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Datum

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Kladderadatsch30.03.1851
  • Datum
    Sonntag, 30. März 1851
  • Erschienen
    Bonn
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin; Bonn
Anzahl der Treffer: 5
[...] Am erſten April werden die Dresdner Conferenzen wieder eröffnet werden. Wer daran zweifelt, laſſe ſich am erſten April nach Dresden ſchicken! An ſelbigem Tage werden unſte Kammern wegen Steuerverweigerung auf gelöſt werden. Wer es nicht glaubt, laſſe ſich zu Herrn Scheer er ſchicken. [...]
[...] An ſelbigem Tage wird das Preßgeſetz von der zweiten Kammer verworfen werden. Die Zweifler mögen ſich zum Ertrablatte der Voſſiſchen ſchicken laſſen. An ſelbigem Tage wird der Gemeinderath ſich gegen jede neue Be ſteuerung der Bürger ausſprechen. Wer es leugnet, wird zu Herrn Nau - [...]
[...] nyn geſchickt werden. An ſelbigem Tage werden die Bundescommiſſare ſich des Volkes annehmen. Wer es in Kiel nicht glaubt, laſſe ſich nach Kaſſel ſchicken. An ſelbigem Tage wird das ganze Deutſche Volk all ſein Heil allein von den Diplomaten hoffen. Wer es nicht thun will, der lerne, ſich ſelbſt – in [...]
[...] An ſelbigem Tage wird das ganze Deutſche Volk all ſein Heil allein von den Diplomaten hoffen. Wer es nicht thun will, der lerne, ſich ſelbſt – in die Umſtände ſchicken. So wahr als ſich alles dieſes am 1. April erfüllen, ſo wahr als an die ſem Tage Schwarzenberg nachgeben und Preußen nicht ferner unterhan [...]
[...] ſinnungsvollen Oppoſition der Kreuzzeitung ſchicken. Kladderadatſch. [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege01.05.1863
  • Datum
    Freitag, 01. Mai 1863
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 9
[...] Das in dem § 4 des Regulativs vom 28. April 1824 auch ohne Gewerbeſchein geſtattete Umhertragen (Schicken) von ſelbſtverfertigten Waaren 2c. zum Verkaufe in der Umgegend des Wohnorts iſt auf ein durch die eigene Körperkraft des Gewerbetreibenden oder ſeiner Haus genoſſen bewirktes Tragen zu beſchränken und daher auf ein Umherfahren nicht auszudehnen. [...]
[...] 1857 nicht zu erachten ſei, und alſo auch dem dort ausgeſprochenen Verbote nicht unterliege hier nach Metzger das Fleiſch des von ihnen geſchlachteten Wiehes in dem zweimeiligen Umkreiſe ihres Wohnortes auch ohne Beſtellung, umhertragen oder ſchicken könnten, und es zu einem ſolchen Handel nicht nur für Inländer, ſondern auch für Ausländer – vergl. Kabinets - Order vom 6. Oktober 1829 Geſ-Samml. von 1830 S. 1 – nur einer von dem betreffenden Oberamte aus [...]
[...] und blos in dem Polizeibezirk ſeines Wohnorts geſchieht, wozu es dann nur der Erlaubniß der Ortspolizei Behörde bedürfen ſoll. Der § 4 bezeichnet dagegen im erſten Satze als Gegenſtand des hier gedachten gewerbe ſcheinfreien Verkehrs durch Umhertragen oder Schicken zum feilen (alſo ohne vorgängige Beſtellung erfol Ä Verkauf und zwar nicht blos im Wohnorte (in dem Polizeibezirk des Ä des Gewerbetrei enden, ſondern auch in der von der Kreis-Polizeibehörde event. näher zu beſtimmenden Umgegend deſſelben [...]
[...] Kabinets-Order vom 6. Oktober 1829, Geſ-Samml. von 1830 S. 1) mit ſelbſtgewonnenen Produkten und ſelbſt verfertigten Waaren der im § 14 Nr. 1 bezeichneten Art in einem weiteren, jedoch auch auf die Umgegend des Wohnorts beſchränkten Bezirke, die Rede und wenn dabei neben dem »umhertragen« auch das »ſchicken«, als in den Befugniſſen des ſolchen Verkehr Treibenden liegend erwähnt wird, ſo kann hierunter, nach dem FÄ dem Zwecke und Grunde des Geſetzes auch nur ein durch perſönliche Körperkraft einer [...]
