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Suchbegriff: Buch

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Datum

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Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf23.08.1858
  • Datum
    Montag, 23. August 1858
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] Der Verwaltungs-Rath kann unter Umſtänden die ganzen oder einen Theil der hier bedungenen Kündigungs-Friſten nachlaſſen. Wird ein Theil der Einlage zurückgegeben, ſo wird dieſer gegen Quittung zurückgezahlt nnd die Rückzahlung in dem Sparkaſſen-Buche vermerkt. Schreibens uner fahrene Perſonen erhalten aber in dieſem Falle gegen Zurücknahme des alten Sparkaſſen-Buches über das Reſt-Kapital ein neues, wofür ſie die Koſten tragen müſſen. Bei gänzlicher Rückzahlung [...]
[...] betrage an bis zur Höhe von 200 Thalern in jedem der nächſtfolgenden zehn Jahre unter Zu rechnung der Zinſen und Zinſes-Zinſen gewähren wird. s § 20. Bei allen Zahlungen wird der Vorzeiger des Quittungs-Buches als rechtmäßiger Inhaber betrachtet, ſelbſt wenn er ein Anderer, als der in dem Buche Verzeichnete ſein ſollte. Es wird demnach eine Prüfung ſeiner Legitimation nicht vorgenommen und daher ein Jeder [...]
[...] Inhaber betrachtet, ſelbſt wenn er ein Anderer, als der in dem Buche Verzeichnete ſein ſollte. Es wird demnach eine Prüfung ſeiner Legitimation nicht vorgenommen und daher ein Jeder hierdurch gewarnt, ſein Quittungs-Buch nicht in unrechte Hände kommen zu laſſen; daſſelbe iſt vielmehr ſorgfältig aufzubewahren, weil ſonſt das darauf eingelegte Geld von einem unrechtmäßigen Beſitzer erhoben werden könnte. Die Spar-Kaſſe leiſtet nach Einlöſung des Quittungs-Buches [...]
[...] „Kaſſen-Behörde überzeugende Art darzuthun, ſo wird ihm von derſelben ohne Weiteres „ein neues Buch auf Grund der Kaſſen-Bücher ausgefertigt. In allen übrigen Fällen „muß das verloren gegangene Buch gerichtlich aufgeboten und amortiſirt werden. c) „Vor Einleitung dieſes letzteren Verfahrens aber iſt ſowohl der Ablauf desjenigen Kalender [...]
[...] „der Kaſſe präſentirt, ſo hält ſolche dasſelbe an, überſendet es dem Ortsgerichte und ver „weiſet ſowohl den Präſentanten, als Denjenigen, der den Verluſt angezeigt hat, an dieſes „Gericht zur rechtlichen Erörterung ihrer Anſprüche an das Eigenthum des Buches. d) „Iſt aber die bei c gedachte Friſt verſtrichen, ohne daß das Buch zum Vorſchein gekommen, „ſo ertheilt die Kaſſe dem angeblichen Verlierer hierüber eine Beſcheinigung, und eine aus [...]
[...] d) „Iſt aber die bei c gedachte Friſt verſtrichen, ohne daß das Buch zum Vorſchein gekommen, „ſo ertheilt die Kaſſe dem angeblichen Verlierer hierüber eine Beſcheinigung, und eine aus „ihren Kaſſen-Büchern zu fertigende Abſchrift des Contos des verlorenen Buchs, – beides „gegen bloße Zahlung der Copialien, Unter Einreichung dieſer Abſchriften und unter dem „Erbieten, ſein Eigenthum an dem Buche und deſſen Verluſt eidlich beſtärken zu wollen, [...]
[...] „oder falls es deren dort nicht gibt, durch das Amtsblatt des Regierungs-Bezirks mit der „Aufforderung bekannt zu machen; „daß ein Jeder, der an dem verlorenen Sparkaſſen-Buche irgend ein Anrecht zu haben „vermeine, ſich bei dem Gerichte, und zwar ſpäteſtens in dem (näher zu bezeichnenden) „Termine melden und ſein Recht nachweiſen möge, widrigenfalls das Buch für erloſchen [...]
[...] „Beträgen von 100 oder darüber aber eine Edictalfriſt von drei Monaten und eine drei „malige Inſertion erforderlich. f) „Meldet ſich bis zum Edictaltermine in demſelben Niemand, der auf das Buch Anſpruch „macht, und leiſtet der angebliche Verlierer demnächſt folgenden Eid ab: „daß er das Buch beſeſſen, und daß ihm ſolches verloren gegangen ſei, [...]
[...] „in einem für Rechnung des Staats gedruckten Blatte erfolgt, ſolche unentgeltlich bewirken „laſſen wollen.“ § 22. Wenn der Einleger von der letzten Einſchreibung in ſein Sparkaſſen-Buch an binnen [...]
