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Suchbegriff: Mehring

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Königlich-bayerisches Kreis-Amtsblatt der Oberpfalz und von Regensburg (Königlich bayerisches Intelligenzblatt für die Oberpfalz und von Regensburg)04.03.1862
  • Datum
    Dienstag, 04. März 1862
  • Erschienen
    Regensburg
  • Verbreitungsort(e)
    Regensburg
Anzahl der Treffer: 10
[...] für den Betrag von mehr als 500 fl. bis zu 1000 fl. - Verſteigerung beträgt das Honorar des Notars, einſchließ [...]
[...] einſchließlich ºb: / Procent für den Betrag von mehr als 1000 f. bis zu 5000f. einſchließlich (. . - für den Betrag von mehr [...]
[...] für den Betrag von mehr - einſchließlich * ***. % Precent für den Betrag von mehr als 10000f. / Procent [...]
[...] für den Betrag von mehr als 1000 f. und zwar [...]
[...] unter 10 fl. -beträgt, können nicht mehr als 30 Kreuzer als Honorar in Anſatz gebracht werden. [...]
[...] bei einer Schuldſumme von einem höheren Betrage: für den Betrag bis zu 1000f. einſchließlich 2 Procent, für den Betrag von mehr als 1000 f. bis zu 5000f. einſchließlich . - "/s Procent, für den Betrag von mehr als 5000 f. bis zu 10000fl. [...]
[...] bei einem höheren Betrage derſelben: - für den Betrag bis zu 500f, einſchließlich 3 Procent, für den Betrag von mehr als 500 f. bis zu 1000f. einſchließlich ------- 2 Procent, für den Betrag von mehr als 1000 fl. 1 Procent, [...]
[...] bei einem höheren Betrage derſelben: - für den Betrag bis zu 1000ſt, einſchließlich 1 Procent, für den Betrag von mehr als 1000 f. /, Procent. [...]
[...] Mit dreißig Kreuzern werden vergütet: Vollmachten und Genehmigungsurkunden, deren Aufnahme nicht mehr als eine Stmnde in Anſpruch nimmt; die Zurücknahme einer Vollmacht; Lebens-Atteſte; [...]
[...] einer Leiſtung, über Geldvorzählung und dergleichen Thatſachen; Vollmachten, deren Aufnahme mehr als eine Stunde in Anſpruch nimmt; die Beurkundung von Kündigungen, Proteſtationen, [...]
Königlich-bayerisches Kreis-Amtsblatt der Oberpfalz und von Regensburg (Königlich bayerisches Intelligenzblatt für die Oberpfalz und von Regensburg)12.04.1876
  • Datum
    Mittwoch, 12. April 1876
  • Erschienen
    Regensburg
  • Verbreitungsort(e)
    Regensburg
Anzahl der Treffer: 10
[...] der niedrigſte vorher angegebene Satz nicht über ſchritten werden. 3) Wird gleichzeitig mehr als ein krankes Thier von demſelben Beſitzer dem Thierarzte zur Behandlung zugeführt, ſo wird für das zweite und die übrigen [...]
[...] ärzten, den Beſuch mit eingerechnet: a) für die erſte 2–4 Mark, bei Nacht die Hälfte mehr; b) für jede weitere Conſultation 1–2 Mark, bei Nacht das Doppelte. [...]
[...] 11) Für Beſuch und Unterſuchung eines kranken Haus thieres außerhalb des Wohnortes des Thierarztes bei einer Entfernung von mehr als 1/2 Kilometer mit oder ohne Arzneiverordnung: a) Vergütung für Zeitaufwand: [...]
[...] a) für je 3 Kilometer des Hin- und Rückweges 1–2 Mark; 6) bei Nacht die Hälfte mehr; [...]
[...] Sind bei einem und demſelben Beſitzer im nämlichen Anweſen mehrere Thiere zugleich in ärztlicher Behand lung, ſo darf für jeden Beſuch um die Hälfte mehr be rechnet werden. [...]
[...] Wird gleichzeitig die Unterſuchung bei einem weiteren Thiere desſelben Beſitzers vorgenommen, um die Hälfte mehr. Für die Vornahme der Sektion: a) eines großen Hausthieres 2–6 Mark, [...]
[...] b) eines kleinen Hausthieres 1–2 Mark, c) eines mit anſteckender Krankheit behafteten Thieres um die Hälfte mehr. Wird gleichzeitig die Sektion eines weiteren Thieres desſelben Beſitzers vorgenommen, um die Hälfte mehr. [...]
