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Suchbegriff: Alling

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Datum

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Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf20.04.1840
  • Datum
    Montag, 20. April 1840
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] YVEPé. §. 2. Sie hat zum Zweck, den Betrieb der vorgedachten Kohlenbergwerke, umfaſſend alle entdeckten oder noch zu entdeckenden Steinkohlen-Flötze innerhalb der erlangten oder Ä zu erlangenden Conceſſion, und den Abſatz der geförderten Kohlen im Inlande und uslande. [...]
[...] Einlage der die Geſellſchaft errichten den Geſellſchafter. §. 5. Der erſtgenannte Comparent Herr Forſtmann bringt unter Gewährleiſtung gegen alle Störungen, Schenkungen, Schulden, Hypotheken, Entwährungen, Veräußerungen und überhaupt alle Hinderniſſe ohne Ausnahme der Geſellſchaft zu: nachſtehende in der Bürgermeiſterei Langenberg, Gemeinde Dildorf (Kreis Elberfeld) belegenen Kohlen [...]
[...] nachweiſen. Sie dürfen dieſe Actien während der Dauer ihres Amts nicht veräußern; die Unveräußerbarkeit wird auf den Actienſcheinen vermerkt. Der Verwaltungsrath ernennt, ſuspendirt und entläßt den geſchäftsführenden Direktor und alle Angeſtellten, ſetzt deren Ge hälter feſt und beſtreitet alle Auslagen durch Baarzahlungen, iſt aber nicht befugt, Anwei ſungen oder Schuldſcheine auszuſtellen. Hinſichtlich der Anſtellung, Suspenſion und Dienſt [...]
[...] planes und der darauf bezüglichen Anordnungen derſelben, für deren genaue Befolgung er verantwortlich iſt; er macht dem Verwaltungsrath und in den geeigneten Fällen zugleich der Bergbehörde, alle ihm für die Geſellſchaft nützlich ſcheinenden Vorſchläge, bezeichnet den ſelben die Verbeſſerungen, welche einzuführen ſind, um zu einer prompten Entwickelung des Unternehmens zu gelangen, er läßt die Bilanzen und Inventarien anfertigen und alle vom [...]
[...] Allgemeine Beſtimmungen. §. 26. Die Aktionaire haben von Rechtswegen ein gewähltes Domizil am Sitze des Geſchäfts in Düſſeldorf, wo alle Inſinuationen und ſonſtigen Prozeß-Verhandlungen vor zunehmen ſind. § 27. Innerhalb eines Monates nach erfolgter Allerhöchſter Beſtätigung dieſes Ge [...]
[...] nen entdecken könnte, über die Statuten dieſer Geſellſchaft zu unterhandeln, die Vollmacht geber zur Einzahlung der Summen, welche ihre Einlagen bilden ſollen, zu verpflichten, alle Adminiſtratoren, Cenſoren, Geſchäftsführer oder andern Beamten oder Angeſtellten der Geſellſchaft zu ernennen, denſelben alle geeigneten Zuſtändigkeiten beizulegen, den Admini ſtratoren die Vollmacht zu ertheilen und von Sr. Majeſtät dem Könige von Preußen die [...]
[...] nach der Stimmenmehrheit unter ihnen die Modifikationen einzugehen, welche, um dieſe Authoriſation zu erlangen, erfordert werden könnten; zur Theilung und zur Vertheilung der Aktien unter die Gründer der Geſellſchaft zu ſchreiten, alle Verträge einzugehen, und in Bezug auf Vorſtehendes alle Acte zu paſſiren und zu unterzeichnen, Domizil zu wählen, zu ſubſtituiren, und überhaupt alles Erforderliche vorzunehmen, indem ſie ſolches gutzuheißen [...]
[...] tigny den namlichen Herrn Ventouillac zu ſeinem General- und Spezialbevollmäch tigten, den er für ſeine Perſon und ſeine eigene Rechnung ebenmäßig ohne Ausnahme oder Vorbehalt alle in der vor unterzeichneten Notar am dreißigſten Auguſt achtzehnhundert acht und dreißig paſſirten, in Ausfertigung hier annectirten Vollmacht ausgedruckten Befugniſſe ertheilt, mit dem Verſprechen, Alles genehm halten und auſ jedes Anfordern ratificiren zu [...]
[...] entdeckt werden könnten, über die Statuten dieſer Geſellſchaft zu unterhandeln, die Voll machtgeber zur Einzahlung der Summen, welche ihre Einlage in die Geſellſchaft bilden ſollen, zu verpflichten, alle Adminiſtratoren, Cenſoren, Geſchäftsführer, oder ſonſtigen Beam ten und Angeſtellten der Geſellſchaft zu ernennen, denſelben alle geeigneten Zuſtändigkeiten zu ertheilen, den Adminiſtratoren die Vollmacht zu geben, bei Sr. Majeſtät dem Könige [...]
[...] nehmigung zu erbitten, und nach Stimmenmehrheit unter ihnen die Modificationen einzu gehen, welche, um jene Genehmigung zu erlangen, erfordert werden könnten, zur Theilung und Vertheilung der Actien unter ſämmtliche Gründer der Geſellſchaft zu ſchreiten, alle Verträge zu ſchließen, in Bezug auf Vorſtehendes alle Acten zu paſſiren und zu unterzeich nen, Domicil zu wählen, zu ſubſtituiren, und überhaupt alles Erforderliche zu thun, indem [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk DüsseldorfBeilage [001] 1872
  • Datum
    Montag, 01. Januar 1872
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] ſtehende Policen für jedes Jahr feſtgeſtellt, ſoll ein Achtel des Gewinns an die Eigenthümer des Bürgſchafts-Capitals bezahlt werden. Die verbleibenden Sieben Achtel ſollen ein Mal alle drei Jahre mittelſt Dividenden-Scheine an alle Eigenthümer von Policen vertheilt werden, deren Policen wenigſtens ein Jahr vor der Vertheilung gültig und zur Zeit der Vertheilung nicht erloſchen [...]
