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Suchbegriff: Mehring

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Datum

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Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege28.07.1848
  • Datum
    Freitag, 28. Juli 1848
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 10
[...] - nicht mehr ſº f / [...]
[...] nicht mehr [...]
[...] nicht mehr [...]
[...] nicht mehr [...]
[...] nicht mehr 3 Brandſtiftungen. [...]
[...] nicht mehr ( 2 Raube. ſ 3 Falſchmünzen. / / 1 Kindmord. [...]
[...] nicht mehr 4 Kindmorde. nicht mehr [...]
[...] noch 4 Morde . . . . . . . . . . . . 4 1S34. nicht mehr 1 Kindmord . . . . . . . . . . . l nicht mehr 2 Ä » // 3 Brandſtiftungen. noch Äe. // // 1 Kindmord . . . . . . . . . . . 6 [...]
[...] 1 Mord . . . . . . . . 9 IS38. nicht mehr M 2 Todtſchläge. // / 1 Kindmord. nicht mehr I Mordverſuch. // // ( Todtſchlag . . . . . . . . . 4 " " 3 Brandſtiftungen . [...]
[...] 1841. nicht mehr 2 Kind morde. nicht mehr 1 Brandſtiftung. // // Ä (endet durch Selbſtmord) / / 1 Todtſchlag . . . . . . . . . . 2 " // 1 Todtſchlag (endet dur elbſtmord). [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege20.10.1876
  • Datum
    Freitag, 20. Oktober 1876
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 5
[...] º photographiſche, c) gewerbliche Sachverſtändigen-Vereine gebildet. In keinem Bundesſtaate darf mehr als ein künſtleriſcher, ein photographiſcher und ein gewerblicher Sachverſtändigen-Verein beſtehen. [...]
[...] Stellvertreter erforderlich. Es dürfen bei dem künſtleriſchen und dem photographiſchen Verein nicht mehr als ſieben Mitglieder, [...]
[...] bei dem gewerblichen Verein nicht mehr als zehn Mitglieder an dem Beſchluſſe Theil nehmen. [...]
[...] Die Muſter können offen oder verſiegelt, einzeln oder in Packeten niedergelegt werden. Die Packete dürfen aber nicht mehr als 50 Muſter 2c. enthalten und nicht mehr als 10 Kilogramme wiegen (§ 9 Abſ. 4 des Geſetzes). Wenn bei der Gerichtsbehörde ein Packet eingeht, welches mehr als 10 Kilogramm wiegt, oder welches – nach der Aufſchrift bezw. nach dem Anſchreiben – mehr als 50 Muſter enthält, ſo iſt das [...]
[...] Für jede Bekanntmachung, welche ausführlichere Angaben enthält, als die im § 10 der Beſtim mungen vom 29. Februar l. J. vorgeſchriebene Abfaſſung ſind, wenn die Bekanntmachung im Reichs anzeiger mehr als acht Druckzeilen einnimmt, ſtatt des im § 2 der gegenwärtigen Ä erwähnten #tºº die für Veröffentlichungen im Reichsanzeiger allgemein Ä Inſertionsgebühren zu ent richten. [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege13.09.1872
  • Datum
    Freitag, 13. September 1872
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 9
[...] zu beurtheilen und zu entſcheiden, nicht aber nach dem § 14 Tit. 28 Th. I. der Allgemeinen Gerichtsordnung und nach dem § 95 des Anhangs dazu, welche ſich über die Ä bei Klagen aus Ät mehr exekutionsfähigen Ä verhalten. [...]
[...] Der § 3 Tit. 24 Thl. I. der Allgemeinen Gerichtsordnung ſchreibt vor, daß, wenn Jemand ein Jahr ſeit dem Tage der beſchrittenen Rechtskraft eines Erkenntniſſes verſtreichen läßt, ohne deſſen Voll ſtreckung nachzuſuchen, die Exekution aus demſelben nicht mehr ſtattfindet, ſondern vielmehr aus dem rechts kräftigen Urtel von Renten geklagt werden muß. Der zu dieſem Paragraphen ergangene § 148 des Anhangs lautet dahin: [...]
