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[...] oder den Vertrag als aufgelöſt betrachten. Eine Zahlung des verfallenen Verſicherungsbeitrages während oder nach dem Brande gibt dem Verſicherten kein Recht auf Ent ſchädigung. Wenn die Vorausbezahlung der Prämie auf mehrere [...]
[...] – mit Ausnahme des Viehes – nicht früher geſchehen, als bis das die verſicherten Gegenſtände enthaltende, oder das unmittelbar anſtoßende Gebäude in Brand gerathen iſt. Der Verſicherte iſt verpflichtet, dem zunächſt wohnen den Agenten innerhalb 24 Stunden nach dem Brande, [...]
[...] gemachte Erklärung in Urſchrift einzuſenden, welche Folgen des enthalten muß. 1) Zeit des ausgebrochenen Brandes; 2) Dauer desſelben; 3) die beſtimmte oder muthmaßliche Entſtehungsurſache; [...]
[...] littenen Schadens. Sodann iſt der Verſicherte gehalten, innerhalb 8 Tagen nach dem Brande ein ſpecielles Verzeichniß der zur Zeit des Brandes vorhanden geweſenen, verbrannten, beſchädig ten und geretteten Gegenſtände mit Werthsangabe dem [...]
[...] Brande der Ortsbehörde ein Verzeichniß dieſer Gegenſtände einreichen und auf gerichtliche Verfolgung des Diebſtahls antragen. [...]
[...] aufhört. § 15. Kein Verſicherter iſt befugt, die beim Brande be ſchädigten Gegenſtände in einer ihrem Zuſtande nachtheiligen Weiſe nach Lage oder Beſchaffenheit zu ändern oder Vor [...]
[...] zu erheben: 1) welche verſicherten Gegenſtände unmittelbar vor Aus bruch des Brandes vorhanden waren, und welchen Werth dieſe Gegenſtände damals hatten; 2) was davon verbrannt, beſchädigt oder gerettet iſt; [...]
[...] Bei Gebäuden wird der Werth vor Ausbruch des Brandes, der Schaden, wie auch das Uebriggebliebene ab geſchätzt, wobei Material- und Errichtungskoſten, dann Alter und Entwerthung, nicht aber Grund und Boden, Vortheil [...]
[...] - Die Bank tritt vermöge ihres ausgeſtellten Vertrages für die geleiſtete Entſchädigungsſumme in alle Rechte und Befugniſſe ein, die dem Verſicherten bei entſtandenem Brande gegen Dritte wegen Veranlaſſung des Brandes zuſtehen, ohne daß es dazu einer beſonderen Uebertragung oder ſon [...]
[...] gängiger Vernehmung der beiden Parteien, ernannt. Die ſchiedsrichterlichen Verhandlungen werden am Sitz der Regierung des Kreiſes, in welchem der Brand ſich er eignete, vorgenommen. Urtheile der Schiedsrichter können nur nach Anhörung [...]
[...] wegen Zweikampfs. Schluß.) Der 1. Zeuge, Sekondlieutenant Joſef Trottmann vom 6. Jäg.-Bat., hat bei dem Duell als Unparteiiſcher fungirt und ſagt aus: Hirſch habe ihm als Grund des Zweikampfes die ihm durch Brand widerfahrene Beleidigung er zählt; Brand ſelbſt habe er als Freiwilligen wohl geſehen, aber vor der Affaire nicht weiter gekannt; Zeuge weiß demnach nichts über die militäriſche Führung des Brand [...]
[...] Ausdrücke, mit welchen Hirſch den Freiwilligen Brand belegt haben ſoll, gehört zu haben. Als 5. Zeuge wird Hauptmann Gg. Feſer vom 6. Jäg-Bat, der Chef des Premierlieutenants Hirſch und des G. Brand, vernommen und ſagt aus: Brand habe [...]
[...] Worte, welche er Brand gelegentlich ſeiner Klage gegeben, ſtellt Zeuge folgendermaßen richtig „Faſſen Sie das nicht ſo ſchroff g ſtellt Zeuge folg ß [...]
[...] Nachdem Brand die Forderung erhalten, habe [...]
[...] Sie beſtätigen, daß Brand ein tüchtiger und ordentlicher Soldat war, der ſich von [...]
[...] fallen laſſen mußte und ihm trotz allen Bemühens nichts recht machen könnte; Brand habe einmal vor ſeiner Körporalſchaft hören müſſen, daß er ein phyſiſch und moraliſch [...]
[...] hender ſelbſt ein ſtrenger Vorgeſetzter geweſen, ſich darüber aufgehalten und Brand bedauert hätten. Baumeiſter Friedrich Großhäuſer aus Erlangen ſagt aus, daß er [...]
