Volltextsuche ändern

54 Treffer
Suchbegriff: analphabeten

Über die Volltextsuche können Sie mit einem oder mehreren Begriffen den Gesamtbestand der digitalisierten Zeitungen durchsuchen.

Hier können Sie gezielt in einem oder mehreren Zeitungsunternehmen bzw. Zeitungstiteln suchen, tagesgenau nach Zeitungsausgaben recherchieren oder auf bestimmte Zeiträume eingrenzen. Auch Erscheinungs- und Verbreitungsorte der Zeitungen können in die Suche mit einbezogen werden. Detaillierte Hinweise zur Suche.

Datum

Für Der gerade Weg/Illustrierter Sonntag haben Sie die Möglichkeit, auf Ebene der Zeitungsartikel in Überschriften oder Artikeltexten zu suchen.


Berliner Gerichts-Zeitung09.03.1865
  • Datum
    Donnerstag, 09. März 1865
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 1
[...] und der Türkei erinnert und in Ä nirgends – außer in Mecklenburg – ihres Gleichen findet. Die Zahl der ſogenannten Analphabeten, d. h. derer, welche des ABC unkundig ſind, hat in Frankreich eine faſt unglaub liche Höhe erreicht und es iſt Zeit, daß durchgreifende Ä [...]
Deutsche Klinik05.08.1871
  • Datum
    Samstag, 05. August 1871
  • Erschienen
    Stuttgart
  • Verbreitungsort(e)
    Stuttgart; Berlin
Anzahl der Treffer: 1
[...] Kreise. Ja, man kann behaupten, dass ein viel sicherer Culturmesser hierin gefunden würde, als in den banalen alljährlich , wie das Mäd chen aus der Fremde“ auftauchenden Daten über die Analphabeten in den einzelnen Provinzen. Nach meinen Forschungen wird hier die Provinz Schlesien durch gewissenhafte Revaccination nach der Ein [...]
Göttingische gelehrte Anzeigen (Göttingische Zeitungen von gelehrten Sachen)08.05.1878
  • Datum
    Mittwoch, 08. Mai 1878
  • Erschienen
    Göttingen
  • Verbreitungsort(e)
    Göttingen; Berlin
Anzahl der Treffer: 3
[...] unterricht zugesichert wird, zu erfüllen. Trotz die ser Zusage der Constitution stellt sich sogar das Verhältniß der Analphabeten unter der Gesammt bevölkerung in Brasilien noch bedeutend ungün stiger als in anderen Staaten des lateinischen [...]
[...] ten von der Gesammtbevölkerung von 2.075.971 Einwohnern 477.321 lesen und 421.149 lesen und schreiben, und dar nach hätte sich das Verhältniß der sog. Analphabeten unter der Bevölkerung in zehn Jahren um reichlich 11 % verringert, was aber schwer glaublich ist, wenn gleich in [...]
[...] suchten, also im Ganzen nur 14% Unterricht erhielten und 86 %o, d. h. ein größeres Verhält niß als das der Analphabeten unter der Bevöl kerung ohne Unterricht blieben, wonach denn auch nicht zu hoffen, daß dies Verhältniß sich [...]
Göttingische gelehrte Anzeigen (Göttingische Zeitungen von gelehrten Sachen)17.12.1873
  • Datum
    Mittwoch, 17. Dezember 1873
  • Erschienen
    Göttingen
  • Verbreitungsort(e)
    Göttingen; Berlin
Anzahl der Treffer: 1
[...] 263.882 schreiben konnten und unter den über 7 Jahre alten Einwohnern nahe 79% solche Analphabeten waren. Bedeutend günstiger noch zeigt sich der Schulbesuch in der Argentinischen [...]
Göttingische gelehrte Anzeigen (Göttingische Zeitungen von gelehrten Sachen)26.11.1873
  • Datum
    Mittwoch, 26. November 1873
  • Erschienen
    Göttingen
  • Verbreitungsort(e)
    Göttingen; Berlin
Anzahl der Treffer: 1
[...] ten Unterrichtsstatistik abgeben können. In Chile beträgt nach dem Census von 1865 die Zahl der Analphabeten, d. h. derjenigen, welche angegeben hatten, nicht lesen zu können, unter den Erwachsenen (über 15 Jahre alt) 74%o, in [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege02.02.1855
  • Datum
    Freitag, 02. Februar 1855
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 1