[...] Der § 14 Tit. 28 Th. I. der Allgemeinen Gerichtsordnung beſtimmt, daß, wenn Jemand aus einem Judikat, aus welchem wegen abgelaufener Friſt (§ 3 Tit. 24) die Exekution nicht mehr nachgeſucht werden kann von Neuem klagen muß für dieſe Klage der Exekutivprozeß – an deſſen Stelle nach dem [...]
[...] Erfolg die Exekution aus dem rechtskräftigen Urtel nachgeſucht worden. Es iſt deshalb die damals beantragte Exekution lediglich wegen des Ablaufes der fünfjährigen Friſt ſeit der Rechtskraft des Erkenntniſſes als nicht mehr ſtatthaft zurückgewieſen während das Königliche Kammergericht dieſe Exekution unter Berückſichtigung der allein maaßgebenden Beſtimmungen des § 148 des Anhangs noch für zuläſſig erachtet und dabei geltend gemacht hatte, daß dem der § 195 des Anhangs nicht entgegenſtehe, weil letzterer nur die Friſt für die [...]
[...] ſache handelt es ſich um die Anfechtung zweier Rechtshandlungen des Exequendus R. auf Grund des Geſetzes vom 9. Mai 1855 (Geſetz-Samml. von 1855 S. 429 ff.), welcher Anfechtung von den Verklagten, unter anderen, der Einwand entgegengeſetzt worden, daß die Exekution und mithin auch die Anfechtung nicht mehr zuläſſig ſei, weil das von dem Kläger M. gegen den R. erſtrittene Judikat bereits im Jahre 1864 die Rechts kraft beſchritten habe, die Anfechtungsklage aber erſt am 9. September 1870 erhoben worden. Dieſen Ein [...]
[...] der Allgemeinen Gerichtsordnung zu deklariren, welcher ſich über nichts weiter als über die Prozeßform der Judikatsklage verhalte. Dagegen ſei in beiden Paragraphen über die Frage: wann überhaupt eine neue Klage nöthig und die Exekution nicht mehr zuläſſig ſei, keine Beſtimmung getroffen. Für dieſe Frage ſei sedes materiae nicht der Tit. 28, ſondern der Tit. 24 der Allgemeinen Gerichtsordnung auf den auch in ſolcher Hinſicht der § 14 Tit. 28 ausdrücklich verweiſe. Aus jenem § 195 des Anhangs könne mithin [...]
[...] ſolcher Hinſicht der § 14 Tit. 28 ausdrücklich verweiſe. Aus jenem § 195 des Anhangs könne mithin nicht der Schluß gezogen werden, daß nach Verlauf von fünf Jahren ſeit dem Judikat die Exekution unter allen Umſtänden nicht mehr ſtatthaft ſei. Für die Zuläſſigkeit der Exekution ſeien vielmehr in dem § 3 Tit. 24 und dem Anhangs § 148 die maaßgebenden Beſtimmungen enthalten. Jeder Zweifel hierüber werde gehoben durch die Materialien und Monita zu dem Entwurfe des Anhangs der Allgemeinen Gerichtsord [...]
[...] von fünf Jahren ohne Weiteres die Exekution nachgeſucht werden könne, und es einer neuen Klage nicht bedürfe. Gegen den Zuſatz habe ein Reviſor erinnert, daß derſelbe ſchon im § 180 des Entwurfs vor komme, alſo nicht mehr hierher gehöre. Der § 180 ſei aber der H. 148 des Anhangs, und da die übrigen Reviſoren dieſer Anſicht beigetreten ſeien, ſo ſei in dem § 195 des Anhangs der gedachte Zuſatz weg geblieben (a. a. O. S. 382 und 712, 331–335, 697). Demgemäß habe zweifellos geſetzgeberiſcherſeits nicht [...]