[...] § 19. Jede in dieſer Geſellſchaft verſicherte Perſon, welche unterläßt, die Prämien Ä zahlen, oder irgendwelche der Geſellſchaft zukommenden pe riodiſchen Zahlungen zu machen, verwirkt dadurch alle Anſprüche, zu welchen ihn ſeine Police berechtigt und alle vorher von ihr gemachten Ä ausgenommen Anſprüche in Folge früher ausgegebener Dividenden-Scheine, [...]
[...] ausgenommen Anſprüche in Folge früher ausgegebener Dividenden-Scheine, welche durch ſolche Verwirkung nicht berührt werden. § 20. Das Directorium mag, zum Beſten der Geſellſchaft, alle Ver ſicherungs-Policen und andere von der Ä eingegangenen Verpflich tungen aufkaufen und mag ebenſowohl durch Aufkauf alle in Folge von er [...]
[...] genügend erſcheinen, erforderlich und müſſen ſolche an die Geſellſchaft zahl bar gemacht oder übertragen werden. § 7. Das Comité für Anſprüche ſoll alle Beweiſe und Doeumente [...]
[...] Geſellſchaft anzuſtellen, abzuſetzen und zu beaufſichtigen, und die Art und den Betrag ihrer Remuneration zu beſtimmen, § 9. Das PÄté hat die Pflicht, alle Rechnungen, ſowie Fºtº Ausgaben der Geſellſchaft wenigſtens zwei Mal jährlich zu prufen. [...]
[...] die Agenturen ausüben und dieſelben zu dieſem Zwecke von Zeit zu Zeit be ſuchen, und Reiſen machen, um dieſelbe zu verbeſſern und neue zu errichten und überhaupt etwaige vom Verwaltungs-Rathe ertheilte Ä alls [...]
[...] zuführen. Pflichten des Secretärs. § 15. Der Secretair hat alle nöthigen und geeigneten Rechnungsbücher zu beſchaffen und dieſelben zu beaufſichtigen; er hat darauf zu ſehen, daß richtige genaue und correcte Caſſa-Bank-Anweiſungs-, Bank-Depoſiten- und [...]
[...] Pflichten des Hilfs-Secretärs. § 16. Alle Pflichten des Secretairs gehen in deſſen Abweſenheit oder im Falle der Verhinderung deſſelben auf den Hilfs-Secretair über; und hat derſelbe außerdem alle ſonſtigen vom Verwaltungsrathe ihm auferlegten [...]
[...] bindlichkeiten der Geſellſchaft durch Verſicherungs-Policen, Renten-Obligatio nen, Verſorgungs-Policen u. ſ. w.. baſirt ſein; ebenſo über die Activa, ob ausſtehend oder im Beſitze der Geſellſchaft. ër hat alle zum Gebrauche der Geſellſchaft erforderlichen Raten-Tabellen anzufertigen (wenn aufgefordert, allen Comités bei ihren Arbeiten Hilfe zu leiſten) und überhaupt alle im [...]
[...] § 19. Alle von der Geſellſchaft empfangenen Gelder ſollen in einer inanz-Comité zu bezeichnenden Banken deponirt werden. [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf23.05.1874
  • Datum
    Samstag, 23. Mai 1874
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] fernung von der Anſtalt vor Beendigung ihrer Ausbildung e a) alle von dieſer erhaltenen Unterſtützungen zurück zuerſtatten und b) für jedes in derſelben zugebrachte Semeſter ein [...]
[...] beſuchen haben, wird der Pfarrer von Rellinghauſen verpflichtet, alle 14 Tage zu Heiſingen einen Nach mittags-Gottesdienſt abzuhalten, einmal wöchentlich dort den Katechumenen-Unterricht zu ertheilen (nicht [...]
[...] zimmer eine ſilberne Cylinderuhr mit zerbrochenem Glas und kurzer ſilberner Kette. Jch erſuche daher alle Diejenigen, tvelche über den Verbleib der entwendeten Gegenſtände oder die Thäter ſchaft Auskunft geben können, hiervon mir oder [...]
[...] Ich erſuche daher alle Diejenigen, welche über den Verbleib der oben angeführten entwendeten Gegen ſtände oder über die Thäterſchaft Auskunft geben [...]
[...] zuſammen mit ſolch anderer Information und Vorſchlägen, welche ſie für nöthig halten. Sect. 14. Es ſoll die Pflicht des Ä für Prüfung und Anerkennung der Rechnungen ſein, alle Belege zu unterſuchen und alle Berechnungen, Rechnungen und die Ausgaben der Geſellſchaft wenigſtens Ä in jedem Jahre zu prüfen und das Reſultat dem Verwaltungsrathe wenigſtens einmal in jedem Jahre zu berichten. - [...]
[...] der genannten Ausſchüſſe unterzeichnet ſein. Sect. 16. Die Sitzungen der ſtändigen Ausſchüſſe ſollen vom Präſidenten berufen werden; in ſeiner Abweſenheit vom Vicepräſidenten; in Beider Abweſenheit vöm Secretair oder vom Actuar, wenn alle obengenannten Beamten abweſend ſein ſollten. Sect. 17. Es ſoll die Pflicht des Präſidenten ſein, eine Oberaufſicht und Leitung über alle [...]
[...] deponirten, gezogenen und ausgegebenen Gelder, für was und von wem empfangen, für was und von wem bezahlt; genaue Rechnung zu führen über alle von der Geſellſchaft übernommenen Riſico's und über die Regiſtrirung und Aufhebung von Policen und den Actien der Geſellſchaft, und über alle Anlagen, Sicher heiten, Activa, und ſollen dieſelben und jedes von ihnen ſo gehalten werden, daß ſie eine klare und deutliche Ueberſicht über alle die Angelegenheiten und Geſchäfte der Geſellſchaft bieten; alle Sitzungen der ſtändigen [...]