[...] kloſter zu Köln ſich aufhaltende ehemalige Apotheker Alexander Benjamin Mitſch von hier mit allen geſetzlichen Folgen für interdizirt erklärt worden. Die Herren Notarien erſuche ich der Vorſchrift des Art. 501 des Civ. Geſ. Buchs nach [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf26.05.1837
  • Datum
    Freitag, 26. Mai 1837
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] werden. Buchführung über die Aſſervate. §. 4. Bei jedem Gericht iſt ein Aſſervaten-Buch nach dem anliegenden Schema zu führen, in welches alle bereits vorhandene und künftig vorkommende Aſſervate unter einer das ganze Jahr hindurch fortlaufenden Nummer eingetragen werden. - - [...]
[...] Gericht ein beſonderes Aſſervaten-Buch, nebenbei aber über ſämmtliche Gerichte eine gemein ſchaftliche Aſſervaten-Nachweiſung zu führen, damit ſofort überſehen werden kann, welche Aſſervate in dem für ſämmtliche Gerichte beſtimmten gemeinſchaftlichen Kaſten (§. 3.) [...]
[...] welche Aſſervate in dem für ſämmtliche Gerichte beſtimmten gemeinſchaftlichen Kaſten (§. 3.) überhaupt vorhanden ſind. - Zu dieſer Nachweiſung iſt das Schema des Aſſervaten-Buchs zu benutzen; bei demſelben ſind aber zwiſchen der erſten und zweiten Rubrik noch folgende Kolonnen anzubringen: Gerichts-Amt. - - [...]
[...] nächſt die neuen Eintragungen erfolgen. Verfahren bei der Annahme und Ausſchaffung der Aſſervate. § 5. Bei der Annahme der Aſſervate und Führung des Aſſervaten-Buchs findet folgen des Verfahren ſtatt: - 1) Erſcheint der Deponent perſönlich, ohne eine ſchriftliche Vorſtellung mitzubringen, ſo [...]
[...] Siegels, ſogleich bei der Annahme geſchehen, damit eine Vermiſchung der verſchiedenen Aſſervate niemals möglich werde. - 3) Die Eintragung in das Aſſervaten-Buch erfolgt ſofort bei der Annahme durch den damit beauftragten Beamten. Iſt die Führung des Aſſervaten-Buchs zwei Beamten anvertraut, ſo müſſen beide die Eintragung unterſchreiben. . . [...]
[...] Kolonne durch Beifügung ſeines Namens zu beſcheinigen. In der nach §.4. für mehrere Patrimonial-Gerichte zu führende gemeinſchaftliche Aſſer vaten-Nachweiſung iſt in der letzten Kolonne auf die im Aſſervaten-Buch erfolgte Quittung zu verweiſen. Kontrollirung des Verfahrens in Aſſervaten-Angelegenheiten. [...]
[...] Annahme in das Depoſitum, und bei den übrigen Aſſervaten deren Auszahlung und reſp. Abſendung, ſofort veranlaßt werde. Die erfolgte Einſicht des Aſſervaten-Buchs iſt jedesmal unter der letzten einge tragenen Nummer mit den Woren: „eingeſehen den . . . . . . . // [...]
[...] tragenen Nummer mit den Woren: „eingeſehen den . . . . . . . // durch die Depoſital-Beamten zu beſcheinigen. Jede in dem Aſſervaten-Buch noch unerledigt gefundene Nummer iſt beſonders zu notiren, und bei der nächſten Einſicht nochmals zu revidiren. - [...]
[...] nochmals zu revidiren. - Bei Privat-Gerichten bleibt außerdem den Gerichtsherren überlaſſen, ſich bei Ab haltung der Depoſital-Tage noch ſelbſt durch Einſicht des Aſſervaten-Buchs zu überzeu gen, daß hinſichts der Aſſervate die Beſtimmungen dieſer Inſtruktion genau befolgt werden. - [...]
[...] Einforderung genauer Abſchriften des Aſſervaten-Buchs von vier zu vier Wochen zu kontrolliren. - [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf21.10.1840
  • Datum
    Mittwoch, 21. Oktober 1840
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] §. 38. Die Steuerbehörde hält für jede Mühle ein Mühlen-Reviſions-Buch, in wel chem eine jede Reviſion, mit demjenigen, was dabei zu bemerken war, von einem jeden Steuerbeamten ohne Unterſchied chronologiſch eingeſchrieben wird. Dieſes Buch wird an [...]
[...] amts und auf Grund der von den Schlächtern ausgeſtellten General-Deklarationen, unent geldlich verabreicht. - Jedes Reviſions- und Verſteuerungs-Buch muß in den Gewerbs-Räumen an einem zu beſtimmenden Orte beſtändig ſo vorliegen, daß die Beamten ſolches, inſofern es nicht eben zur Steuer-Abfertigungsſtelle geſchickt iſt, ſogleich zum Gebrauche empfangen können. [...]
[...] - ſo beſtimmt die Steuerbehörde, wo das Buch niedergelegt werden ſoll, und es werden in den übrigen getrennten Räumen beſondere Anſchreibungen zur Ueberſicht der Beſtände nie dergelegt, für welche, in Bezug auf ihre gehörige Aufbewahrung, dieſelben Vorſchriften gel [...]
