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Suchbegriff: Abdeckerei

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Verhandlungen der Ersten Kammer. Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Ersten Kammer (Allgemeine preußische Staats-Zeitung)1. Kammer: Stenogr. Berichte, Anlage 042 30.04.1855
  • Datum
    Montag, 30. April 1855
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 10
[...] I. die Berechtigung, Konzeſſionen zur Errichtung von Abdeckerei-Anlagen oder zum Betriebe des Abdeckerei Gewerbes zu ertheilen; II. vorbehaltlich der geſetzlich beſtehenden Gewerbeſteuer, [...]
[...] Gewerbes zu ertheilen; II. vorbehaltlich der geſetzlich beſtehenden Gewerbeſteuer, alle Abgaben, welche für den Betrieb des Abdeckerei Gewerbes entrichtet werden; III. die Berechtigung, dergleichen Abgaben aufzulegen; [...]
[...] §. 3. c. Fortbeſtehende Real-Rechte. Dagegen unterliegen ausſchließliche Abdeckerei-Gewerbe-Be rechtigungen, welche mit Zwangs- und Bannrechten nicht ver bunden ſind, weder der Aufhebung, noch der Ablöſung. [...]
[...] befugt, denſelben einen gemeinſchaftlichen Bevollmächtigten zu beſtellen. Bei allen Verhandlungen mit dem Abdeckerei-Berechtig ten oder einem abgabenberechtigten Dritten müſſen ſich die In tereſſenten, wie deren Bevollmächtigte, in Bezug auf ihre ge [...]
[...] Sobald eine Provokation von der Regierung für zuläſſig erachtet worden iſt (§ 11), hat auch der Abdeckerei-Berechtigte die Befugniß, alsdann ſeinerſeits die Ablöſung für den ganzen Bezirk zu verlangen. [...]
[...] Solche Abgaben und Leiſtungen, zu welchen die Abdeckerei Berechtigten in Beziehung auf die abzulöſenden Berechtigungen verpflichtet waren, ſind, ſofern ſie von dem Abdeckerei-Berech [...]
[...] §. 19. c. Feſtſetzung und Zahlung der Entſchädigung. Die Entſchädigung des Abdeckerei-Berechtigten iſt von den Zwangs- und Bannpflichtigen aufzubringen. Das Beitrags-Verhältniß der Gemeinden, Guts-Bezirke [...]
[...] Dagegen iſt die Entſchädigung für die nach § 18. ab zulöſenden Abgaben und Leiſtungen den hierzu Berechtigten vom Abdeckerei-Beſitzer in Rente oder Kapital zu gewähren. [...]
[...] Die Vorſchriften der Allgemeinen Gewerbe- Ordnung vom 17. Januar 1845 hinſichtlich der Errichtung von Abdeckerei-An lagen (§ 27. ff.), der Befähigungs-Zeugniſſe der Abdecker (§. 45.) und der Taren für dieſelben (§ 92.), bleiben in Kraft. [...]
[...] gemeiner Bedeutung, als es bei hervortretendem Be dürfniſſe in andern Provinzen keinen Anſtand finden wird, die Abdeckerei-Verhältniſſe daſelbſt in gleicher Weiſe zu ordnen.“ darauf hingewieſen, wie es in der That unbedenklich erſcheinen [...]
Verhandlungen der Zweiten Kammer. Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Zweiten Kammer (Allgemeine preußische Staats-Zeitung)2. Kammer: Stenogr. Berichte, Anlage 079 1855
  • Datum
    Montag, 01. Januar 1855
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 10
[...] werbes zu ertheilen; 2) vorbehaltlich der geſetzlich beſtehenden Gewerbeſteuer, alle Abgaben, welche für den Betrieb des Abdeckerei gewerbes entrichtet werden, ſowie die Berechtigung, dergleichen Abgaben aufzulegen; [...]
[...] Soweit die nach §. S. im Eingange bei Ermittelung des Werths oder des Reinertrages der Abdeckerei-Berechtigung in Abrechnung kommenden Abgaben und Leiſtungen anderen Be rechtigten, als dem Fiskus, einer Kämmerei oder Gemeinde [...]
[...] §. 11. Die Entſchädigung der Abdeckerei und der Abgabenberech tigten, welche von den Zwangs- und Bannpflichtigen zu zah len iſt, wird nach dem, von der Regierung nach Maßgabe [...]
