Volltextsuche ändern

111 Treffer
Suchbegriff: Leuten

Über die Volltextsuche können Sie mit einem oder mehreren Begriffen den Gesamtbestand der digitalisierten Zeitungen durchsuchen.

Hier können Sie gezielt in einem oder mehreren Zeitungsunternehmen bzw. Zeitungstiteln suchen, tagesgenau nach Zeitungsausgaben recherchieren oder auf bestimmte Zeiträume eingrenzen. Auch Erscheinungs- und Verbreitungsorte der Zeitungen können in die Suche mit einbezogen werden. Detaillierte Hinweise zur Suche.

Datum

Für Der gerade Weg/Illustrierter Sonntag haben Sie die Möglichkeit, auf Ebene der Zeitungsartikel in Überschriften oder Artikeltexten zu suchen.


Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung14.04.1876
  • Datum
    Freitag, 14. April 1876
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 10
[...] Ein „gewaltſamer Einfall“ im Sinne des § 83 St. G. B. iſt ſchon dann als vorhan den anzunehmen, wenn eine Ueberzahl von Leuten in rechtswidriger Art auf fremdem Grund und Boden ſo vorgeht, daß jeder Widerſtand von Seite des Berechtigten fruchtlos erſcheint. – Das Thatbeſtandserforderniß „mit geſammelten mehreren Leu [...]
[...] wieſe, in deſſen ruhigem Beſitze ſie ſich befanden, durch die Handlungsweiſe der Angeklagten geſtört worden ſei. Allein der Einfall ſei weder eiu gewaltſamer geweſen, noch mit geſammelten mehreren Leuten geſchehen. Denn „bei der Verſammlung der Kleinhäusler am 13. Juni 1875 wurde keine Verabredung dahin getroffen, ſich zu ſammeln, in hellen Haufen einen Einfall auf die Roßwieſe [...]
[...] zu unternehmen und zum Zwecke des Abmähens der Wieſe nöthigenfalls mit Gewalt den Einlaß auf dieſelbe zu erzwingen; das Geſetz ſpricht nicht ohne Abſicht von geſammelten und nicht von verſammelten Leuten. Einige der Kleinhäusler begannen in Gegenwart der Beſtifteten und von dieſen ungehindert auf der Wieſe zu mähen; erſt ſpäter geſchah der angebliche Gewaltact, von welchem die Anklage ſpricht. In [...]
[...] eigenmächtige Störung des ruhigen Beſitzes von Grund und Boden oder der ſich dar auf beziehenden Rechte eines Anderen; die Störung muß 2. durch einen gewaltſamen Einfall; 3. mit geſammelten mehreren Leuten geſchehen. Das erſte Erforderniß iſt bereits durch das Erkenntniſgericht feſtgeſtellt und hinreichend begründet. Was das zweite Erforderniſ des „gewaltſamen Einfalles“ anbelangt, ſo erkennt das Kreis [...]
[...] einſahen, daß ſie die überlegene Anzahl der Kleinhäusler an der Abmähung der Wieſe nicht behindern konnten. Das dritte Erforderniß: „mit geſammelten mehreren Leuten“ – wurde vom Erkenntnißgerichte aus dem Grunde nicht als vorhanden angeſehen, weil ſich die Kleinhäusler bei ihrer Zuſammenkunft am 13. Juni 1875 nicht dahin verab [...]
[...] redet hatten, ſich zu ſammeln und in hellen Haufen einen Einfall auf die Roßwieſe zu unternehmen; dies gehöre aber nothwendig zum Begriffe des im § 83 St. G. bezeichneten Verbrechens, da das Geſetz von geſammelten Leuten ſpreche. – Da gegen muß bemerkt werden, daß eine Verabredung, wie die vom Erkenntnißgerichte erwähnte, kein Erforderniſ dieſes Verbrechens iſt. Die mehreren Leute, welche den [...]
[...] oder zuſammengekommen waren, als um gemeinſchaftlich und daher mit phy ſiſcher Uebermacht ihr rechtswidriges Vorhaben auszuführen. Jeder von ihnen betrat mit mehreren geſammelten Leuten die Roßwieſe, und es iſt ſomit auch das dritte Erforderniſ zu dem Verbrechen des § 83 St. G. vorhanden. Bezüglich die ſes Punktes ſagt eine Caſſationsentſcheidung vom 3. März 1853, Z. 1648 : [...]
