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Suchbegriff: Forsting

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Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege08.04.1842
  • Datum
    Freitag, 08. April 1842
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 4
[...] Num. 57. - Verfügung vom 12. März 1842, – betreffend die Anwendung des Geſetzes wegen Beſtrafung der Widerſetzlichkeiten bei Forſt- und Jagd-Verbrechen, vom 31. März 1837, und die Aus - legung des § 166 Thl. II Tit. 20 des Allg. Landrechts. (Geſetz-Samml. von 1837 S. 67.) [...]
[...] Auf den Bericht vom 22. v. M. wird dem Königlichen Juſtiz-Senat eröffnet, daß die Entſcheidung der darin aufgeſtellten Fragen, über die Anwendung des Geſetzes wegen Beſtrafung der Widerſetzlichkeiten bei Forſt- und Jagdver brechen vom 31. März 1837 - in jedem konkreten Falle der Beurtheilung der erkennenden Gerichte vorbehalten bleiben muß. [...]
[...] in jedem konkreten Falle der Beurtheilung der erkennenden Gerichte vorbehalten bleiben muß. Die Anſicht des Juſtiz-Miniſters geht dahin, daß die Beſtimmungen des Geſetzes vom 31. März 1837 über die Strafe der Widerſetzlichkeiten bei Forſt- und Jagdverbrechen (Geſetz-Samml. S. 67) nur dann Anwen dung finden, wenn die Widerſetzlichkeit innerhalb des Gebietes vorgekommen iſt, in welchem die Forſt- und Jagd beamten ihr Amt, die Waldeigenthümer, Forſt- und Jagdberechtigten ihr Recht auszuüben haben. Dies folgt aus [...]
[...] dung finden, wenn die Widerſetzlichkeit innerhalb des Gebietes vorgekommen iſt, in welchem die Forſt- und Jagd beamten ihr Amt, die Waldeigenthümer, Forſt- und Jagdberechtigten ihr Recht auszuüben haben. Dies folgt aus dem §. 1 jenes Geſetzes und wird beſtätigt durch das Geſetz von demſelben Tage über den Waffengebrauch der Forſt und Jagdbeamten, indem dieſen im § 1 daſelbſt gegen Widerſetzliche nur dann der Gebrauch der Waffen geſtattet iſt, wenn Erſtere auf der That bei einem Forſt- oder Jagdvergehen betroffen, oder eines ſolchen verdächtig, in [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege23.10.1868
  • Datum
    Freitag, 23. Oktober 1868
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 4
[...] Allerhöchſter Erlaß vom 26. September 1868 und allgemeine Verfügung des Juſtiz-Miniſters vom 19. Oktober 1868, – betreffend den Erlaß von Geldbußen wegen Forſt - Kontraventionen und Holzdiebſtahl im Betrage bis zu zehn Thalern in den neuen Provinzen. [...]
[...] Auf Ihren Bericht vom 21. d. Mts. will Jch in Betreff des gänzlichen oder theilweiſen Erlaſſes von Geldbußen, welche wegen Forſt - Kontraventionen ſowie wegen der in fiskaliſchen Forſten an Holz oder an anderen Waldprodukten begangenen Entwendungen im Betrage von 10 Thalern oder weniger feſtgeſetzt worden ſind diejenigen Befugniſſe, welche dem Finanz-Miniſter durch die Kabinets-Orders vom 11. Oktober 1830 und [...]
[...] zuſchlagen iſt, von Ihnen erſtatteten Bericht ermächtige Jch Sie Ihrem Antrage gemäß in allen Forſt Kontraventionsfällen, Strafen, welche den Betrag von Zehn Thalern nicht überſteigen nach pflichtmäßiger Erwägung der von Ihnen bemerkten Umſtände theilweiſe oder ganz zu erlaſſen. [...]
[...] Auf Ihren gemeinſchaftlichen Bericht vom 6. d. Mts. beſtimme Jch hierdurch, daß die Order vom 11. Oktober 1830, durch welche dem Finanz-Miniſter die Befugniß beigelegt worden iſt, in Forſt-Kontraven tionsfällen Geldſtrafen bis zum Betrage von 10 Thalern unter Umſtänden theilweiſe oder ganz zu erlaſſen, auf alle mit einer ſolchen Strafe belegten Diebſtähle an Holz und anderen Waldprodukten, die in fiskaliſchen [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und RechtspflegeChronologische Übersicht 1870
  • Datum
    Samstag, 01. Januar 1870
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 6
[...] Februar. November. 12. Cirkular-Verfügung, betreffend die Förmlichkeiten 4. Erkenntniß des Königlichen Ober-Tribunals, be der Veräußerung von Domainen- und Forſt- treffend die Strafbarkeit der verſuchten Beſtechung Grundſtücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179. der Mitglieder des Presbyteriums einer evange 1868. liſchen Gemeinde bei der Predigerwahl . . . . . . . . 43. [...]