[...] Miniſt.-Bl. S. 144) übereinſtimmt, ſchon: - - - »Die im § 4 des Regulativs den Inländern gegebene Erlaubniß ſelbſtverfertigte Waaren zu jeder Zeit in der Umgegend ihres Wohnorts zum feilen Verkauf umhertragen oder ſchicken zu dürfen, hat auf den feilen Verkehr, der nicht über ein Verhökern der Waare durch dieſelbe aus - rufende Perſonen hinausgeht, beſchränkt werden ſollen, wie dies auch durch die in jenem Para [...]
[...] dürfen, hat auf den feilen Verkehr, der nicht über ein Verhökern der Waare durch dieſelbe aus - rufende Perſonen hinausgeht, beſchränkt werden ſollen, wie dies auch durch die in jenem Para graphen gewählten Worte »»zum feilen Verkauf umhertragen oder ſchicken« angedeutet worden. Wer aber ſo große Quantitäten verſenden will, daß er dazu eines Fuhrwerks bedarf, muß hierzu nach § 2 des Regulativs einen Gewerbeſchein löſen.« [...]
[...] eiben läßt. Wenn ferner der § 13 des Regulativs vom 28. April 1824 in Bezug auf das dort gedachte »um hertragen oder ſchicken«, auch der zur Wartung des Geſpanns dienenden Begleiter gedenckt, ſo iſt dort nur von einem gewerbeſcheinpflichtigen umherziehend betriebenen Verkehr mit beſtimmten Waaren (Werken der bildenden Kunſt uſw.) die Rede. Es kann daraus nichts für die Auslegung der im § 4 Satz 1 gebrauchten [...]
[...] von einem gewerbeſcheinpflichtigen umherziehend betriebenen Verkehr mit beſtimmten Waaren (Werken der bildenden Kunſt uſw.) die Rede. Es kann daraus nichts für die Auslegung der im § 4 Satz 1 gebrauchten Ausdrücke »umhertragen oder ſchicken« entnommen und namentlich nicht gefolgert werden, daß der hier (im § 4 Satz gedachte Verkehr gewerbeſcheinfrei bleibe, wenn dabei zum Transport ein Fuhrwerk ge braucht wird. * - . [...]
[...] auf Grund der Regierungs - Bekanntmachung vom 16. November 1860, welche ebenfalls nur ausſprach, daß Metzger das Fleiſch des von ihnen geſchlachteten Wiehes im zweimeiligen Umkreiſe ihres Wohnortes auch ohne Beſtellung ungehindert (ohne Gewerbeſchein) zum Verkaufe umhertragen oder ſchicken könnten, in dem ihr ausgefertigten Erlaubnißſchein des Ober - Amts Hechingen geſtattet war, in den darin genannten drei Ort ſchaften mit Fleiſch Handel zu treiben, zu den dabei von ihr innezuhaltenden Grenzen, auf welche in jener [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege22.05.1863
  • Datum
    Freitag, 22. Mai 1863
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 4
[...] Das Allgemeine Landrecht Th. II. Tit. 12 verordnet: § 43. Jeder Einwohner, welcher den nöthigen Unterricht für ſeine Kinder in ſeinem Hauſe nicht beſorgen kann oder will, iſt ſchuldig, dieſelben nach zurückgelegtem fünften Jahre zur Schule zu ſchicken. und von den Schulaufſehern ſagt - § 48. Ihnen liegt es, ob unter Beiſtand der Obrigkeit darauf zu ſehen, daß alle ſchulfähigen Kinder [...]
[...] 1) Eltern oder deren geſetzliche Vertreter, welche nicht nachweiſen können, daß ſie für den nöthigen Unterricht der Kinder in ihrem Hauſe ſorgen ſollen erforderlichen Falls durch Zwangsmittel und Strafen angehalten werden jedes Kind nach zurückgelegtem fünften Jahre zur Schule zu ſchicken. Es iſt alſo eine für den ganzen Umfang des Staats geltende Vorſchrift, daß Eltern durch Zwangs mittel und durch Strafen angehalten werden können, ihre Kinder zur Schule zu ſchicken. Daß dies Geſetz [...]
[...] Es kann jedoch dieſe Anſicht, welche auch in dem Ä der Regierung zu Minden geltend gemacht worden, als eine gerechtfertigte nicht anerkannt werden. Die Strafe für die Nichtbefolgung der geſetz lichen Vorſchrift ſeine Kinder in die Schule zu ſchicken, kann auf keine andere Weiſe und in keinem anderen Sinne wie jede andere Strafe der Unterlaſſung irgend einer im Geſetze bei Strafe gebotenen Handlung, ein Exekutionsmittel vorſtellen und genannt werden. Sie iſt nur ein Mittel, um die künftige Beobachtung des [...]