[...] A. Vergütung für Zeitaufwand bei auswärtigen Ge ſchäften. 1) Taggebühr bei einer Geſchäftsdauer von mehr als fünf Stunden 7 Mark 20 Pfennig. « 2) Halbe Taggebühr bei einer Geſchäftsdauer von fünf [...]
[...] Der volle Betrag der Taggebühr iſt anzuſprechen, wenn das Geſchäft über fünf Stunden gedauert hat. Bei einer Geſchäftsdauer von mehr als zwölf Stunden erhöht ſich die Taggebühr um die Hälfte. [...]
[...] k. Bergwerks- und Salinenverwaltung. Nach dem 30. April l. Js. werden die bezeichneten Münzen nicht mehr in Zahlung genommen und auch bei den Einlöſekaſſen nicht mehr umgewechſelt. München den 29. März 1876. [...]
Königlich bayerisches Intelligenzblatt für die Oberpfalz und von Regensburg15.03.1843
  • Datum
    Mittwoch, 15. März 1843
  • Erschienen
    Regensburg
  • Verbreitungsort(e)
    Regensburg
Anzahl der Treffer: 10
[...] 3) drei und mehr Zugthiere. [...]
[...] 2) mehr als 48 Centner. [...]
[...] 1) bis zu 36 Centner. 2) mehr als 36 Centner. [...]
[...] 1) bis zu 48 Centner. 2) mehr als 48 Centner. [...]
[...] 2) mehr als 24 Centner. [...]
[...] 2) mehr als 24 Centner. [...]
[...] 3) drei und mehr Zugthiere. [...]
[...] bis zu 24 Centner. mehr als 24 Centner. bis zu 24 Centner. [...]
[...] mehr als 24 Centner. [...]
[...] ****) Da der § 11. mehr als 24 Centner bei 2 Zugthieren zu laden geſtattet, ſo muß analog auch bei gleicher Felgenbreite auch auf ein Zugthier eine mehr als 12 Centner haltende [...]
Königlich-bayerisches Kreis-Amtsblatt der Oberpfalz und von Regensburg (Königlich bayerisches Intelligenzblatt für die Oberpfalz und von Regensburg)01.07.1863
  • Datum
    Mittwoch, 01. Juli 1863
  • Erschienen
    Regensburg
  • Verbreitungsort(e)
    Regensburg
Anzahl der Treffer: 7
[...] für den Betrag bis zu 200 Gulden einſchließlich 1 Prozent, - für den Betrag von mehr als 200 Gulden bis zu 600 Gulden einſchließlich", Prozent, für den Betrag von mehr als 600 Gulden bis zu [...]
[...] für den Betrag von mehr als 600 Gulden bis zu 2000 Gulden einſchließlich / Prozent, für den Betrag von mehr als 2000 Gulden bis zu 10000 Gulden einſchließlich / Prozent, für den Betrag von mehr als 10000 Gulden /. [...]
[...] lich 30 kr, - bei einem Werthe, beziehungsweiſe einer Schuldſumme von mehr als 100 Gulden bis zu 300 Gulden ein ſchließlich 1 Gulden, bei einem höheren Werthe, beziehungsweiſe einer höheren [...]
[...] für den Betrag bis zu 600 Gulden einſchließlich "/s Prozent, für den Betrag von mehr als 600 Gulden bis zu 2000 Gulden einſchließlich 6 Prozent, für den Betrag von mehr als 2000 Gulden bis zu [...]
[...] für den Betrag von mehr als 2000 Gulden bis zu 10000 Gulden einſchließlich /10 Prozent, für den Betrag von mehr als 10000 Gulden so [...]
[...] § 5. Bei Pacht- und Miethverträgen auf die Dauer von mehr als fünf Jahren oder auf unbeſtimmte Zeit iſt der fünffache Betrag des jährlichen Pacht- oder Mietzinſes als Vertragsgegenſtandsſumme der Gebührenberechnung [...]
[...] 1) Quittungen, Verzichte, Erklärungen und Verträge über Erlaſſung oder Stundung einer Schuld, wenn dieſe nicht mehr als 100 fl. beträgt, ſowie 2) Erklärungen in Hypothekenſachen, wenn die im Hypo thekenbuche eingetragene oder einzutragende Forde [...]
