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Amts- und Intelligenzblatt der Provisorischen Regierung der Rheinpfalz24.05.1849
  • Datum
    Donnerstag, 24. Mai 1849
  • Erschienen
    Kaiserslautern
  • Verbreitungsort(e)
    Speyer; Kaiserslautern
Anzahl der Treffer: 10
[...] aus dem Gebiete des [...]
[...] Artikel I. §. 85. Der Reichstag beſteht aus zwei Häuſern, dem Staa tenhaus und dem Volkshaus. Artikel II. [...]
[...] Artikel II. §. 86. Das Staatenhaus wird gebildet aus den Vertretern der deutſchen Staaten. [...]
[...] In denjenigen deutſchen Staaten, welche aus mehre [...]
[...] Artikel III. §. 93. Das Volkshaus beſteht aus den Abgeordneten des deutſchen Volkes. §. 94. [...]
[...] - §. 164. -Das Eigenthum iſt unverletzlich. Eine Enteignung kann nur aus Rückſichten des ge [...]
[...] Polizei, ſammt den aus dieſen Rechten fließenden Befugniſſen, Eremtionen und Abgaben; 2. die aus dem guts- und ſchutzherrlichen Verbande [...]
[...] Artikel X. §. 174. Alle Gerichtsbarleit geht vom Staate aus. Es ſollen keine Patrimonialgerichte beſtehen. §. 175. [...]
[...] vertreter des Vorſitzenden, Abgeordneter des Wahl bezirkes Weiler in Bayern. Friedrich Siegm. Jucho aus Frankfurt a. M., I. Schriftführer. Carl Auguſt Fetzer aus Stuttgart, Schriftführer. [...]
[...] Schriftführer. Carl Auguſt Fetzer aus Stuttgart, Schriftführer. Dr. Anton Riehl aus Wien, Abgeordneter für Zwettl, Schriftführer. - Carl Biedermann aus Leipzig, Abgeordneter für den [...]
Amts- und Intelligenzblatt der Provisorischen Regierung der Rheinpfalz23.05.1849
  • Datum
    Mittwoch, 23. Mai 1849
  • Erschienen
    Kaiserslautern
  • Verbreitungsort(e)
    Speyer; Kaiserslautern
Anzahl der Treffer: 1
[...] 6. für den Landcommiſſariats-Bezirk Landau: der Bür- - - ger Literat Schneider aus Edenkoben. Sch m t . [...]
Amts- und Intelligenzblatt der Provisorischen Regierung der Rheinpfalz22.05.1849
  • Datum
    Dienstag, 22. Mai 1849
  • Erschienen
    Kaiserslautern
  • Verbreitungsort(e)
    Speyer; Kaiserslautern
Anzahl der Treffer: 9
[...] Art. 2. Die Militär-Commiſſion beſteht aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern, welche ſämmtlich von der proviſoriſchen Regierung ernannt werden. [...]
[...] Die geſammte waffenfähige Mannſchaft der Pfalz theilt ſich in drei Aufgebote, und zwar: a) In das bewegliche Aufgebot, aus dem das Volksheer gebildet wird; b) In das ſtabile Aufgebot, welchem zunächſt [...]
[...] §. 5. Die Aushebung zu dem ſtehenden Heere beſchränkt ſich auf das erſte Aufgebot, und wird wie folgt, aus geführt: - a) Aus dem erſten Aufgebot wird vorläufig nur die [...]
[...] §. 6. Behufs der Aushebung der Aufgebote wird an allen Kantonsorten eine Recrutirungs-Commiſſion, beſtehend aus dem Präſidenten der gegenwärtigen Kantonal-Ausſchüſſe, einem Arzte, einem Offiziere des Wehrkörpers des Kantons [...]
[...] Dieſes erſte Aufgebot bildet das ſtehende Heer, welches eingetheilt wird, wie folgt: a) Aus jedem Kantone werden an den Kantonsorten ſo viele Compagnieen zu 150 Mann gebildet, als Mannſchaft vorhanden iſt, [...]
[...] b) Die Compagnieen wählen ihren Compagnieführer, 2 Zugführer und 13 Unteroffiziere. c) Aus je 6 Compagnieen wird am Sitze der Land commiſſariate ein Bataillon formirt, in der Weiſe, daß zunächſt die Compagnieen desſelben Landcom [...]
[...] Das dritte Aufgebot endlich beſchränkt ſich aus ſchließlich auf die Vertheidigung des heimathlichen Heerdes, und kann außerhalb desſelben nicht verwendet werden. [...]
[...] Jedem Wehrmann aus dem zweiten und dritten Auf gebote bleibt es unbenommen, ſich dem erſten Aufgebote anzureihen. [...]
[...] Die jetzt beſtehenden Freiſchaaren bleiben als ſelbſt ſtändige Truppen beſtehen. Neue Zuzüge von außen haben ſich denſelben anzureihen. Aus dem Lande ſelbſt werden keine Freiſchaaren ferner gebildet. [...]