[...] Erfolgt der Zugang durch Ankauf in dem Stadtbezirk oder durch Erzeugung von eige nem Vieh, ſo geſchieht ſolches bei der nächſten Steuer-Abfertigungsſtelle mit Vorlegung des Reviſions- und Verſteuerungs-Buchs, und im erſt gedachten Falle auch mit Vorlegung des Vieh-Reviſions-Buchs des Verkäufers (conf. §. 68) Behufs der, darin zu bewirkenden Abſchreibung. [...]
[...] die Einführung erfolgt, die Anmeldung entweder gegen Löſung eines Anmeldezettels mit Hinterlegung eines Pfandes, oder, wenn dies vorgezogen wird, mit Vorlegung des bezüg lichen Reviſions- und Verſteuerungs-Buchs geſchehen, in welches letztere die ſolchergeſtalt eingeführtrn Viehſtücke durch den Thor-Abfertigungs-Beamten dann ſofort in Zugang ge ſtellt werden. - [...]
[...] §. 58. Nach vollzogener Schlachtung wird das ausgeſchlachtete Stück, unzertheilt, ohne Füße, Eingeweide und Darmfett, jedoch mit dem Netzfett, das Rindvieh auch ohne Kopf, jedoch mit der Zunge, nebſt dem Reviſions- und Verſteuerungs-Buche zur Waage ge bracht; dort findet die Verwiegung in dem vorgedachten Zuſtande ſtatt, und das ausge mittelte Gewicht wird von dem Abfertigungs-Beamten in das Buch eingetragen. [...]
[...] Reviſions-Buch, wie im § 68 vorgeſchrieben, zugeſtellt. Kann er ſich als ſtädtiſcher Be wohner nicht ausweiſen, ſo wird die Zurückgabe des Pfandes vorenthalten und es kann dieſelbe nicht eher erfolgen, als bis das vorgeblich verkaufte Vieh der Abfertigungsſtelle wieder [...]
[...] durch eine anderweite ſchriftliche Anzeige abgeändert worden. - b. Reviſions- und Verſteuerungs- Bücher. §. 92. Gewerbetreibende, welche zur Buch-Controle verpflichtet ſind, oder deren ſolche auferlegt werden möchte, halten ein Reviſions- und Verſteuerungs-Buch, welches ihnen von dem Hauptamte durch die im §. 3. genannten Hebeſtellen unentgeldlich verabreicht und wo [...]
[...] Wegen der Steuerbücher der Schlächter, enthalten die §. § 40 und folgende das Er forderliche und was dort in den § 4t und folgende vorgeſchrieben iſt, findet beziehungs weiſe auf die übrigen unter Buch-Controle ſtehenden Gewerbetreibenden gleichmäßige An [...]
[...] § 94. Wenn Gewerbetreibende, welche unter Buch-Controle geſtellt ſind, ſich ſteuer pflichtige Waaren gegenſeitig überlaſſen, ſo müſſen ihre Ä Ä Ä Hebeſtelle, an welche der Ablaſſende mit der Steuer-Einrichtung gewieſen iſt, vorgelegt wer [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk DüsseldorfOeffentlicher Anzeiger 07.03.1846
  • Datum
    Samstag, 07. März 1846
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 8
[...] Ueber den zum Zweck der Erbtheilung nothwendigen Verkauf der den Erben För ſter Bernhard Benninghoff zu Hünrerwald zugehörigen Beſitzungen, als: 1) der im Hyp.-Buche daſelbſt Band 1. Fol. 169 eingetragenen Meeſſen-Kathe, beſtehend aus Wohn- und Wirthſchafts-Gebäuden, Hofraum, Hütung, Ackerland, Gar Ä Holzung und Heide auf der Schmelten-Heide, zuſammen 293 M. 164 R. 34 F. [...]
[...] beſtehend aus Wohn- und Wirthſchafts-Gebäuden, Hofraum, Hütung, Ackerland, Gar Ä Holzung und Heide auf der Schmelten-Heide, zuſammen 293 M. 164 R. 34 F. Ä M., abgeſchätzt zu 2821 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf.; 2) der im Hyp.-Buche zu # d: I. Fol,97 eingetragenen Philipps-öder Philippſen-Kathe, "beſtehend aus Haus, ºraum, Wieſen-, Weiden, Acker-, Garten-Land und Heide, zuſammen 32 M. 37 R. [...]
[...] d: I. Fol,97 eingetragenen Philipps-öder Philippſen-Kathe, "beſtehend aus Haus, ºraum, Wieſen-, Weiden, Acker-, Garten-Land und Heide, zuſammen 32 M. 37 R. ÄF. Pr. M., abgeſchätzt zu 786 Rthlr. 28 Sgr. 8 Öf.; 3) der im Hyp.-Buche zu ĺ Bd. 1. Fol. 169 eingetragene Tüſchenbecks-Kathe, beſtehend aus einem Ä Äplatz, Ackerland und Heide, zuſammen 29 M. 123 R. 20 F. Pr. M., abgeſchätzt [...]