Königlich-bayerisches Kreis-Amtsblatt der Oberpfalz und von Regensburg (Königlich bayerisches Intelligenzblatt für die Oberpfalz und von Regensburg)27.03.1871
  • Datum
    Montag, 27. März 1871
  • Erschienen
    Regensburg
  • Verbreitungsort(e)
    Regensburg
Anzahl der Treffer: 10
[...] Wir werden daher mehr als je in der Lage ſein, dieſen Uebelſtänden nach Kräften abzuwehren. Die erſte Hilfe wird wohl jeder in ſeiner eigenen Wirthſchaft zu [...]
[...] 30 Wörth 61 71 9 Summa 29732904359 Gegen das Vorjahr mehr - - weniger 69 28 [...]
[...] Futterbau verwendet werden kann, ihm mehr einträgt als durch die Benützung zur Fiſchzucht, Bei den immer ſteigenden Preiſen der Lebensmittel [...]
[...] 21. Februar 1870 über die Thätigkeit und Gebahrung unſeres Vereines im Vorjahre 1869 haben wir die Hoff nung ausgeſprochen, daß derſelbe nicht allein immer mehr und mehr erſtarken, ſondern auch an Ausdehnung zu nehmen und dadurch ſeinen Zweck – der landwirthſchaft [...]
[...] gehabt haben, ſo wird der Abſchluß immerhin ein be friedigender genannt werden dürfen. Wir glauben dies um ſo mehr ausſprechen zu können, als das nach allen Richtungen hin abnorme Jahr 1870 [...]
[...] nicht ganz pünktlich bezahlen kann, trägt ebenfalls dazu bei die Abneigung zu Darlehen aufs Land zu ſteigern und ſeitdem ſolvente Staaten mehr als 5 % Zinſen bieten, kann die Luſt hiezu noch weniger wachſen. Wie kann aber ein Bauer mehr als 5 % Zinſen aus den [...]
[...] Jedenfalls gibt man ſich der Hoffnung hin, daß der Landwirth den Werth der Wiſſenſchaft immer mehr er kennen wird, jemehr die naturwiſſenſchaftlichen Kenntniſſe [...]
[...] Vertheilung der Gemeindegründe, die Anlage von Be und Entwäſſerungen, die beſſere Bewirthſchaftung der Ge meinde- und Stiftungs-Waldungen 2c., immer mehr zu nimmt. [...]
[...] 1) die Bezirks-Obſtbaum-Schule zu Hohengebraching, mit mehr als 6000 Stück veredelter Bäumchen, durch Herrn Lehrer Altman, 2) die Obſtbaum-Pflanzung mit mehr als 400 Obſt [...]
[...] orten die Anlage verbeſſerter Düngerſtätten und Compoſt haufen, die fleißigere Benützung der Gülle und des Stall Düngers immer mehr zunimmt. In anerkennenswerther Weiſe wurden durch die Be [...]
Königlich bayerisches Intelligenzblatt für die Oberpfalz und von Regensburg07.06.1845
  • Datum
    Samstag, 07. Juni 1845
  • Erschienen
    Regensburg
  • Verbreitungsort(e)
    Regensburg
Anzahl der Treffer: 10
[...] 1) bis zu 36 Centner. 2) mehr als 36 Centner. [...]
[...] 1) bis zu 48 Centner. 2) mehr als 48 Centner. [...]
[...] 1) bis zu 24 Centner. 2) mehr als 24 Centner. [...]
[...] 1) bis zu 36 Centner. 2) mehr als 36 Centner. [...]
[...] 1) bis zu 48 Centner. 2) mehr als 48 Centner. [...]
[...] 2) zwei Zugthiere. 3) drei und mehr Zugthiere. [...]
[...] 2) zwei Zugthiere. 3) drei und mehr Zugthiere. [...]
[...] 2) mehr als 24 Centner. [...]
[...] mehr als 24 Centner. 1) zwiſchen 12 und 24 Centnern. [...]
[...] 2) mehr als 24 Centner. [...]
Königlich-bayerisches Kreis-Amtsblatt der Oberpfalz und von Regensburg (Königlich bayerisches Intelligenzblatt für die Oberpfalz und von Regensburg)28.12.1875
  • Datum
    Dienstag, 28. Dezember 1875
  • Erschienen
    Regensburg
  • Verbreitungsort(e)
    Regensburg
Anzahl der Treffer: 10
[...] werden daher aufgezehrt und fließen nicht mehr in die [...]
