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Suchbegriff: See

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Datum

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Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege16.07.1852
  • Datum
    Freitag, 16. Juli 1852
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 10
[...] Der B. Kanal durchſchneidet in einer Länge von 1 Meile ein zwiſchen den Gütern des P. ge legenes Bruch, von welchem 3183 Morgen in Bruchwieſen und Hütungen beſtehen, die niedrigſte Stelle aber in einem Umfange von 614 Morgen mit Waſſer bedeckt iſt und einen See bildet. Dieſer See hat einen Abfluß in einen Graben, welcher parallel mit dem Kanal bis zum Fluſſe N. fortgeht. Der Gutsbe [...]
[...] ſitzer P. beſchloß, um dieſen See und das ganze umliegende Bruch als Wieſe nutzen zu können, den See abzuleiten, und ließ zu dieſem Zweck den Abzugsgraben nach dem Parallel-Graben hin räumen, erweitern und vertiefen. Von den Kanal-Aufſichtsbeamten wurde hingegen, weil man die Schifffahrt auf dem Ka [...]
[...] abzuleiten, und ließ zu dieſem Zweck den Abzugsgraben nach dem Parallel-Graben hin räumen, erweitern und vertiefen. Von den Kanal-Aufſichtsbeamten wurde hingegen, weil man die Schifffahrt auf dem Ka nal durch das Ablaſſen des Sees für gefährdet erachtete, am Ausfluſſe des Abzugsgrabens ein Stauwerk errichtet, in einer ſofort angeſtellten Poſſeſſorien-Klage aber der Gutsbeſitzer P. durch ein Erkenntniß im Be ſitze des Rechts, daß das abfließende Waſſer des Sees nicht aufgehalten werde, geſchützt, und Fiskus zur [...]
[...] griff ſtand, wurde ihm durch eine polizeiliche Verfügung vom 11. Oktober 1847 zur Sicherung des Schiff fahrts-Intereſſes in Gemäßheit des § 16 des Vorfluths-Edikts vom 15. November 1811 jede Fortſetzung der Anlagen zur Entwäſſerung des Sees bei 50 Thaler Strafe unterſagt und dieſe Anordnung auf die ge führte Beſchwerde des P. durch ein Reſkript der Miniſterien des Innern und der Finanzen vom 16. April 1848 beſtätigt, weil ſich durch wiederholte Unterſuchung bewährter Sachverſtändiger herausgeſtellt habe, daß [...]
[...] führte Beſchwerde des P. durch ein Reſkript der Miniſterien des Innern und der Finanzen vom 16. April 1848 beſtätigt, weil ſich durch wiederholte Unterſuchung bewährter Sachverſtändiger herausgeſtellt habe, daß eine Ablaſſung des Sees auf die Schifffahrt des Kanals von entſchieden nachtheiligem Einfluß ſein müſſe. Nunmehr ſtellte der P, ſich auf den § 4 des Geſetzes vom 11. Mai 1842 über die Zuläſſigkeit des Rechtsweges gegen polizeiliche Verfügungen (Geſetz-Sammlung S. 192) berufend, bei dem Kreisgericht zu [...]
[...] B. unter dem 5. März 1850 eine Klage wider den Fiskus an, in welcher er darauf antrug, zu er kennen, daß 1. ihm ein Privatrecht auf Entwäſſerung des See's überhaupt, und namentlich 2. durch die in dem (vorgelegten) Plane des Kondukteurs und Berieſelungsmeiſters beſchriebene Verbreitung und Vertiefung des Abzugs- und des Parallel-Grabens und durch Anlegung der [...]
[...] das Privateigenthum vor, für welchen er Entſchädigung zu verlangen berechtigt ſei. Der verklagte Fiskus widerſprach in der Einlaſſung auf die Klage dieſen Angaben und behauptete, daß dem Fiskus das Recht zuſtehe, den See nach den Bedürfniſſen der Schifffahrt im Kanal anzuſtauen, das Ablaſſen deſſelben aber jedenfalls eine Eigenthumsbenutzung ſei, welche dem Kläger nach § 27 Titel 8 Theil I des Allgemeinen Landrechts nicht zuſtehe, indem ſie eine Beſchädigung Anderer in ſich ſchließe, da [...]