[...] ſcheidung über Begnadigungsgeſuche in Unter- verhältniſſe ohne Einfluß, und es kann daher auch ſuchungsſachen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Zahlung von Laſten und Abgaben zu der be die Franzöſiſche Forſt-Ordnung vom Auguſt 1669 treffenden Kirche, insbeſondere die Entrichtung und die Verordnungen der Kaiſerlich Königlich von Beiträgen zu den Baukoſten, blos aus dieſem Oeſterreichiſchen und Königlich Bayeriſchen ge- Grunde nicht verweigert werden ............... 47. [...]
[...] ſelbſtſtändigen Entſcheidung über Begnadigungs geſuche in Unterſuchungsſachen wegen Zuwider handlungen gegen die Franzöſiſche Forſt-Ordnung vom Auguſt 1669 und die Verordnungen der Kaiſerlich Königlich Oeſterreichiſchen und König [...]
[...] Allerhöchſte Order, betreffend die Förmlichkeiten der Veräußerung der für ſich beſtehenden kleineren Domainen- und Forſt-Grundſtücke..... 4 - - - - - - - Allgemeine Verfügung, betreffend die Führung des Porto-Kontobuches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . [...]
[...] betreffend die Förmlichkeiten der Veräußerung der für ſich beſtehenden kleineren Domainen- und Forſt“ Grundſtücke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . [...]
[...] Allgemeine Verfügung, betreffend die Förmlich keiten der Veräußerung der für ſich beſtehenden kleineren Domainen- und Forſt-Grundſtücke . . . . . Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Ent ſcheidung der Kompetenz-Konflikte. – Wenn ein [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege10.10.1845
  • Datum
    Freitag, 10. Oktober 1845
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 2
[...] Separation dem Forſt-Fiskus überwieſenen und dem Forſt-Re vier Spandau einverleibten Fläche von 730 Morgen 100 Quadrat-Ruthen in Forſt-Strafſachen auf das Land- und Stadt [...]
[...] Allgemeine Verfügung vom 5. Oktober 1845, – die Vereidigung der auf Lebenszeit ange ſtellten Privat-Forſt-Beamten betreffend. 4 [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege21.09.1866
  • Datum
    Freitag, 21. September 1866
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 4
[...] Am 31. Dezember 1864 waren die Gebrüder Jakob und Lorenz E. aus L. in dem benachbarten Fürſtlich Hohenloheſchen Forſt mit Aufladen von Stammholz beſchäftigt. Der Lorenz E. hieb bei dieſer Ge legenheit mit einer Axt eine junge Fichte ab, um ſie als Hebebaum zu benutzen. Dies ſah der im Dienſte des Fürſten zu Hohenlohe, Herzogs von Ujeſt ſtehende Forſtgehülfe Carl D. und forderte darauf, wie durch die [...]
[...] geſtellt und auf Grund landräthlicher Atteſte mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Oppeln unterm 11. Auguſt 1862 gerichtlich vereidigt worden iſt. Nachdem hierauf in Gemäßheit des § 5 des Geſetzes über den Waffengebrauch der Forſt- und Jagd Beamten vom 31. März 1837 (Geſ-Samml. S. 65 ff.) der Landrath zur Sache vernommen und von dieſem die Erklärung abgegeben war, daß der D. bei der Widerſetzlichkeit des Lorenz E. berechtigt geweſen ſei von [...]
[...] der Vorſchrift Nr. 2 § 32 des Geſetzes über den Diebſtahl an Holz c. vom 2. Juni 1852 (Geſ. Samml. S. 312), welches nach § 54 insbeſondere an die Stelle des von der Königlichen Regierung in ihrem Plenar beſchluſſe irrthümlich allegirten Geſetzes über denſelben Gegenſtand vom 7. Juni 1821 getreten iſt als Forſt ſchutzbeamter vereidigt. Es kommt ihm daher der § 1 des Geſetzes über den Waffengebrauch der Forſt- und [...]
[...] Jagdbeamten vom 31. März 1837 zu ſtatten. Danach iſt er berechtigt, in Ausübung ſeines Dienſtes von ſeinen Waffen namentlich auch dann Gebrauch zu machen, wenn diejenigen, welche bei einem Holzdiebſtahl oder bei einer Forſt-Kontravention auf der That betroffen werden ſich der Pfändung thätlich widerſetzen. Ein ſolcher Fall liegt hier vor. Der Lorenz E. hatte durch das Abhauen einer jungen Fichte, um ſie als Hebe baum zu benutzen jedenfalls eine Forſt-Kontravention begangen, war auf der That betroffen, leiſtete der wieder [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege23.02.1861
  • Datum
    Samstag, 23. Februar 1861
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 4
[...] . Männliche Hirſche dürfen in Weſtpreußen während der Schonzeit nicht geſchoſſen oder ge fangen werden. Forſt- und Jagd-Ordnung für Weſtpreußen und den Netz-Diſtrikt vom 8. Oktober 1805 Tit. III. § 6, Tit. IV. § 45. In der Unterſuchung wider den Eigenthümer Auguſt K. zu B., auf die Nichtigkeitsbeſchwerde der Königlichen Staatsanwaltſchaft, [...]