[...] eurtheilen und zu entſcheiden, nicht aber nach dem § 14 Tit. 28 Th. I. der Allgemeinen Ge richtsordnung und nach dem § 195 des Anhangs dazu, welche ſich über die Prozeßform bei Klagen aus nicht mehr exekutionsfähigen Erkenntniſſen verhalten. - [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege13.02.1850
  • Datum
    Mittwoch, 13. Februar 1850
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 10
[...] Gutachten der Gerichtshöfe ſprechen ſich überall dahin aus, daß den Fideikommiß-Anwärtern mehr oder weniger Berückſichtigung zu Theil werden müſſe. Lebhaft iſt der Gegenſtand erſt wieder angeregt in der deutſchen National-Verſammlung. Sie hat [...]
[...] halt gemacht wird, mit einem beſtimmten Recht gegenüber. Von einem Obereigenthum oder einem ſonſtigen Recht der Familie, von Familienſchlüſſen u. ſ. w., daher von einem Familien-Fideikommiß, kann keine Rede mehr ſein. Der Beſitzer kann das Gut nicht mehr als Familiengut, er kann es unge achtet der Beſchränkung durch ein eventuelles Recht beſtimmter Perſonen nur beſitzen als eigenthümli ches Vermögen im Gegenſatze zum Familien-Fideikommiß (Allgemeines Landrecht Thl. II Tit. 4 §. 189), [...]
[...] Nach dem Vorſchlage werden die Verfügungen des Beſitzers an ſich gültig; aber in ihrem rechtlichen Erfolge ebenſo bedingt ſein, wie das Eigenthum des Beſitzers ſelbſt, wenn nicht die berechtigten Anwärter ihre Zuſtimmungen gegeben haben. Um ſie gegen deren Anfechtung zu ſichern, bedarf es nicht mehr eines Familienſchluſſes und, ſobald nach der Verkündigung des Geſetzes die Conceptionszeit abgelaufen ſein wird, überhaupt nicht mehr der Rückſichtnahme auf nascituri; es bedarf nur der Zuſtimmung der einzelnen An [...]
[...] Edikt vom 9. Oktober 1807 durch andere förderliche Vorſchriften zu erſetzen ſei. Da die damals eingeleiteten legislativen Verhandlungen bis jetzt nicht zu einem Reſultate geführt haben, ſo wird ſich die Aufnahme ent ſprechender Anordnungen in das gegenwärtig zu erlaſſende Geſetz um ſo mehr empfehlen, als die erheblichſten Bedenken, welche ſich derartigen Beſtimmungen bisher entgegenſtellten, jetzt verſchwinden. Es handelt ſich nicht mehr um die Obſorge für die Erhaltung des Fideikommiſſes in der Zukunft und von dem Intereſſe [...]
[...] Anders ſind die Leiſtungen zu behandeln, welche durch die fideikommiſſariſche Succeſſion bedingt ſind. Von Leiſtungen an die Wittwe, die Geſchwiſter, Kinder eines Fideikommißbeſitzers, von Abfindung einer nicht zum Genuſſe gelangenden Seitenlinie des Beſitzers durch Rente 1c. kann nicht mehr die Rede ſein, wenn es keine Fideikommißfolge mehr giebt. Rückſichtlich ihrer fragt es ſich nur, in wiefern die be reits begründeten Rechte auf Leiſtungen dieſer Art fortdauern und in wiefern bis zu dem nächſten Succeſ [...]
[...] Inſtituirten ſeine ſämmtlichen Kinder ſubſtituirt werden, und dabei iſt die Beſtimmung ganz angemeſſen. Familien-Fideikommiſſe, welche in dieſer Art heilbar wären, ſind zwar nach gemeinem Rechte möglich, aber nicht gebräuchlich, und werden wohl in Preußen gar nicht mehr vorkommen. (Allg. Landrecht Thl II Tit. 4, §. 14f). Man wird darüber hinweggehen können. Dagegen kommt ein ähnliches Verhältniß häufiger vor, nämlich, wenn für dieſelbe Familie zwei [...]