[...] Theil I des Allgemeinen Landrechts nicht zuſtehe, indem ſie eine Beſchädigung Anderer in ſich ſchließe, da ſie dem Kanal das nöthige Fahrwaſſer entziehe. Zugleich trug Fiskus reconveniendo darauf an: den Kläger für ſchuldig zu erachten, ſich die Regulirung des Waſſerſtandes des Sees in der Art gefallen zu laſſen, wie ſie durch ſachverſtändige Kommiſſarien im Intereſſe der Schifffahrt auf dem B. Kanal feſtgeſetzt werden würde. º - [...]
[...] gegen polizeiliche Verfügungen, nicht zurückgegangen werden könne f Der Kläger hat in ſeiner Erklärung auf den Regierungs-Beſchluß zunächſt die Anwendbarkeit des §. 15 a. a. O, weil ein See nicht mit auf Ländereien ſtehendem Waſſer gleichbedeutend ſei, in Zweifel geſtellt, Änn aber der vorgedachten Auslegung des § 20 a. a. O. widerſprochen, welcher ſich nach ſeiner Anſicht auch [...]
[...] angeführt hat, nämlich daß Grund und Boden des B. Kanals ſein Eigenthum, Fiskus aber nur Servitut Berechtigter ſei, während der verklagte Fiskus dies beſtreitet und ſich auf ein vertragsmäßig erworbenes Recht, den See nach dem Bedürfniß der Schifffahrt zu ſtauen, beruft, hinreiche, einen Entſchädigungs-Anſpruch zu begründen, darüber hat allein der Richter zu entſcheiden. Der Kompetenz-Konflikt mußte demgemäß für unbegründet, der Rechtsweg für zuläſſig erachtet werden. [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege06.11.1868
  • Datum
    Freitag, 06. November 1868
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 3
[...] des Rittergutsbeſitzers B. zu Z. Klägers, wider die Genoſſenſchaft zur Senkung des Bebrow - Sees und zur Trockenlegung der um dieſen See be legenen Grundſtücke vertreten durch ihren Direktor den Rittergutsbeſitzer K. zu B. Verklagte, wegen Befreiung von der Theilnahme an der Genoſſenſchaft und Erſtattung der exekutiviſch [...]
[...] Zur Senkung des im Kreiſe Lauenburg belegenen Bebrow-Sees und zur Trockenlegung der den See umgebenden Grundſtücke bildete ſich im Jahre 1862 unter freiwilliger Zuſtimmung der Betheiligten eine Ge [...]
[...] Hier liegt nun der erſtere Fall vor, indem das Projekt zur Entwäſſerung des Bebrow - Sees und Trockenlegung der angrenzenden Grundſtücke und das darüber am 14. Oktober 1862 von einem Kommiſſarius der "Ä aufgenommene Statut unter freier Vereinigung der Adjacenten zu Stande gekommen iſt. [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege02.06.1842
  • Datum
    Donnerstag, 02. Juni 1842
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 7
[...] Schadens gegen den Gaetano C. einzuklagen, wurde jedoch durch die gleichlautenden Erkenntniſſe des See- und Han delsgerichts zu Stettin vom 25. Februar 1840 und des Oberlandesgerichts daſelbſt vom 1. April 1841 mit ſeiner [...]
[...] . 21. Ä der Revier-Lootſe das Schiff beſtiegen hat, finden die, §§ 3 und 5 gegebenen Vorſchriften ſtatt. . 45. Mit allen Abfertigungs-Atteſten meldet der Schiffer ſich bei dem Lootſen-Kommandeur zur Anweiſung eines See-Lootſen, deſſen er zur Ausbringung ſeines Schiffes ſich bedienen muß. Wegen der Befugniſſe des Lootſen beim Ausbringen eines Schiffes finden die für den Eingang im § 5 enthaltenen Vorſchriften Anwendung. - [...]
[...] Dieſe Berichte ſind jetzt ſämmtlich erſtattet worden. Gleichzeitig ſind auch die gutachtlichen Aeußerungen der Regierungen zu Stettin, Danzig und Königsberg und der Aelteſten der Kaufmannſchaft in dieſen Städten, des See- und Handelsgerichts zu Stettin, des Kommerzien- und Admiralitäts-Kollegiums zu Königsberg und des Di rektors des gleichen Kollegiums zu Danzig theils vollſtändig überreicht, theils ihrem weſentlichen Inhalte nach ein berichtet worden. [...]
[...] Rechtsgrundſatz des § 27 Tit. 6 Thl. I A. L. R. verſtoßen. Dieſe Anſicht wird auch von der großen Mehrzahl der Berichterſtatter getheilt. Nur das Oberlandesge richt zu Königsberg und das See- und Handelsgericht zu Stettin nehmen an, daß die Rheder auch für den vom Lootſen angerichteten Schaden haften. Die Ausführung des Oberlandesgerichts zu Königsberg, [...]