[...] Die Vorſchriften der Allgemeinen Gewerbe-Ordnung VON 17. Januar 1845 hinſichtlich der Errichtung von Abdeckerei Anlagen (§. 27. ff), der Befähigungszeugniſſe der Abdecker [...]
[...] Geſetz-Entwurf, betreffend die Regulirung des Abdeckerei weſens in der Provinz Sachſen. [...]
[...] (§. 4. §. 5. daſelbſt). Bei Erlaß dieſes Geſetzes erſchien es wegen der Eigen thümlichkeit der Abdeckerei-Berechtigungen und der dabei in Betracht kommenden beſonderen Verhältniſſe bedenklich, dieſel ben den übrigen gewerblichen Berechtigungen gleich zu behan [...]
[...] Die Ober- Präſidien der Provinzen Poſen, Schleſien, Weſtphalen und der Rheinprovinz erkannten ein Bedürfniß zur Regulirung der Abdeckerei-Verhältniſſe um ſo weniger, als zwangsberechtigte Abdeckereien dort theils gar nicht, theils nur [...]
[...] werden muß. Aus den entwickelten Gründen kann ſonach eine genü gende Veranlaſſung zur geſetzlichen Regulirung des Abdeckerei weſens nur da erkannt werden, wo aus den obwaltenden Verhältniſſen ein Bedürfniß dazu näher nachgewieſen wird. [...]
[...] angenommene Termin. Zu §. 2. Bei Beurtheilung der Frage, ob die auf einem Abdeckerei Grundſtücke haftenden Abgaben als gewerbliche anzuſehen ſind, ſollen in Uebereinſtimmung mit der Beſtimmung des Geſetzes [...]
[...] Geſetzen einen Rechtstitel bildet, ſolcher auch hier gültig iſt, und alle ſonſt möglichen Rechtstitel gleich berückſichtigungs werth ſind. Allerdings wird der Abdeckerei-Berechtigte den Anl. z. d. Verhandl. d. II. Kammer. (Zweites Abonnement.) [...]
Verhandlungen der Zweiten Kammer. Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Zweiten Kammer (Allgemeine preußische Staats-Zeitung)2. Kammer: Stenogr. Berichte, Anlage 080 1855
  • Datum
    Montag, 01. Januar 1855
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 10
[...] und darin nur den Zwangs- und Bannpflichtigen, nicht aber den Abdeckerei-Berechtigten ein Provokationsrecht beigelegt, in [...]
[...] II. Rechte Anderer gegen die Abdeckerei-Be [...]
[...] den Abgaben und Leiſtungen fort.) Abgaben und Leiſtungen, welche für den Betrieb des Abdeckerei Gewerbes – an andere, als den Fiskus, eine Gemeinde oder Kämme [...]
[...] B. Nicht mit Publikation des Geſetzes unentgeltlich fortfallende, vielmehr vom Abdeckerei-Beſitzer gegen Ent ſchädigung abzulöſende Abgaben und Leiſtungen. [...]
[...] beſtehenden (daher fortdauernden) aus - ſchließlichen Gewerbe - Berech tigung zum Abdeckerei-Betriebe in nerhalb eines gewiſſen Bezirks (§. 14. des Regierungs-, §§. 3. und 24. des [...]
[...] „daß, ſobald das Verfahren wegen Ablöſung des Zwangs- und Bannrechts einer Abdeckerei beantragt und eingeleitet, womit auch die Ablöſung einer jenem Zwangs [...]
[...] Abgaben und Leiſtungen, – dieſen dritten Berechtigten unmittel bar vom Abdeckerei-Beſitzer ge währt und gezahlt werde.“ [...]
[...] Abdeckerei-Anlagen oder zum Betriebe des Abdeckerei“ Gewerbes zu ertheilen; II. vorbehaltlich der geſetzlich beſtehenden Gewerbeſteuer, [...]
[...] . 3. C. Realrechte. Dagegen unterliegen ausſchließliche Abdeckerei-Gewerbe berechtigungen, welche mit Zwangs- und Bannrechten nicht verbunden ſind, weder der Aufhebung, noch der Ablöſung. [...]