[...] würde für Brand nichts Ehrverletzendes darin gelegen haben, wenn er dem Verſöhn [...]
[...] . - ºfort und fort auf das Unwürdigſte behandelt worden. Kein Wunder, daß ich bei “ Brand ein Groll gehäuft, der nach ſtudentiſchen Ehrbegriffen zu blutigem Austrag [...]
[...] Für die beim Brande vom 23. v. Mts. Verunglückten, ſowie für deren Familienangehörige [...]
[...] ſchaft. – Collekte wegen des Brandes in Zellingen, Bezirksamts Karlſtadt in Unterfranken. – Brand in Waldmünchen, hier Samm lung zum Beſten der durch denſelben Beſchädigten. – Poſtporto für Sendungen von Verpflegungsgeldern der Heimathloſen. – Die Ab haltung einer Prüfung für den niederen Finanzdienſt. – Einziehung der Briefmarken älterer Auflage. – Beilage. [...]
[...] Kammer des Innern. Bei dienſtl. Abweſenheit des kgl. Regierungs-Präſidenten: v. Brand, kgl. Regierungs-Direktor. Lipp, Sekr. [...]
[...] Kammer des Innern. Bei dienſtl. Abweſenheit des kgl. Regierungs-Präſidenten: v. Brand, kgl. Regierungs-Direktor. Lipp, Sekr. [...]
[...] Kammer des Innern. Bei dienſtl. Abweſenheit des kgl. Regierungs-Präſidenten: v. Brand, kg. Regierungs-Direktor. Stubenbeck, Sekr. [...]
[...] (Collekte wegen des Brandes in Zellingen, Bezirksamts Karlsſtadt in Unterfranken betr.) [...]
[...] Kammer des Innern. Bei dienſtl. Abweſenheit des kgl. Regierungs-Präſidenten: v. Brand, kgl. Regierungs-Direktor. Lipp, Sekr. [...]
[...] (Brand in Waldmünchen, hier Sammlung zum Beſten der durch den“ ſelben Beſchädigten betr.) [...]
[...] Kammer des Innern. Bei dienſtl. Abweſenheit des kgl. Regierungs-Präſidenten: v. Brand, kgl. Regierungs-Direktor. Lipp, Sekr. [...]
[...] Kammer der Finanzen. Bei dienſtl. Abweſenheit des kgl. Regierungs-Präſidenten: v. Brand, kgl. Regierungs-Direktor. Lottner v. n. [...]
[...] Kammer der Finanzen. Bei dienſtl. Abweſenheit des kgl. Regierungs-Präſidenten: v. Brand, kgl. Regierungs-Direktor. Lottner v. n. Griesbauer. [...]
[...] pflichtung zu gegenſeitigem Beiſtande Behufs gemeinſamer Ausführung der That eine verabredete Verbindung abgeſchloſſen zu haben, in deren Folge Joſeph Löwengruber im Hauſe des Söldners Johann Wölfle Brand gelegt hat, zugleich auch im Hauſe des Streil Brandſtiftung bewirkt worden iſt, wodurch in der Nacht vom 12. auf den 13. Februar 1849 zu einer Zeit, wo die Bewohner im Schlafe lagen, eine Feuersbrunſt [...]
[...] Streil Brandſtiftung bewirkt worden iſt, wodurch in der Nacht vom 12. auf den 13. Februar 1849 zu einer Zeit, wo die Bewohner im Schlafe lagen, eine Feuersbrunſt verurſacht worden, durch welche fünf Wohnhäuſer und neun Nebengebäude in Brand geſteckt und eingeäſchert worden ſind. Aus der Anklageſchrift geht Folgendes hervor: Dreimal in kurzen Zwiſchenräumen im Herbſt 1848, im Februar 1849 und im April [...]
[...] Dreimal in kurzen Zwiſchenräumen im Herbſt 1848, im Februar 1849 und im April v. Irs. wurden mehrere Häuſer und Nebengebäude im Dorfe Bergheim ein Raub der Flammen und wurde mehrfach der Verdacht einer durch ruchloſe Hand verübten Brand legung ausgeſprochen. In der Nacht vom 12. auf den 13. Februar 1849 zwiſchen 11 und 12 Uhr ertönte in Bergheim Feuerlärm. Größter Thätigkeit ungeachtet wurden [...]