[...] der Perſon des Schiffsführers unabhängig ſein müſſe, erledigt ſich durch den vorſtehend auseinandergeſetzten Unterſchied der Verhältniſſe der Rheder zum Schiffer und zum Lootſen; der Anſicht des See- und Handelsgerichts zu Stettin, - daß die Verhaftung der Rheder deshalb in beiden Fällen auf gleiche Weiſe eintreten müſſe, weil un mittelbar nur das Schiff der Beſchädiger ſei, - [...]
[...] nicht, wie beantragt iſt, geſtattet werden könnte, ſofort die Rheder in Anſpruch zu nehmen und ihnen nur den Regreß an den Lootſen zu überlaſſen. Von allen Berichterſtattern ſtellt nur das See- und Handelsgericht zu Stettin die entgegengeſetzte Anſicht auf, und auch dieſes ohne Angabe von Gründen. Daß die Rheder für den vom Schiffer durch An- oder Ueberſegeln verurſachten Schaden nur in deſſen [...]
[...] Wir ſind 3. auch mit ſämmtlichen Berichterſtattern – mit alleiniger Ausnahme des Oberlandesgerichts zu Kö nigsberg und des See- und Handelsgerichts zu Stettin, welche die Anwendbarkeit der §§. 1913 und 1914 auf die Verſehen der Lootſen, falls dieſelbe nicht ſchon nach den beſtehenden Geſetzen anzunehmen ſein ſollte, wenigſtens für die Zukunft vorſchreiben wollen, – dahin einverſtanden: [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege26.08.1853
  • Datum
    Freitag, 26. August 1853
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 3
[...] Der Mühlenbeſitzer K. zu R. behauptet, daß die Königliche Meliorations-Verwaltung in C. vor mehreren Jahren bei Gelegenheit der an den Flüſſen Schwarzwäſſer und Brahe ausgeführten Berieſelungs anlagen den Wdzidze-See etwa 5 bis 6 Fuß abgelaſſen habe, daß dieſer See mit drei anderen Seen, welche das ſeine Mühle treibende Flüßchen, die Ferſe, ſpeiſen, in einer, wenn auch nur unterirdiſchen, Verbindung ſtehe, und daß in Folge der Verminderung des Waſſers in dem Wdzidze-See eine Verminderung des Waſ [...]
[...] Behauptungen geſtützt, hat der c. K. unterm 30. Juli 1850 bei dem Königlichen Kreisgerichte zu C. gegen die Königliche Meliorations-Verwaltung Klage erhoben, mit dem Antrage: dieſelbe zu verurtheilen, den Waſſerſtand des Wdzidze-See's, wie er vor der Entwäſſerung war, wiederherzuſtellen, und den Kläger wegen ſeines ſeitdem gehabten Verluſtes und entgangenen Ge winnes zu entſchädigen, oder, ſofern ſie das Erſtere nicht könne, dem Kläger dieſe Entſchädigung [...]
[...] Nach Inhalt dieſes Präkluſionsbeſcheides vom 30. April 1845, iſt auf Provokation des Fiskus, deſſen Abſicht, das Waſſer der Flüſſe Schwarzwaſſer und Brahe zu Berieſelungsanlagen zu benutzen und zu dem Ende unter Anderen auch eine Ableitung aus dem in Rede ſtehenden Wdzidze-See anzulegen, in der im §. 21 des Geſetzes über die Benutzung der Privatflüſſe, vom 28. Februar 1843 (Geſ-Samml. S. 41) vor geſchriebenen Weiſe mit der Aufforderung, etwanige Widerſpruchsrechte oder Entſchädigungs-Anſprüche binnen [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege08.11.1861
  • Datum
    Freitag, 08. November 1861
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 7
[...] Grundſtücke Nr. 17 resp. Nr. 11 (alias 10) zu Neumark – gegenüber, und dem von dieſen geſtellten Klageantrage gemäß, rechtskräftig verurtheilt worden: die Bache, von der Strecke ab, wo ſie aus dem Neumarker See austritt, bis nach Altmark ## räumen, und mit der Räumung auch künftig nach den polizeilichen Vorſchriften fort zuſahren. [...]
