtaatenbeſtehendenVerträgenaufdenAntheilder KroneBayerneinſchließlichdesAmtesKönigsbergundderſonſt nochdemZoll-undSteuerverbandeBayernsbeigetretenenfremd Landestheiletrifft,wirdderHerzoglichSachſen-Co StaatscaſſefürdasgedachteAmtdiedemVer derBevölkerungentſprechendeQuotegewährtwerden. [...]
[...] NichtminderwirddaſelbſtbeimUebergangevonMalz,Bier undBranntweinausanderenVereinslanden,mitAusnahmevon Bayern,dieUebergangsſteuernachdeninBayerngültigenNor [...]
[...] menzurErhebungkommen,ſowiebeiderAusfuhrvonBier ausKönigsbergnachanderenalsdenbayeriſchenLandengemäß derinBayernwegenRückvergütungdesMalzaufſchlagsbeſtehen Vorſchriftenverfahrenwerdenwird. den­DiebeidenhohenContrahentenräumenſichwechſelſeitigdie Befugnißein,vonderrichtigenErhebungundControledes [...]
Gesetz-Sammlung für das Herzogtum Coburg (Coburger Regierungs-Blatt)Register zur Gesetz-Sammlung für das Herzogtum Coburg 1875
  • Datum
    Freitag, 01. Januar 1875
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 2
[...] F. Feldfrevel,UebereinkunftmitBayerns.Bayern. Fischereifrevel,UebereinkunftmitBayern.Bayern. Fortfrevel,UebereinkunftmitBayerns.Bayern. [...]
[...] J. Jagdfrevel,UebereinkunftmitBayerns.Bayern Impfgesetz,Verordnung,dieAusführungdesImpfgesetzes fürdasDeutscheReichvom8.April1874betreffend,vom [...]
Coburger Regierungsblatt (Coburger Regierungs-Blatt)15. Januar 1921
  • Datum
    Samstag, 15. Januar 1921
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 5
[...] ladungen) Lebensmittelstelle, Eierversorgungsstelle. b. Bein, Versand von Kpeisekartofletn in Wagenladungen innerhalb und außerhalb Bayerns und beim Versand von Speisekartoffeln in Stückgntladungen nach Orten außerhalb Bayerns, die bayerische 8.ebensinittelstelle, LandeSkartoffelstelle. 6.1Beim Versand von Grieß und veigwaren und Ginaergerstenmehi» die bayerische [...]
[...] II. Hierzu wird weiter erläuternd beigefügt: Zu Ziffer 44 1(Eier):1Liner Genehmigung bedarf nicht die Einfuhr von Eiern in das rechtsrheinische Bayern und die Durchfuhr von Eiern durch das rechtsrheinische Bayern. Zu Ziffer 66 (Kartoffeln): Beim Versand von Speisekartoffeln in Stückgutladungen innerhalb Bayerns ist Frachtbriefstempclung nicht erforderlich. [...]
[...] im Falle des Versands nach Orten außerhalb Bayerns. Zu Ziff. 77 (Erzeugnisse der Milchwirtschaft): Einer Versandgenehmigung bedarf es nicht für die Durchfuhr von Käse durch Bayern «nd für die Einfuhr von Käse nach Bayern. III. Der Versand von Vieh, Fleisch und Fleischwaren bedarf innerhalb Bayerns keiner Versandgenehmigung. [...]
[...] III. Der Versand von Vieh, Fleisch und Fleischwaren bedarf innerhalb Bayerns keiner Versandgenehmigung. Zur Ausfuhr von Vieh, Fleisch und Fleischwaren aut Bayern ebenso zur Ausfuhr aut dem rechtsrheinischen Bayern in die Pfalz und umgekehrt ist die Erlaubnis des Landesamts für Viehverkehr nach näherer Maßgabe des §§ 99 der Bekanntmachung über Fleischversorgung vom [...]
[...] 6. April 1918 betr. Angabe des Inhalts von Lebens- und Futtermittelscndungen (R. G. Bl. S. 189) noch gilt. Eine bayr. Versandgenehmigung ist nicht erforderlich für Sendungen, die auf außerStationen nach Bayern aufgegeben werden. bayrischen Sendungen rationierter Lebensmittel, welche seitens der bayr. Landesstellen an die KomdeS Saargebiets gehen, werden ohne besondere Ausfuhrgenehmigung des Reichszur Beförderung zugelassen, wenn die Frachtbriefe von den Bayer. Landesabgestempelt sind. stellen Die sämtlich vorstehend aufgeführten Versandvorschrtsten gelten auch in Coburg-Bayern. [...]
