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Suchbegriff: Fasanerie

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Verhandlungen der Ersten Kammer. Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Ersten Kammer (Allgemeine preußische Staats-Zeitung)1. Kammer: Stenogr. Berichte 14.03.1853
  • Datum
    Montag, 14. März 1853
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 10
[...] „Es wird Jedem, der eine mit Brut- und Futter - An ſtalten eingerichtete. Faſanerie hält, das Recht ert heilt, die polizeiliche Feſtſetzung und Bekanntmachung eines die Faſanerie umgebenden Schonbezirks zu beantragen,“ [...]
[...] hat, noch hinzuzufügen, daß mit dem Schonungsbezirk ja keinesweges die Jagd in dieſem ganzen Bezirk eingeräumt wird. Der Faſanerie-Beſitzer hat die Jagd nur auf ſeinen eigenen Grundſtücken und er bekommt nur das Recht, daß zwei Meilen im Umkreis der Faſanerie von keinem Anderen Faſanen geſchoſſen wer [...]
[...] Um die Faſanenzucht zu ſichern, wird Jedem, der eine mit Brut- und Futter-Anſtalten eingerichtete Faſanerie hält, das Recht ertheilt, die polizeiliche Feſtſetzung und Bekanntmachung eines die Faſanerie umgebenden Schon-Be [...]
[...] Eier ausnehmen darf, während dagegen der Faſanerie-Be-- [...]
[...] rien und den Herrn Berichterſtatter zu ſtellen, ob den Faſanerie [...]
[...] der der Ä noch der Beſitzer des Grund und Bodens Eier ausnehmen darf, und auf dieſe Weiſe entſteht allerdings eine wilde Faſanerie. [...]
[...] Der Faſanerie-Beſitzer erhält durch die Feſtſetzung des Schonbezirks nicht das Recht, auf den darin belegenen fremden Grundſtücken Faſanen zu jagen. [...]
[...] ſagen, daß der Fall, wo Zweifel darüber vorhanden ſind, ob das Grundſtück, welches ein Beſchädigter beſitzt, der einen oder der anderen Faſanerie näher liege doch ſehr zu den Ausnahmen ge-" hören würde; ſondern daß es ſich in der Regel leicht herausſtellen wird, welche Faſanerie die nächſte ſei. - [...]
[...] dem das Geſetz einen Schutz gewährt, der alſo Vortheile erlangt, und ſie dürfen nicht demjenigen aufgebürdet werden, der durch den den Faſanerie-Beſitzern gewährten Schutz, ich will nicht ſagen beein trächtigt, aber immerhin beläſtigt wird. Was würde es aber ſagen, wenn der nächſte Faſanerie-Beſitzer zum Schadenerſatz verpflichtet # [...]
[...] Der Faſanerie-Beſitzer iſt befugt, die Wiederaufhebung des Schon-Bezirks zu allen Zeiten ganz oder theil - weis zu beantragen. Auch die Regierung iſt be [...]
Verhandlungen der Zweiten Kammer. Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Zweiten Kammer (Allgemeine preußische Staats-Zeitung)2. Kammer: Stenogr. Berichte 03.05.1853
  • Datum
    Dienstag, 03. Mai 1853
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 10
[...] Abgeordn. von Bonin: - - ſchläge enthält die Beſtimmung, daß der Faſanerie-Beſitzer befugt ſein ſoll, die Aufhebung des Schonbezirkes ganz oder theilweiſe zu beantragen. Er enthält ferner die Beſtimmung, daß auch die Re [...]
[...] Regierung dagegen nur für den Fall, daß diejenigen Bedingungen nicht mehr vorhanden ſind, welche in dem § 3 für Errichtung eines Schonbezirkes vorgeſchrieben ſind. Sobald alſo ein Faſanerie-Be ſitzer, den Bedingungen des § 3 entſprechend, eine Faſanerie mit Futter- und Brut-Anſtalt eingerichtet hat und erhält, ſo befindet [...]
[...] ſich die Regierung in der Unmöglichkeit, den Schonbezirk wieder aufzuheben, ſie muß dieſelbe fortbeſtehen laſſen, wenn auch der Faſanerie-Beſitzer von den ihm durch Bildung des Schonbezirks eingeräumten Rechten den größten Mißbrauch macht. Dieſe Be ſtimmung ſcheint mir ſo ſehr dem Gerechtigkeitsgefühl zu wider [...]