[...] 3 Thalern nur dann als eine bloße exekutiviſche oder Exekutionsſtrafe angeſehen werden, wenn dem N. N. unter Androhung der Strafe von 3 Thalern von der Polizeibehörde aufgegeben worden wäre, ſeine Tochter in die Schule zu ſchicken und er dieſe Verfügung unbefolgt gelaſſen hätte. Es kann daher auch auf die vorliegende Kompetenzfrage die Beſtimmung der Vorſchrift des § 20 des Geſetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (Geſ-Samml. S. 265) keinen Einfluß haben, welche [...]
Kladderadatsch20.05.1860
  • Datum
    Sonntag, 20. Mai 1860
  • Erschienen
    Bonn
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin; Bonn
Anzahl der Treffer: 1
[...] Sylbenſtecherliche Abhandlung. -3. O SS- - Schick nennt man das, was manchem Deputirten fehlt; davon: ſchicken, ſoviel als: entſenden. Sprüchwörter: in den April ſchicken, nach Hauſe ſchicken, Müller. Sag mal, Schultze, was is denn des eijentlich mit das Na- die Narren zu Markte ſchicken. Davon Participium im Paſſiv: geſchickt. Redens [...]
Zeitung für die elegante Welt25.05.1812
  • Datum
    Montag, 25. Mai 1812
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin; Erfurt; Leipzig
Anzahl der Treffer: 3
[...] Boten einen Eſel ſchicken, auf dem die uudeutſche Frau, die ihren Mann geſchlagen hatte, nach Urtheil und Recht durch die Stadt ritt. Das Recht, den Eſel zu führen, [...]
[...] Ewr Veſte, uns zu Hilf zu kommen nach altem Herkom men wegen als mit dem Eſel und den Mann darnff zu ſchicken, und wolt uns nit ſäumen oder verhindern ſunder lich den Eſel uff nechſte Dinſtage mit dem Mann zu ſchicken, ſo wollen wir uff genanten Dinſtag Morgenfru [...]
[...] lich den Eſel uff nechſte Dinſtage mit dem Mann zu ſchicken, ſo wollen wir uff genanten Dinſtag Morgenfru unſern Stadboten zu uch ſchicken, der ſol den Eſel und den Mann geleiten gen Darmſtad c :c. Datum uff des Herrn Vaſenacht.“ Noch im Jahr 1588 forderte der Fürſtl. [...]
Der Neuigkeitsbote22.08.1840
  • Datum
    Samstag, 22. August 1840
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 4
[...] den, ſo viel ich jetzunder neue habe; er macht jetzt wie der eins, ſobald das fertig, will ich es Ew. Liebden, ob Gott will, auch ſchicken. Ich beſorge, ſie werden mir den Mönch vertreiben, denn ſie wollen ihn, als man ſagt, bannen und alle, die ihm anhängig ſind. [...]
[...] allmächtige Gott verleihe mir armen Sünder, daß wir davon gebeſſert und nicht verringert werden. Solches habe ich Ew. Liebden zu ſchicken nicht verhehlen wol [...]
[...] tinus mache, Ew. Liebden zu ſchicken.“ Von Köln ſchrieb er am 19. October gedachten Jahres: [...]
[...] daß mein Vetter*) ihm nichts Gutes gönnt, desgleichen die Leipziger. Gott wolle es uns allen zu Gutem und Beſſerung ſchicken.“ Während des Reichstages zu Worms ſchrieb er unterm 20. Januar 1521 : [...]
Göttingische gelehrte Anzeigen (Göttingische Zeitungen von gelehrten Sachen)14.07.1838
  • Datum
    Samstag, 14. Juli 1838
  • Erschienen
    Göttingen
  • Verbreitungsort(e)
    Göttingen; Berlin
Anzahl der Treffer: 5
[...] die alten Geſchichten zu wiſſen, damit ſie in al len Fällen des Lebens ein Vorbild gewinnen, ſich in dasſelbe zu ſchicken: ſo habe ich mich unter wunden, dasjenige, was ich von dem Alter dieſes Landes gehört und ſonſt erfahren, auch was ich [...]
[...] nichts (schlimmenitze) zu verſtoßen. Wie er nun meinte, ſeiner Sachen gewiß zu ſeyn, ſprach er: “Bugislav, es will ſich nicht ſchicken, daß du allhier ſo im Drecke lebſt und läßt dich ver ſtoßen; ziehe hin zum Adel und ſprich, du ſeyeſt [...]