[...] ſind, oder bis zum Ablaufe der Conceptionszeit geboren werden, beſchränkt und bedingt iſt. 2. Wenn mithin kein lebender Anwärter vorhanden iſt, ſo wird das Eigenthum ſofort völlig frei; künftige Familienglieder erlangen kein Succeſſionsrecht mehr. (§. VI Nr. 1. s. VII) 3. Die Beſchränkung zu Gunſten der lebenden Anwärter beſteht darin, daß ihnen für ihre Per ſon (nicht ihren ſpäter geborenen Nachkommen) ihr bisheriges Recht auf den Anfall des Fideikommiſſes [...]
[...] ſchlüſſe zur Bekräftigung der Verfügungen finden nicht mehr ſtatt; es kommt nur auf die Zuſtimmung der einzelnen berechtigten Anwärter an. Um den Beſitzer der Nothwendigkeit zu entheben, bei jeder Verfügung zur vollſtändigen Sicherſtellung gegen ſpätere Anfechtung ſich um die Zuſtimmung aller Anwärter zu be [...]
[...] milien-Fideikommiſſe Folgendes vorſchlagen zu dürfen. Wenn das Fideikommiß zu ſeiner Gültigkeit der landesherrlichen Genehmigung bedarf, ſo iſt die Stiftung nichtig; die Genehmigung kann nicht mehr ertheilt werden; wenn dagegen nur die nach dem Allgemeinen Landrecht erforderliche gerichtliche Beſtätigung fehlt, ſo wird das Fideikommiß ebenſo behandelt, wie ein beſtätigtes Fideikommiß; der Verlaut [...]
[...] fehlt, ſo wird das Fideikommiß ebenſo behandelt, wie ein beſtätigtes Fideikommiß; der Verlaut barung und Beſtätigung deſſelben bedarf es nicht weiter. Die Letzteren ſind jetzt, da es ſich nicht mehr um die Einrichtung einer Stiftung für eine längere Zukunft handelt, wohl überflüſſig; man kann es den Betheiligten überlaſſen ihre Rechte unmittelbar nach Maaßgabe der Verordnung des Stifters geltend zu machen. – Es iſt hierbei übrigens vorauszuſetzen, daß der [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege27.02.1857
  • Datum
    Freitag, 27. Februar 1857
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 10
[...] weſentliche iſt, welche durch die nachträgliche Unterzeichnung des Ausſpruches der Geſchworenen durch den Vorſitzenden des Schwurgerichts nach dem Erlaſſe des Strafurtheils ihrem Haupt zwecke nach nicht mehr erfüllt, noch auch in anderer Weiſe erſetzt werden kann; - daß aus dieſem Grunde das angefochtene Erkenntniß mit dem vorhergegangenen Verfahren nichtig und die Prüfung der übrigen Beſchwerdepunkte unerheblich iſt; [...]
[...] und auch die Kabinets-Order vom 3. Januar 1830 zu 4, welche in Ä der Höhe der Strafe für Stempel- Kontraventionen bei eigenen (trockenen) Wechſeln die Beſtimmung des § 21 des Stempelſteuer-Geſetzes beibehalten hat, nicht mehr zu den Vorſchriften gehören, welche ſeit Ema nation des Geſetzes vom 26. Mai 1852 ferner zur Anwendung kommen können, weil nur die auf die Verſteuerung der gezogenen Wechſel bezüglichen Beſtimmungen des Stempelgeſetzes, resp. [...]
[...] betrug: ſonach im Durchſchnitt Jahreszahl. mithin mehr mithin mehr die jedes 4 - eingetragen gelöſcht Summe die Zahl Hypotheken eingetragen gelöſcht als als der der folium [...]
[...] bebauter Grundſtücke, und die Erfahrung lehrt, daß man bei Abſchätzungen in dieſer Art der Wirklichkeit, wenigſtens in der Regel, ziemlich nahe kommt. Oft hat freilich auch noch die Lage des Grundſtücks und ſeine mehr oder minder anſprechende Baulichkeit Einfluß auf den Werth; dergleichen Nebenumſtände konnten jedoch hier nicht in Betracht gezogen werden. Unter den ausgeworfenen Werthſummen iſt der Werth der nicht bebauten Grundſtücke, Bauſtellen, [...]