[...] §. 19. . .) Feſtſetzung und Zahlung der Entſchädigung. Die Entſchädigung des Abdeckerei-Berechtigten iſt von den Zwangs- und Bannpflichtigen aufzubringen. Das Beitrags-Verhältniß der Gemeinden, Gutsbezirke [...]
Amtsblatt der Regierung in Wiesbaden (Herzoglich-nassauisches allgemeines Intelligenzblatt)Extra-Beilage 11.02.1873
  • Datum
    Dienstag, 11. Februar 1873
  • Erschienen
    Wiesbaden
  • Verbreitungsort(e)
    Wiesbaden
Anzahl der Treffer: 7
[...] 1 09. Nachdem durch das Geſetz vom 17. Dezem ber v. J., welches die Aufhebung und Ablöſung der auf den Betrieb des Abdeckerei-Gewerbes bezüglichen Äste zum Gegenſtande hat und lautet, wie olgt: [...]
[...] verordnen, unter Zuſtimmung beider Häuſer des Landtags, für den Umfang der Monarchie, was folgt: § 1. Von den auf den Betrieb des Abdeckerei Gewerbes bezüglichen Berechtigungen werden, ſoweit es nicht ſchon geſchehen, aufgehoben: [...]
[...] erſt hinweg, wenn der den letzteren zuſtehende Theil derſelben abgelöſt iſt; 4) die Berechtigung, Kunceſſionen zu Abdeckerei Anlagen oder zum Betriebe des Abdeckerei Gewerbes zu ertheilen, welche dem Fiskus, [...]
[...] ration als ſolche betrifft, oder Bewohnern eines Ortes oder Diſtricts vermöge ihres Wohnſitzes obliegt. §. 3. Das Abdeckerei-Gewerbe wird fortan überall zur Gewerbeſteuer vom Handel herangezogen. §. 4. Für ausgehobene ausſchließliche Gewerbe [...]
[...] löſung gewerblicher Berechtigungen vom 17. März 1868 (Geſetz-Sammlung für 1868 S., 249 ff.) auf das Abdeckerei-Gewerbe Anwendung. Jedoch treten an die Stelle der in dieſem Ge ſetze feſtgeſetzten Termine und Friſten in § 14 der [...]
[...] 1868 auch für die Auſhebung und Ablöſung der auf den Betrieb des Abdeckerei-Gewerbes bezüglichen Be rechtigungen in Kraft getreten ſind wird den Be theiligten insbeſondere die Beachtung derjenigen Mo [...]
[...] dificationen empfohlen, welche die Beſtimmungen des Geſetzes vom 17. März 1868 in ihrer Anwendung auf das Abdeckerei-Gewerbe rückſichtlich der in den §§ 15, 17, 18 und 21 feſtgeſetzten Friſten und in allen denjenigen Fällen erleidet, in welchen ausſchließ [...]
Verhandlungen der Zweiten Kammer. Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Zweiten Kammer (Allgemeine preußische Staats-Zeitung)2. Kammer: Stenogr. Berichte 26.03.1855
  • Datum
    Montag, 26. März 1855
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 10
[...] für Agrar-Verhältniſſe und für Handel und Gewerbe, be treffend den Entwurf eines Geſetzes über die Regulirung des Abdeckerei-Weſens. Berichterſtatter iſt der Abgeordnete Lette, ich ertheile demſelben das Wort. [...]
[...] führt ward, ſo weit Ä daß noch im nämlichen Jahre den ſämmtlichen Provinzial-Landtagen ein allgemeines Geſetz über die Regulirung des Abdeckerei-Weſens zur Begutachtung vorgelegt werden konnte. Dieſes Geſetz beruhte Ä wichtigſte Frage, nämlich in Ä auf die Behandlung der Zwangs [...]
[...] dehnung der Zwangsrechte der Abdecker überall ſehr weſent li Äf wurde. Die Regierung war deshalb der Meinung, daß einerſeits wohl die Aufhebung des Abdeckerei zwanges mit geringeren Koſten als früher, in Zukunft zu Ä ſein würde; und ſie war andererſeits der Meinung, [...]
[...] Beſchluß faßte, hielt ſie es für nöthig, die Oberpräſidien darüber zu befragen, ob nicht unter den obwaltenden Ver hältniſſen ein Geſetz, welches die Ablöslichkeit des Abdeckerei zwanges zum Ausgangspunkt nähme, ein unpraktiſches Geſetz ſein würde, ob nicht unter den Verpflichteten ſelbſt überall [...]