[...] bezirk für die Faſanerie, der höchſtens ſechzehn Quadratmeilen groß werden kann. Wenn Sie aber erwägen, daß das Regal auf Elch wild nur in denjenigen kleinen und ſehr gering bevölkerten und [...]
[...] Forderung er zu bezahlen hat. Ein Entſchädigungsgeſetz vorzu behalten, widerſtreitet dem Prinzip des ganzen Geſetzes. Denn daſ ſelbe geht davon aus, daß die mit Koſtenaufwand der Faſanerie ſitzer durch Fütterung und Brut erzogenen Faſanen prinzipiell nur den Faſanerie-Beſitzern gehören können, daß zum mindeſten die [...]
[...] früher bedeutende Faſanerieen beſtanden haben, und nach dieſem Ge ſetze noch in größerem Umfange werden errichtt werden. Nach dieſem Geſetze können, wie wir gehört haben, Faſanerie Bezirke im Umfange von 12 bis 16 Quadratmeilen etablirt werden. Zwar iſt für den Schaden, den dieſe Thiere thun, der [...]
[...] - V k , da - * - - - zuſtand, ſchießen können, und dennoch ſind # Ä Ä von 2 Meilen einfällt, eine förmliche Faſanerie anzulegen, ſo gehen [...]
[...] eine Faſanerie anzulegen (und daß es auch Zahlungsunfähige un ter dieſen giebt, wiſſen wir Alle), ſondern Jeder, der ſo viel Grund beſitz hat, daß er eine Brut- und Fütterungsanſtalt darauf anlegen [...]
[...] Zuſätze anzunehmen: - Jeder Grundſtücksbeſitzer im Schonbezirk iſt befugt, von dem Faſanerie-Beſitzer genügende Sicherſtellung für den Schadenerſatz zu verlangen, auf welchen ihm nach § 3 ein Anſpruch zuſteht. " [...]
[...] auch auf Antrag der Grundſtücksbeſitzer im Schon bezirk deſſen Wiederaufhebung erfolgen. Daſſelbe ſoll ſtattfinden, wenn der Faſanerie-Beſitzer zu be gründeten Beſchwerden bei Ausübung der an den Schonbezirk geknüpften Rechte Veranlaſſung giebt. [...]
Verhandlungen der Zweiten Kammer. Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Zweiten Kammer (Allgemeine preußische Staats-Zeitung)2. Kammer: Stenogr. Berichte 30.04.1853
  • Datum
    Samstag, 30. April 1853
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 10
[...] ausgenommen werden ſollen, ſo iſt der ſo ge bildete Schonbezirk, welcher ſich jedoch nach keiner Seite hin von der Faſanerie mehr als zwei Meilen erſtrecken darf, durch die Provinzial Regierung bekannt zu machen. [...]
[...] Um die Faſanenzucht zu ſichern, wird Jedem, der eine mit Brut - und Futter - Anſtalten eingerichtete Faſanerie hält, das Recht ertheilt, die polizeiliche Feſtſetzung und [...]
[...] Bekanntmachung eines die Faſanerie umgebenden Schon bezirks zu beantragen, innerhalb deſſen, nach Verkündigung der Bekanntmachung, ohne Erlaubniß des Faſanerie - Be [...]
[...] der Bekanntmachung, ohne Erlaubniß des Faſanerie - Be ſitzers, Niemand Ä tödten, einfangen oder deren Eier ausnehmen darf, während dagegen der Faſanerie-- Beſitzer für jeden durch Faſanen an Feld- oder Garten früchten verurſachten unmittelbaren Schadenerſatz zu leiſten [...]
[...] den Feldmarken und Grundſtücke den Schonbezirk über baupt bilden ſollen, hängt allein von dem Antrage des Faſanerie-Beſitzers ab, der jedoch nur ſolche Feldmarken und Grundſtücke dazu auswählen darf, deren Gränzen durch örtliche Merkmale kenntlich bezeichnet ſind. [...]
[...] welchen die Ausübung der Jagd überlaſſen iſt, zur Scho nung der Faſanen ſich dahin geeinigt haben, daß auf dieſen Grundſtücken ohne Erlaubniß des Faſanerie-Be [...]