[...] tragung, während im letzten Jahre 5,607,947 Thaler eingetragen wurden. Am geringſten war der Hypo thekenverkehr im Jahre 1850, wo nur 1,861,641 Thaler eingeſchrieben wurden. - Gelöſcht ſind im Jahre 1856 nur 1,685,364 Thaler, mithin 3,922,583 Thaler mehr eingetragen, als Ä während in den Jahren 1850 und 1851 in Folge vielfacher Löſchungen von Kapitalien, welche bei Sub haſtationen ausgefallen waren, 668,940 Thaler resp. 179,239 Thaler mehr gelöſcht, als eingetragen worden ſind. [...]
[...] 7,933,205 158,664,100 | 126,611,300 | 142,637,700 414 82 - 7,879,892 157,597,840 | 128,021,975 142,809,907 442 116 Zu 1850 und 1851. Daß in 7,954, 130 159,082,600 128,492,525 | 143,787,562 574 136 dieſen Jahren mehr Hypo 8,163,502 163,270,040 | 128,997,650 | 146,133,845 675 92 theken gelöſcht als einge 8,396,927 167,938,540 | 131,469,900 149,704,220 885 86 tragen worden, iſt nicht [...]
[...] Aber nicht blos um dieſe Summe ſondern um bei weitem mehr hat ſich in demſelben Zeitraum der Werth der bebauten Grundſtücke vergrößert. Er betrug im Jahre 1856: [...]
[...] 1/ folglich jetzt mehr 27,229,495 Thaler. [...]
[...] fanden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 827 Eigenthumsübertragungen ſtatt, im Jahre 1847 nur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 700 folglich jetzt mehr. . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 127 [...]
[...] im Jahre 1856 jedes der vorhandenen 10,576 Folien mit 10,817 Thalern im Durchſchnitt beſchwert geweſen iſt. Dieſe Differenz iſt aber nur ſcheinbar, denn der Werth der Grundſtücke iſt, wie oben gezeigt, ſeitdem um mehr als 27 Millionen Thaler geſtiegen, während ſich die Folienzahl ſeitdem doch nur um 678 vermehrt hat. - Eine Vergleichung des Ä der Grundſtücke und Realberechtigungen mit dem Betrage der dar auf haftenden Ä ergiebt, daß die Grundſtücke und Realien durchſchnittlich bis auf zwei Drittel des [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege10.03.1848
  • Datum
    Freitag, 10. März 1848
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 6
[...] Nach dieſen Grundſätzen iſt alſo auch der Eigenthümer eines Grundſtücks, auf welches ſein perſön licher Gläubiger eine protestatio de non amplius intabulando im Wege des Arreſtes hat eintragen laſſen, nicht mehr befugt, das Grundſtück zum Nachtheil des Arreſtanten zu veräußern oder zu verpfänden, vielmehr erhält der Arreſtant nicht nur das Recht, nach gewonnenem erecutoriſchen Erkenntniß ſeine Forderung an der Stelle des Arreſtes in das Hypothekenbuch eintragen zu laſſen, ſondern auch die nach dem Arreſtſchlage [...]
[...] Verfügung und Geſetz, indem ſie gewiſſen Schulden eines Grundeigenthümers einen Titel zum Pfandrechte und ein Recht auf hypothekariſche Eintragung beilegen, verfügen nur ſtatt des Beſitzers, und wie dieſer ſelbſt nach dem Arreſtſchlage nicht mehr Ä erſcheint, dingliche Rechte auf ſein Grundſtück zum Nachtheil des Arreſtlegers zu beſtellen, vermögen auch Richter und Geſetz in ſeiner Vertretung das erworbene Recht des Arreſtlegers nicht mehr zu verkümmern. Die protestatio de non amplius intabulando, obwohl weder [...]