[...] berechnet – die Ablöſung provozirt. Hat dieſes Viertel dar ºf angetragen, ſo ſteht allerdings dem zwangsberechtigten Abdeckerei-Beſitzer die Ä gegen alle Uebrigen zu. Es liegt in der That die Sache alſo nicht ſo, daß es ledig lich von der Anerkennung des Bedürfniſſes Seitens der [...]
[...] dem Regierungs-Bezirk Magdeburg inkorporirt ſind. Wir haben Landestheile, wo die Entwickelung lediglich auf Sächſi ſchen Grundlagen ruht, wo noch Abdeckerei- Gerechtigkeiten beſtehen, die nach der Anſicht des Herrn Regierungs-Kommiſ ſars unter das Geſetz begriffen ſein müßten, obgleich dieſes [...]
[...] fallen. Es würde dadurch eine Verwirrung und verſchie dene rechtliche Beurtheilung in Betreff der Abdeckereiverhält niſſe entſtehen, ſowohl den Abdeckerei-Berechtigten als dem Publikum gegenüber. Es iſt ferner ein beſonderes Gewicht darauf gelegt wor [...]
[...] Mehrzahl der Gerichtshöfe Ä iſt, auch diejenigen Lei ſtungen verſtanden werden, die für die Erlaubniß zur Aus übung des Abdeckerei-Gewerbes gewährt werden, dann er ſcheint es freilich gleichgültig, ob die Worte „und Leiſtungen“ hinzugefügt werden, oder nicht. Es ſchien jedoch der Kom [...]
[...] wenn ich die Ueberſchrift in dem Sinne, wie ſie die Kom miſſion Ihnen vorſchlägt, zur Abſtimmung bringe: Geſetz, betreffend die Regulirung des Abdeckerei weſens. Ich erſuche diejenigen Herren, welche mit der Kommiſ [...]
[...] Berichterſtatter Abgeordn. Lette: Meine Herren, die Pe tition iſt von einem Abdeckerei-Beſitzer aus Königsberg an die Kammer ergangen, wegen baldigen Erlaß des Geſetzes. Die Kommiſſion hat mit Rückſicht darauf, daß ſie auch da [...]
Amts-Blatt der Preußischen Regierung zu Liegnitz01.05.1819
  • Datum
    Samstag, 01. Mai 1819
  • Erschienen
    Liegnitz
  • Verbreitungsort(e)
    Liegnitz
Anzahl der Treffer: 6
[...] - -No. r2c. Das Abdeckerei-Weſen betreffend. - - Die zu No. 3. der, durch das Amtblatt Jahrgang 1817. St. 16. No. 107. be kannt gemachten Verfügung der hohen Miniſterien der Finanzen, des Innern und der [...]
[...] Contracts-Erneuerungen unter den Pachts-Bedingungen zuzulaſſen ſind, iſt dahin verſtanden worden, als ſey dadurch den Vieh-Beſitzern unbedingt die Erlaubuiß geges ben, ihr gefällenes Vieh ſelbſt und mit Vorbeigehung der Abdeckerei-Berechtigten abled ein zu laſſen. - - - Dies iſt jedoch in jener Verfügung nicht enthalten, ſondern wie hiermit auf den [...]
[...] Innern, der Pelizei und der Finanzen bei etreten ſind, bekannt gemacht wird, das durch nur zu beſtimmen beabſichtigt worden: . . . - - - daß den Abdeckerei-Beſitzern, welche die Befugniß den Vieh-Beſitzern das Ab ledern gefallenen Lieges zu unterſagen, durch kein unzweifelhaftes Privilegiuun oder Vertrag erworben haben, ein ſolches Verbietungs-Recht nicht länger zum [...]
[...] oder Vertrag erworben haben, ein ſolches Verbietungs-Recht nicht länger zum Nachrheil der Ackerbauen eingeräumt, und dagegen verhindert werden eli, daß bei neuen Verpachtungen oder Verleihungen von Abdeckerei-Gerechtigkeiten dem Erwerber ein diesfälliges Zwangsrecht eingeräumt werde. - Wo daher dem Abdeckerei-Beſitzer die Befugniß unzweifelhaft zuſtehet, das Ab [...]