[...] ĺ Bd. 1. Fol. 169 eingetragene Tüſchenbecks-Kathe, beſtehend aus einem Ä Äplatz, Ackerland und Heide, zuſammen 29 M. 123 R. 20 F. Pr. M., abgeſchätzt Ä16 Rthlr. 9 Sgr. 5 Pf.; 4) der im Hyp-Buche zu Hünre Bd. 1. Fol. 93 einge Ägnen. Diedrichs-Kathe, beſtehend aus Hofraum (ohne Haus) einem Garten, und ei Ä Wieſe zuſammen 1 M. 59 R. 10 Ftarirt zu 8 Rthlr 9 Sgr.;5) der Hälfte [...]
[...] 6) Ferner der ungetheilten Hälfte an der im Hyp.-Buche zu Crudenburg Band [...]
[...] tarirt zu 349 Rthlr. 28 Sgr. 5 Pf; 7) eines atels Kuhgang an der im Hyp.-Buche daſelbſt Band III. Fol. 119 eingetragenen Burgwardsweide Fl. 1. Nr. 71 zur Ge ſammtgröße von 25 Morgen 58 Ruthen 20 Fuß oder im ungetheilten Anrecht 5 M. 49 [...]
[...] daſelbſt Band III. Fol. 119 eingetragenen Burgwardsweide Fl. 1. Nr. 71 zur Ge ſammtgröße von 25 Morgen 58 Ruthen 20 Fuß oder im ungetheilten Anrecht 5 M. 49 R. 62 F tarirt zu 284 Rthr. 26 Sgr. 6 Pf; 8) des im Hyp.-Buche zu Hünxe Band 1. Fol. 93 eingetragenen Ackerlande an der Windmühle, Fl. 1 Nr. 3, groß 2 M. 46 R. 70 F., tarirt zu 122 Rthlr. 3 Sgr.; 9) der im Hyp.-Buche zu Hünrerwald, Band 1. [...]
[...] 1. Fol. 169; a. Heide Flur 9 Nr. ?, groß 2 M. 86 R., tarirt zu 9 Rthlr. 27 Sgr. und b. Heide, Fl. 10 Nr. 61, 62 und 63 ad 2 M. 91 R. 50 F., tarirt zu 10 Rthlr.; 11), der im Hyp.-Buche zu Hünxe, Band I. Fol. 133 zur Hälfte den Erben Benning Ä Torfmoor und Holzparzelle, Fl. 10 Nr. 70 bis 75, im Ganzen 31 # 38 R., tarirt zu 187 Rthlr. 7 Sgr.; 12) der im Hyp.-Buche zu Hünxerwalde Bd. 1. [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk DüsseldorfOeffentlicher Anzeiger 03.04.1846
  • Datum
    Freitag, 03. April 1846
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 8
[...] 1) der im Hyp.-Buche daſelbſt Band 1. Fol. 169 eingetragenen Meeſſen-Kathe, [...]
[...] beſtehend aus Wohn- und Wirthſchafts-Gebäuden, Hofraum, Hütung, Ackerland, Gar ten, Ä und Heide auf der Schmelten-Heide, zuſammen 293 M. 164 R. 34 F. Pr. M., abgeſchätzt zu 2821 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf.; 2) der im Hyp-Buche zu Hünre Bd. I. Fol, 97 eingetragenen Philipps- oder Philippſen-Kathe, beſtehend aus Haus, Hofraum, Wieſen-, Weiden-, Acker-, Garten-Land und Heide, zuſammen 32 M. 37 R. [...]
[...] Bd. I. Fol, 97 eingetragenen Philipps- oder Philippſen-Kathe, beſtehend aus Haus, Hofraum, Wieſen-, Weiden-, Acker-, Garten-Land und Heide, zuſammen 32 M. 37 R. 60 F. Pr. M., abgeſchätzt zu 786 Rthlr. 28 Sgr. 8 Pf.; 3) der im Hyp.-Buche zu ünrerwald Bd. 1. Fol. 169 eingetragene Tüſchenbecks-Kathe, beſtehend aus einem Ä ausplatz, Ackerland und Heide, zuſammen 29 M. 123 R. 20 F. Pr. M., abgeſchätzt [...]
[...] ünrerwald Bd. 1. Fol. 169 eingetragene Tüſchenbecks-Kathe, beſtehend aus einem Ä ausplatz, Ackerland und Heide, zuſammen 29 M. 123 R. 20 F. Pr. M., abgeſchätzt zu 416 Rthlr. 9 Sgr. 5 Pf.; 4) der im Hyp.-Buche zu Hünre Bd. 1. Fol. 93 einge tragenen Diedrichs-Kathe, beſtehend aus Hofraum (ohne Haus) einem Garten, und ei ner Wieſe, zuſammen 1 M.jjj F., taxirt zu -84 Rthlr. 9 Sgr.; 5) der Hälfte [...]
[...] ten bei Vermeidung der Präkluſion zur Anmeldung ihrer etwaigen Anſprüche hiermit vorgeladen werden. 6) Ferner der ungetheilten Hälfte an der im Hyp.-Buche zu Crudenburg Band til. Fol. 122 eingetragenen tiefen Wieſe Fl. 1 Nr. 167, groß 3 M. 159 R. 40 Fuß tarirt zu 349 Rthlr. 28 Sgr. 5 Pf; 7) eines a tels Kuhgang an der im Hyp.-Buche [...]