[...] anderswo, wenn es von einem Beamten der Geſellſchaft verlangt wird, und in jedem Falle einen Bericht darüber an die Beamten der Geſellſchaft zu erſtatten; wenn es verlangt wird, Rath und Anleitung zu geben über alle Bewerbungen von außen und auch über alle Beweiſe und Papiere zur Unterſtützung von Anſprüchen, welche durch den Tod der Verſicherten entſtanden ſind. Sect. 22. Es ſoll die Pflicht des Anwalts ſein, durch den Präſidenten oder direct alle Anträge [...]
[...] Rechten, Rechtsmitteln und Verpflichtungen der Geſellſchaft hervorgehen und welche nach ſeinem Urtheil die beſten Intereſſen der Geſellſchaft verlangen. Sect. 23. Alle von der Geſellſchaft in Empfang genommenen Gelder ſollen unter den von dem Finanz-Ausſchuß vorgeſchriebenen Regeln und in der von ihm beſtimmten Bank oder Banken deponirt werden. Sect. 24. Alle Checks (Zahlungs-Anweiſungen) ſollen gezogen werden an die Ordre der Perſon, [...]
[...] in ſeiner Abweſenheit vom Actuar, oder von ſolchem Mitglied des Finanz-Ausſchuſſes, welches von demſelben für dieſen Zweck beſtimmt iſt, unterzeichnet werden. Sect. 25. Der Präſident und Secretair oder Actuar ſollen alle Berichte über die Angelegenheiten der Geſellſchaft, welche vom Geſetz verlangt werden, erſtatten. Sect. 26. Alle Policen und Jahresrenten-Verſchreibungen ſollen mit dem Corporationsſiegel der [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf18.02.1857
  • Datum
    Mittwoch, 18. Februar 1857
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] - Paragraph Zehn. - Alle Aktionaire haben, ſofern es ſich um die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegen die Ge ſellſchaft und die Erfüllung der Geſellſchaftsverpflichtungen gegen ſie handelt, ihr Domizil in Mül heim an der Ruhr. [...]
[...] Paragraph Sechszehn. - Die Direktion vertritt die Geſellſchaft Behörden, wie Privaten gegenüber. Sie unterzeichnet die Correspondenz, ſowie alle Quittungen, ſie unterſchreibt, acceptirt, indoſſirt alle Wechſel und Anweiſungen und zeichnet für alle laufenden Geſchäfte, welche als Ausführung der bereits getroffenen Einrichtungen oder gefaßten Beſchlüſſe oder abgeſchloſſenen Verträge zu betrachten ſind. [...]
[...] Alle ſchriftlichen Handlungen der Direktion ſind verbindlich, wenn ſie von dem General direktor oder deſſen Stellvertreter und wenigſtens noch einem Direktionsmitgliede vollzogen ſind. Paragraph neunzehn, [...]
[...] Der Verwaltungsrath beſteht aus neun Mitgliedern, von denen die Mehrzahl Inländer ſein müſſen. Sie werden auf die Dauer von ſechs Jahren durch die ordentliche Generalver ſammlung mittelſt geheimen Scrutiniums gewählt. Alle zwei Jahre ſcheiden die drei nach den [...]
[...] Auf den Antrag von wenigſtens acht Mitgliedern muß die Abſtimmung durch geheimes Scrutinium erfolgen. Die gefaßten Beſchlüſſe ſind für alle abweſenden und diſſentirenden Aktionaire bindend. Paragraph Neun und dreißig. Sollte bei den Wahlen der Verwaltungsraths-Mitglieder in dem erſten Wahlakte eine abſolute [...]
[...] Alle Streitigkeiten, welche zwiſchen den Aktionairen in Bezug auf die Geſellſchaft oder deren Auflöſung erhoben werden können, werden durch Schiedsrichter entſchieden. Das Schiedsgericht wird aus drei Schiedsmännern gebildet, über deren Wahl ſich die Parteien binnen acht Tagen, [...]
[...] wie groß auch ihre Zahl bei einer Streitfrage ſein möge, verbunden, wenn ſie ein und daſſelbe Intereſſe haben, einen einzigen gemeinſchaftlichen Bevollmächtigten zu Mülheim an der Rubr zu bezeichnen, welchem alle prozeſſualiſchen Akten in einer einzigen Abſchrift mitgetheilt werden. Thun ſie dies nicht, ſo iſt die Geſellſchaft befugt, ihnen alle Inſinuationen und Mittheilungen in einer einzigen Abſchrift auf dem Sekretariate der Kreisgerichts-Commiſſion zu Broich zuſtellen zu [...]
[...] i) der Partikulier Richard von Eicken ebendaſelbſt, - bilden bis zur erſten Generalverſammlung nach erfolgter landesherrlicher Beſtätigung ein mit der Leitung aller Angelegenheiten der Geſellſchaft beauftragtes Comite und haben alle nach dieſem Statut dem Verwaltungsrathe zuſtehenden Befugniſſe. - Ihre Funktion endet mit der in der erſten Generalverſammlung vorgenommenen Wahl [...]
[...] c) Alexander von Shbel, Regierungs-Aſſeſſor a. D., zu Friedrichsſtadt Düſſeldorf, werden bevollmächtigt, die landesherrliche Genehmigung des gegenwärtigen Statuts nachzuſuchen und alle Schritte zu thun, welche zur Erlangung derſelben dienlich ſind. Sie erhalten ſowohl alle zuſammen, als einzeln, die Ermächtigung, in alle Statutänderungen zu willigen, welche die Königlich Preußiſche Staatsregierung als Bedingungen der Conceſſionirung der Geſellſchaft [...]
[...] hinſtellen wird, und ſolche Statutsänderungen in rechtsverbindlicher Kraft für alle Aktionaire in öffentlichen Urkunden anzuerkennen. [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk DüsseldorfBeilage [002] 1863
  • Datum
    Donnerstag, 01. Januar 1863
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] eine beſſere Leitung der Geſchäfte anſtreben, zu verändern, zu verbeſſern oder ganz außer Acht zu Ä. Ingleichem iſt die General-Verſammlung befugt, irgend welche der beſtehenden Geſetze und Verordnungen zu widerrufen und für null und nichtig zu erklären. Andererſeits kann ſie jedoch auch dergleichen Reglements und Beſtimmungen annehmen und beſtätigen. Alle neuen Ge ſetze und Verordnungen, ſo wie alle Beſtimmungen, welche ſich auf die Befugniß zum Widerrufe derſelben beziehen, ſind in einem von Zeit zu Zeit zur Richtſchnur der Theilnehmer herauszugebenden Supplemente dieſer Statuten aufzunehmen. Aber auch wenn [...]