[...] Eigenthum des Landrechts iſt nicht blos das oberſte dingliche Recht, ſondern das höchſte Vermö gensrecht überhaupt, die Spitze des geſammten Privatrechts. Die Rechtsgeſchäfte ſind im Allgemeinen nur Mittel zur Erwerbung des Eigenthums und die einzelnen Rechte um ſo vollkommener, je mehr ſich dieſem oberſten Rechte nähern, je mehr ſie von dinglicher Natur an ſich tragen. Das blos perſönliche Recht wird zu einem Rechte zur Sache, wenn es ſich auf eine individuell beſtimmte Sache bezieht, und das Recht zur [...]
[...] Sache ausſchließt, letzteres in Beziehung auf das beſtimmte Objekt vollkommener iſt, als der rein perſönliche Anſpruch. In der That iſt die Sache, auf welche der Eigenthümer einem Dritten bereits einen Titel zu einem dinglichen Rechte eingeräumt hat, nicht mehr frei, der berechtigte Wille des Dritten hat ſich darin bereits firirt und der Eigenthümer der freien Dispoſition zum Nachtheil des Dritten entſagt. Deshalb iſt der jüngere Titel ſchwächer als der ältere, der die Sache bereits affizirte. Gewährt nun aber der bloße [...]
[...] aber frei, jederzeit und ohne weiteres Zuthun des Schuldners ſeine Forderung auf das verpfändete Grund ſtück eintragen zu laſſen. Iſt die Urkunde älter als der Arreſtſchlag, ſo liegt in der Eintragung auf Antrag des Gläubigers nicht mehr eine Dispoſition des Beſitzers, die den Arreſt verhindern ſollte; auch war zur Zeit des Arreſtſchlages das Grundſtück nicht mehr frei, vielmehr von dem darauf zugeſtandenen Hypotheken recht bereits affizirt. Wollte man in dieſem Falle dem Dritten mit ſeiner ſpäter eingetragenen Forderung [...]
[...] Gewährt der auf ein Grundſtück ausgebrachte Arreſt weder ein dingliches Recht noch einen Titel dazu, ſondern iſt er nur der verlautbarte Widerſpruch gegen fernere benachtheiligende Dispoſitionen des Be ſitzers, ſo möchte es dem Weſen der Hypotheken - Ordnung mehr entſprechen, ſolchen Vermerk in die zweite Rubrik des Hypothekenbuchs einzutragen als in die dritte, wohin die neuere Praris nach mehreren Reſkripten ſich geneigt hat. Und wenn der oben erwähnte Aufſatz im vorjährigen Juſtiz-Miniſterial-Blatt bei der Zwei [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege10.07.1863
  • Datum
    Freitag, 10. Juli 1863
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 7
[...] Am Schluſſe des Jahres 1860 waren vorhanden . . . . . . . . 242 | 103 | 720 | 1258 673 7280 | 3531 4233 1586 22912 --- - - - * -, - Alſo jetzt mehr . . . . . 82 | . 59 | . . 147 weniger ... .. 10 | 17 | | 171 184. 48 92 . 182 ') Mit Einſchluß der Beamten der Handelsgerichte. [...]
[...] - Die Abweichungen gegen das Jahr 1860 ſind im Allgemeinen nicht von großer Erheblichkeit am be deutendſten iſt die Differenz bei den ſofort zur mündlichen Verhandlung verwieſenen Sachen (1862 gegen 1860 mehr 6191), den anderen gewöhnlichen Prozeßſachen (1862 gegen 1860 weniger 7592) und den Mandaten in [...]
[...] Bagatellſachen (1862 gegen 1860 mehr 48536), Die Bagatellſachen betrugen in den Jahren 1862 und 1861 mehr als 61 Prozent, in dem Jahre 1860 mehr als Prozent aller Prozeſſe. [...]
[...] isung anhängig. ie zur Kompetenz der kollegialiſchen Ä Ä Vergehen waren im Jahre 1862 - im Jahre 1861-am Ä (1862 gegen 1861 mehr 2821). Bei den übrigen Vergehen und den Holzdiebſtahlsſachen iſt von # Zu Ä eine Verminderung ein getreten, es kamen weniger vor im Jahre 1862 gegen 1860: Vergehen 4583 Holz Ä 45294. [...]