[...] von der Schulenburg werde Kindtaufe (kindel behr) haben und gegen die Zeit um Korn zu dem Adel ſchicken, und wenn er dann zu Bar tholomäus Bruſehaver, der zu Bruſenfelde, jen ſeits der Oder bey Garz, ſaß, und jetzt, Gott [...]
[...] tholomäus Bruſehaver, der zu Bruſenfelde, jen ſeits der Oder bey Garz, ſaß, und jetzt, Gott ſey ihm gnädig, todt iſt, ſchicken werde, ſo ſolle dieſer ſolches dem Herzoge Wratislav und den Stettiniſchen und Stargardiſchen ungeſäumt an [...]
[...] leuten und ſonderlich zu Bruſehaver, ihm Hafe zu ſchicken. Der beſchwerte ſich mächtig ſehr, doch ſprach er: “ Was ich thun muß, da kann ich nicht drüber, ſo will ich ihn am Montage [...]
Kladderadatsch29.09.1850
  • Datum
    Sonntag, 29. September 1850
  • Erschienen
    Bonn
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin; Bonn
Anzahl der Treffer: 3
[...] Der Bundestag will 10.000 Mann nach Kurheſſen ſchicken, um den Verfaſſungsbruch durchzuſetzen – „Wozu wäre „Preußens Ehre, wenn es nicht Gelegenheiten gäbe zur Aufſtellung eines Beobachtungs-Heeres?“ – fragt Haynau. In Preußen – – – wozu – fragt Haynau – wäre das Preßgeſetz, wenn Ihr meine Witze über Preußen drucken dürftet? [...]
[...] Sind denn keine ruſſiſchen Nachrichten da? O ja! Frankfurt: Der Bundestag beſchließt, 10.000 Mann nach Kurheſſen zu ſchicken. Nun, und was bringt die Zeitung aus Kaſſel? Kaſſel iſt ruhig. [...]
[...] Wo wächſt denn der Pfeffer? Wir wünſchten einen vielgenannten Diploma ten mit einer hohen Miſſion dorthin zu ſchicken. Die Preußiſchen Patrioten. [...]
Ulk20.08.1874
  • Datum
    Donnerstag, 20. August 1874
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 3
[...] nothwendig brauche und trotzdem, er thut es nicht, ſo frage ich, warum darf er denn überhaupt den Brief von mir erſt annehmen, wenn er das Geld nicht gleich ſchicken will, oder der Briefträger dürfte nicht eher fortgehen, bis er es hat. Oder könnte man ſich nicht bei Ihnen durch einen kleinen Portoaufſchlag der moraliſchen Verpflichtung des Adreſſaten verſichern? [...]
[...] Oder könnte man ſich nicht bei Ihnen durch einen kleinen Portoaufſchlag der moraliſchen Verpflichtung des Adreſſaten verſichern? Ueberhaupt müſſen Sie mir mehr Geldbriefe ſchicken, doch ich will nicht vorgreifen. Nur das eine noch: Ich habe Ihnen ſchon ſo viele Briefe recommandirt, [...]
[...] Vilettes, des eingeſperrten Adjudanten Bazaines iſt auf den 29. Auguſt, Vormittag Punkt 11 Uhr angeſetzt. Wir bitten für dieſe Mittheilung, aber um ſtrengſte Diskretion. – Ewald. Soll mit Dank benutzt werden. – Jodocus. Ihr Mittel, mit Nordbahnaktien auf den Kreuzberg zu gehen, um ſie auf dieſe Weiſe ſteigen zu laſſen, iſt nicht mehr neu. – N., N. Wildungen. Vierundzwan g Strophen wegen eines todten Hündchens? Sollte das nicht ein Bischen viel ſein? Schicken Sie doch das im Uebrigen [...]
Kladderadatsch06.01.1856
  • Datum
    Sonntag, 06. Januar 1856
  • Erschienen
    Bonn
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin; Bonn
Anzahl der Treffer: 3
[...] Ei ſeht: 'ne Wiege, ein Kindlein darin, daneben ein Storch, ein langer! Das ſchicken wir ſchnell nach Frankreich hin, das [...]
[...] Zwei Herzen, verſchmolzen, doch nicht gar feſt; das Band hat ſchon gelitten! Wenn ſich das Ding verpacken läßt, ſo ſchicken [...]
[...] dächt', wir ſchicken's nach Schweden ! [...]
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