[...] nicht durch den Wortlaut der Beſtimmungen für letztere Ä wird, geleitet. - § 37. Die Directoren haben (ohne die General-Verſammlungen zu beeinträchtigen und dieſen unterworfen) die vollſtän dige Leitung der Geſchäfte und Angelegenheiten der Geſellſchaft. Sie haben gleichzeitig alle baaren Capitalien, Fonds, Beſitzungen und alles Eigenthum der Geſellſchaft gewiſſermaßen in Verwahrung und darüber, ſowie über die Einkünfte der Geſellſchaft, die ausſchließliche Controlle, ſo wie es ihnen freiſteht, die baaren Gelder nach ihrem Ermeſſen zu verwalten und zu verwenden und [...]
[...] laut dem in den Büchern und Acten deſſelben vermerkten Beſchluſſe, den Secretair autoriſirt hat) haben die Befugniß, Policen zu zeichnen und zu vollziehen, Schäden zu ordnen-und zu bezahlen, Wechſel zu ziehen und zu endoſſiren, Quittungen und andere kauf männiſchen Papiere, # wie endlich alle Bankanweiſungen und Aſſignationen zur Bezahlung von Geldern ins Namen und für Rechnung der Geſellſchaft auszuſtellen. Alle Policen, Contracte, Rechnungen, Noten oder ſonſtige Werthpapiere, welche nicht in dieſer Art ge zeichnet und ausgeſtellt oder endoiſirt und acceptirt ſind, haben für die Geſellſchaft keine Verbindlichkeit. Es ſteht den Directoren [...]
[...] welche ſie mit Stellen und Aufträgen betraut haben, für die gehörige und pflichtgetreue Erfüllung ihrer Obliegenheiten eine Caution oder Sicherſtellung verlangen. Die Bank of Liverpool wird biermit als die erſte und gegenwärtige Bank der Geſellſchaft erwählt. §. 55. Alle Verſicherungen, welche die Geſellſchaft übernimmt, ſo wie alle anderen Geſchäfte derſelben, ſollen in ſolchen Terminen, zu ſolchen Bedingungen, an ſolchem Platze, zu ſolcher Zeit und in ſolcher Art und Weiſe unsgeführt werden, wie es das Collegium der Directoren zur Zeit für gut befindet. Auch iſt es gänzlich dem Ermeſſen dieſes Collegiums überlaſſen, Aſſu [...]
[...] erſatz feſtgeſtellt iſt, oder gemäß irgend eines andern zu dieſem Zwecke zur Zeit von ihnen beliebten Verfahrens, – zu ordnen, §. 58. Die Directoren haben zu Ä daß in Liverpool und andern Orten, wo ſich Comtoire der Geſellſchaft befinden, alle nothwendigen und erforderlichen Handlungsbücher eingerichtet und geführt werden. In dieſe Bücher müſſen alle Riſikos, verliehenen Gelder, Einnahmen, Ausgaben, Transactionen und Vorfälle der Geſellſchaft gewiſſenhaft und rein und deutlich eingetragen werden; ingleichem alle Schadenerſätze, Verluſte und ſich ergebende Gewinne – Ebenſo muß ein Verzeichniß [...]
[...] Riſikos, verliehenen Gelder, Einnahmen, Ausgaben, Transactionen und Vorfälle der Geſellſchaft gewiſſenhaft und rein und deutlich eingetragen werden; ingleichem alle Schadenerſätze, Verluſte und ſich ergebende Gewinne – Ebenſo muß ein Verzeichniß der Hypotheken u. ſ. w. und ein Nachweis über alle Operationen, welche mit dem Capitale der Geſellſchaft unternommen werden, geführt werden. Ueber das Lebens-Verſicherungs-Geſchäft ſteht es den Directoren frei, ſeparat Buch zu führen. §. 59. Das Collegium der Directoren hat zu veranlaſſen, daß alle eingehenden Gelder, oder alle Capital-Einzahlungen, [...]
[...] Geſchäfte der Geſellſchaft fortzuführen. In dieſem Falle müſſen ſolche Theilnehmer ſich zur Stelle ſchriftlich bereit erklären, die Actien der in der Verſammlung gegenwärtigen, anders geſinnten Theilnehmer zum Tageswerthe anzukaufen und die früheren In haber derſelben für alle beſtehenden Verbindlichkeiten und alle künftigen Verluſte der Ä ſchadlos zu halten. Der Werth der Actien und die Art und Weiſe der Schadloshaltung wird im Falle einer Meinungsverſchiedenheit durch den Ausſpruch eines Schiedsgerichtes, wie oben bemerkt, feſtgeſtellt. Iſt ein ſolches Verfahren beſchloſſen, wird die Auflöſung der Geſellſchaft für [...]
[...] Capitalien der Geſellſchaft vorgeſchrieben iſt. Die ſo untergebrachten Gelder und die dafür haftenden Sicherheiten, ſowie die Zu ſchüſſe an jährlichen Revenilen, ſollen von Zeit zu Zeit durch die Directoren an diejenigen Perſonen ausgezahlt und übertragen werden, welche ihre Anſprüche daran geltend machen und nachweiſen. Alle Streitigkeiten in Bezug auf dergleichen Anſprüche wer den durch Schiedsrichter in der für die derartige Regulirung von Differenzen feſtgeſetzten Weiſe geordnet. Wenn ſolche An ſprüche an alle oder einzelne Capitalien oder Hypotheken der Geſellſchaft nicht innerhalb ſechs Jahren nach Auflöſung derſelben [...]