[...] ja einmal auch der Name des Machtgebers durch einen Dritten (abgeſehen von den bei Analphabeten u. ſ. w. gegebenen, oben ſchon erwähnten Ä geſchrieben werden ſollte. Nachdem hiernächſt durch eine zweite Abſtimmung auch über die Faſſung des Plenarbeſchluſſes ent [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege03.12.1847
  • Datum
    Freitag, 03. Dezember 1847
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 5
[...] Nach § 13 des Geſetzes vom 11. Juli 1845 ſoll „der Notar oder einer der Zeugen“ bei den Hand zeichen der Analphabeten bemerken, wer daſſelbe gemacht hat. Wird dieſer Vermerk von einem der Zeugen oder dem zweiten Notar beigefügt, ſo iſt die Gültigkeit des Inſtruments, ſoweit ſie von der Beobachtung jener Vorſchrift abhängt, unbeſtreitbar. Sie iſt aber nach den Bemerkungen S. 303 ſehr zu bezweifeln, [...]
[...] Die Gründe nun, welche auch jetzt noch für eine gleiche Deutung des § 13 ſprechen, liegen in dem Zwecke des vorgeſchriebenen Vermerks. Die Unterzeichnung der Analphabeten kommt im Allg. Landrechte und in der Allg. Gerichtsordnung vor; wird aber in beiden verſchieden behandelt. Nach dem Allg. Landrecht Thl. l Tit. 5 § 176 und Titel 12 [...]
[...] ſollte. Im §. 67 Tit. 7 Th. III der Allg. Gerichtsordnung hatte überdies die Vorſchrift noch den zweiten Grund für ſich, daß ſie mit der Aſſiſtenz in Verbindung ſtand, welche der zweite Notar oder einer der Zeugen dem Analphabeten durch beſondre Vorleſung des Protokolles zu leiſten hatte. Nur in dieſer Aſſiſtenz und in jener Vertretung finden wir den Grund, warum die im § 67 a. a. O. angeordnete Namensſchrift nicht vom inſtrumentirenden Notar bewirkt werden ſollte, möchte man auch bei der Vorſchrift noch irgend [...]
[...] tirt, und es kann doch nicht ſchaden, daß daſſelbe auch von dem inſtrumentirenden Notar bezeugt iſt. Das Richtige aber wird ſein, daß im Schlußatteſte nicht blos der Grund, weshalb, ſondern auch die Thatſache, daß die Analphabeten eigenhändig die Handzeichen gezogen haben, atteſtirt werden muß. (Allg. Landrecht Thl. l Tit. 5 § 176, Allg. Gerichtsordnung Thl. III Tit. 7 § 49 a. E.) Wozu denn aber der ſpecielle Vermerk? Für den Fall, wenn nur Eine Parthei zu unterzeichnen hat, wiſſen wir in der That [...]
[...] nicht öffentlichen Glauben habe. Aber es würde ſich doch noch fragen, ob nicht mit Rückſicht auf die ſin guläre Vorſchrift des materiellen Rechts im §. 178 Tit. 5 Th. I des Allg. Landrechts ein beurkundeter Vertrag den Analphabeten gegenüber als Punktation verbindlich ſei. - Zu wünſchen wäre es, daß die Zweifel über die Gültigkeit der vielen Urkunden durch eine Dekla ration gehoben werden könnten. Nach der vorſtehenden Ausführung kann es unſers Erachtens kein Bedenken [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege04.02.1853
  • Datum
    Freitag, 04. Februar 1853
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 8
[...] Plenarbeſchluß des Königlichen Obertribunals vom 20. Dezember 1852, – betreffend die Beglaubigung der Handzeichen von Analphabeten bei Aufnahme von Notariats Inſtrumenten mit denſelben. Geſetz vom 11. Juli 1845. §§ 13. 41. (Geſ. Samml. S. 487). [...]
[...] Ein Inſtrument verliert die Kraft eines notariellen dadurch allein nicht, daß daraus nicht erhellet, von wem der nach § 13 der Notariats-Ordnung vom 11. Juli 1845 bei dem Handzeichen eines Analphabeten erforderliche Vermerk beigefügt iſt, Angenommen im Plenum am 20. Dezember 1852. [...]
[...] b) Sitzungsprotokoll. Die Notariats-Ordnung vom 11. Juli 1845 verordnet im § 13 über die Vollziehung notarieller Ver träge der Analphabeten: º Perſonen, welche nicht Ä können, haben ihr Handzeichen beizufügen, bei welchem der Notar oder einer der Zeugen bemerkt, wer daſſelbe gemacht hat. [...]