[...] 2) Die Regie erfordere ein Mehr von 1 fl. 31 kr. [...]
[...] für Beleuchtung von 60 fl. auf 70 fl, für übrige Regie von 50 f. auf 98 fl., auf Unterhaltung des Inventares ein Mehr von 14 fl. - auf Gebäude-Unterhaltung ein Mehr von 18 fl, [...]
[...] Q – Staats- Landrathes. Staats-Regierung Regierung. – - - - mehr weniger - - zTX-zTX zTX-zTs I. A6ſchnitt. | | | [...]
[...] nats- Landrathes. | Staats- Regierung Regierung. - - – - mehr weniger -- zT x T x T3 - ATX Tit. 2. [...]
[...] Q Staats- Landrathes. Staats- Regierung Regierung. - - mehr weniger ./ Ä. ./ & & III. 4 Blinden-Inſtitute: [...]
[...] Q Staats- Landrathes. Staats-Regierung Regierung. - mehr weniger ./ Ä. v/ & & [X III. 9 Tit. 2. [...]
[...] * | Landrates, Staats-Regierung Regierung. - mehr weniger ATX zTX zTX zTz TV. Auf Induſtrie und Cultur. [...]
[...] Q taats- Landrathes. Staats-Regierung Regierung. mehr weniger VI. 9 Unterſtützung gemeindlicher und diſtriktiver % & ./ & T& T WTA Armenpflegen. [...]
[...] Staats- Laudrathes. Staats-Regierung Regierung. -- mehr weniger -T- ./ Ä. ZTXT zT XI ZTE L12 Unterſtützungs-Beiträge für die Schullehrers [...]
Königlich bayerisches Intelligenzblatt für die Oberpfalz und von Regensburg04.05.1844
  • Datum
    Samstag, 04. Mai 1844
  • Erschienen
    Regensburg
  • Verbreitungsort(e)
    Regensburg
Anzahl der Treffer: 10
[...] nicht mehr berückſichtiget werden können. [...]
[...] den, ſolche - bis zum 22. Mai dieſes Jahrs dahier anzumelden, widrigenfalls ſie nicht mehr berückſichtiget werden können. Am 24ſten April 1844. [...]
[...] gefordert, dieſelben um ſo mehr bis zum 22. Mai c. - [...]
[...] dahier anzumelden, als ſie ſonſt nicht mehr be [...]
[...] Forderung zu machen hat, muß ſolche binnen vier Wochen von heute an gerechnet, dahier anmelden, außerdeſſen er nicht mehr gehört [...]
[...] um ſo mehr dahier anzumelden, als ſie ſonſt [...]
[...] nicht mehr berückſichtiget werden können. Am 29ſten April 1844. Königl. Landgericht Obervichtach. [...]
[...] gen, widrigenfalls ſie damit nicht mehr gehört werden können. Vohenſtrauß am 25ſten April 1844. [...]
[...] bekannt gemacht, daß ſie ihre allenfallſigen Ein ſprüche innerhalb vier Wochen von heute an, hierorts um ſo mehr geltend zu machen haben, als nach Verfluß dieſer Friſt keine Rück“ ſicht hierauf mehr genommen werden wird. [...]
[...] des Kataſters anzuzeigen, weil nach Umfluß dieſes Termines eine ſolche Anzeige nicht mehr beachtet werden könnte. Zur Anbringung der Beſchwerden gegen eine [...]
Königlich bayerisches Intelligenzblatt für die Oberpfalz und von Regensburg16.06.1847
  • Datum
    Mittwoch, 16. Juni 1847
  • Erschienen
    Regensburg
  • Verbreitungsort(e)
    Regensburg
Anzahl der Treffer: 10
[...] allenfallſige Anſprüche an die Winter'ſche Familie innerhalb 14 Tagen dahier anzubringen ſind, da ſolche ſpäter nicht mehr berückſichtigt werden könnten. Sulzbach am 1ſten Juni 1847. [...]
[...] bis zum 24ſten die ß dahier anzumelden, außerdem ſie damit nicht mehr gehört werden würden. Vohenſtrauß den 8ten Juni 1847. Königliches Landgericht Vohenſtrauß. [...]
[...] nen glauben, ſolche bis zum 24ſten d. Mts. dahier anzubringen, widrigenfalls ſie nicht mehr gehört werden können. Vohenſtrauß den 8ten Juni 1847. [...]