[...] weislich vorhandenen Theilnehmer, unter welche der Reſt des Capitals, gemäß den vorſtehend feſtgeſtellten Bedingungen, entweder vertheilt werden ſoll, oder bereits vertheilt worden iſt. Der Ablauf des erwähnten Termines von 6 Jahren ſchützt gegen jede und alle Anſprüche, welche etwa von Perſonen, gleichviel, ob ſie geſetzlich von dieſen Anſprüchen ausgeſchloſſen ſind, oder nicht, nach träglich an die Geſellſchaft gemacht werden ſollten. § 100. Das Collegium der Directoren ſoll, wenn es für nöthig erachtet wird, gegenwärtige Urkunde, ſo wie alle [...]
[...] 2. Es wird für nothwendig erachtet, fernere Beſtimmungen in Bezug auf die Vergrößerung oder Erhaltung des Reſerve-Ueberſchuß Fonds zu treffen, "damit derſelbe ſtets der zunehmenden Bedeutung und den erweiterten Operationen der Geſel, ſchaft entſpricht. Zu dieſen Zwecke wird hiermit angeordnet und beſtimmt, daß alle Prämien der Actien, die zu dem Stamm [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk DüsseldorfBeilage [002] 1864
  • Datum
    Freitag, 01. Januar 1864
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] «The Royal Insurance Company - creditirt zu werden, oder wenn die derzeitigen Banquiers der Geſellſchaft verweigern, ein Conto unter einem ſo allgemeinen Namen zu eröffnen, dann auf Rechnung von drei oder mehr derzeitigen Directoren der Geſellſchaft; ferner ſoll das Directorium alle Erchequer oder andere Staatspapiere, India Bonds und alle andern verkäuflichen, geldwerthen Sicherheiten, die derzeitiges Eigenthum der Geſellſchaft ſind, bei den Banquiers der Geſellſchaft für gleiche Rechnung aufbewahren laſſen, oder an einem andern ſichern Orte; und es ſoll alle Antheile der Geſellſchaft an irgend welchen Staatspapieren, an Stock der Bank von England, [...]
[...] andern ſichern Orte; und es ſoll alle Antheile der Geſellſchaft an irgend welchen Staatspapieren, an Stock der Bank von England, ſowie Actien der Oſtindiſchen oder der Südſee-Compagnie, oder in irgend einer andern öffentlichen Geſellſchaft auf den Namen der Geſellſchaft eintragen laſſen, oder auf den Namen des Curators oder der Curatoren der Geſellſchaft; und alles andere Eigenthum und Sicherheiten der Geſellſchaft, beſonders alles Realgut, Hypotheken und andere Privatſicherheiten ſollen auf den Namen der Geſell ſchaft lauten, oder derjenigen Perſon oder Perſonen, die das Directorium von Zeit zu Zeit und für jeden einzelnen Fall für paſſend [...]
[...] Anwartſchaftliche Vergütigungen können wieder abgezogen werden. § 61. Alle aus dem Gewinne des genannten Lebensverſicherungsfonds auf irgend eine Police oder Policen als Gratificationen vertheilte Summen, die in Form anwartſchaftlicher Vergütigungen durch andere Summen erſetzt werden, wie oben angeführt, ſollen in den Lebensverſicherungsfonds zurückfließen, wenn das Directorium ſolches für gut findet. [...]
[...] § 69. Das Directorium ſoll jede von ihm erklärte Dividende oder Gratification und alle zahlbar gewordenen Zinſen im Haupt bäreau der Geſellſchaft oder an einem andern von ihm anzugebenden Orte auszahlen laſſen, und ſoll den Actionairen von der für die Zahlung beſtimmten Zeit und dem Orte durch Bekanntmachung oder Circular Anzeige machen laſſen. [...]
[...] die ſo angelegten Gelder und die Sicherheiten, auf welche ſelbige angelegt wurden, und die Anhäufungen des jährlichen Einfommens von demſelben, ſollen von Zeit zu Zeit vom Directorium ausbezahlt und auf die Perſon übertragen werden, welche dieſelben reclamirt und ſich dazu berechtigt erweiſt, und alle Streitigkeiten in Betreff Anſpruchs darauf, ſollen durch ein Schiedsgericht in weiter unten angegebener Weiſe entſchieden werden. Wenn aber ein Anrecht auf alle oder irgend einen Theil dieſer Gelder oder Geldanlagen innerhalb ſechs Jahren von der Auflöſung der Geſellſchaft nicht begründet iſt, ſo ſollen die Gelder und Geldanlagen, auf die kein [...]
[...] ordnungen zu erlaſſen, vorausgeſetzt, daß dieſelben mit den Beſtimmungen in genannter Parlaments-Acte einig gehen und mit den derzeitig beſtehenden Geſetzen der Geſellſchaft nicht unverträglich ſind und denſelben nicht widerſtreiten; endlich iſt es befugt, zu jeder Zeit alle ſo gemachten Statuten und Regulative oder einen Theil derſelben abzuändern oder zu widerrufen. [...]
[...] dem Scheine der in gegenwärtiger Urkunde enthaltenen Beſtimmungen vollbracht, ausgeführt oder zugelaſſen werden, von den Per ſonen, welche derzeitig als Directoren, Reviſoren, Curatoren oder andere Beamte der Geſellſchaft handeln, ſollen in jeder Hinſicht gül tig bindend und entſcheidend für die Geſellſchaft, für alle deren Actionaire und für alle Perſonen ſein, die unter ihnen ein Recht be anſpruchen und für ſämmtliche andere Perſonen, als wenn die Perſon oder Perſonen, welche wie oben geſagt, handeln, de jure die Directoren, Curatoren, oder andere Beamte der Geſellſchaft geweſen wären; und die Geſellſchaft ſoll eine unter den Beſtimmungen [...]