[...] Gutsbeſitzers M. in Th. einen männlichen Hirſch geſchoſſen hat. Nach § 78 des Provinzialrechts für Weſtpreußen vom 19. April 1844 iſt, wie auch der Vorder richter richtig angenommen hat, rückſichtlich der Jagd die Forſt- und Jagd-Ordnung vom 8. Oktober 1805 noch ferner maaßgebend. - - Er hat aber mit Unrecht die Strafbarkeit des Angeklagten um deshalb ausgeſchloſſen, weil das [...]
[...] ſich dort um Auslegung der Märkiſchen Holz-, Maſt- und Jagd-Ordnung vom 20. Mai 1720 handelte. Dieſe enthält zwar im Titel 32 S. 1 eine ähnliche, in ihrer Faſſung jedoch von dem H. 6 Titel 3 der hier in Rede ſtehenden Forſt- und Jagd-Ordnung vom 8. Oktober 1805 erheblich abweichende Beſtim mung, die zu Zweifeln Veranlaſſung geben mußte. Sie unterſcheidet nicht ſo genau zwiſchen der hohen und Mitteljagd, und enthält eine Reihe von Gründen, weshalb während der Setz- und Brütezeit dieſes [...]
[...] ſetzes vom 3. Mai 1852 das angefochtene Erkenntniß vernichtet werden. " In der Sache ſelbſt war auf den Rekurs des Angeklagten das erſte Urtheil zu beſtätigen. Die Eingangs gedachte thatſächliche Feſtſtellung enthält alle Merkmale des § 6 Tit. 3 der Forſt- und Jagd Ordnung vom 8. Oktober 1805. Die auf eine Geldbuße von 30 Thalern beſtimmte Strafe rechtfertigt ſich aus §. 1 Nr. 2 der . [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege23.05.1856
  • Datum
    Freitag, 23. Mai 1856
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 5
[...] der Schulter gebräuchlich iſt, beſchäftigt war, des entdeckten Holzdiebſtahls verdächtig erachten mußte, – ſich der Anhaltung und Ä widerſetzt hat; c) weil der Umſtand, daß die fragliche That nicht in der Königlichen Forſt, wo der Diebſtahl be gangen, ſtattgefunden hat, die Befugniß des Förſters zum Waffengebrauch nicht ausſchließt, wie der Gerichtshof für Kompetenz - Konflikte in dem Erkenntniſſe vom 22. November 1851 (Juſt.- [...]
[...] ſich die Thätlichkeiten aus dem Widerſpruche des Getödteten, ihm, dem Förſter, Folge zu leiſten, entwickelt haben. Das Geſetz ſagt in dieſer Beziehung: der Ä ſei erlaubt, wenn diejenigen, welche bei einem Holz- oder Wilddiebſtahl, bei einer Forſt- oder Jagdkontraven tion auf der That betroffen, oder als der Verübung oder der Abſicht zur Verübung eines ſolchen Vergehens verdächtig in dem Forſt- oder Jagdreviere gefunden werden, ſich der An [...]
[...] tion auf der That betroffen, oder als der Verübung oder der Abſicht zur Verübung eines ſolchen Vergehens verdächtig in dem Forſt- oder Jagdreviere gefunden werden, ſich der An haltung, Pfändung oder Abführung zu der Forſt- oder Polizeibehörde, oder der Ergreifung bei verſuchter Flucht thätlich oder durch gefährliche Drohungen widerſetzen. Keiner der hier bezeichneten Fälle iſt nach des Förſters M. eigener Angabe vorhanden. Der St. iſt [...]
[...] verſuchter Flucht thätlich oder durch gefährliche Drohungen widerſetzen. Keiner der hier bezeichneten Fälle iſt nach des Förſters M. eigener Angabe vorhanden. Der St. iſt weder auf der That betroffen, noch als derſelben verdächtig im Forſte gefunden worden; er iſt in einer be nachbarten Holzung mit Beſenreisſchneiden oder mit dem Abſägen eines Knüppels zum Wegtragen beſchäf tigt angetroffen worden. Der Förſter M. hat nicht einmal die Spur im Schnee, die er von dem Orte aus, [...]