[...] Gemeinde K. gehindert; auch hier war eine Verabredung und Verſammlung vor ausgegangen, und es ſind daher die Criterien eines gewaltſamen Anfalls mit ge ſammelten Leuten vorhanden“. – Die Nichtigkeitsbeſchwerde iſt daher begrün det, das Urtheil aufzuheben und vom h. Caſſationshofe nach Maßgabe des § 288 Z. 3 St. P. O. in der Sache vorzugehen. [...]
[...] werden muß, wenn eine Ueberzahl von Leuten in rechtswidriger Art auf fremdem (jrund und Boden in ſolcher Art vorgeht, daß jeder Widerſtand von Seite der Berechtigten fruchtlos erſcheint und wenn man als das Criterium eines gewaltſamen [...]
[...] derſelben in ein von allen Seiten offenes Grundſtück ein anderes Hinderniß als eben nur ihren Proteſt entgegenzuſetzen und ſich ſohin von der Wieſe zurückziehen mußten; daß endlich der gewaltſame Einfall mit geſammelten mehreren Leuten ſtattgefunden hat, läßt ſich umſoweniger bezweifeln, als eine vorläufige Verabredung im Geſetze nicht gefordert wird; im gegenwärtigen Falle aber das gleichzeitige Eindringen einer [...]
Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung02.06.1868
  • Datum
    Dienstag, 02. Juni 1868
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 4
[...] oder an deſſen Hausleuten, Habe und Gut Gewalt auszuüben; obgleich es richtig iſt, daß der gewaltſame Einfall auf fremden Grund und Boden ſchon nach der Natur dieſer Handlung nur von mehreren Leuten ausführbar erſcheint, die ſich zu dieſem Zwecke vereinigt haben, daher auch das Geſetz zum Begriffe dieſes Falles der öffentlichen Gewaltthätigkeit das Merkmal: mit geſammelten mehreren [...]
[...] zu dieſem Zwecke vereinigt haben, daher auch das Geſetz zum Begriffe dieſes Falles der öffentlichen Gewaltthätigkeit das Merkmal: mit geſammelten mehreren Leuten ohne weiteren Unterſchied, ob ſie mit Waffen verſehen ſind oder nicht, einerſeits als nothwendig, andererſeits aber auch für genügend anerkannt, weil eben ſchon in der Vereinbarung mehrerer Leute zu demſelben Zwecke eine Mani [...]
[...] dieſes Eindringens von einem Einzelnen jedoch die zum Begriffe des Verbrechens ſchon genügende Abſicht, um an der Perſon des Andern oder an ſeinen Haus leuten, ſeiner Habe und Gut Gewalt auszuüben, durch ein weiteres zweifelloſes Merkmal ſich kundgeben muß, was in der Bewaffnung des ohne Gehilfen Ein gedrungenen liegt, weßhalb auch das Geſetz bei dem Eindringen ohne Gehilfen [...]
[...] nen Bewaffneten, wohl aber mit geſammelten mehreren Leuten ohne Waffen ein [...]
Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung21.05.1869
  • Datum
    Freitag, 21. Mai 1869
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 4
[...] Eine Ohrfeige wird dadurch, daß der Schall derſelben von mehreren Leuten ge hört werden konnte, noch nicht zur Ehrenbeleidigung. (§ 496 St. G.) [...]
[...] Das Bezirksgericht ſprach die Angeklagte mit Urtheil vom 3. September 1868, Z. 787, nichtſchuldig, da die Ehrenbeleidigung weder öffentlich noch vor mehreren Leuten ſtattgefunden habe. Hiegegen erkannte das k. k. öſterr. Oberlandesgericht mit Erlaß vom 18. November 1868, Z. 22.145, die Angeklagte der Uebertretung des [...]
[...] Wange und Naſe aus der Wohnung der Angeklagten kam, feſtgeſtellt er ſcheine, daß letztere die erſtere geohrfeigt habe, und weil dieſe Mißhandlung als eine öffentliche oder doch vor mehreren Leuten begangene betrachtet wer den müſſe, da eben die Zeugen von dieſer Injurie, indem ſie die Ohrfeigen ſchallen hörten, wenigſtens Ohrenzeugen waren. [...]