[...] Äg weſentlicher Förmlichkeiten die Folge, daß das Inſtrument nicht die Kraft einer Notariats Urkunde hat. Bei dem dritten Senat des Obertribunals iſt zweifelhaft geworden: ob ein von einem Analphabeten Ä notarieller Vertrag als ſolcher gültig ſei, wenn ſich unter der Notariats-Verhandlung zwar das Handzeichen und daneben ein Vermerk, daß es von dem Analphabeten herrühre, befindet, wenn aber die [...]
[...] frühere Anſicht verlaſſen zu müſſen geglaubt; die gedachte Sache iſt zur Entſcheidung an das Plenum ver wieſen, und es iſt nachſtehende Frage zur Plenarberathung geſtellt worden: Gehört es bei Notariats-Akten von Analphabeten zu den Ä Förmlichkeiten, daß aus der Urkunde die im § 13 der Notariats-Ordnung vom 11. Juli 1845 vorgeſchriebene Beglaubigung # Fºsº durch eine der darin Ä. berufenen Perſonen ausdrücklich hervor [...]
[...] bei Handzeichen, wo aber dieſer Vermerk einen etwas anderen Karakter habe, die Unterſchrift des Dritten ausdrücklich fordere; a) bei den Teſtamentszeugen eines Analphabeten, welche nach §§. 115 und 116 Thl. I. Titel 12 des Allgemeinen Landrechts die Handzeichen mit ihrer Unterſchrift bezeugen ſollten. Dieſe ſeien aber keine Inſtrumentszeugen, welche, wie die nach der Notariats-Ordnung zuzuziehenden, [...]
[...] der Unterkreuzung, welche nur bei dieſem Afte gegenwärtig zu ſein brauchten, und die nun freilich bei der Bezeugung deſſelben ſich kund geben müßten. So ferner b) bei den Zeugen der Quittung eines Analphabeten, welche nach § 95 Thl. I. Titel 16 des All Ä Landrechts bei ihrer Unterſchrift atteſtirten, daß der Zahlungsnehmer das Zeichen n ihrer Gegenwart beigefügt habe. ... [...]
[...] *) Wenngleich das Königliche Obertribunal hiernach angenommeh hat, daß Notariats-Akte der Analphabeten die Kraft notarieller Inſtrumente dadurch allein nicht verlieren, daß nicht angegeben iſt, von wem die Handzeichen des Analphabeten beglau bigt worden ſind, ſo bedarf es doch kaum der Bemerkung, daß eine um ſo größere Sicherheit herbeigeführt werde, wenn der Ver [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege08.03.1850
  • Datum
    Freitag, 08. März 1850
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 2
[...] Nach eröffneter Diskuſſion fanden beide Meinungen lebhafte Unterſtützung: Namentlich wurde zur Rechtfertigung der älteren Meinung noch auf die Vorſchriften des Allgemei nen Landrechts Thl. I Tit. 5 §§ 172–178 aufmerkſam gemacht, welche zwar feſtſetzten, daß Analphabeten ihre Verträge gerichtlich oder vor einem Juſtiz-Kommiſſarius errichten ſollten, und umſtändlich vorſchrieben, [...]
[...] Außerdem ergebe der Sinn der im Allgemeinen Landrechte und in der Gerichts-Ordnung enthaltenen Vorſchriften über die Verträge der Analphabeten, wie es weſentlich nur darauf ankommen ſolle, daß ſolche vor Gericht oder Notar und Zeugen aufgenommen und daß die Handlung an ſich richtig vorgenommen werde. Keinesweges ſolle aber ein Kontrahent, der gar nicht behaupte, daß die aufgenommene Urkunde [...]
Justiz-Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspflege11.06.1847
  • Datum
    Freitag, 11. Juni 1847
  • Erschienen
    Berlin
  • Verbreitungsort(e)
    Berlin
Anzahl der Treffer: 1
[...] 2) Die Parthei kann dem Mandatar bei dem Untergerichte ſo ausgedehnte Vellmacht geben, daß dieſer ſtatt der Parthei die Mandatare bei den höhern Gerichten beſtellen kann. Hierdurch iſt das Mittel gegeben, die Weitläuftigkeiten zu umgehen, welche die wiederholte Ausſtellung der Vollmachten von Seiten der Analphabeten verurſachen kann. – 3) So lange die Appellations-Rechtfertigung, der Reviſionsbericht und die Nichtigkeitsbeſchwerde bei dem Gerichte erſter Inſtanz verhandelt werden mußte, ſo lange waren nur die hier fungirenden Juſtizfommiſſarien, nicht die Juſtizkommiſſarien des [...]