[...] ſer der Ortsbürger Joſ Herdegen, Joſ. Stegmaier, Joſ Löwengruber, Anton Baier und Pius Streil ſammt Nebengebäuden, bis auf einen Theil der Mauern verbrannte das Haus des Joh. Wölfle, welches auch bei dem erſten Brande im Jahre 1848 von der Flamme ergriffen und in Aſche gelegt worden war. Der Geſammtſchaden betrug 6366 Gulden, ſoweit derſelbe aus der Brandaſecuranz-Anſtalt zu erſetzen war, in Wirk [...]
[...] ach den gemachten Wahrnehmungen und der Lage der Häuſer war es unmöglich, daß das Feuer bei Wölfle ſich dem Hauſe des Streil mittheilen konnte. Da das Feuer ohne Zweifel gleichzeitig ausbrach, ſo erhob ſich bald der Verdacht, daß Brand gelegt worden ſey, wie ſämmtliche Zeugen beſtätigten. Nach dem Brande im Jahre 1848g allgemein die Sage, es werde bald wieder brennen, und zwar im ſogenannten „Stod“ [...]
[...] 1848: „Diesmal iſt es nicht recht zugegangen, wenn es noch einmal brennt, dann müſſen unſere Baracken weg, ich hätte dem Heugenjodel (Löwengruber) mehr Courage zugetraut und gedacht, daß dieſer bei Gelegenheit jenes Brandes ſein eigenes Haus angezündet hätte, wo ſodann der ganze Plunder verbrannt wäre.“ Als ihn Bayer erinnerte, daß dieſes doch ſchlecht wäre, und es auch eine Ewigkeit gäbe, rief Streil lachend: „Ach, [...]
[...] aufbewahrt hatten. Die Kühe des Streil waren in der letzten Zeit fetter als ſonſt, was auf den Verdacht führte, Streil habe beſſer gefüttert in der Vorausſetzung, daß ſeine Vorräthe bei dem beabſichtigten Brande ohnehin zu Grunde gehen würden. Streil bewog vor dem Brande ſeine Nachbarn, ſich höher verſichern zu laſſen, vielleicht um ſeine Erhöhung nicht auffallend zu machen und für ſeine Mitbürger zu ſorgen, damit ſie nicht [...]
[...] ganz und gar das Opfer ſeiner Plane würden. Schon vor den erſten Ankömmlingen auf der Brandſtätte wurden ſowohl Streil als deſſen Frau und Kind vollſtändig ange zogen getroffen. Streil war bei dem Brande ſo gleichgültig, daß er noch während des Brandes eine Pfeife Taback rauchte. Joh. Herdegen ſprach ſich dahin aus, es habe eben der Brand ſo ausgeſehen, als wenn das Ganze im Voraus ſchon lange hergerich [...]
[...] eben der Brand ſo ausgeſehen, als wenn das Ganze im Voraus ſchon lange hergerich tet worden wäre. Dem Streil wie dem Löwengruber wurde öfter vorgehalten, daß er den Brand geſtiftet, weshalb er auch gerichtlich Klage ſtellte; ſelbſt die Schulkinder rie fen ihm „Feuermann“ nach. Jakob Büchele zeigte bei Gericht an, das Löwengruber um Oſtern 1849 auf dem Wege von Bergheim nach Gundelfingen bezüglich der Oſterbeichte [...]
[...] Stieftöchterchen des Löwengruber, Johanna Weiland, hat gegen andere Schulmädchen Aeußerungen gemacht, aus denen ſich ſchließen läßt, daß im elterlichen Hauſe von ei nem Brande und einem zu erwartenden neuen Hauſe die Rede war. – In öffentlicher Sitzung läugnen die Angeklagten alles ab, und nennen die Zeugen ihre Todfeinde. Die Streil'ſchen Eheleute ſind gut gekleidet, und ſcheinen ſich auf ihren früheren guten Ruf [...]
[...] Aufſicht auf Landesverwieſene. – Die Erledigung von Freiplätzen in der Kreis-Erziehungsanſtalt für taubſtumme Knaben in Augsburg pro 186/g2. – Die Verbreitung holländiſcher Lotterielooſe. – Die Erledigung der kathol. Pfarrei Ottmarshauſen. – Die jährliche Reviſion des Kreis-Qualifikationsbuchs der geprüften Rechtspraktikanten pro 1860/61. – Die Collekte für die durch Brand und Hagel beſchädig [...]
[...] Kammer des Innern. Bei Beurlaubung des kgl. Regierungs-Präſidenten: v. Brand, kgl. Regierungs-Direktor. [...]
[...] Kammer des Innern. Bei Beurlaubung des kgl. Regierungs-Präſidenten: v. Brand, kgl. Regierungs-Direktor. Stubenbeck, Sekr. [...]