[...] daſelbſt Band 111. Fol. 119 Ä Burgwardsweide Fl. 1. Nr. 71 zur Ge ſammtgröße von 25 Morgen 58 Ruthen 20 Fuß oder im ungetheilten Anrecht 5 M. 49 R. 62 F., tarirt zu 284 Rthr. 26 Sgr. 6 Pf; 8) des im Hyp.-Buche zu Hünre Band 1. Fol. 93 eingetragenen Ackerlande an der Windmühle, Fl. 1 Nr. 3, groß 2 M. 46 R. [...]
[...] 70 F., tarirt zu 122 Rthlr. 3 Sgr.; 9) der im Hyp.-Buche zu Hünxerwald, Band 1. [...]
[...] l. Fol. 169; a. Heide Flur 9 Nr. ?, groß 2 M., 86 R, tarirt zu 9 Rthlr. 27 Sgr, und b. Heide, Fl. 10 Nr. 61, 62 und 63 ad 2 M. 91 R. 50 F., taxirt zu 10 Rthlr.; 11) der im Hyp.-Buche zu Hünre, Band 1. Fol. 133 zur Hälfte den Erben Ä hoff zugehörige Torfmoor und Holzparzelle, Fl. 10 Nr. 70 bis 75, im Ganzen 3t M, 38 R., tarirt zu 187 Rthlr, 7 Sgr.; 12) der im Hyp-Buche zu Hünrerwalde Bd. 1. [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf28.05.1841
  • Datum
    Freitag, 28. Mai 1841
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 7
[...] A. Handel mit Material- und Spezerei-Waaren. § 9. Der Gewerbtreibende iſt verbunden, über den Vorrath, Zu- und Abgang der Waaren, ein Lager Kontrole-Buch nach dem (von dem Haupt-Amte mitzutheilenden) Mu ſter zu führen, in An- und Abſchreibung mit Angabe des Tages, der Waaren-Menge, nach Roh- und Rein-Gewicht und Bezeichuung, und des Steuer-Ausweiſes. [...]
[...] den in entſprechenden Formate beſchafft. Das Buch muß ſtets in dem angemeldeten Lager raume, den das Titelblatt, gemäß der, in Folge des §. 1. abgegebenen Erklärung bezeich net, und zwar wenn mehre Räume angemeldet ſein ſollten, in demjenigen, wo der Klein [...]
[...] den ſein. §. 14. Die Papiere werden alsdann dem Lagerbuche nach der Nummerfolge beige heftet, oder wenn deren Anzahl groß iſt, beſonders geheftet, und in oder bei dem Buche aufbewahrt. §. 15. Wenn der Zugang durch eigene Erzeugung oder Bereitung erfolgt, z. B. von Wein [...]
[...] §. 16. Der Waaren-Abgang durch Verkauf im Orte ſelbſt und nach außerhalb, ſo wie durch Tauſch und ſo weiter, muß zur Stelle bei der wirklichen Abfuhr der Gegenſtände, nicht früher und nicht ſpäter im Buche abgeſchrieben werden. Nur für den Verkauf von Kleinigkeiten iſt es geſtattet, dieſe, nach der Willkühr des Gewerbtreibenden entweder ſo gleich oder erſt am Abend jeden Tages, ſummariſch im Geſammtbetrage des Abganges [...]
[...] ber abgeſchloſſen, und ſammt den, in den § § 13 und 15 gedachten Belägen, der Steuer ſtelle zur Aufbewahrung oder Vernichtung überliefert, der verbleibende Beſtand aber in ein neues Buch übertragen, und zwar Letzteres von der Steuerſtelle, wenn dieſelbe ſich im näm lichen Orte befindet, ſonſt von dem Gewerbtreibenden, welcher ſich daher zeitig zuvor in Beſitz eines neuen Buches ſetzen muß, damit keine Unterbrechung in den regelmäßigen Ein [...]
[...] tragungen, eintrete. Befindet ſich die Steuerſtelle im nämlichen Orte, ſo prüft dieſelbe vor der Beſtandsübertragung die Richtigkeit des Abſchluſſes nach den Belägen und in calculo, atteſtirt ſolche im alten Buche, und behändigt das neue Lagerbuch dem Inhaber, nachdem die Richtigkeit des Uebertrags darin von ihm beſcheinigt iſt; befindet ſich die Steuerſtelle vom Wohnorte des Gewerbtreibenden entfernt, ſo unterwirft ſie nach dem Empfange des [...]
[...] die Richtigkeit des Uebertrags darin von ihm beſcheinigt iſt; befindet ſich die Steuerſtelle vom Wohnorte des Gewerbtreibenden entfernt, ſo unterwirft ſie nach dem Empfange des alten Buches, ſolches der nämlichen Prüfung und Beſcheinigung, und veranlaßt, wenn ſie ſelbſt dazu nicht im Stande iſt, einen Aufſichts-Beamten, die Uebereinſtimmung des Uebertrags im neuen Buche zu unterſuchen und darin zu beſcheinigen, etwaige Unrichtig [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf18.05.1853
  • Datum
    Mittwoch, 18. Mai 1853
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] leiſtungen zu beſchaffen, welche Behufs der Reviſion einſchließlich der von den Beamten erforderlich erachteten Nachwiegungen nöthig ſind. § 31. Die Steuer-Behörde hält für jede Mühle ein Mühlen-Reviſions-Buch, in welches eine jede Reviſion mit demjenigen, was dabei zu bemerken war, von einem jeden [...]