[...] ſo heißt es in dem betreffenden Decrete, der § 496 des Strafgeſetzes ſetzt voraus, daß der einer Ehrenbeleidigung Beſchuldigte auch wiſſe oder wiſſen könne, daß ſelbe öffentlich oder vor mehreren Leuten geſchehe, was im vor liegenden Falle nicht eintrat, wo der Streit im Wohnzimmer der Privat klägerin vorfiel und die Zeugen nur in ihrer gegenüber gelegenen Wohnung [...]
Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung07.12.1866
  • Datum
    Freitag, 07. Dezember 1866
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 3
[...] handelt: (Wer die Ehrfurcht gegen den Kaiſer verletzt), es geſchehe dies durch perſönliche Beleidigung, durch öffentlich oder vor mehreren Leuten vorge brachte Schmähungen, Läſterungen oder Verſpottungen, durch Druckwerke, Mittheilung oder Verbreitung von bildlichen Darſtellungen oder Schriften . [...]
[...] 1. Durch perſönliche Beleidigung – in welcher Hinſicht wir auf die hergebrachte Interpretation verweiſen, weil ſie im Allgemeinen richtig iſt *). 2. Durch öffentlich oder vor mehreren Leuten vorgebrachte Schmähungen, Läſterungen oder Verſpottungen. Hat ſich alſo Jemand öffentlich u. ſ. w. zwar „ehrfurchtsverletzend“ ge [...]
[...] deutet, wie Heinſius in ſeinem deutſchen Wörterbuch ſich ausdrückt: „einen höheren Grad der Menge (und der inneren Stärke) auf unbeſtimmte Art.“ Erinnern wollen wir weiter daran, daß man unter „Leuten“ nicht die Familiengenoſſen verſtehen kann; man äußert ſich nicht „vor mehreren Leuten“, wenn man im vertraulichen Kreiſe zu ſeinen Angehörigen ſpricht. [...]
Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung20.11.1862
  • Datum
    Donnerstag, 20. November 1862
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 3
[...] einander), Dunkelarreſt, einſamer Arreſt. Latten kennt man nicht. Hr. Der alte Herr iſt augenſcheinlich bei den Leuten geachtet und geliebt. Es iſt eine ſchöne Capelle vorhanden, in welcher Geſang und Muſik, bis auf's Orgelſpiel, wofür ein Organiſt vorhanden iſt, von den Gefangenen aus [...]
[...] befriedigend. Einer von den Aerzten wohnt in der Anſtalt. Die Anſtalt liegt wunderſchön und hat nach der Moldau hin eine prachtvolle Aus ſicht, die Niemand den Leuten durch geblendetes oder gepreßtes Glas zu verkümmern denkt. Die Anſtalt hat ſehr gutes Waſſer, die Koſt bereitet ein Lieferant [...]
[...] und des böhmiſchen Charakters zu rechnen; ſie hatte nichts kriechendes, im Gegentheil ſchienen die Leute Vertrauen zu den Schweſtern zu ha ben. Dieſe waren des Dienſtes trefflich kundig, halfen den Leuten bei der Arbeit und belehrten ſie, auch bei der Weberei, und wußten über Alles Auskunft zu geben. Sie fragten auch, oder wünſchten ſehr, ſo auch [...]
Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung15.03.1870
  • Datum
    Dienstag, 15. März 1870
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 3
[...] chen werden. (Art. 30, 15 W. O., §§ 1333, 1334 allgem. bürgerl. G. B., 5 J. M. V. vom 25. Jänner 1850, Nr. 52 R. G. Bl.) Strafſache. Eine nicht öffentlich oder vor mehreren Leuten zugefügte thätliche [...]
[...] Eine nicht öffentlich oder vor mehreren Leuten zugefügte thätliche Mißhandlung begründet nicht eine Ehrenbeleidigung nach § 496 St. G. Zu § 1339 a. b. G. B. [...]
[...] Hing gen fand der k. k. oberſte Gerichtshof in Erwägung, daß in dem vor iegenden Faze der § 496 St. G. irrig angewendet wurde, weil die Mißhandlung nicht öffentlich oder vor mehreren Leuten geſchehen iſt, und daß auch der Thatbeſtand einer anderen unter das allgemeine Strafgeſetz fallenden Handlung nicht vorliegt, nach den §§ 210, 21 1, 304 und 310 [...]
Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung19.09.1865
  • Datum
    Dienstag, 19. September 1865
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 3
[...] vom Gericht, auch wenn kein Angeber vorkäme, von Amtswegen einzuleiten, damit die Frommen in Sicherheit, die Böſen in Furcht der Nachſtellung und Strafe erhalten, das Land auch von ſchädlichen Leuten gereiniget werde“. (Fortſetzung folgt.) [...]
[...] kommt und ſie eben deßhalb nach § 372 und 373 a. b. G. B. den Klä gern weichen müſſen, zumal da die durch den von Joſeph W. mit den Ehe leuten T. geſchloſſenen Darlehensvertrag, zu deſſen Abſchließung er von den Klägern in ihren Namen bevollmächtigt war, gegründeten Rechte und Verbind lichkeiten gemäß dem § 1017 a. b. G. B. eben nur den Klägern als Ge [...]
[...] Der oberſte Gerichtshof beſtätigte das obergerichtliche Erkenntniß, weil der Name, womit die Angeklagte nach der Zeugenausſage den Privatkläger vor mehreren Leuten belegte, nach der von ihr ſelbſt bei der Verhandlung gemachten Angabe dort, wo ſie ſich desſelben bediente, allerdings ein beſchim pfender iſt, indem der damit Bezeichnete dadurch des Beſitzes und Gebrauches [...]
Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung28.10.1864
  • Datum
    Freitag, 28. Oktober 1864
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 2
[...] zu ihr verſehen möge, oder ob die ſelbig Perſon dergleichen Miſſethat vormals geübt, unterſtanden habe oder beziegen worden ſei. Doch ſoll ſol cher böſe Leumunt nicht von Feinden oder leichtfertigen Leuten, ſondern von unparteilichen redlichen Leuten kommen.“ Unabweisbar iſt die Leu mundserforſchung für den Unterſuchungsrichter, der regnoscirend und Ma [...]
[...] einer Regenwolke vergleichbar, die eine erſtaunliche Anziehungskraft hat und ſich überraſchend ſchnell vergrößert und ausbreitet. Iſt Jemand in den Verdacht eines Verbrechens gekommen, ſo fehlt es nicht an Leuten, [...]
Allgemeine österreichische Gerichts-Zeitung19.09.1863
  • Datum
    Samstag, 19. September 1863
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 3
[...] und ehrbaren Leuten zur rechten Zeit geſchehen oder die nach dem Stadtrecht [...]
[...] mit ehrbaren Leuten, oder mit verſiegelten Briefen bewährt werden, unverrückt in Kraft bleiben ſollen, ünd verſpricht den Bürgern auch ſelbſt nicht dawider zu handeln. [...]
[...] Gut nicht Zeuge ſein, wohl aber in Rechtsſachen wegen einer Schuldforderung oder Beleidigung (§. 78). Der Theilhaber eines Geſchäftes oder einer Sache konnte für ſeinen Genoſſen nicht Zeuge ſein (§. 79). Der Richter konnte mit ſeinen Leuten gegen Bürger nur das was zu ihrem Amte gehörte, andere Dinge aber nur mit Bürgern oder durch ſeinen Eid erweiſen (§ 74). Der Zeugenbeweis in Rechts. ſachen zwiſchen Juden und Chriſten war insbeſondere genau normirt (§ 110). Zum Beweiſe [...]
Allgemeine österreichische Gerichts-ZeitungBeilage 30.12.1870
  • Datum
    Freitag, 30. Dezember 1870
  • Erschienen
    Wien
  • Verbreitungsort(e)
    Wien
Anzahl der Treffer: 3
[...] gehoben worden ſei, und weil die die Führung des Beweiſes durch Handelsbücher be treffenden Beſtimmungen des Handelsgeſetzes auch in den Beziehungen zwiſchen Kauf leuten und Nichtkaufleuten zu gelten Ä [...]
[...] Zu §§ 488 und 493. A. erzählte an einem öffentlichen Platze vor mehreren Leuten als eine Orts neuigkeit und als eine über jeden Zweifel erhabene Thatſache, daß zwei junge Leute [...]
[...] A. nannte den verſtorbenen B. vor mehreren Leuten aus Anlaß der Beſpre chung eines früheren Geſchäftes einen „verfluchten, ſchlechten Kerl“ und wurde deßhalb der Uebertretung des § 496 St. G. B. für ſchuldig erkannt. [...]