Coburger Regierungs-Blatt28. Oktober 1920
  • Datum
    Donnerstag, 28. Oktober 1920
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 9
[...] 1- I.1Unter Vieh im Sinne der Bestimmungen über die Ausfuhr von Vieh, Fleisch und Fleischwaren aus Bayern (88 88 ff. der Ministerialbekanntmachung über Fleischversorgung) sind zu verstehen: Rindvieh einschließlich der Kälber, Schweine einschließlich der Ferkel, Schafe einschließlich der Lämmer, Ziegen einschließlich der Kitze, Kaninchen und Geflügel,' die Ausfnhrerlaubnis ist ersowohl für Schlachtvieh als auch für Zucht- und Nutzvieh. Ferner fallen unter den [...]
[...] zum Genuß von Menschen bestimmt oder geeignet sind, auch Speck, durch Schlachtung gewonnenes Fett (roh oder verarbeitet), totes Wild jeder Art und totes Geflügel jeder Art (auch totes Wild geflügel).­ III.1Die Erlaubnis zur Ausfuhr aus Bayern ist auch notwendig für Vieh, Fleisch und Fleischwaren, die aus dem Ausland oder aus anderen deutschen Ländern nach Bayern eingeführt worden sind. [...]
[...] worden sind. 2. I.1Der Ausfuhr aus Bayern steht die Ausfuhr aus dem rechtsrheinischen Bayern in die Pfalz und unigekehrt gleich- der Verkehr innerhalb des rechtsrheinischen Bayerns und der innerhalb der Pfalz sind frei. [...]
[...] flügel, Fleischwaren (auch totes Wild) 10 H, in allen Fällen jedoch für jede Erlaubnis mindestens 11 «L. II.1Die Erlaubnisse im Verkehr zwischen dem rechtsrheinischen Bayern und der Pfalz sowie die Erlaubnis zur Ausfuhr bayerischer Wanderschafherden sind gebührenfrei. [...]
[...] 8. I.1Die gewerbliche Ausfuhr wird nur dann erlaubt, wenn die Befugnis zum Genachgewiesen wird oder amtsbekannt ist. Die Ausfuhr an oder durch außerbayerische werbebetrieb Gewerbetreibende wird nur auf Antrag eines in Bayern Ansässigen erlaubt. II.1Es bleibt vorbehalten, die gewerbliche Ausfuhr nur gewissen Verbänden oder nur auf deren Befürwortung oder nur von gewissen Märkten aus zu erlauben. [...]
[...] 23. I. Die erlaubnispflichtigen Tätigkeiten dürfen, soweit bei Erteilung der Erlaubnis nichts anderes bestimmt wird, im ganzen rechtsrheinischen Bayern oder, wenn der Antragsteller seine gewerbliche Niederlassung oder seinen Wohnsitz in der Pfalz [...]
[...] 38. Die Ziffern 20 (Versagungsgründe), 21 (Einschränkungen der Erlaubnis), 22 (Gebühr), 23 Abs. II (Ankaufsberechrigung im ganzen rechtsrheinischen Bayern oder in der ganzen Pfalz), 2t (Ausdehnung) gelten auch hier. 39. [...]
[...] und hinsi chtlich des Verfahrens die Vorschriften des Unterabschnitts 11 (Viehhändler), also die Ziffern 14 Abs. I, 15 bis 22, 23 Abs. ll (Ankaufsberechtigung im ganzen rechtsrheinischen Bayern oder in der ganzen Pfalz), 24 bis 29, b)1im übrigen die Vorschriften des Unterabschnitts 22 (Metzger), also die Ziffern 30 Abs. II Satz 2, 31 bis 33, 34 Abs. II, 41 (Verbot, das angekaufte Vieh lebend weiterzuveräußern). [...]
[...] Uebergangsoestinimungen zur ViehverkehrSordnung.vom 90. September 1920 („Bayer. Staatsanz." Nr. 230) hingewiesen. Die in Ziffer 11 dieser Bekanntmachung genannten älteren Erlaubnisse gelten ab 1. Oktober 1920 im ganzen rechtsrheinischen Bayern oder in der ganzen Pfalz, auch wenn sie nach den bisherigen Vorschriften einen anderen örtlichen Geltungsbereich hatten) Ziffer 23 Abs. II Satz 22 gegenwärtiger Ausführnngsanweisung gilt auch für sie. Aie älteren Erlaubnisse [...]