[...] ſanen-Eier nicht ausgenommen werden ſollen, ſo iſt der ſo gebildete Schonbezirk, welcher ſich jedoch nach keiner Seite hin von der Faſanerie mehr als 2 Meilen er ſtrecken darf, durch die Provinzial-Regierung bekannt zu machen. [...]
[...] „Der Faſanerie-Beſitzer iſt befugt, die Wiederaufhe bung des Schon-Bezirks zu allen Zeiten ganz oder theil weis. zu beantragen. Auch die Regierung iſt berechtigt, [...]
[...] von 100 Rthlr. Wer in einem nach § 3 gebildeten und bekannt gemachten Schonbezirk ohne Erlaubniß des Faſanerie Beſitzers Faſanen tödtet oder fängt, wird für jeden Faſan mit 5 Rthlr., wer Faſanen-Eier ausnimmt, [...]
[...] Herren! Sie müſſen es der Kommiſſion nicht zum Vorwurf machen, daß Sie in einem Jagdgeſetz, betreffend die Schonung des Elch wildes und die Erhaltung und Vergrößerung der Faſanerie das Wort: „Perlhühner“ finden, und der §. 9 darauf hinweiſt, daß dieſelben zu den Hausthieren gehören, was Ihnen Allen unbedingt [...]
Verhandlungen der Zweiten Kammer. Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Zweiten Kammer (Allgemeine preußische Staats-Zeitung)2. Kammer: Stenogr. Berichte 02.05.1853
  • Datum
    Montag, 02. Mai 1853
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 6
[...] denjenigen, welchen die Ausübung der Jagd überlaſſen iſt, zur Schonung der Faſanen ſich dahin geeinigt haben, daß auf dieſen Grundſtücken ohne Erlaubniß des Faſanerie Beſitzers Faſanen weder getödtet noch eingefangen, auch Faſaneneier nicht ausgenommen werden ſollen, ſo iſt der [...]
[...] Faſaneneier nicht ausgenommen werden ſollen, ſo iſt der ſo gebildete Schonbezirk, welcher ſich jedoch nach keiner Seite hin von der Faſanerie mehr als zwei Meilen er [...]
[...] Um die Faſanenzucht zu ſichern, wird Jedem, der eine mit Brut- und Futter-Anſtalten eingerichtete Faſanerie hält, das Recht ertheilt, die polizeiliche Feſtſetzung und Bekanntmachung eines die Faſanerie umgebenden Schon [...]
[...] Ein ſolcher Schonbezirk (§. 3) darf von der Faſanerie aus nach keiner Seite hin weiter, als auf zwei Meilen ſich erſtrecken. - [...]
[...] bilden ſollen, hängt allein von dem Antrage des Faſanerie Beſitzers ab, der jedoch nur ſolche Feldmarken und Grund ſtücke dazu auswählen darf, deren Gränzen durch örtliche [...]
[...] „Der Faſanerie-Beſitzer iſt befugt, die Wiederauf hebung des Schonbezirks zu allen Zeiten ganz oder heil weiſe zu beantragen. Auch die Regierung iſt berechtigt, [...]
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger (Allgemeine preußische Staats-Zeitung)07.09.1852
  • Datum
    Dienstag, 07. September 1852
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 1
[...] Die ſpeziellen Verzeichniſſe dieſer Höl bei den Herren Oberförſtern ÄÄ haus Faſanerie. Hartig zu Forſthaus Haj ÄÄ ### Klein - Waſſerburg ein f die A [...]
Verhandlungen der Ersten Kammer. Stenographische Berichte über die Verhandlungen der Ersten Kammer (Allgemeine preußische Staats-Zeitung)1. Kammer: Stenogr. Berichte 07.05.1853
  • Datum
    Samstag, 07. Mai 1853
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 8
[...] Berichterſtatter Abgeordn. von Plötz: Dieſer § 7 iſt im er ſten Alinea unverändert von der zweiten Kammer angenommen; er beſtimmt, daß die Faſanerie-Beſitzer befugt ſeien, die Wiederauf hebung des Schonbezirkes zu allen Zeiten ganz oder theilweiſe zu beantragen, daß aber auch die Regierung berechtigt ſein ſoll, den [...]