[...] § 118. Die Actionaire oder deren geſetzliche Stellvertreter ſind berechtigt, durch gebührend geſtempelte Documente alle ihre Actien oder irgend welche derſelben zu verkaufen und zu übertragen, jedoch mit Unterwerfung unter die Genehmigung eines Directe riums oder Ausſchuſſes des Directoriums, welche Genehmigung durch Indoſſirung des Uebertragungsdocumentes vom Secretair oder [...]
[...] incluſive betrug die Zunahme des Feuer Verſicherung - Reſervefonds . . . . . . . e 107,345. 8 5 = Thlr. 715,636. 5 - Am 1. Januar 1852 beliefen ſich alle angeſammelten Fonds zu ſammen auf . . . . . . . . . . . . . . . L 372,679. 7 s. 7 d. Ab: eingezahltes Capital und Lebens- Ver [...]
[...] Feuer-Reſervefonds exc. des Grund-Capitals e 65,741. 7 s. 6 d = Thlr. 438,275. 25 - Am 31. December 1861 betrugen alle angeſammelten Fonds zu [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf06.08.1857
  • Datum
    Donnerstag, 06. August 1857
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] kaufen und zu verkaufen, und alle diejenigen Manipulationen mit den gewonnenen Stoffen Ä Ä Ä at dem Ä Ä Ä wird. ewonnen ºtonen T i t e l II. - [...]
[...] es auch ſei, zu Zahlungen nicht verpflichtet, den einzigen Fall der im Artikel 7. vorgeſehene Konventionalſtrafe ausgenommen. Artikel 12. Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Geſellſchaft erfolgen in dem Kreisblatte von Gladbach, dem Intelligenzblatte von Rhehdt, dem Verkündiger von Vierſen und in der Kölniſchen Zeitung. [...]
[...] Zur Faſſung eines gültigen Beſchluſſes iſt die Anweſenheit von wenigſtens ſechs Mitgliedern erforderlich. Artikel 19. Der Verwaltungsrath beſchließt innerhalb der Grenzen des Status über alle Angelegenheiten der Geſellſchaft, ſoweit ſolche nicht der Beſchlußnahme der Generalverſammlung ausdrücklich vorbehalten ſind. [...]
[...] Er beſtimmt über die Anlegung der disponiblen Fonds; er ſetzt den Tarif für die Leiſtungen der Anſtalt feſt; er beſtimmt die Höhe der zu bewilligenden oder in Anſpruch zu nehmenden Kredite; er erkennt über alle Verträge, welche ſich auf Regulirung der Preiſe und des Abſatzes der Produkte der Geſellſchaft beziehen, ſowie über alle Ankäufe von Rohprodukten für die Fabrikation oder für den Handel der Geſellſchaft, inſofern der Gegenſtand des Ein- oder Verkaufs über den Betrag [...]
[...] anzugeben. Er ernennt und entſetzt nach Maaßgabe des Dienſtvertrages den Direktor, ſowie in der Regel, auf den Vorſchlag des Direktors, alle übrigen Beamten der Geſellſchaft, welche in Jahres gehalt ſtehen und eine Beſoldung von über dreihundert Thaler jährlich erhalten. Er beſtimmt die Gehälter der Beamten und die allgemeinen Verwaltungskoſten. Er iſt befugt, alle Beamten [...]
[...] -,Artikel 21. Alle Ausfertigungen des Verwaltungsrathes werden von dem Präſidenten, oder von dem Vizepräſidenten, oder von zwei Mitgliedern Namens des Verwaltungsrathes unterſchrieben. Artikel 22. Der Verwaltungsrath wird nicht beſoldet; er bezieht jedoch außer dem Erſatze [...]
[...] Beſoldung, Entſchädigung, Gratifikationen oder andere Vortheile für die Zukunft von ſelbſt erlöſchen. Dies iſt in den Dienſtvertrag mit aufzunehmen. Artikel 24. Der Direktor unterzeichnet die Korreſpondenz, ſowie alle Zahlungsanweiſungen auf den Kaſſirer und alle Quittungen. Er acceptirt, unterſchreibt, indoſſirt alle Wechſel und Anweiſungen und zeichnet für alle laufenden Geſchäfte, welche als Ausführung der bereits ge [...]
[...] Anweiſungen und zeichnet für alle laufenden Geſchäfte, welche als Ausführung der bereits ge troffenen Einrichtungen oder gefaßten Beſchlüſſe oder abgeſchloſſenen Verträge zu betrachten ſind; doch müſſen alle Unterſchriften des Direktors von einem der Mitglieder des Verwaltungsrathes oder in Behinderungsfällen von einem Beamten der Geſellſchaft, den der Verwaltungsrath delegirt, kontraſignirt werden. [...]
[...] zu denſelben Namens der Kontrahenten anzunehmen, welche die Staatsregierung vorſchreiben oder empfehlen wird. Dieſe Abänderungen ſollen für ſämmtliche Kontrahenten, für alle in Gemäßheit des Artikels 1. dieſes Statuts beitretenden Aktionaire ebenſo rechtsverbindlich ſein, als wenn ſie wörtlich in dem gegenwärtigen Statute aufgenommen wären. [...]
[...] betheiligt und hat alle ſtatutenmäßigen Rechte und Pflichten. Dieſer Aktie ſind zehn Dividendenſcheine pro [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf15.08.1868
  • Datum
    Samstag, 15. August 1868
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] tz. 6. Wegen Reinigung und Räumung des Niersstroms von Kraut und sonstigen Unrath soll folgende Ordnung gehalten werden: »>) Alle auf dem Niers-Fluß bestehende Müller sollen vom l. April bis [...]
[...] den letzten Ottobris jeden Samstags Abends wenig stens vor Mitternacht alle Schütz» und Schleusen bretter ziehen, das Wasser bis Sonntag Nachmittags 4 Uhr laufen lassen, und erwehnte Bretter mcht «Her [...]
[...] stehendes Reglement emaniren zu lassen, befehlen und verordnen daher in Gnaden: 1. Daß alle vorhin gewesene, sowohl Haupt- als Zug- und kleine Graben, welche sich entweder versandet, verschlemmet oder zugewachsen finden, so [...]