[...] Es wurde in dieſem Vorprozeſſe als erwieſen angenommen, daß die Bache ein Kanal ſei, der im Jahre 1280 vom Landmeiſter Mangold von Sternberg angelegt worden, um das Waſſer aus dem Sorge See durch den Baalauer, Neumarker, Kieslinger und Damerower See nach Marienburg zu führen, wo daſſelbe noch jetzt vier Mühlen – die bis vor wenigen Jahren dem Staate gehörten – treibe; daß ſie alſo weder ein Privatfluß, noch ein Kanal ſei, durch welchen das Waſſer ſeinen ordentlichen und natür [...]
[...] Antrage gemäß das Mandat unterm 17. Juni, inſinuirt 29. Juni 1858, dahin Ä worden, daß dem Fiskus aufgegeben wurde: - binnen vier Wochen die Bache von der Stelle ab, wo ſie aus dem Neumarker See austritt, bis nach Altmark hin zu räumen, mit dieſer Räumung auch den polizeilichen Vorſchriften ge mäß in Zukunft fortzufahren, oder binnen 14 Tagen die etwaigen – in dem Mandatsverfahren [...]
[...] indem ſie, den Einwand der Erfüllung betreffend, auf die von dem Bau-Inſpektor K. bekundete Thatſache, daß er im Juni oder Juli 1858 auf Veranlaſſung der Königlichen Regierung die Bache in der Strecke vom Neumarker See bis zu der im Dorfe Altmark zunächſt oberhalb der Mühle bele genen Brücke habe räumen laſſen, und bei Beginn und Schluß der (näher beſchriebenen) Räu mung gegenwärtig geweſen, [...]
[...] Dieſer Auffaſſung entſpricht auch die bisherige Praxis des Gerichtshofes, indem in dem Falle Nr. 470 der Prozeßliſte (Erkenntniß vom 10. März 1855, Juſt.-Miniſt.-Bl. S. 218) der §. 10 des Vor fluth-Edikts ebenfalls auf eine ſolche künſtliche zum Zwecke der Abführung des Waſſers aus einem See nach gewiſſen Teichen hin angelegte Waſſerleitung für anwendbar erachtet worden iſt, wenngleich jener Fall ſich ſonſt darin von dem vorliegenden unterſcheidet, daß dort über die Unterhaltungspflicht geſtritten, [...]
[...] Abänderung des damaligen Erkenntniſſes erſter Inſtanz, im Tenor wörtlich ausgeſprochen wurde: „daß der verklagte Fiskus ſchuldig, die Bache von der Strecke (ſoll offenbar heißen „Stelle“) ab, wo ſie aus dem Neumarker See austritt, bis nach Altmark hin zu räumen, und mit der Räumung auch künftig nach den polizeilichen Vorſchriften fortzufahren; hat nur über die damals unter den Parteien ſtreitige Frage entſchieden, ob, wie Kläger behaupteten, dem [...]
[...] inſinuirtes Mandat von der Königlichen Kreisgerichts-Deputation zu Stuhm erlaſſen und darin dem Kö niglichen Fiskus aufgegeben worden: - „binnen vier Wochen die Bache von der Stelle ab, wo ſie aus dem Neumarker See austritt, bis nach Altmark hin zu räumen, mit dieſer Räumung auch, den polizeilichen Vorſchriften gemäß, in Zukunft fortzufahren, oder binnen 14 Tagen die etwaigen im Mandatsverfahren [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege03.01.1862
  • Datum
    Freitag, 03. Januar 1862
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 3
[...] abgezweigt von übergegangen auf 1) Trebitz der Schwielochſche See und ein gezweig gegang [...]
[...] 4) Klein-Schönebeck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . desgleichen . . . . . . . . . . . . . . . . (G. Ä zºº (Kr. G. Berlin), 5) der Preußiſche Theil des Wentow Sees. . . G. K. Zehdenick(Kr.G.Templin) G.sº Ä (Kr. Ger. Neu uppin) [...]
[...] Dahlenwarsleben, Gersdorf, Gutenswegen, Hermsdorf, Hohenwarsleben und Meſeberg desgleichen . . . . . . . . . . . . . . . . Kr. G. Neuhaldensleben, Dobrun . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kr. G. Seehauſen . . . . . . . . . . "ĺ (Kr. G. See - auſen) [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege06.12.1867
  • Datum
    Freitag, 06. Dezember 1867
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 3
[...] Gumbinnen, unter dem 18. Mai 1866 Klage erhoben, mit dem Antrage: den Fiskus zu verurtheilen, anzuerkennen, daß der Beſitzer des Kölmiſchen Grundſtückes G. be rechtigt ſei, den See und den Fluß von dieſem See aufwärts bis zur erſten Brücke zur Tiſches Nothdurft mit Netzen zu befiſchen, deren Maſchen im naſſen Zuſtande nur 6 Preußiſche Linien weit ſeien. -- - [...]