[...] 5) Hypothekenfolien waren angelegt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . mithin waren im gen 1860 = 38,730 Folien mehr vorhanden. - 6) Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit ſind vorgenommen . . . . . . . . . . - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - [...]
[...] Durch Entſagung und Vergleichſind mehr Sachen erledigt als im Jahre dursenn äufkontradiktoriſche Werhandlung uste sen sº ºun Ägº -------. . . . . . . . . . - - - - - - 77 70 496162528253 [...]
[...] Hiernach war die Geſchäftsmaſſe im Jahre 1862 am erheblichſt In dieſem Jahre ſind gegen 1861 überhaupt 329 und gegen 1860 = 978 Sachen mehr anhängig geweſen. Außerdem ſind auf Grund der Verordnung vom 12. º. 1855 (Geſ-Samml. S. 686) im Jahre 1862 = 28, im Jahre 1861 + 20 und im Jahre 1860 = 14 Prozeſſe in erſter Inſtanz gegen ehe [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege07.10.1859
  • Datum
    Freitag, 07. Oktober 1859
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 5
[...] ſchnitt mithin jedes kapitaliſirt im mehr ein- die Summe die Hypo- Ä einge- Zahl Ä Unterhal gelöſcht | getragen der Ä einfach | tungskoſten [...]
[...] Im Jahre Äſº eingetragen worden.......................- - - - - - - - - - - - - - - - - Ä e Im Jahre 1856 nur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .- - - - - - - - - - - - - - - - - 5607947 mithin im Jahre 1858 mehr. ...... - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 3272886 Gelöſcht wurden 1858 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . - - - - 2,315,032 1856 dagegen nur :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: – 1,685,36 [...]
[...] Gelöſcht wurden 1858 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . - - - - 2,315,032 1856 dagegen nur :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: – 1,685,36 alſo im Jahre 1858 mehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .::::::::::::::: 629,668 858 wurden mehr eingetragen als gelöſcht - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - B - - - - - - - - - - - - - 6565ZÖ 1856 nur . . . . . . . . ::::::::::::::::::::::::: e e « » • • • • • • • • - - - - - - - - - - - - - - - 3,922,583 [...]
[...] im Jahre 1858 wurden eingetragen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 8,880,833 „ „ 1847 aber nur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,670,231 alſo im Jahre 1858 mehr . . . . . . . . . . 3,20602 Im Jahre 1858 ſind gelöſcht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,315,032 f „ 1847 aber nur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1,830,930 [...]
[...] Im Jahre 1858 ſind gelöſcht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,315,032 f „ 1847 aber nur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1,830,930 mithin im Jahre 1858 mehr . . . . . . . . . . 48,02 Im Jahre 1858 wurden mehr eingetragen als gelöſcht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . - - - 6,565,801 „ „ 1847 aber nur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,839,301 [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege11.02.1870
  • Datum
    Freitag, 11. Februar 1870
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 5
[...] der in U ib der bewirkten - - - - Jahr. | Hypotheken- misreisungen der neu einzelnen mithin Sachen d und MU- Eintragungen eingetragen: gelöſcht: mehr eingetragen F überhaupt: Ä Ä und als gelöſcht: - er Sub-Folien: Lö : [...]
[...] und darunter befanden ſich ſolche aus Subhaſtationen im Jahre 1869 ............... Z38 im Jahre 1866 dagegen nur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . de - - - - - - - - * * * * * * * * * 195 mithin im Jahre 1869 mehr . . . . . . . . . . . . . s sº see - - - - - - - - - - e - so « - - - - - - - - * * * * * * * * * 143 3) Neue Folien wurden angelegt im Jahre 1866 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216 im Jahre 1869 . . . . . . . . . . . . . . . . . º - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 173 [...]
[...] im Jahre 1869 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 154,826 im Jahre 1866 aber nur. . . . . -• • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • * * *** 20,804 mithin im Jahre 1869 mehr . . . . . . . . . . . . . sº d « sº d es sº se - - - - - * * * * * .......... 134022 5) Eingetragen wurden im Jahre 1866 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21,007,872 Thaler im Jahre 1869 aber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . - - - - - - - - - - .... 19,095,116 » [...]