[...] Steuer-Beamten ohne Unterſchied chronologiſch eingeſchrieben wird, dieſes Buch wird an [...]
[...] § 36. Zur Kontrolirung des Viehs der übrigen im § 34. bezeichneten Bewohner "Ä“ des Stadtbezirks, werden Viehbeſtands-Regiſter geführt. - egiſter. Vieh-Reviſions-Buch. - Jeder dieſer Viehbeſitzer muß ſeinen Beſtand an Vieh, ſowie jeden Zu- und Ab gang bei der Aſſiſtentur am Brückthor anmelden, er hat in dem von dieſer Stelle zu [...]
[...] auf Abänderung anzutragen. Ergiebt ſich ſpäterhin bei den Reviſionen der Vieh -beſtände Seitens der Beamten, mehr oder weniger Vieh, als das Soll nach dem Abſchluſſe des Buches beträgt, ſo wird auf die Behauptung eines Irrthums bei der An- oder Abſchreibung nicht Rückſicht genommen. . . . . . . . [...]
[...] Zum Schlachten außer dieſer Tageszeit iſt die beſondere ſchriftliche Erlaubniß eines Ober-Beamten, oder der zuſtändigen Abfertigungsſtelle, mit Beſtimmung der Stunde in dem Reviſions-Buch, beziehungsweiſe im Schlachtſcheine erforderlich. Es muß dann aber den Beamten das Schlachthaus bis zur beendigten Schlachtung offen ſtehen. [...]
[...] Ä. gattung ein eigener Pfandſchein gelöſt werden, Verfahren, 3. Iſt das Vieh von einem unter Kontrole ſtehenden Gewerbetreibenden erwor Äben, ſo miß deſſen Verſteuerungsbeziehungsweiſe Vieh Reviſions Buch Behufs der da Äroleſterin zu bewirkenden Abſchreibung mit zur Abfertigungs-Stelle gebracht werden. [...]
[...] Ä § 68. Die GewerbsRäume und die darin vorhandenen Vorräte anmahl und “ſchlachtſteuerpflichtigen Gegenſtänden unterliegen der Aufſicht und Reviſion der Steuer Beamten. Die Schlächter ſtehen außerdem unter Buch-Kontrole, und es finden auf ſie die Beſtimmungen des § 39. unter 6. Anwendung. Dieſe Buch-Kontrole kann nach dem Ermeſſen des Haupt-Zoll-Amts zu Cranenburg auch auf die im äußeren Stadt [...]
[...] Transport zur Eingangs-Abfertigungs-Stelle mit einer Verkaufs-Beſcheinigung verſehen. § 71. Den Detail-Verkauf muß er täglich ſummariſch abſchreiben. § 72. Die unter Buch-Kontrole ſtehenden Bäcker ſind noch beſonders berpflichtet, die zum Verbacken beſtimmte Menge Mehl, ſobald das Einbringen in die Backſtube erfolgt, jedesmal beſonders in Abgang zu ſtellen. - [...]
[...] änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . § 35. C. Deren Ausübung über das Beſtands-Vieh der Nichtſchlächter, Vieh Beſtands-Regieſter – Vieh-Reviſions-Buch . . . . . . . . . . § 36. Deklaration des Zu- und Abganges . . . § 37. [...]
[...] Transport-Kontrole . . . . . . . . . . Buch- und Lager-Kontrole . . . . . . . Schlachten und Mahlen für eigene Rechnung [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk DüsseldorfBeilage [001] 1844
  • Datum
    Montag, 01. Januar 1844
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] auf die Beſtimmungen des §. 19, in Richtigkeit befunden hat, mit den Mahlſcheinen dem Steuern den überlaſſen. Iſt der Mahlgaſt ein unter Buch-Kontrole ſtehender Gewerbtreibender des äußern Stadt bezirks, oder der Neuſtadt (§. §. 99–106) ſo muß deſſen Steuerbuch mit vorgelegt werden, um den Zugang an Gemahl darin anzuſchreiben. [...]
[...] worden ſind. Sind die Gewerbsräume örtlich getrennt, ſo daß z. B. die Fleiſch-Vorräthe an verſchiede nen Orten aufbewahrt werden, ſo beſtimmt der Ober-Kontroleur, wo das Buch ſich befinden ſoll; in den übrigen Räumen aber ſollen beſondere Notizbücher hinterlegt werden, aus denen ſich gleichfalls eine vollſtändige Ueberſicht der Beſtände ergiebt. [...]