Coburger Regierungs-Blatt17. November 1920
  • Datum
    Mittwoch, 17. November 1920
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 4
[...] Bauer«, besinnt Euch! Das „Heimatland", die Wochenzeitschrift der Einwohnerwehren Bayerns bringt folgende beachtenswerte Mahnung: Mit erwartungsvollen Blicken und in banger §rage schaut heute das ganze [...]
[...] Landesamt für Viehverkehr ausgeübt. Siehe aber noch 88 12. 88 7. I. In Abweichung von 88 44 der Viehverkehrsordnung wird folgendes bestimmt: 1.1Viehhändler (8 22 Abs. II Ziffer 11 der Vtehverkehrsordnung) aus anderen Freidürfen auf Märkten in Bayern gewerbsmäßig Vieh zum Weiternicht ankaufen,' sie dürfen also auf Grund der Zulassung durch die außerbayerische verkauf Behörde in Bayern nur Vieh bei Viehhändlern außerhalb eines Marktes ankaufen,' dagegen dürfen sie unter Beachtung der allgemeinen gewerbepolizeilicheu Vorschriften in Bayern Vieh auf eigene [...]
[...] Rechnung verkaufen; 2.1Metzger (Fleischer, Schlächter) und Fleischwarenfabrikanten aus anderen Freistaaten dürfen auf Märkten in Bayern Vieh für ihren Gewerbebetrieb nicht ankaufen; sie dürfen also in Bayern Vieh nur bei Viehhändlern außerhalb eines Marktes ankaufen. HH Soweit hiernach Ankauf in Bayern durch Personen auS anderen Freistaaten überhaupt [...]
[...] unberührt; siehe insbesondere Ausführungsanweisung über Fleischversorgung und Viehverkehr („Bayer. Staatsanzeiger" 1920 Nr. 239) Ziffer 8. III.1Biehkommissionäre (§ 22 Abs. II Ziffer 22 der Viehverkehrsordnung) auS anderen Freidürfen Vieh in Bayern nur auf Viehmärkten verkaufen oder vermitteln. staaten IV.1Die Bestimmungen des 88 44 Abs. II der Viehverkehrsordnung bleiben unberührt. 88 8. I. Die Viehmärkte werden nach näherer Anordnung des Landesamts [...]
Regierungs-Blatt für das Herzogtum Coburg (Coburger Regierungs-Blatt)5. Juli 1916
  • Datum
    Mittwoch, 05. Juli 1916
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 5
[...] Die vereinigten Kommunalverbände werden die weiteren Anordnungen treffen. Nach dem Abkommen sind die Angehörigen von Kommunalverbänden des Königreichs Bayern berechtigt, gegen ihre einheimischen Brotmarken in jeder Coburgischen Gemeinde, in der sie sich aufhalten, gleich den Angehörigen hiesiger Kommunalverbände Brot (nicht Mehl) zu beziehen. Das gleiche gilt umgekehrt für die Angehörigen von Kommunalverbänden des Herzogtums [...]
[...] Nachdem seitens der zuständige» Regierungen zwischen dem Herzogtum Sachsen-Coburg und dem Königreich Bayern ein Abkommen wegen einer Ll'olksi'trilgemeillschalt getroffen worist, wird hiermit in Ergänzung der Verordder Vereinigten Kommunalverbünde des nung Herzogtums Coburg vom 3. bezw. 4., 8. und [...]
[...] Wertangabe das Sächsische Wappen enthalten, sind in Heftchen zu je 30 Stück vereinigt. Sie haben im Königreich Bayern Gültigkeit. 88 2. Einwohner des Königreichs Bayern erhalten, [...]
[...] Selbstkosten der Marken erhoben. 88 5. Die Landesbrotmarken von Bayern haben im Bezirk der Vereinigten Kommunalverbände GültigAuf Vorlage von solche» ist jeder Bäcker, keit. Händler und Wirt verpflichtet, 40 ^^ Brot und [...]
[...] §9. Die Landesbrotmarkenvermittelungsstclle nimmt die Verrechnung der Marken mit Bayern vor. Es ist vereinbart, daß für 1000 ZZ Marten 780 ZZ Mehl vergütet werden. [...]
Regierungs-Blatt für das Herzogtum Coburg (Coburger Regierungs-Blatt)23. Februar 1889
  • Datum
    Samstag, 23. Februar 1889
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 3
[...] Ministerial-B ee kan ntma chun g. Die nachstehende, vom Königlich Bayerischen Skaatsministerium des Innern für das Königreich Bayern erlassene Anordnung, welche für die detheiligten Kreise des Herzoglhums Coburg von Interesse ist, wird hiermit zur Kenntniß gebracht. Coburg, den 19. Februar 1889. [...]