[...] Wo daher dem Abdeckerei-Beſitzer die Befugniß unzweifelhaft zuſtehet, das Ab ledern des Viehes uicht blos jedem Dritten, welcher daſſelbe als Gewerbe betrei den wollte, ſondern überhaupt Jedem innerhalb des Sprengels ſeiner Abdeckerei alſo auch den Beſitzern des gefallenen Viehes zu unterſagen, da hat es bei dieſer Einrich“ tung zur Zeit noch und ſo fange ſein Bewenden, bis deshalb ein Anderes feſtgeſetzt [...]
[...] tung zur Zeit noch und ſo fange ſein Bewenden, bis deshalb ein Anderes feſtgeſetzt eyn wi: d. , - - ſey Dagegen können ſich aber auch die Abdeckerei-Beſitzer nicht weigern, ihre zeit“ herigen polizeilichen Obliegenheiten zu erfüllen, namentlich die umher laufenºº herrenloſe Hunde durch ihre Knechte aufgreifen zu: laſſen. Die » # [...]
Verhandlungen der Zweiten Kammer. Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Zweiten Kammer (Allgemeine preußische Staats-Zeitung)2. Kammer: Stenogr. Berichte, Anlage 081 1855
  • Datum
    Montag, 01. Januar 1855
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 4
[...] Dagegen iſt die Entſchädigung für die nach § 1S. ab zulöſenden Abgaben und Leiſtungen den hierzu Berechtigten vom Abdeckerei-Beſitzer in Rente oder Kapital zu gewähren. [...]
[...] Soweit nicht Zwangs- und Bannrechte oder ausſchließ liche Gewerbeberechtigungen der Abdecker entgegenſtehen, können nach dem Ermeſſen der Regierungen Abdeckerei-Bezirke einge führt, aufgehoben oder verändert werden, ohne daß den Ab deckern ein Widerſpruchsrecht oder ein Anſpruch anf Entſchä [...]
[...] §. 27. Die Vorſchriften der Allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845 hinſichtlich der Errichtung von Abdeckerei Anlagen (§ 27. ff), der Befähigungs-Zeugniſſe der Abdecker [...]
[...] §. 28b. (§. 29.) So weit einzelne Theile des zwangs- und bann pflichtigen Abdeckerei-Bezirkes außerhalb der Pro vinz Sachſen belegen ſind, unterliegen auch dieſe Ä den Beſtimmungen des gegenwärtigen Ge [...]
Coburger Regierungs-Blatt1. Februar 1919
  • Datum
    Samstag, 01. Februar 1919
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 3
[...] Buche muß die weitere Behandlung der Kadaver, insbesondere der Tag der Einlieferung und der Tag der unschädlichen Beseitigung ersichtlich sein. Soweit die unschädliche Beseitigung durch eine Abdeckerei oder Kadaververwertungsanstalt erfolgt, ist in das Buch der Tag der Anzeige und der Ablieferung an die Abdeckerei oder Anstalt einzutragen. Das Buch ist auf Verlangen dem Bezirkszur Einsicht vorzulegen. [...]
[...] s) die Gemeinde selbst zum Zwecke der unschädlichen Beseitigung eine den Bestimmungen der 88 57 ki der Ausführungsvorschriften des Bundesrats zum Viehseuchengesetz (R. R. Bl. 1912, S. 15) entsprechende Abdeckerei oder eine Kadavervecwertungsanstalt einrichtet, in der die unschädliche Beseitigung durch hohe Hitzegrade oder auf chemischem Wege bis zur Aufder Weichteile geschieht, oder daß lösung b) die Gemeinde mit einer solchen Abdeckerei oder Anstalt ein Abkommen abschließt, wonach [...]
[...] Für die Anlage und Einrichtung der Fallanger, für das Vergraben, für die Art der Beder Fallanger sowie für die Oeffnung und Wiederbenutzung der Gruben gelten die Vorder 88 67, 66, 67 Abs. 1, 73 der Ausführungsvorschriften des Bundesrats szum' Viehund des 88 33 Abs. 2, 4, 55 der Anlage LL hierzu (R. G. Bl. 1912 S. 3). seuchengesetze Für die mit Milzbrand behafteten oder dieser Seuche verdächtigen Kadaver ist auf dem Falleine besondere Abteilung einzurichten. Das Vergraben dieser Kadaver ist nur dann zulässig, anger wenn nach Feststellung der Bezirksverwaltungsbehörde eine Beseitigung in einer Abdeckerei oder Vernichtungsanstalt nach Lage des Falls nicht angängig ist. Ob ein Platz als geeignet für einen Fallanger anzusehen ist, entscheidet die Bezirksvernach Anhörung des Bezirkstierarztes. [...]
