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Suchbegriff: Düsselbach

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Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege13.06.1862
  • Datum
    Freitag, 13. Juni 1862
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 7
[...] auf welche der Ober- Bürgermeiſter ihr unter dem 19. September 1860 eröffnet hat, daß ungeachtet früherer Aufforderungen zur Herſtellung genügender Klärungsvorrichtungen nach wie vor aus den Baſſins eine mit Sinfſtoffen ſtark geſchwängerte ſtinkende Flüſſigkeit in den Düſſelbach fließe, welche dieſen und die in den ſtäd tiſchen Anlagen befindlichen Waſſerbaſſins in einem dem öffentlichen Geſundheitszuſtande höchſt nachtheiligen Grade verunreinige, weshalb ihr der Handlung in Gemäßheit ausdrücklicher Ermächtigung der Regierung vom [...]
[...] tiſchen Anlagen befindlichen Waſſerbaſſins in einem dem öffentlichen Geſundheitszuſtande höchſt nachtheiligen Grade verunreinige, weshalb ihr der Handlung in Gemäßheit ausdrücklicher Ermächtigung der Regierung vom 1. November ab die Zuleitung des für den Betrieb des Etabliſſements benutzten Waſſers in den Düſſelbach bei Vermeidung einer polizeilichen Exekutivſtrafe von 100 Thalern für jeden Fall bis dahin unterſagt werde, wo die Handlung als ausreichend ſich erweiſende Klärvorrichtungen werde getroffen haben. [...]
[...] Durch Verfügung des Ober - Bürgermeiſters vom 16. Januar d. J. wurde in Gemäßheit beſonderer Ermächtigung der Regierung, weil Klägerin, der früheren Verfügung ungeachtet, das Färbereiwaſſer ohne ge nügende Klärung dem Düſſelbach zugeführt, die angedrohte Polizeiſtrafe von 100 Thalern feſtgeſetzt und die Klägerin zur Zahlung derſelben an die Stadtkaſſe unter Wiederholung der Unterſagung vom 19. September 1 aufgefordert. Hierauf iſt die Zahlung der Strafe unter Proteſt gegen die erwähnten Verfügungen und [...]
[...] Handlung gegen die Stadt und Stadtkaſſe beim Friedensgericht zu Düſſeldorf auf Rückzahlung jener 100 Thaler nebſt Zinſen geklagt, weil der ſtädtiſchen Polizei-Behörde weder überhaupt noch bezüglich auf die angebliche Verunreinigung des Düſſelbachs das Recht geſetzlich zuſtehe, Exekutivſtrafen auf die Nichtbefolgung der von ihr erlaſſenen Polizei-Verordnungen anzudrohen, geſchweige denn zur Höhe von 100 Thalern feſtzuſetzen, ſo daß die Ä Feſtſetzung, um ſo rechtswidriger ſei, als durch die Maaßregel überhaupt der Klägerin der Betrieb [...]
[...] gefordert wird, gleichgültig iſt. Im vorliegenden Falle werden die 100 Thaler, die Kläger als Exekutivſtrafe hat bezahlen müſſen, um deswillen zurückgefordert, weil die ſtädtiſche Polizei-Behörde weder überhaupt noch bezüglich auf die unterſagte angebliche Verunreinigung des Düſſelbachs geſetzlich das Recht habe, Exekutivſtrafen anzudrohen, geſchweige denn zur Höhe von 100 Thalern feſtzuſetzen, mithin die Feſtſetzung rechtswidrig ſei, folgeweis auch die Einziehung. [...]
[...] 19. September 1860 auf Grund des die Polizei-Behörde dazu ermächtigenden § 3 des Geſetzes vom 28. Februar 1843 entſchieden, daß aus geſundheitspolizeilichen Rückſichten die Zuleitung des in dem Etabliſſe ment des Klägers zur Färberei benutzten Waſſers in den Düſſelbach ferner und bis zur verbeſſerten Einrich tung nicht ſtattfinden dürfe und dieſe Unterſagung iſt dem Kläger ſpeziell gemacht und ausdrücklich »bei Vermeidung einer polizeilichen Exekutivſtrafe von 100 Thalern, die alſo nur um den Kläger zur Erfül [...]
[...] hört dahin der Fall der einzelnen beſtimmten Perſonen ſpeziell als Zwangsmittel zur Erfüllung von Polizei Auflagen angedrohten Exekutivſtrafen. Richtig iſt es ſodann ad 3, daß die Regierung durch das im Amtsblatt für 1855 S. 380 publizirte Polizei-Reglement für den Düſſelbach vom 23. Juni 1855 §§ 24 und 25 die Ablaſſung nicht geklärten Waſſers aus Färbereien in den Bach bei einer Polizeiſtrafe bis zu 10 Thalern ver bietet. Allein dadurch iſt formell das Befinden darüber, ob nicht gewiſſe Einrichtungen an den Fabrik-Etabliſſe [...]