[...] «. Sollen alle schädlichen Bäume, Hecken und Sträuche von denen Ufern der Bäche und Beecke, als z. E. die kleine Niers, Nette und Fleuth, oder wie [...]
[...] Contravention thut. 15. Gleichwie Wir nun schließlich nochmahls verordnen, daß alle Grabensachen nach dieser Ord nung stricte ausgeführet und abgemachet werden sollen, so. verbieten Wir auch auf das Nachdrücklichste alle [...]
[...] Daß alle vorhin gewesene, sowohl Haubt als Zug- und kleine Graben, welche sich entweder verlandet, verschlammet oder zugewachsen finden, vsr [...]
[...] Rheinländisch Breite, wohl aber mehr haben sollen, die Tiefe hingegen nach Proportwn der Höhe des Terrains dergestalt genommen werden muß, daß alles dadurch abzuführende Wasser einen ganz ungehin derten Abfluß haben kan; desgleichen müssen alle [...]
[...] oder zur wetteren Verfügung anhero berichten, und genau dahin sehen, auch durch die Crevß-Schreiber und Ausreuter darauf vigiliren lassen, daß alles, was vorqeschriebenermaßen verordnet worden, zur Wirk lichkeit gebracht werde. [...]
[...] §. 112. Es sollen alle schädliche Bäume, Hecken und Sträuche, von denen Ufern oder Wasserleitungen und Zug-Graben abgeräumet, besonders aber gar [...]
[...] 13. Die Beamten müssen in jedem Kirchspiel die Baurrichter, obsonst dazu am tauglichsten befin denden Personen anordnen, welche wenigstens alle viertel Jahr alles besichtigen und Sorge /tragen müssen, daß die vorgeschriebene Ausräumung geschehe, [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf01.03.1821
  • Datum
    Donnerstag, 01. März 1821
  • Erschienen
    Düsseldorf
  • Verbreitungsort(e)
    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] Ganzen unterſchreiben aber alle Mitglieder des Kirchenrorſtandes unter Bemerkung, wie viele Poſten vorkommen und wie viele Blätter beſchrie ben ſind. - - [...]
[...] führt werden. 2) In längſtens dei Monaten muß der Kirchenvorſtand bewirken, daß die Kirche ſelbſt, alle zum Kirchenve:mögen gehörige Gebäude, ſo wie Pfarr und Küſterhaus der Brandverſicherungs-Anſtalt, wenn es noch nicht ge ſchehen, eingetragen werden. [...]
[...] des Kapitals beſtanden werden; ſofern der Schuldner ſich nicht anſchicken will den Mehrbetrag zu verzinſen. 9) Der Kirchenvorſtand muß darauf bedacht ſeyn, alle neu auszuleihende Kapis talien zu fünf Procent Zinſen anzulegen. Was die wirklich zu geringern Zinſen angelegten betrifft; ſo ſind ſie gleich aufzukündigen, wenn der Schuld" [...]
[...] Schranke fehlt, muß der Kirchenvorſtand unverzüglich für die Anſchaffung ſorgen. 13) Ueber alle Papiere von Werth wird in den erſten ſechs Monaten dieſes Jahrs, ſofern es noch nicht geſchehen iſt, ein Verzeichniß von zweien Gliedern des Kirchenvorſtandes gefertiget, welches alle Mitglieder unters [...]
[...] Schluſſe jeder Jahresrechnung bemerkt werden, wie weit derſelbe gediehen iſt. 23) Alle Verpachtungen müſſen öffentlich dem Meiſtbiethenden geſchehen, und es darf keinem zugeſchlagen werden, der nicht zureichend angeſeſſen iſt, oder einen guten Bürgen ſtellt. [...]
[...] an der einen, Ausgabe an der andern Seite alsbald eingetragen wird. 35) Er muß die Rückſtände mit Eifer beitreiben, ſeine Rechnung zur gehörigen Zeit vorlegen und den Kirchenvorſtand auf alles aufmerkſam machen, was er in Beziehung auf die Verwaltung des Kirchenvermögens für zwecks dienlich hält. - - [...]
[...] gut finden, im dem üblichen Geldcurſe des gemeinen Verkehrs geführt wer den; damit aber die Umänderung in Preußiſch Courant, die doch nach einiger Zeit erfolgen muß, ſchon vorbereiter werde; ſo ſind alle neue Ver träge auf Preuß. Courant zu ſtellen. Das Nämliche gilt auch von Kapi tal-Anlage. - [...]
[...] werden wird, muß bei Aufſtellung der Rechnung, ſo weit es die in vem bezogenen Decrete vorgeſchriebene Form geſtattet, beachtet werden. 44) Alle übrige Kirchenrechnungen werden, nachdem ſie von den Kirchenvors ſtänden und denjenigen, welchen hierbei verfaſſungsmäßig eine Einwirkung zuſteht, geprüft und begutachtet worden ſind, entweder unmittelbar von [...]
[...] bezogenen Muſter aufgeſtellt werden. - 46) Für das Jahr 1820. können ſie noch in der bisher üblichen Form abge faßt werden; ſie; ſo wie alle frühere noch nicht feſtgeſtellte Rechnurgen ſind aber vor dem 30ſten März d. J. vom Kirchenvorſtande begutachtet den Landräthen einzuſenden. [...]
[...] dem rechten Auge eine ungefähr 2 Zoll lange Narbe. Er trug bei ſeiner Ent weichung eine blaue Mütze, eine blaue Montirung und eine graue tuchene Hoſe. Alle Militärs und Civil Behörden werden erſucht, auf denſelben wachen, ihn in Betretungsfall verhaften und nach Saarlouis an den Kommandeur [...]