Bezirks-Amtsblatt26.01.1876
  • Datum
    Mittwoch, 26. Januar 1876
  • Erschienen
    Tetschen
  • Verbreitungsort(e)
    Tetschen
Anzahl der Treffer: 5
[...] Die Verrichtungen, ſür welche der Abdecker Gebühren anzuſprechen befugt iſt, ſind folgende: a) Das Abholen eines Pferdes- oder Hornvieh-Aaſes in ſeinem Bezirke; b) das Abholen eines Pferdes oder Hornviehſtückes, das noch lebend in die Abdeckerei getrieben werden kann; c) deſſen Aushäutung; [...]
[...] § 16. Die Aufſicht über die Abdeckerei führt die betreffende vorgeſetzte Behörde mittelſt des dazu berufenen Sanitätsorganes und des Ortsvorſtandes. § 17. Uebertretungen der gegenwärtigen Inſtruktion und der Gewerbsvorſchriften überhaupt, [...]
[...] § 4 Der Abdecker hat herrenlos herumlaufende, biſſige, nicht an der Kette befindliche, mit dem vorſchriftsmäßigen Halsbande oder Maulkorbe nicht verſehene, ſowie wuthverdächtige oder wüthende Hunde einzufangen und in die Abdeckerei zu bringen. Dieſes Einfangen der Hunde hat jedoch immer nur über ausdrückliche Anordnung und in den von der Behörde hiezu beſtimmten Zeiträumen zu geſchehen, weßhalb auch in den Städten die Sicherheitswache, [...]
[...] das Einfangen unmöglich oder gefährlich machen, können ſie getödtet werden, dabei iſt jedoch jedes unnöthige Aufſehen und jeder gefährliche Vorgang, wie das Schießen in den Gäſſen und Höfen, gänzlich zu vermeiden. Die Vertilgung der eingefangenen und in die Abdeckerei überbrachten Hunde darf nur in Gegen wart eines von der Behörde ausgeſendeten Zeugen ſtattfinden. Iſt etwa die Beobachtung eines eingefangenen Hundes nothwendig, ſo iſt hiezu nie der Abdecker [...]
[...] heiten umgeſtandenen oder vertilgten Thiere, und die Verſcharrnng hat in einer beſtimmten Ordnnng derart vorzugehen, daß eheſtens nach 8 Jahren der Turnus wieder vom Anfange beginnt Außer den Wohnlokalitäten ſoll noch bei jeder Abdeckerei ſich befinden ein Stall mit ungefähr 3 Ständen für größere Hausthiere, ein Stall mit 3–4 entſprechend conſtruirten Käfigen zur Aufbewahrung der Hunde und dann ein entſprechend großer Verſcharrungsplatz, welcher mit einem tiefen und breiten Graben [...]
Regierungs-Blatt für das Herzogtum Coburg (Coburger Regierungs-Blatt)3. Februar 1917
  • Datum
    Samstag, 03. Februar 1917
  • Erschienen
    Coburg
  • Verbreitungsort(e)
    Coburg
Anzahl der Treffer: 3
[...] Verfügung vom 9. Aug. 1916 —— l. 3899 —— angeordnet, sofort sorgfältig zu verpacken und an die nächste Abdeckerei abzuliefern. Der städtische Fallmeister Bauer in Coburg hat sich bereit erklärt, eine angemessene Vergütung für das [...]
[...] erklärt, eine angemessene Vergütung für das Fett zu zahlen. Gefallene Tiere sind wenn möglich ebenfalls an die Abdeckerei abzuliefern bezw. von dieser abholen zu lassen. Soweit dies wegen zu großer Entfernung oder erheblichen [...]
[...] Transportschwierigkeiten unmöglich sein sollte, ist dafür zu sorgen, daß wenigstens die Fetteile der Kadaver von den Tierbesitzern herausgeund an die Abdeckerei gesandt werden. schnitten Das Landratsamt empfiehlt nochmals, für solche Fälle mit der Abdeckerei ein Abkommen zu treffen, [...]
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