[...] Der Gebrauch des Schießgewehrs als Schußwaffe iſt nur dann erlaubt, wenn der Angriff oder die Widerſetzlichkeit mit Waffen, Aerten, Knitteln oder anderen gefährlichen Werkzeugen, oder von einer Mehrheit, welche ſtärker iſt, als die Zahl der zur Stelle anweſenden Forſt- oder Jagdbe amten, unternommen oder angedroht wird. Im vorliegenden Falle wird nun die gefährliche Widerſetzlichkeit nach Inhalt des Beſchluſſes der [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege19.12.1851
  • Datum
    Freitag, 19. Dezember 1851
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 2
[...] Forſt bis in die neueſte Zeit in der Art ausgeübt, daß ihr Vieh nach allen Richtungen der zur Hütung freigebliebenen Waldreviere getrieben wurde. Fiskus hatte mitten durch die Forſt einen Wildzaun anlegen laſſen, ſo daß Kläger, wie ſie behaupteten, nur auf großen Umwegen zu den hinter dem Zaune gelegenen [...]
[...] freigebliebenen Waldreviere getrieben wurde. Fiskus hatte mitten durch die Forſt einen Wildzaun anlegen laſſen, ſo daß Kläger, wie ſie behaupteten, nur auf großen Umwegen zu den hinter dem Zaune gelegenen Theilen des Forſtes gelangen konnten. Sie verlangten daher in possessorio Schutz ihres Beſitzes und zu dieſem Behuf die Verurtheilung des Fiskus zur Wegnahme des Zaunes. Fiskus behauptete dagegen, unter Berufung auf den §. 80 Tit. 23 Thl. 1 des Allgemeinen Landrechts und § 27 des Kultur-Edikts vom [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege27.12.1839
  • Datum
    Freitag, 27. Dezember 1839
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 3
[...] Feier des 300jährigen Reformationsfeſtes durch die Allerhöchſte Ordre vom 11. November d. J. angeordneten Begnadigungs-Maaßregeln auf alle polizeiliche, keine eigentliche Ent wendung enthaltende Forſt- und Jagdfrevel, insbeſondere die Hütungsfrevel, Verletzung der Schonungen und überhaupt alle Kontraventionen gegen die Forſt- und Jagd Polizeigeſetze. [...]
[...] Mts. ſollen die in Veranlaſſung der Feier des Reformationsfeſtes durch die Allerhöchſte Ordre vom 11. Novem ber d. J. angeordneten Begnadigungs-Maaßregeln auch für - alle polizeiliche, keine eigentliche Entwendung enthaltende Forſt- und Jagdfrevel, insbeſondere die Hütungsfrevel, Verletzung der Schonungen und überhaupt alle Kontraventionen gegen die Forſt und Jagd-Polizeigeſetze, - [...]
[...] eintreten. - Ausgeſchloſſen von der Begnadigung ſind dagegen die eigentlichen Holzdiebſtähle, ſo wie alle in Entwen dung anderer, zur Kathegorie des Holzes nicht gehörigen Waldprodukte beſtehenden Forſt-Kontraventionen, z. B. Gras- und Streulings-Diebſtähle, welche in Folge der Allerhöchſten Kabinets-Ordren vom 5. Auguſt v. J. und 4. Mai d. J. den formellen und materiellen Strafbeſtimmungen des Geſetzes vom 7. Juni 1821 unterworfen [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege24.02.1865
  • Datum
    Freitag, 24. Februar 1865
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 3
[...] Nach den Angaben des Klägers iſt bei Gelegenheit einer in M. angefangenen Jagd ſein Jagdhund in Verfolgung eines angeſchoſſenen Rehes in die Königliche Forſt übergetreten und dort von dem Verklagten er ſchoſſen worden. Kläger behauptet, daß Verklagter hierzu nach den §§ 66 und 67 Tit. 16 Th. II. des Allg. Landrechts nicht berechtigt geweſen ſei, und fordert deshalb von demſelben Erſtattung des auf 20 Thaler [...]
[...] gefangen und dem Eigenthümer gegen Pfandgeld zurückgegeben werden ſollen. Dieſe Vorſchriften ſind aber auf Oſtpreußen nicht anwendbar vielmehr gilt dort nach dem Zuſatz 240. des Provinzialrechts, wie die Regierung mit Recht annimmt, noch der Tit. 14 der für dieſe Provinz und Litthauen ergangenen Forſt - Ordnung vom [...]
[...] in fremdem Reviere unbeaufſichtigt angetroffenen Hunde von den Forſtbedienten todtgeſchoſſen werden ſollen. Die genaue Beobachtung dieſer Vorſchrift hat die Regierung zu Königsberg nach der durch das neuere Jagd geſetz vom 31. Oktober 1848 erfolgten Aufhebung der Jagdfolge allen Königlichen Forſt- und Jagdbeamten zur Pflicht gemacht und dies in ihrem Amtsblatt von 1855 S. 52 durch ein Publikandum vom 1. März 1855 verkündet. [...]