Amtsblatt für den Regierungsbezirk DüsseldorfBeilage [001] 1862
  • Datum
    Mittwoch, 01. Januar 1862
  • Erschienen
    Düsseldorf
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    Düsseldorf
Anzahl der Treffer: 10
[...] ſicherten bezahlt haben. - - - ", § 5 (Eigenthum e. im Beſitz durch Verträge der Mitgenoſſenſchaft, in dieſe Geſell ſchaft einzulegen.) Und es ſei verfügt, daß alles Eigenthum, erbliches und bewegliches, ſachliches und perſönliches, das der beſagten Geſellſchaft an dem Datum gehört, an welchem dieſe Acte durchgeht, und ferner alle Handſchriften, Ver fügungen, Pfänder, Hypotheken und Leibrenten-Bewilligungen, Anweiſungen, Uebertragungen, Verträge, Urkunden und [...]
[...] jungen u. ſ. w. von Policen.) Und ſintemal viele Perſonen, welche außerhalb Schottlands ihren Wohnſitz haben, Aktionäre an der Geſellſchaft und Beſitzer von oder Betheiligte an Policen jetzt ſind oder ſpäter ſein möchten; und es mit Unbequemlichkeit verbunden ſein würde, wenn alle Uebertragungen von Aktien und Ceſſionen und Entlaſtungen von Policen nach den geſetzlichen Formen von Schottland ausgeführt werden müßten: ſo ſollen alle Uebertragungen von Aktien der beſagten Geſellſchaft, auch Ceſſionen und Entlaſtüngen von Policen gültig [...]
[...] Ä einem Antheil an dem Nutzen des Unternehmens nicht berechtigt ſein, oder mitzuſtimmen in Bezug auf ſolche ktie, oder irgend ein anderes Recht eines Theilhabers oder Aktionärs # beſitzen oder auszuüben. § 29. (Uebertragungen dürfen nicht ſtattfinden, bis alle Anſprüche bezahlt ſind) Kein Aktionär ſoll berechtigt ſein, irgend eine Aktie zu übertragen, nachdem irgend ein Anſpruch in Bezug auf dieſelbe erhoben iſt, bis er ſolchen Anſpruch bezahlt hat, noch bis er alle zeitigen Anſprüche bezahlt hat, die [...]
[...] Maßregeln oder Verhandlungen veranlaßten oder einführten, Aktionäre oder Direktoren oder reſpektive Ausſchuß mitglieder ſeien, oder daß es die Unterſchrift des Vorſitzenden ſei oder daß er thatſächlich Vorſitzender geweſen, welche alle zuletzt erwähnten Dinge angenommen werden ſollen, bis das Gegentheil erwieſen iſt. - § 72. (Formfehler bei Anſtellung der Direktoren machen die Verhandlungen nicht ungültig.) Alle, von einer Verſammlung der Direktoren, ob ſie das Generaldirektorium oder Lokaldirektorien [...]
[...] Direktoren vollzogen worden, Ä ſein; und die Direktoren, (Schadloshaltung der Direktoren) ob ſie das Generaldirektorium oder Lokaldirektorien bilden, ihre Erben, Vollſtrecker und Verwalter ſollen aus dem Kapital der Ä ſchadlos gehalten werden für alle von ihnen geleiſteten # oder für jede Verbindlichkeit, die in Bezug auf alle von ihnen vollzogenen Handlungen erwächſt, und für alle Verluſte, Koſten und Beſchädi gungen, die in Ausübung der ihnen zugeſtandenen Ermächtigungen erwachſen mögen; und die zeitigen Direk [...]
[...] dieſer Akte einverleibt ſein ſollen und es hierdurch ſind. - Rechnungen.) Und mit Bezug auf die Führung der Rechnungen # verfügt, wie folgt: 76. Die Direktoren ſollen genaue und richtige Rechnung führen über alle Ä welche ſie auf Rechnung der Geſellſchaft Ä oder ausgeben, und über alle Perſonen, die von oder unter ihnen be Ä auch über alle Angelegenheiten und Dinge, für welche ſie Geld eingenommen oder ausgelegt und [...]
[...] weckmäßig erachten, um unvorhergeſehenen Fällen zu begegnen, und nur den Ueberſchuß mögen ſie unter die ktionäre vertheilen. - s § 81. (Keine Dividende ſoll gezahlt werden, bis alle Einzahlungen bezahlt Ä Keine Dividende ſoll auf irgend eine Aktie gº werden, bis alle Einzahlungen, damals ſchuldig auf dieſe oder jede andere Aktie, welche die Perſon beſitzt, der ſolche Dividende gezahlt werden ſoll, bezahlt worden ſi [...]
[...] Aktionäre erlaſſen zu werden, ſollen mit Bezug auf jede Aktie, anf welche Perſonen einen gemeinſchaftlichen An ſpruch haben, an diejenige, der beſagten Perſonen erlaſſen werden, welche zuerſt im Verzeichniß der Aktionäre aufgeführt iſt; undjede, in Ä Weiſe erlaſſene Anzeige ſoll hinreichende Ä e für alle Beſitzer ſolcher Aktie ſein. 89. Ä durch Ä Alle Anzeigen, die Ä dieſer Akte durch Ankündigung zu erlaſſen ſind, ſollen in einer in Aberdeen erſcheinenden Ä angekündigt werden. . . [...]
[...] ſämmtliche Papiere und Schriften, alles Eigenthum und alle Effecten, die in ſeinem Beſitz und ſeiner Gewalt ſind, und Ä auf die Vollziehung dieſer oder der ſpeciellen Acte oder irgend einer incorporírten Acte beziehen, oder der Geſellſchaft gehören, den Directoren oder einer von ihnen zur Ä derſelben ermächtigten Perſon [...]
[...] heiten den Agenten innerhalb ihrer Ä Geſchäftsdiſtrikte übertragen und verliehen werden durch ein von drei Direktoren der Localdirektion eigenhändig vollzogenes und unterſiegeltes Schreiben, welches von dem Sekretait einer ſolchen Lokal-Direktion gegengezeichnet ſein muß und ſollen alle Ernennungen, Revocationen, Bollmachten und Befugniſſe, oder andere Angelegenheiten, die von der General- oder Lokal-Direktion auf Grund eines ſolchen vorbeſagten Schreibens vorgenommen werden dürfen, deßgleichen alle von den Agenten innerhalb des Kreiſes [...]