[...] unmittelbar vor der Verwiegung, nach der Anordnung des Waagebeamten, ganz abgelöſet werden darf. Das durch die Verwiegung ermittelte Gewicht trägt der Waage-Beamte zur Stelle in das mitzubringende Reviſions- und Verſteuerungs-Buch ein. §. 72. Erfolgt die Verwiegung im Schlachthauſe, ſo begiebt ſich der Schlächter mit dem Buche zur Abfertigungsſtelle, und entrichtet die Steuer, worüber ihm in dem Buche [...]
[...] ſtelle, der Anmeldung gemäß, gegen Erlegung der Steuer, einen ſogleich vollſtändig aus gefertigten, die Quittung enthaltenden Schlachtſchein, und bemerkt, erforderlichen Falls, # des verſteuerten Viehs in dem Vieh-Reviſions-Buche und Haupt-Viehbeſtands egter (§. 81 ) Soll die Verſteuerung nach dem Gewichte erfolgen, ſo kommen beziehungsweiſe die [...]
[...] des Vieh-Reviſions-Buches, in welchem das Stück in Zugang gebracht werden muß. Das letztere geſchieht, wenn der Ankäufer ein Schlächter iſt, durch die Eingangs-Abfertigungs ſtelle, ſonſt aber von derjenigen Amtsſtelle, bei welcher der Ankäufer ein Konto im Vieh [...]
[...] Für die Schlächter gelten die Beſtimmungen des §. 49. - § 99. Nicht allein die Schlächter, hinſichtlich derer auch die Beſtimmungen des §.50 in volle Anwendung kommen, ſtehen uuter Buch-Kontrole, ſondern ſolche kann, nach Er meſſen des Haupt-Amtes, auch auf die Bäcker und die mit mahl- und ſchlachtſteuerpflichti gen Gegenſtänden Handel treibenden Perſonen angewendet werden. Dieſelben erhalten dann [...]
[...] meſſen des Haupt-Amtes, auch auf die Bäcker und die mit mahl- und ſchlachtſteuerpflichti gen Gegenſtänden Handel treibenden Perſonen angewendet werden. Dieſelben erhalten dann ein Reviſions- und Verſteuerungs-Buch, worin der Zu- und Abgang an ſteuerpflichtigen Gegenſtänden nachgewieſen wird. § 100. Empfängt ein ſolcher Gewerbetreibender ſteuerpflichtige Gegenſtände von [...]
[...] role durch die Verpflichtung ſofortiger Abſchreibung des Detail-Verkaufs, ſobald er „z Ctr. und mehr beträgt, einzuführen. § 103. Die unter Buch-Kontrole ſtehenden Bäcker, ſind noch beſonders verpflichtet, zum Verbacken beſtimmte Quantität Mehl, ſobald das Einbringen in die Backſtube er folgt jedesmal beſonders in Abgang zu ſtellen. [...]
[...] zum Verbacken beſtimmte Quantität Mehl, ſobald das Einbringen in die Backſtube er folgt jedesmal beſonders in Abgang zu ſtellen. § 104. Wollen Gewerbtreibende, die der Buch-Kontrole unterworfen ſind, ſich gegen ſeitig ſteuerpflichtige Gegenſtände ablaſſen, ſo müſſen ſie gleichzeitig derjenigen Amtsſtelle, Ä welche der Ablaſſende mit der Steuer-Entrichtung gewieſen iſt, ihre Steuerbücher vor [...]
[...] B. in der Neuſtadt. - §. 106. Wie bisher, können auch ferner Bäcker und Mehlhändler der Neuſtadt, nach Ermeſſen des Haupt-Amts unter Buch-Kontrole geſtellt werden, und kommen dann bezie ungsweiſe die Beſtimmungen der §. §. 99–105 zur Anwendung. - S e chst e r Abſchnitt. St r a fen. [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf31.07.1860
  • Datum
    Dienstag, 31. Juli 1860
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 9
[...] „ohne um die Legitimation des Inhabers zu bekümmern, in ihren Büchern „vermerkt. b) „Vermag derſelbe die gänzliche Vernichtung des Buches auf eine nach dem Ermeſſen „der Kaſſenbehörde überzeugende Art darzuthun, ſo wird ihm von derſelben ohne Wei „teres ein neues Buch auf Grund der Kaſſenbücher ausgefertigt. In allen übrigen [...]
[...] „der Kaſſenbehörde überzeugende Art darzuthun, ſo wird ihm von derſelben ohne Wei „teres ein neues Buch auf Grund der Kaſſenbücher ausgefertigt. In allen übrigen „Fällen muß das verloren gegangene Buch gerichtlich aufgeboten und amortiſirt werden. c) „Vor Einleitung dieſes letztern Verfahrens aber iſt ſowohl der Ablauf desjenigen Kalen „derquartals, in welchem die Anzeige des Verluſtes bei der Kaſſe gemacht worden iſt, [...]
[...] „derquartals, in welchem die Anzeige des Verluſtes bei der Kaſſe gemacht worden iſt, „als auch der des darauf folgenden Kalenderquartals abzuwarten. Wird innerhalb de „ſes Zeitraumes das verlorne Buch durch einen andern als den Anzeiger des Verluſtes „bei der Kaſſe präſentirt, ſo hält ſolche daſſelbe an, überſendet es dem Ortsgerichte und „verweiſet ſowohl den Präſentanten, als denjenigen, der den Verluſt angezeigt hat, an [...]