[...] weſen ſei, 2) auf Verleihung, weil nach dem Privilegium vom 4. Juli 1660 der Wittwe und den Erben des Hammermeiſters B. 12 wüſte Hufen nebſt freier Fiſcherei mit einer Flügelklappe im See verliehen worden ſeien und ſein des Klägers Grundſtück ein Theil jener 12 Hufen ſei. Die Regierung zu Gumbinnen ließ ſich auf die Klage nicht ein, ſondern erhob durch Plenarbeſchluß [...]
[...] weil daſſelbe, als vom Domanialherrn ertheilt, kein unmittelbares Rechtsverhältn!ß zwiſchen dem Kläger und der Landes-Polizeibehörde begründe noch die erwerbende Verjährung, weil auch ſie nur ein Rechtsverhältniß zwiſchen dem Kläger und dem Eigenthümer des belaſteten Sees nicht zwiſchen dem Kläger und der Landes Polizeibehörde begründen könne. Von dem Kreisgericht zu Angerburg wird der Kompetenz-Konflikt aus den in dem Regierungsbeſchluſſe [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege04.07.1845
  • Datum
    Freitag, 04. Juli 1845
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 2
[...] Num, 2578, die Allerhöchſte Konzeſſions- und Beſtätigungs-Ur kunde für die Kottbus-Schwieloch-See-Eiſenbahngeſellſchaft, vom 2. Mai 1845 nebſt dem Statut der letzteren, und die Allerhöchſte Kabinets-Order vom 18. Auguſt 184, betref [...]
[...] die Allerhöchſte Kabinets-Order vom 18. Auguſt 184, betref fend die durch Pferdekraft in Betrieb zu Ä Eiſenbahn zwiſchen dem Schwieloch-See und Kottbus. [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege05.02.1869
  • Datum
    Freitag, 05. Februar 1869
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 2
[...] das Handelsregiſter anzumelden. Nach Art. 4 daſelbſt iſt als Kaufmann im Sinne des Geſetzbuchs anzuſehen, wer gewerbsmäßig Handelsgeſchäfte betreibt. Zu den Handelsgeſchäften rechnet der Art. 27l unter 4 die Uebernahme der Beförderung von Gütern oder Reiſenden zur See. Der Art. 450 beſtimmt: »Rheder iſt der Eigenthümer eines ihm zum Erwerb durch die Seefahrt dienenden Schiffes.« Hieraus ergiebt ſich, daß ein Rheder, dem ſein Schiff dadurch zum Erwerbe dient, daß er die Uebernahme der Beförderung von Gütern [...]
[...] Eigenthümer eines ihm zum Erwerb durch die Seefahrt dienenden Schiffes.« Hieraus ergiebt ſich, daß ein Rheder, dem ſein Schiff dadurch zum Erwerbe dient, daß er die Uebernahme der Beförderung von Gütern oder Reiſenden zur See gewerbsmäßig betreibt Kaufmann und als ſolcher zur Anmeldung der Firma beim Handelsregiſter verpflichtet iſt. Dieſe Auffaſſung iſt bereits in der Nürnberger Konferenz bei der Berathung des jetzigen Art. 10 als ſelbſtverſtändlich ausgeſprochen worden, ohne Widerſpruch zu finden. (Zu vergl. Pro [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege11.07.1856
  • Datum
    Freitag, 11. Juli 1856
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 2
[...] Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entſcheidung der Kompetenz-Konflikte vom 3. Mai 1856. Streitigkeiten darüber: ob der Beſitzer eines Sees, welcher innerhalb des Jagdbezirks einer Ge meinde gelegen iſt, zur eigenen Ausübung des Jagdrechts auf dem See berechtigt ſei, ſind dem Rechtswege unterworfen. [...]
[...] Der Graf S. behauptet, daß das im Gemeindebezirk P. belegene Mettmeer ein See oder ein zur Fiſcherei eingerichteter Teich ſei, auf welchem ihm nach § 2 lit. c. des Jagdpolizei-Geſetzes vom 7. März 1850 (Geſ-Samml. S. 165) die eigene Ausübung des Jagdrechts zuſtehe. Die Gemeindebehörde von P. [...]