[...] wird zur Verhütung der Einschleppung der Seuche auf Grund des §§ 77 Ziff. 11 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, die Ein- und Durchfuhr von Schweinen aus Oesterreich-Ungarn nach und durch Bayern bis aus Weiteres verboten. Aus dem gleichen Anlasse wird die in §§ 22 der Ministerial-Bekannlmackung vom 22. Januar 1887, Maßregel gegen die Rinderpest betreffend, —— Ges.- und Verordn.-Bl. S. 13 u. lk. ---- den Wirthschasts- [...]
[...] Maßregel gegen die Rinderpest betreffend, —— Ges.- und Verordn.-Bl. S. 13 u. lk. ---- den Wirthschasts- besitzern in den Grenzbezirken ausnahmsweise ertheilte Ermächtigung, Nutz- und Zuchtvieh für den eigenen Wirthschaflsbedarf aus Oesterreich nach Bayern einzuführen, bis auf weitere Anordnung außer Kraft gesetzt. München, den 8. Februar 1889. [...]
Herzogl.-Sachsen-Coburgisches Regierungs- und Intelligenzblatt (Coburger Regierungs-Blatt)5. November 1831
  • Datum
    Samstag, 05. November 1831
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 5
[...] leichterung Sicherungs-Anstalten vom 5. Oktober 1828 re. re., dann die Verordnung vom 20. July 1807 und die derselben nachgefolgten verschiedenen Novellen über die allgemeine Gleichstellung und Erder Bier-, Branntwein- oder Malzaufschläge unmittelbar nach Auswechslung der Radieses Vertrages in den gedachten GebietStheilrn von der Herzoglichen Behörde tifikationen förmlich publicirt und dieselbe zum ordnungsmäßigen Vollzüge angewiesen werden; auch wird anwerden, daß die Gesetze und Verordnungen, welche künftig in Bezug auf das Zollwedann die Productions-, Verkehrs- und Verbrauchssteuern in Bayern erlassen werden sen, sollten, der Herzogl. Regierung zu Coburg durch die Königs. Regierung des Unter-Mainkreises in Würzburg jedesmal förderlich mitgetheilt werden,, damit die Herzoglichen Behörden hiervon [...]
[...] ben Bier und Fleisch zu entrichtenden höher« Tranksteuer- und Aecise-, Bierpfennig- und Fleisch- steuer-Abgaben vom 18. September 1829, und so auch alle Arten von Auflagen, welche die Natur einer Zollabgabe haben, gegen Bayern und Württemberg außer Anwendung zu treten. Artikel 3. [...]
[...] zu treten. Artikel 3. Seine Königliche Majestät von Bayern und Seine Majestät von Württemberg eines —— und Seine Durchlaucht der Herzog von Sachsen Coburg-Gotha andern Theils sichern Ihren Untergegenseitig einen völlig freien Gewerbö -- und Handelsverkehr zwischen den Königreichen thanen Bayern und Württemberg und den Gebietstheilen des Herzoglichen Amtes Königsberg in derArt und Ausdehnung, als wenn dieselben einer und der nämlichen Regierung untergeben [...]
[...] und K. Württembergischen Unterthanen in solchen Fällen auferlegt und vorgeschrieben sind. Artikel 4. Seine Königliche Majestät von Bayern und Seine Königliche Majestät von Württemberg versprechen ferner, daß Seine Durchlaucht der Herzog von Sachsen Coburg-Gotha an dem Reinerträge der Zölle des Bayerisch-Württembergischen Zollvereins im Verhältnisse der Bedes Amtes Königsberg Antheil nehmen solle. [...]
[...] in Bayern und Württemberg eine gleiche Competenz eingeräumt ist. Das Untcrsuchungs -- und Strafeverfahren ist, in sa weit eine criminelle Strafbarkeit nicht vorliegt, sowohl bey dem geGerichte erster Instanz, als auch bey den Höhen« Gerichten, vor welche die Sache nach nannten dem im Herzogthum Sachsen Coburg. Gotha verfassungsmäßig, geordneten Inftanzenzug gelanmöchte, nach den Bayerisch.Aürttembergischcn Zollgesetzen, insbesondere nach den Beder Zollordnung vom Jahre 1828. §. YZ. bis 111. zu bemessen, und in jedem Fall [...]