[...] 24ſten die ß dahier anzumelden, außerdeſſen er nicht mehr gehört werden könne. Vohenſtrauß den 8ten Juni 1847. Königliches Landgericht Vohenſtrauß. [...]
[...] bis zum 26ſten d. Mts. um ſo gewiſſer hierorts anzumelden, als ſie außerdem nicht mehr berückſichtigt würden. Regenſtauf den 4ten Juni 187. Königliches Landgericht Regenſtauf. [...]
[...] Mittwoch den 30ſten Juni l. Js., um ſo beſtimmter hierorts anzumelden, als ſie ſpäter nicht mehr berückſichtiget werden könnten. Hemau den 15ten Juni 1847. Königliches Landgericht Hemau. [...]
[...] Donnerſtag den 1ſten Juli l. Js., um ſo mehr hierorts angemeldet werden, als ſie ſpäter nicht mehr berückſichtigt werden könnten. Hemau am 1ſten Juni 1847. [...]
[...] Donnerſtag den 1ſten Juli l. Js. um ſo gewiſſer hierorts anzumelden, als ſie au ßerdeſſen nicht mehr berückſichtigt werden könnten. Hemau den 21ſten Mai 1847. Königliches Landgericht Hemau. [...]
[...] Donnerſtag den 8ten Juli l. Js. um ſo beſtimmter hierorts anzumelden, als ſie ſpäter nicht mehr berückſichtiget werden könnten. Hemau den 1ſten Juni 1847. Königliches Landgericht Hemau. [...]
[...] Samſtag den 10ten Juli l. Js. um ſo beſtimmter hierorts anzumelden, als ſie ſpäter nicht mehr berückſichtiget werden könnten. Hemau den 7ten Juni 1847. Königliches Landgericht. [...]
Königlich bayerisches Intelligenzblatt für die Oberpfalz und von Regensburg13.03.1844
  • Datum
    Mittwoch, 13. März 1844
  • Erschienen
    Regensburg
  • Verbreitungsort(e)
    Regensburg
Anzahl der Treffer: 10
[...] Forderungen bis zum BB. dieß Monats um ſo mehr geltend zu machen, als ſie ſonſt nicht mehr berückſichtigt werden können. Am 4. März 1844. [...]
[...] Rechte bis zum 22. dieſ Monats um ſo mehr dahier geltend zu machen, als ſonſt dieſelben nicht mehr berückſichtigt werden können. Am 3ten März 1844. [...]
[...] fallſige Forderungen an dieſelben ſind bis zum 22ſten dieß Monats um ſo mehr dahier geltend zu machen, als ſie ſonſt nicht mehr berückſichtiget werden können. Am 4ten März 1844. [...]
[...] zum 24. März d. Js. um ſo ſicherer dahier anzumelden, als ſonſt keine Rückſicht mehr darauf genommen, und, deßhalb die Verabfolgung des Reiſepaſſes nicht bean ſtandet werden würde. - [...]
[...] gefordert, binnen 4 Wochen von heute ange rechnet, ſolche dahier anzubringen, außerdeſſen ſie mit ihren Anforderungen nicht mehr gehört werden. Vohenſtrauß den 29ſten Februar 1844. [...]
[...] vom Tage dieſer Vorladung an hierorts geltend zu machen haben, als nach Verfluß dieſer Zeit keine Rückſicht hierauf mehr genommen werden wird. Sulzbach den 1. März 1844. [...]
[...] nen 4 Wochen von heute an gerechnet, Solche dahier anzubringen, außerdeſſen ſie mit ihren Anforderungen nicht mehr gehört werden würden. Vohenſtrauß am 29ſten Februar 1844. Königliches Landgericht Vohenſtrauß. [...]
[...] zum 22. März dahier geltend zu machen, indem ſie ſonſt nicht mehr berückſichtiget werden können. Am 4ten März 1844. Königl. Landgericht Obervichtach. [...]
[...] gefangen, hier geltend zu machen haben, da nach Verfluß dieſer Friſt eine Rückſicht hierauf nicht mehr genommen werden wird. Sulzbach den 2ten März 1844. Königlich Bayeriſches Landgericht. [...]
[...] hann Haller nicht mehr rechtsgültig diſponiren, keine Schuld contrahiren, und keine Zahlung leiſten oder annehmen, was hiemit von Amts [...]