[...] „bei der Kaſſe präſentirt, ſo hält ſolche daſſelbe an, überſendet es dem Ortsgerichte und „verweiſet ſowohl den Präſentanten, als denjenigen, der den Verluſt angezeigt hat, an „dieſes Gericht zur rechtlichen Erörterung ihrer Anſprüche an das Eigenthum des Buchs. d) „Iſt aber die bei c gedachte Friſt verſtrichen, ohne daß das Buch zum Vorſchein ge „kommen, ſo ertheilt die Kaſſe dem angeblichen Verlierer hierüber eine Beſcheinigung [...]
[...] „kommen, ſo ertheilt die Kaſſe dem angeblichen Verlierer hierüber eine Beſcheinigung „und eine aus ihren Kaſſenbüchern zu fertigende Abſchrift des Kontos des verlorenen „Buchs – beides gegen bloße Zahlung der Copialien. Unter Einreichung dieſer Ab „ſchrift und unter dem Erbieten, ſein Eigenthum an dem Buche und deſſen Verluſt eid „lich beſtärken zu wollen, kann demnächſt der Verlierer das öffentliche Aufgebot und die [...]
[...] „lich beſtärken zu wollen, kann demnächſt der Verlierer das öffentliche Aufgebot und die „Amortiſation bei dem Ortsgerichte nachſuchen, e) - Letzteres hat den Verluſt des Buchs unter Angabe: aa. „der Nummer deſſelben; bb. „der Namen, ſowohl deſſen, auf welchen daſſelbe urſprünglich ausgeſtellt iſt, als [...]
[...] „haben vermeine, ſich bei dem Gerichte, und zwar ſpäteſtens in dem (näher zu „bezeichnenden) Termine melden und ſein Recht näher nachweiſen möge, widrigen „falls das Buch für erloſchen erklärt, und dem Verlierer ein neues an deſſen Stelle „ausgefertigt werden ſolle. „Beläuft ſich der Betrag des Sparkaſſenbuchs auf weniger als 50 Thlr, ſo wird der [...]
[...] „ſertion, bei Beträgen von 100 Thaler oder darüber aber eine Edictalfriſt don 3 Mo „naten und eine dreimalige Inſertion erforderlich. f) „Meldet ſich bis zum Edictatermine in demſelben Niemand, der auf das Buch Anſpruch „macht, und leiſtet der angebliche Verlierer demnächſt folgenden Eid ab: „daß er das Buch beſeſſen, und daß ibm ſolches verloren gegangen ſei, [...]
[...] „hängen iſt g) „Sobald das Erkenntniß rechtskräftig geworden iſt, hat die Sparkaſſe auf Grund des „ſelben dem Verlierer ein neues Buch unentgeldlich auszufertigen, - h) „Die Koſten des gerichtlichen Verfabrens trägt der Verlierer; doch ſind ihm, wenn der „Gegenſtand 100 Thaler und darüber beträgt, außer den Inſertionskoſten, dem Porto [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf26.01.1878
  • Datum
    Samstag, 26. Januar 1878
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 7
[...] Die Herren Notarien meines Amtsbezirks werden in Gemäßheit des Artikels 501 des Bürgerlichen Geſetz Buches und des § 18 der Notariats-Ordnung hiervon in Kenntniß geſetzt. Elberfeld, den 16. Januar 1878. [...]
[...] Die Herren Notarien meines Amtsbezirks werden in Gemäßheit des Artikels 501 des Bürgerlichen Geſetz Buches und des § 18 der Notariats-Ordnung hiervon in Kenntniß geſetzt. Elberfeld, den 16. Januar 1878. [...]
[...] Die Herren Notarien meines Amtsbezirks werden in Gemäßheit des Artikels 501 des Bürgerlichen Geſetz buches und des § 18 der Notariats-Ordnung hiervon in Kenntniß geſetzt. Elberfeld, den 19. Januar 1878. [...]
[...] Die Herren Notarien meines Amtsbezirks werden in Gemäßheit des Artikels 501 des Bürgerlichen Geſetz buches und des § 18 der Notariats-Ordnung hiervon in Kenntniß geſetzt. Elberfeld, den 19. Januar 1878. [...]
[...] Die Herren Notarien meines Amtsbezirks werden in Gemäßheit des Artikels 501 des Bürgerlichen Geſetz buches und des § 18 der Notariats-Ordnung hiervon in Kenntniß geſetzt. Elberfeld, den 19. Januar 1878. [...]
[...] Die Herren Notarien meines Amtsbezirks werden in Gemäßheit des Artikels 501 des Bürgerlichen Geſetz buches und des § 18 der Notariats-Ordnung hiervon in Kenntniß geſetzt. Elberfeld, den 19. Januar 1878. [...]
[...] Die Herren Notarien meines Amtsbezirks werden in Gemäßheit des Artikels 501 des Bürgerlichen Geſetz buches und des § 18 der Notariats-Ordnung hiervon in Kenntniß geſetzt. Elberfeld, den 19. Januar 1878. [...]