[...] Jeder Grundſtücks-Beſitzer im Schon-Bezirk iſt befugt, von dem Faſanerie-Beſitzer genügende Sicherſtellung # den Schadenerſatz zu verlangen, auf welchen ihm nach § 3 ein Anſpruch zuſteht. [...]
[...] dem erſten Zuſatz - Alinea iſt jedem Grundſtücks-Beſitzer innerhalb des Schon-Bezirkes die Befugniß beigelegt worden, von dem Faſanerie-Beſitzer eine genügende Sicherſtellung für den Scha denerſatz zu verlangen, j welchen ihm nach § 3 ein Anſpruch zuſteht. Das zweite Alinea enthält eine noch härtere Beſtimmung, [...]
[...] zuſteht. Das zweite Alinea enthält eine noch härtere Beſtimmung, denn hiernach ſoll die Regierung, ſobald dieſe Caution nicht beſtellt oder der Faſanerie-Beſitzer einen jeden Schaden, den die Faſanen innerhalb des Schonbezirks anrichten, nicht ſofort vergütet, die Konzeſſion unverzüglich entziehen dürfen. Nach der Ä wie [...]
[...] formulirt: - „Wenn die Vermögens-Verhältniſſe deſſen, der eine Faſanerie anzulegen beabſichtigt, es zweifelhaft machen, ob derſelbe zum Erſatze des durch Faſanen verurſachten Schadens im Stande ſein werde, ſo hat die Regierung [...]
[...] „beſtehend“ hinzuzufügen: „ingleichen, wenn der Faſanerie-Beſitzer wiederholt zu be gründeten Beſchwerden über die Ausübung der an den Schon-Bezirk geknüpften Rechte Veranlaſſung giebt, er [...]
[...] Sie ging dabei von der Anſicht aus, daß demjenigen, der die Kon zeſſion zur Anlegung einer Faſanerie erhalten habe, "gleichwohl bei Ausübung der mit dieſer Konzeſſion verbundenen Rechte wiederholt zu begründeten Beſchwerden Veranlaſſung gegeben, auch den rechts [...]
[...] Alinea 1 hinter „beſtehen“ den Satz einzuſchalten: „ingleichen, wenn der Faſanerie-Beſitzer wieder holt zu begründeten Beſchwerden über die Aus übung der an den Schonbezirk geknüpften Rechte [...]
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger (Allgemeine preußische Staats-Zeitung)03.01.1852
  • Datum
    Samstag, 03. Januar 1852
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 1
[...] Die ſpeziellen Verzeichniſſe dieſer Hölzer ſind bei den Herren Oberförſtern Meſſow zu Forſt haus Faſanerie, Hartig zu Forſthaus Hammer und Iſing zu Forſthaus Klein - Waſſerburg ein zuſehen, welche die Hölzer auf Verlangen auch [...]
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger (Allgemeine preußische Staats-Zeitung)04.10.1853
  • Datum
    Dienstag, 04. Oktober 1853
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 1
[...] [1354] Bekanntmachung. - Am 28. September 1853 iſt im neuen See bei der Faſanerie, am Gänſeſtig, ein unbekann ter männlicher Leichnam aufgefunden; da derſelbe durch Verweſung noch nicht zerſtört war, ſo läßt [...]
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger (Allgemeine preußische Staats-Zeitung)23.09.1853
  • Datum
    Freitag, 23. September 1853
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 1
[...] Die ſpeziellen Verzeichniſſe dieſer Hölzer ſind bei den Herren Oberförſtern Meſſow zu Forſthaus Faſanerie, Hartig zu Forſthaus Hammer und Iſing zu Forſthaus Klein-Waſſerburg einzuſehen, welche die Hölzer auf Verlangen vorzeigen laſſen [...]
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger (Allgemeine preußische Staats-Zeitung)06.01.1854
  • Datum
    Freitag, 06. Januar 1854
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 1
[...] Die ſpeziellen Verzeichniſſe dieſer Hölzer ſind bei den Herren Oberförſtern Meſſow zu Forſthaus Faſanerie und Hartig zu Forſthaus Hammer ein zuſehen, welche die Hölzer auf Verlangen auch vorzeigen laſſen werden. [...]