[...] -“>-“- 6) Gelöſcht wurden im Jahre 1869 . . . . . . . . . . 4 d . - - - - - - - - - - - - 4 4 d - - - - - - - 9,906,801 Thaler im Jahre 1866 dagegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . - - - - - 8,321,164 » mithin im Jahre 1869 mehr ... .. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - IFFFF7 Thaler, -“-“-“ 7) Im Jahre 1866 wurden mehr eingetragen als gelöſcht . . . . . . . . . . . . . . . . . 12,686,708 Thaler im Jahre 1869 wurden mehr eingetragen als gelöſcht . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9,188,315 » [...]
[...] Es ergiebt ſich alſo für das Jahr 1869 eine durchſchnittliche Mehr belaſtung jedes einzelnen Grundſtücks von . . . . . . . . - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 884 Thaler. [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege01.02.1867
  • Datum
    Freitag, 01. Februar 1867
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 6
[...] Brauerei erforderlichen Fäſſer lagern zu laſſen und Gebäulichkeiten zu errichten. Wenn nun auch der Erlaß der Polizei-Verordnung berechtigt erſcheinen möge, ſo ſei doch jedenfalls die Verklagte verbunden, dem Kläger allen Schaden zu erſetzen, welcher ihm dadurch in ſeinem Eigenthume entſtehe, daß er daſſelbe gar nicht mehr oder nur ſehr unvollſtändig benutzen könne, indem es nicht erlaubt ſei, öffentliche Straßen zum Nachtheile der Anwohner ohne Entſchädigung zu beſeitigen oder zu verändern. [...]
[...] der in der bewirkt - - - - Jahr. Hypotheken- umhreibungen der neu mithin Sahen und (111- Eintragungen eingetragen: gelöſcht mehr eingetragen "Ä„. Ä Ä g als gelöſcht: der Sub- ien: [...]
[...] und darunter im Wege der Subhaſtation im Jahre 1865 nur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96, dagegen im Jahre 1866 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195, mithin im Jahre 1866 mehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . DE 3) Neue Folien wurden angelegt im Jahre 1865. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500, im Jahre 1866 nur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . - - - - - - - - - - - - - 216, [...]
[...] 6) Gelöſcht wurden im Jahre 1865 nur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,612102 Thaler, dagegen 1866 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,321,164 » mithin 1866 mehr. . . . . . . . . * • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 27TYTETTF -"T>-T"-“ 7) Im Jahre 1865 wurden mehr eingetragen, als gelöſcht . . . . . . . . . . . . . . . 24,708,406 Thaler, [...]
[...] das Jahr 1865 als ein ſehr günſtiges für die Kreditverhältniſſe der Grundſtücksbeſitzer in Berlin herausſtellen, da im Jahre 1866 = 9,312,636 Thaler weniger eingetragen und dagegen 2709,062 Thaler mehr gelöſcht worden ſind als im Jahre 1865. Allein dieſe Vorausſetzungen treffen nicht zu. Es ſind im Jahre 1866 Kapitalien auf Hypothek bis zur Befriedigung des Bedürfniſſes überhaupt nicht, und ſelbſt die weit hinter dem Bedürfniſſe zurückbleibenden nur [...]
[...] Kapitalien konnten gekündigte Hypotheken nicht bezahlt werden, die Grundſtücke wurden zur Subhaſtation gebracht, und ſo iſt es gekommen, daß im Jahre 1866 auf Grund von Zuſchlags beſcheiden 99 Beſitztitel-Umſchreibungen mehr als im Jahre 1865 ſtattgehabt haben. Daraus folgt, wieder mit zweifelloſer Gewißheit, daß die 1866 gegen 1865 mehr gelöſchten 2,709,062 Thaler die bei überhaupt im Ä 1866 im Wege der Subhaſtation ſtattgehabten 195 Beſitztitel [...]