[...] Kammer des Innern. Bei Beurlaubung des kgl. Regierungs-Präſidenten: v. Brand, kgl. Regierungs-Direktor. Stubenbeck, Sekr. [...]
[...] Kammer des Innern. Bei Beurlaubung des kgl. Regierungs-Präſidenten: v. Brand, kgl. Regierungs-Direktor. Lipp, Sekr. [...]
[...] Kammer des Innern. Bei Beurlaubung des kgl. Regierungs-Präſidenten: v. Brand, kgl. Regierungs-Direktor. Stubenbeck, Sekr. [...]
[...] (Die Collekte für die durch Brand und Hagel beſchädigten Ein wohner des Marktes Kirchheim betr.) [...]
[...] Im Namen Seiner Majeſtät des Königs. Am 20. Juni ds. Js. verheerte ein großer Brand [...]
[...] des kgl. Staatsminiſteriums des Innern vom 11. ds. Mts. allergnädigſt zu bewilligen geruht, daß zu Gunſten der am 20. und 23. v. Mts. durch Brand und Hagelſchlag ver unglückten Einwohner des Marktes Kirchheim eine Haus collekte in den Regierungsbezirken diesſeits des Rheins [...]
[...] Kammer des Innern. Bei Beurlaubung des kgl. Regierungs-Präſidenten: v. Brand, kgl. Regierungs-Direktor. Stubenbeck, Sekr. [...]
[...] Anordnungen nicht befolgt. Die aufgeſtellten Rottmeiſter haben das Mannſchaftsverzeichniß in den Händen, und nach jedem Brande, bei welchem die Mann ſchaft zum Dienſte nach der Feuerlöſchordnung ver pflichtet iſt, diejenigen beim Magiſtrate namhaft zu [...]
[...] kunft auch noch eine Abtheilung der Feuerwehr mit der großen Feuerſpritze ſich an Ort und Stelle zur Hilfe leiſtung verfügen, wenn der Brand von dort durch einen Feuerboten (Feuerreiter) der Polizei angezeigt oder das Umſichgreifen des Feuers ohnedieß außer Zweifel iſt. [...]
[...] Feuerpatſche (Stange am Zopfende mit Reißig oder Stroh umwunden) vorhanden ſein. §. 3. Bei einem Brande müſſen die in der Nähe der Brandſtätte liegenden Häuſer, Hofräume, Gärten 2c. zum Durchgange, zur Aufſtellung von Löſchgeräthſchaf [...]
[...] zum Durchgange, zur Aufſtellung von Löſchgeräthſchaf teu und Löſchmannſchaften offen gehalten werden. § 4. Bei einem ausgebrochenen Brande ſind im ganzen Markte die Dachläden zu ſchließen. Die Nach barn der Brandſtätte ſind verpflichtet, ihre Dachböden [...]
[...] bereit zu haben; Flugfeuer iſt mit der eingenäßten Feuer patſche unſchädlich zu machen. § 5. Bei nächtlichem Brande haben die Hausbe ſitzer Laternen mit brennendem Lichte auszuhängen. § 6. Zur Winterszeit bei ſtrenger Kälte ſind [...]
[...] § 7. Der für die Feuerwehr abgeſperrte Raum darf während des Brandes außer der dienſtthuenden Mannſchaft von Niemand betreten werden. *# § 8. Während eines Brandes haben die Gemein [...]
[...] leitungen zur Verfügung ſtellen. . 12. Zur Entdeckung und Anzeige eines ausge brochenen Brandes ſind Dienſtlich verpflichtel: 1) das Polizeiperſonal, 2) der Nachtwächter. [...]
[...] Dieſelben haben bei Vermeidung der in Art. 174 Abſ. 2 des P. - St.-G. - B. beſtimmten Strafe einen wahrgenommenen Brand ſogleich dem Meßner, der Gen darmerie und dem Feuerwehr- Commando anzuzeigen. Das Vorhandenſein einer Feuersgefahr wird den Ein [...]
[...] Das Vorhandenſein einer Feuersgefahr wird den Ein wohnern durch Glockenanſchlag und Hornſignale vom Pfarrkirchthurm aus ſignaliſirt. Gewinnt der Brand an Ausdehnung wird mit Glocken geläutet. Auswär tige Brände werden durch Anſchlagen allein ſignaliſirt. [...]
[...] Art controllirt, daß ein Mitglied der Branddirektion beim Eintreffen der Rotten am Brandplatze jedem Pflichtigen eine runde und nach beendigtem Brande eine viereckige Marke behändigt, welche am Tage nach ſtatt gehabten Brande von der Polizei eingeſammelt werden. [...]